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Beitragvom: 20.09.2011, 20:03 Nach oben Nach unten
K
1 kg Barren Mitglied


Anmeldedatum: 11.08.2011
Beiträge: 1242
Geschlecht: Geschlecht:männlich
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.
@ deichgaf
.
Langsam werde ich zu einem "Deichgaf-Fan"

So wie Du das hier erklärt hast - so ist es.
Danke für Deine klaren Worte - andere hätten das in einem unleserlich, unverständlichem Kauderwelsch geschrieben.

Auf Leute die mit 1 Mill. € Gold handeln trifft das nicht ganz zu - aber ich vermute mal
das die meisten in diesem Forum Deinen Ausführungen folgen sollten.
.
K smilie_23
.
vom: 20.09.2011, 20:03 Nach oben Nach unten
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Beitragvom: 20.09.2011, 20:54 Nach oben Nach unten
Köni123
5 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 06.11.2010
Beiträge: 59
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beruf: macht Spass
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@ Deichgraf, danke für diese wirklich gute Antwort. Das mit dem untestellen und der Schätzung , da hast du recht ist eher im Gewerblichem Bereich. Aber als kleiner Selbstständiger unterstelle ich dem FA so einiges. Aus Erfahrung.
Beitragvom: 21.09.2011, 06:48 Nach oben Nach unten
chrom
5 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 11.08.2011
Beiträge: 99
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Im Ernstfall geht es in unserem Rechtssystem weder mit Konjunktiv noch mit Imperativ
in einer Kommunikation mit den Behörden.
Es reicht, wenn jemand Dritter eine anonyme Anzeige macht.
Oder Behörden eine Liste in die Hand bekommen, auf welcher Dein Name steht und der Verdacht
besteht, dass eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorliegt.

Ab jetzt interessieren nur noch amtliche Rechtsgrundlagen und deren Interpretationen
durch Rechtsanwälte/Staatsanwälte/Behörden.
Sprich: Einzig ein Rechtsanwalt wird in jedem einzelnen und speziellen Fall eine
qualifizierte und annähernd rechtsverbindliche Meinung abgeben können.

Wäre da mit Aussagen, Berichte, Sendungen aus dem Internet sehr vorsichtig.

Vorausschauende und präventive Maßnahmen sind aber in jedem Fall
von Vorteil.

Beitragvom: 21.09.2011, 11:34 Nach oben Nach unten
Deichgraf
10 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 18.07.2011
Beiträge: 304
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Wer bescheißt, kann erwischt werden. Ist der Beschiß beweisbar, wird sogar bestraft.
Deshalb sollte sich niemand auf den Weg ins Unglück begeben und somit keine falschen
Tatsachen für wahr verkaufen wollen.
Wer das so macht, kann ruhig schlafen.
Wo nichts ist, kann niemand etwas Gegenteiliges nachweisen und auch nicht mit frei erfundenen
wilden Krimis Steuern verlangen.
Deshalb muß sich niemand, der nach Ablauf der Spekulationsfrist etwas Gold abgibt, fürchten, als
Verbrecher eingestuft zu werden,
weil er das Ankaufdatum nicht in Form einer Rechnung, sondern nur mündlich angeben kann.
Dass Steuerbetrüger auf die Nase fallen können, ist nicht neu. Kann aber ruhig hin und wieder mal wiederholt werden.
(-:

Ausnahmen für die big guys aus Wirtschaft und Politik sind die Regel.
smilie_16
Beitragvom: 07.11.2011, 20:09 Nach oben Nach unten
Erklärbär
½ Unze Mitglied


Anmeldedatum: 05.09.2011
Beiträge: 6
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Weiß jemand wie die Rechtslage in AUT ist?
Gilt hier selbiges wie In GER, dass anch Ablauf der 12 Monate keine Steuern auf Veräußerungsgewinne zu zahlen sind?
Beitragvom: 07.11.2011, 20:50 Nach oben Nach unten
so nice
5 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 29.05.2011
Beiträge: 50
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hätte da auch mal ne frage ans geschätzte und wissende forum. hab mein konto leergeräumt und die bunten zettelchen bar gegen das ein oder andere schmuckstück getauscht. habe dafür zwar belege bekommen aber die sind anonym ohne irgendwelche personaldaten.
meine frage ist nun, falls ich in ferner zukunft mich entscheide, meine schätzchen wieder zurück in fiat zu tauschen und auf mein konto einzuzahlen, ob dann diese belege als buchführung(10jahre nachweispflicht) gelten.

mal angenommen so n 100g goldstück vervielfacht seinen wert um ein vielfaches in den nächsten jahren, wie weise ich dem fa nach wann und zu welchem preis ich gekauft habe und wo das geld her stammt smilie_08

werden solche belege dann anerkannt oder müssen die zwingend personalisiert sein Question


da ich die smilys so gern und noch einen über hab smilie_24
Beitragvom: 07.11.2011, 22:18 Nach oben Nach unten
Titan
1 kg Barren Mitglied


Anmeldedatum: 07.03.2011
Beiträge: 1163
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beruf: Elektroing./Bioenergetiker
Wohnort: Berlin NO
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so nice hat Folgendes geschrieben:
meine frage ist nun, falls ich in ferner zukunft mich entscheide, meine schätzchen wieder zurück in fiat zu tauschen und auf mein konto einzuzahlen, ob dann diese belege als buchführung(10jahre nachweispflicht) gelten.mal angenommen so n 100g goldstück vervielfacht seinen wert um ein vielfaches in den nächsten jahren, wie weise ich dem fa nach wann und zu welchem preis ich gekauft habe und wo das geld her stammt smilie_08werden solche belege dann anerkannt oder müssen die zwingend personalisiert sein Question
da ich die smilys so gern und noch einen über hab smilie_24

Machst Du das als Privatperson?
Schau doch mal unter Rubrik "Tafelgeschäfte","Ankauf von Edelmetellen"u.ä.
Leider ist aus heutiger Sicht die Gesetzeslage in 10 Jahren nicht in jedem Fall extrapolierbar...
...grundsätzliche Änderungen sind mir persönlich völlig egal,solange der EM-Handel offiziell
erlaubt ist.
T.
_________________
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
Beitragvom: 07.11.2011, 23:25 Nach oben Nach unten
so nice
5 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 29.05.2011
Beiträge: 50
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smilie_14 für die antwort geschätzter titan

hab unter deinen angegeben rubriken leider nix verwärtbares finden können.

bin kein händler sondern privatperson die sich so seine gedanken macht.

nachdem ich dem system schon immer kritisch gegenüber stand und die hintergründe der fiat-system-problematik mehr oder weniger verstanden habe, hatte ich mich, wie gesagt entschlossen mein (zahlen-)konto zu leeren und die zettelchen anonym und bar in die "einzig richtige währung" zu wandeln.

vorrausgesetzt ich entschliesse mich es aber irgendwann auf mein konto zurück zu führen. wie weise ich dann dem finanzamt nach, dass mein goldstück jetzt gekauft wurde. und vor allem dass es von mir und von meinem erarbeitetem geld finanziert wurde.

solang die rechnung keine personaldaten hat wird das schwierig oder?

mal angenommen 100g oder 250 oder wieviel auch immer sind irgendwann 20 oder 30 oder 40k wert. dann glaubt mir doch kein mensch das ich das irgendwann mal "günstig" gekauft habe wenn ich das nicht nachweisen kann

oder reicht das mit nem beleg ohne personaldaten?

hab was von nem datiertem foto gelesen. macht das sinn? dann mit rechnung und mit gold oder wie?

smilie_08
Beitragvom: 07.11.2011, 23:46 Nach oben Nach unten
goldjunge01
500 g Barren Mitglied


Anmeldedatum: 10.07.2011
Beiträge: 756
Geschlecht: Geschlecht:männlich
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so nice hat Folgendes geschrieben:
mal angenommen 100g oder 250 oder wieviel auch immer sind irgendwann 20 oder 30 oder 40k wert. dann glaubt mir doch kein mensch das ich das irgendwann mal "günstig" gekauft habe wenn ich das nicht nachweisen kann

oder reicht das mit nem beleg ohne personaldaten?

hab was von nem datiertem foto gelesen. macht das sinn? dann mit rechnung und mit gold oder wie?

smilie_08


Wenn es sich nicht gerade um umicore-Barren handelt, die es noch nicht solange gibt, kannst du sie ja auch geerbt haben.
Schwieriger ist es bei Münzen mit Jahrgang. Die hats du eben genau in diesem Jahr gekauft. Ist doch nachvollziehbar.
Beitragvom: 08.11.2011, 00:18 Nach oben Nach unten
so nice
5 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 29.05.2011
Beiträge: 50
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was ist denn an den umicore so besonders??

geht nicht um nachvollziehbar sondern nachweisbar Confused

weiss denn nun jemand ob die nichtpersonalisierten belege als (buchführungspflicht-)nachweise zählen Question Question
_________________
gold ist schön, viel gold ist aber schöner
Beitragvom: 08.11.2011, 01:49 Nach oben Nach unten
Silverlady
5 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 09.10.2011
Beiträge: 51
Wohnort: Ruhrgebiet
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so nice hat Folgendes geschrieben:


hab was von nem datiertem foto gelesen. macht das sinn? dann mit rechnung und mit gold oder wie?

smilie_08


Macht Sinn! Nicht nur für das Finanzamt sondern auch für die Versicherung in einem Schadensfall.

Als Gewerbetreibender oder Freiberufler habe ich das Recht - bei Verlust eines Beleges, Nichtlesbarkeit (gerade bei Thermopapier) oder weil ich es schlichtweg vergessen habe, einen Beleg mir ausstellen zu lassen - einen sogenannten EIGENBELEG auszustellen. Darauf vermerkt man Datum, Ort wo ich gekauft habe, was ich gekauft habe und den Betrag.

Im Fall von EM - auch hochwertige Schmuckstücke - wären Fotos sehr sinnvoll und auch den jeweiligen Tageskurs zu vermerken.

Woher man das Geld hat, lässt sich anhand von Kontoauszügen belegen. Bei Geschenken - soll ja bekanntlich auch vorkommen, dass man mal eine kleine Münze im Nikolausstiefel findet - ebenso agieren.

Bei erneuter Einzahlung auf sein Girokonto sollte man immer die Höhe des Geldwäsche-Betrages im Auge behalten.

Man sollte schon im Hinblick darauf sich alles notieren, weil man nie weiß, was unserem derzeitigen Finanzminister und seinen Nachfolgern noch einfällt. Damit hat man immer einen Nachweis.
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