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Stand: 12.01.2022 von © Gold.de Redaktion SW/SH/AB
Goldschatz gefunden? Gratulation! Doch wer jetzt den Goldfund einfach so mit nach Hause nehmen will, der muss aufpassen. Denn mit einem Bein steht man da schnell in den Fängen der Justiz. Die Rechtslage in Deutschland ist nämlich bei Sondenfunden nicht so einfach.
Goldschatz gefunden? Vorsicht, Rechtslage!

Was ist überhaupt ein Schatz?

Als Schatz gilt allgemein eine bewegliche Sache, die bis zur Entdeckung verborgen war. Und es gab einst einen Eigentümer. Der Klassiker: Eine Schatzkiste voll mit alten Goldmünzen.

Ein Goldschatz unterscheidet sich also von natürlichen Ablagerungen in der Erde, wie etwa Goldnuggets. Hieraus leiten sich einige rechtliche Besonderheiten ab.

Unterschieden wird auch zwischen Schatz und Fund. Bei einem Fund geht man davon aus, dass es einen (lebenden) Eigentümer gibt, wie etwa bei einem Goldkettenfund in der U-Bahn. Ein Schatz gilt dagegen als "herrenlos".

Melden ist Pflicht

Dahinter steht zum einen die Rechtsauffassung, dass Eigentumsansprüche geklärt werden müssen. Ist der Eigentümer nicht zu ermitteln, was bei Schätzen die Regel ist, dann muss ein originärer Eigentumserwerb herbeigeführt werden. Auf Juristendeutsch: Der herrenlose Bodenfund wird eigentumsrechtlich legalisiert. Zum anderen sind Goldschätze auch aus archäologischer Sicht interessant. Der Fundort muss dokumentiert werden.

Bei Schatzfunden in Deutschland ist also eine Meldung Pflicht. Ansonsten kann man schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Das kann theoretisch bis zur Unterschlagung reichen.

Dabei hat die Pflicht zum Melden Tradition: Schon im Sachsenspiegel, einer mittelalterlichen Gesetzessammlung, heißt es: "Jeder Schatz, der tiefer in der Erde vergraben ist, als ein Pflug geht, gehört in die Verfügungsgewalt des Königs".

Zentraler Rechtsgedanke: Fifty-Fifty

Bei einem Münzfund sieht das BGB nach Artikel § 984 Schatzfund eine 50:50 Regelung vor. Demnach stehen also dem Finder und dem Eigentümer jeweils die Hälfte zu. Als Eigentümer gilt in der Regel der Grundstückseigner, also der Ort wo der Goldschatz gefunden wurde.

Dieses Prinzip ist auch als Hadrianische Teilung bekannt, benannt nach dem römischen Kaiser Hadrian, der diese Regelung einführte.

Spezifische Besonderheiten

Die Sache wird aber komplizierter, da auch andere Gesetze Anwendung finden, vor allem das Denkmalschutzrecht. Und das ist Ländersache. Zwar gilt die Meldepflicht in allen 16 Landes-Denkmalschutzgesetzen, dennoch gibt es Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern.

Hier ist vor allem das sogenannte Schatzregal von Belang. Es besagt, dass jeder Schatzfund automatisch und erstmal dem Staat gehört. Aber was genau an das Land fallen soll, da gibt es ebenfalls Unterschiede nach Ländern. Was gilt als Schatz, wie definiert sich ein besonderer archäologischer Wert?

Meist ist auch bereits das Graben oder sondeln selbst schon genehmigungspflichtig.

Unterschiedlich geregelt ist auch die Möglichkeit der Vergabe eines Finderlohns bei Bodenfunden.

Schatztourismus?

Aufgrund der unterschiedlichen Länderregelungen ist es denkbar, dass Funde von einem Bundesland mit Schatzregal in ein anderes Bundesland ohne Schatzregal "wandern", wie etwa nach Bayern. Dann wird behauptet, der Goldschatz sei auf bayerischem Boden gefunden worden.

Bayern hat kein Schatzregal und hält damit die Hadrianische Teilung nach § 984 BGB aufrecht. Es gibt im bayerischen Denkmalschutzgesetz keine Regelung, die einen Goldfund mit historischen Münzen automatisch in das Eigentum des Landes überführt. Die Folge: Grundstückseigentümer und Finder werden je zur Hälfte Eigentümer.

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von James | 17.04.2023, 09:03 Uhr Antworten

Wie ist die Rechtslage, wenn ich ein Haus kaufe/erbe und im Haus Gold finde?

von Elias Abdo Bandir | 02.11.2022, 16:47 Uhr Antworten

Ich finde diese Regel mit dem Schatzregal nicht besonders gut .
Und wenn ich eine Krone in der Wüste finde muss ich es in 2 Hälften schneiden oder was?

von Kurt Richter | 18.01.2020, 18:27 Uhr Antworten

Das sogenannte Schatzregal hat nicht den Sinn und Zweck, sich Schatzfunde " unter den Nagel zu reißen", sondern der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Funde einzuschmelzen oder billig zu verscherbeln ist Verrat an der Geschichte, oft sogar an der Geschichte eigener Vorfahren, pfui

3 Antworten an Kurt Richter anzeigen

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