Behörden rufen Kontodaten ab
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Viele Behörden rufen Kontodaten ab
Immer mehr Behörden rufen automatisch Kontodaten von Hartz IV-Beziehern, Bafög- oder Wohngeld-Empfängern ab, die sich weigern, über ihr Vermögen Auskunft zu geben. Die Zahl der Abrufe stieg im vergangen Jahr extrem: um mehr als 25 Prozent.
http://www.focus.de/finanzen/banken/har ... 88509.html
Wenn ich Leistungen beziehe und mich weigere, dafür vorgeschriebene Angaben zu machen, können die Angaben nun mal auf anderem Weg eingeholt werden.
Da gibt's deutlich Schlimmeres im Staat...
Wer nicht davon ausgeht, dass Behörden sich über alle verfügbaren Wege Informationen holen, ist selber Schuld.
AuA
- Mithras
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Wenn ich mich z.B. an mein letztes "Steuerstrafverfahren" in Anno 2008 erinnere... Dazu als Hintergrund: Ich lebe in "Registrierter Partnerschaft" mit einem Mann völlig ohne jedes eigenes Einkommen, der "normalerweise" also dem Staat als Hartz-IV-Empfänger auf der Tasche liegen müßte. Muß er aber nicht - denn in der eben genannten Eigenschaft bin ich ihm gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. (Dazu brauche ich übrigens kein "Gesetz", das versteht sich unter Menschen, die sich lieben, eh von selbst...) Das konnte ich bei meinem damaligen Einkommen in leitender Stellung im akademischen Bereich auch locker stemmen, trotz Steuerklasse 1 ("ledig") und entsprechend extremer Abzüge an sich kein Problem.
Und ja, man konnte das (theoretisch ... dazu gleich...) sogar als "Außergewöhnliche Belastung" von der Steuer absetzen (Größenordnung ca. 7500,- €/Jahr). Okay, diskutieren wir jetzt nicht über diese an Zynismus kaum noch zu überbietende Wortwahl der BRD-Staatsfuzzis (der liebste Mensch, den ich auf Erden habe, ist eben für mich keine "Belastung", weder eine "gewöhnliche", noch "außergewöhnliche"...); ich hätte also monatlich so ca. 300,- € weniger Steuerabzug gehabt (die realen Aufwendungen waren eh immer locker vierstellig monatlich; dieses staatliche "Almosen" ist also wirklich nur symbolisch zu sehen...). Ich habe also einen entsprechenden "Freibetrag" angegeben. Das ging auch 2 Jahre gut. Aber im dritten guckte das Finanzamt in Leipzig mal genauer nach - ging es doch um "perverse Schweine", die es "natürlich" vor allem darauf anlegen, "Steuerbetrug" zu begehen.
Und da haben "die" nette "Gesetze" in petto. Okay, die "Opfergrenze" griff hier nicht. (Kurzfassung: Keiner ist verpflichtet, mehr als 30% seines Einkommens für Unterhaltsverpflichtungen aufzuwenden, damit ihm noch selber genug zum Leben bleibt...) Wegen des o.g. maximal "absetzbaren" Betrags war dieser in meinem Fall eh noch unter 30% meines Gehaltes - die "Opfergrenze" greift lediglich bei Durchschnittsverdienern, die unter ca. 20000,- €/Jahr verdienen und dann nur max. 30% davon für den Lebensunterhalt des Registrierten Partners absetzen können.
Also nächster Punkt: Der "Unterhaltene" darf nur "kein oder ein geringes Vermögen besitzen". Auch hier wieder die ursprüngliche Intention: er muß erst von seiner "Substanz" leben, ehe er anderen auf der Tasche liegt. Diese Grenze sind übrigens pauschal ca. 5000,- € GESAMT"vermögen" (Bargeld, Hausrat, Auto, etc. ... also DEUTLICH unter dem "Schonvermögen" für Hartz IV, das ja vom Lebensalter abhängt und sich de facto nur auf Bargeld bezieht). Und da habe ich auf der Steuererklärung angegeben, daß das "Vermögen" meines Gatten darunter liegt - wie es auch der Wahrheit entspricht, er hat nämlich kein Geld o.ä. mit in unsere Beziehung eingebracht. Aber das interessiert BRD-Staatsbüttel nicht. Die haben dann einfach mal detailliert auf unsere gemeinsame(!) Finanzsituation geguckt. Und wurden "fündig": der Onkel Mithras hatte immerhin ein Festgeld-Sparkonto, auf dem damals viele, viele Euros gebunkert waren (Startkapital für meine kleine Firma - ich werde NIE im Leben jemals sowas wie einen "Kredit" beanspruchen - wenn ich was kaufe/investiere, dann habe ICH das Geld dafür schon da und zahle sofort die komplette fällige Summe aus MEINEM Vermögen...), dazu noch zwei(!) Bankschließfächer ... und zu denen hatte mein Gatte jeweils eine Vollmacht!! Damit galt er(!!) dann automatisch als "vermögend", und ich hätte seinen Lebensunterhalt nicht steuerlich geltend machen dürfen. Wir hätten also "unser" ("gemeinsames"?!) Vermögen erst auf unter(!!!) 10000,- € "verjuxen" müssen, bevor ich den Unterhalt für meinen Mann hätte "von der Steuer absetzen" können... Das Ergebnis: Steuerstrafe in doppelter Höhe der "ungerechtfertigt erhaltenen Steuerermäßigung". Wie man(n) sich unter solchen Rahmenbedingungen dann jemals selbständig machen soll, ist jetzt ein anderes Thema... Klar, ich hätte erstmal einen "Steuerberater" konsultieren sollen, der hätte uns dann empfohlen, auf gegenseitige Kontovollmachten/Schließfachzugangsberechtigungen zu verzichten und meinem Kleinen halt ein EIGENES Konto zu eröffnen mit symbolischen 3000,- € "Taschengeld" ... DANN hätte es keinen Ärger gegeben...
Und man stelle sich vor, was aus der BRD würde, wenn den Dienern dieses WUNDERVOLLEN Systems die eben genannten Möglichkeiten der Kontorecherche nicht gegeben wären...
Euer Mithras, der Goldjunge
Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]
daß dein "Kleiner" Kontozugang hatte, heißt doch noch lange nicht, daß ihm das Geld auf dem Konto gehört
ich habe sinnvollerweise auch Kontovollmacht für sämtliche Konten meiner Eltern ohne daß mir das Geld als Eigentum zugerechnet werden dürfte
- 1000er Fein
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Der Staat vertraut dem Buerger immer weniger und der
Buerger vertraut dem Staat nicht mehr ...
Habe kein Konto mehr in DE also Fuck you Big Brother
... damit es dann die Grünen nach der Bundestagswahl wieder abschaffen könnenTiloS hat geschrieben:mal sehn, ob endlich höchstrichterlich das Ehegattensplitting für Familien wie euch durchgesetzt wird
Aber es gibt da ja eine Konstante unter allen Parteien. Egal wer die Wahl gewinnt, die Bilderberger sind immer dabei
lifesgood