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Ir24
Newcomer

Anmeldedatum: 23.01.2012
Beiträge: 3
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Hallo,
ich bin neu in diesem forum und habe da mal eine etwas komplizierte angelegenheit.
Ich wuerde gerne IRIDIUM ( vllt Osmium ) aus einem nicht EU Land nach D importieren .
Ich habe zwar die dazu benoetigten kontakte (verkaeufer,kaeufer), doch leider noch keine erfahrung
und kann daher die risiken und probleme leider nur schwer einschaetzen.
z.B 1-4kg Iridium
Worauf muss ich achten.. Was muss ich beruecksichtigen.. Worin besteht das groesste Risiko bzw. Gefahr.. Gibt es probleme mit Faelschungen ... Braucht man ein Certificate of Analysis fuer den Import usw ????
Es gibt sehr viel zu lernen und bin daher sehr dankbar fuer hilfe von mitgliedern mit der entsprechenden Erfahrung !!
Ir24  |
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goldjunge01
500 g Barren Mitglied

Anmeldedatum: 10.07.2011
Beiträge: 756
Geschlecht: 
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Bis 4 kg würde ich es als Paket schicken.
Der Zoll kümmert sich um alle Formalitäten. Ganz einfach. |
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münzenmike
1 Unze Mitglied
Anmeldedatum: 18.01.2012
Beiträge: 17
Geschlecht: 
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kommt da noch zoll drauf? |
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goldjunge01
500 g Barren Mitglied

Anmeldedatum: 10.07.2011
Beiträge: 756
Geschlecht: 
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Der Zoll ist nicht nur für Zollgebühren, sondern auch für Einfuhr-, Edelmetall-, Mehrwert-, Auslands-, Merkel- und Überbringungssteuer zuständig.
Siehe auch hier: http://www.steuerartenueberblick.de/
Ich würde das nicht machen . |
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dr.exe
10 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 24.05.2011
Beiträge: 444
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eventl im Anus schmuggeln, wie die Japaner mit ihren 15kg gold^^  |
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Ir24
Newcomer

Anmeldedatum: 23.01.2012
Beiträge: 3
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Naja,
diese Antworten waren ja nicht besonders hilfreich.
Trozdem Danke fuer eure muehen !!!!!!!!  |
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Historix
500 g Barren Mitglied

Anmeldedatum: 16.05.2011
Beiträge: 781
Geschlecht: 
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Sorry, aber wir sind hier alle keine professionellen Iridium-Importeure.....
Fällt auch ggf. unter die Gefahrgut-Verordnung....
vielleicht sollte man sich das, so arglos man ist, nochmals überlegen....
 _________________ Gold ist schön....schönes Gold ist schöner ! |
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Deichgraf
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 18.07.2011
Beiträge: 304
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Für die meisten Fragen ist das Zollamt zuständig. Dort bekommst die aktuellsten Auskünfte. |
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goldjunge01
500 g Barren Mitglied

Anmeldedatum: 10.07.2011
Beiträge: 756
Geschlecht: 
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| Deichgraf hat Folgendes geschrieben: |
| Für die meisten Fragen ist das Zollamt zuständig. Dort bekommst die aktuellsten Auskünfte. |
Sach ich doch, bloß etwas ausführlicher.
Was kann man bloß mit Iridium & Co. anfangen?
Ist ja noch viel spekulativer und unsicher als Gold!  |
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pandafan
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 18.12.2009
Beiträge: 193
Geschlecht:  Beruf: Schüler Wohnort: Bayern
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| Zitat: |
| Fällt auch ggf. unter die Gefahrgut-Verordnung.... |
Tut es aber nicht.
Ir kannst du genauso importieren wie Au oder Ag. _________________ "Das, wobei unsere Berechnungen versagen, nennen wir Zufall."
Albert Einstein
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Historix
500 g Barren Mitglied

Anmeldedatum: 16.05.2011
Beiträge: 781
Geschlecht: 
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Naja, ausser in Pulverform....
Na, wenn es so einfach ist, wo ist denn das Problem ??
Warum nicht wirklich mal beim Zoll fragen ?? Führt ja eh kein Weg dran vorbei, ausser man möchte schmuggeln....  _________________ Gold ist schön....schönes Gold ist schöner ! |
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Nixgefunden
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 08.07.2011
Beiträge: 250
Geschlecht:  Wohnort: vorhanden
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Hallo IR24,
es gibt eine sogenannte statistische Warennummer die bei der Einfuhr von Iridium den Einfuhrpapieren, neben der Rechnung, beiliegen sollte.
Für Iridum lautet diese 71104100. Es müssen keine weiteren Zertifikate vorhanden sein. Der Zoll kann mit diesen Angaben die Einfuhrumsatzsteuer berechnen und diese hat dann der Käufer zu zahlen.
Iridiumfälschungen wären mir neu, da dieses Metall im Regelfall nicht von Privatleuten verkauft bzw gekauft wird.
Ich hoffe mit den Informationen kommst du etwas weiter. Der Hinweis auf den Zoll und auf eine mögliche Gefahrstoffkennzeichnung haben dir ja schon andere Forumsmitglieder gegeben.
Gruß vom Nixgefunden _________________ Dives qui sapiens est!
Zuletzt bearbeitet von Nixgefunden am 23.01.2012, 21:33, insgesamt einmal bearbeitet |
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Alteisen
2 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 23.12.2010
Beiträge: 48
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Man sollte jedenfalls nur Iridium-191 oder Iridium-193 einführen.
Ansonsten kann man schnell als Terrorist gelten. |
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Nixgefunden
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 08.07.2011
Beiträge: 250
Geschlecht:  Wohnort: vorhanden
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| Alteisen hat Folgendes geschrieben: |
Man sollte jedenfalls nur Iridium-191 oder Iridium-193 einführen.
Ansonsten kann man schnell als Terrorist gelten. |
Beim Isotop 192 bekommt man nämlich nicht nur ein Leuchten in den Augen Man strahlt förmlich. _________________ Dives qui sapiens est! |
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Friedrich 3
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 30.06.2011
Beiträge: 336
Geschlecht:  Wohnort: Niederbayern
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Auf jeden Fall sollte man prüfen ob ein Embargo besteht,gegen das liefernde Land.
Das Kriegswaffen Kontroll Gesetz sollte man eventuell zu Rate ziehen.
Aber am meisten frage ich mich was man als Privatperson mit 5kg Iridium macht.....Ist doch wie mit seltenen Erden...sind für einen privaten nicht verkäuflich.... _________________ So und nicht anders!
Erfolgreich gehandelt JA |
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dr.exe
10 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 24.05.2011
Beiträge: 444
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| Friedrich 3 hat Folgendes geschrieben: |
Auf jeden Fall sollte man prüfen ob ein Embargo besteht,gegen das liefernde Land.
Das Kriegswaffen Kontroll Gesetz sollte man eventuell zu Rate ziehen.
Aber am meisten frage ich mich was man als Privatperson mit 5kg Iridium macht.....Ist doch wie mit seltenen Erden...sind für einen privaten nicht verkäuflich.... |
er sagt ja käufer und verkäufer wären vorhanden |
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Datenreisender
Gold-Guru

Anmeldedatum: 20.03.2010
Beiträge: 3348
Geschlecht: 
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| Alteisen hat Folgendes geschrieben: |
Man sollte jedenfalls nur Iridium-191 oder Iridium-193 einführen.
Ansonsten kann man schnell als Terrorist gelten. |
Die Einfuhr und der Betrieb von unregistrierten Prepaid-Satellitentelefonen (Iridium, Inmarsat, Thuraya ...) ist in einigen Staaten, darunter beispielsweise auch den U.S.A., strengstens verboten, da diese Telefone völlig unabhängig von der nationalen Telekommunikationsinfrastruktur funktionieren und weder geortet noch abgehört werden können.  |
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Friedrich 3
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 30.06.2011
Beiträge: 336
Geschlecht:  Wohnort: Niederbayern
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Aussenhandelsgesetz ..§ 40 u. folgende kann in unseren Fall von Nutzen sein....
Ich hab das mal nur schnell überflogen...wer sich das mal genauer zu Gemüte führen will....bitte.
http://www.gesetze-im-internet.de/awv_1986/BJNR026710986.html
Der TE würde in unserem Fall wohl als Vermittler oder Zwischenhändler auftreten.aber wenn Käufer und Verkäufer bekannt sind...wozu brauchen sie dann noch einen Vermittler...es sei eine der Parteien würde unter das Embargo oder sonstige Beschränkungen fallen... _________________ So und nicht anders!
Erfolgreich gehandelt JA |
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Ir24
Newcomer

Anmeldedatum: 23.01.2012
Beiträge: 3
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Vielen Dank,
diese antworten waren sehr hilfreich. Ich habe schon eine email von deutschen zoll erhalten
und die einfuhr bedingungen geklaert.
Jetzt frage ich mich aber was es mit diesem Isotop 192 auf sich hat.
Das kann man ja bei der analyse feststellen oder? Will ja niemanden ins unglueck stuerzen.
Es sollte ja 191 oder 193 sein.
http://www.isoflex.com/isotopes/ir192.html
Vielen Dank fuer eure Hilfe
Ir24
Ps: gegen diese Land besteht zum glueck kein embargo und die steuer bei der einfuhr
sind 19% plus evtl. Zoll |
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Nixgefunden
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 08.07.2011
Beiträge: 250
Geschlecht:  Wohnort: vorhanden
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Das mit dem Iridium 192 ist sehr einfach.
192 Ir eignet sich durch die Aussendung von Gammastrahlung mit einer Energie von etwa 550 keV (Kiloelektronenvolt) auch in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (aus Wikipedia)
Gruß vom Nixgefunden _________________ Dives qui sapiens est! |
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