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Stand: 06.12.2016 von © Gold.de Redaktion MA/GW
Ein Mann in der französischen Normandie hat den persönlichen Jackpot geknackt. In einem von ihm geerbten Haus ist er auf Tausende Goldmünzen sowie eine große Anzahl Goldbarren gestoßen. Insgesamt bringt das Gold 100 kg auf die Waage.
100 kg Gold in geerbtem Haus gefunden

Ein Haus zu erben ist ja bereits eine tolle Sache. Aber wenn dann auch noch rund 100 kg Gold in Form von Münzen und Barren darin versteckt sind, dann nimmt der Traum vom Eigenheim ganz neue Dimensionen an. So geschehen vor wenigen Wochen in der französischen Normandie, als der glückliche Erbe eines Hauses damit begann, die alten Möbel in der Immobilie zu verrücken und auf deren Verkauf vorzubereiten. Wie die örtliche französische Tageszeitung "La Depeche" vor wenigen Tagen berichtete, fand der Mann dabei zunächst eine kleine Blechkiste, die an die Unterseite eines Möbelstücks geschraubt war. Darin befanden sich bereits zahllose kleinere Goldmünzen. Doch wie sich schon bald herausstellen sollte, war das bloß der Anfang.

Goldmünzen und Goldbarren im Wert von 3,5 Millionen Euro

Im Anschluss stöberte der staunende Mann gezielter auch an anderen Stellen im Haus. Im Laufe seiner weiteren Suche förderte er dann weitere Verstecke zutage, in denen sich entweder eine große Zahl Goldmünzen oder Goldbarren befanden. Wie ein herbeigerufener Gutachter eines Auktionshauses aus der unweit davon gelegenen Stadt Évreux gegenüber der Zeitung "La Depeche" bestätigte, war das viele Gold über das gesamte Haus verteilt und "extrem gut versteckt". Es habe sich "unter Möbeln, unter Bettwäsche, im Badezimmer, ja schlicht überall" befunden, so der Experte.

Die Bilanz für das außergewöhnliche Golderbe fiel schließlich überwältigend aus: Insgesamt sollen es 5.000 kleinere Goldmünzen gewesen sein, dazu 37 Goldbarren zu je 1 kg Gewicht sowie zwei weitere große Goldbarren zu je 12 kg Gewicht. Der Gesamtwert des sang- und klanglos vererbten Goldes wurde laut Bericht auf 3,5 Millionen Euro beziffert. Einem weiteren Bericht derselben Tageszeitung zufolge sollen alle gefundenen Goldmünzen und Goldbarren bereits zwischen dem 30. Oktober und dem 8. November vom oben genannten Auktionshaus verkauft worden sein.

Erbschaftssteuer frisst das Gold des Erben auf

Möglich sei der rasche Verkauf gewesen, weil neben dem vielen Gold auch sämtliche dazugehörigen Echtheitszertifikate gefunden worden seien, hieß es weiter. Daraus sei zu schließen gewesen, dass das betreffende Gold in den 1950er und 1960er Jahren auf legale Art und Weise gekauft worden sei, der Verblichene also der rechtmäßige Eigentümer gewesen war und das Gold deshalb als Bestandteil der Erbmasse unmittelbar als Eigentum an den Erben übergegangen ist.  

Allerdings verhält es sich auch in diesem Fall so, wie es bei überraschenden Goldfunden meist auf die eine oder andere Art üblich ist. Neben den eigentlich Beteiligten darf sich ebenfalls ein Dritter kräftig mitfreuen. Und hier ist es natürlich der französische Fiskus, der sich auf seinen Anteil an dem Erbe des Mannes freuen darf. Da das Gold bereits verkauft ist und die Erbschaftssteuer in Frankreich bei Vermögen in dieser Höhe 45 Prozent beträgt, wird der anonym bleibende Mann jetzt rund 1,575.Millionen Euro an das französische Finanzamt überweisen müssen.

Gold in geerbtem Haus muss rückwirkend versteuert werden

Doch solange es nur dabei bleibt, dürfte der Erbberechtigte sogar noch Glück haben. Denn sollte der großzügige Verwandte, der dem Mann nebst Haus und Hof auch noch sein ganzes Gold vermacht hat, es gar versäumt haben, sein goldenes Vermögen zu versteuern, dann wird in Frankreich auch diese Steuerschuld rückwirkend für den Zeitraum von drei Jahren weitervererbt.

Wie hoch diese zusätzliche Steuerlast letzten Endes ausfallen könnte, lässt sich allerdings aus keinem der Berichte entnehmen. Fest steht dabei nur, dass es abermals der Erbe sein wird, der wiederholt zum Scheckheft wird greifen müssen. Ein kleines Trostpflaster gefällig? Es wäre beileibe nicht das erste Mal, dass der Traum vom Eigenheim ganz neue Dimensionen annimmt und zum Albtraum wird. Doch im ganz normalen Wahnsinn ist dann eben auch kein Gold drin.

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von Herbert | 12.03.2020, 15:32 Uhr Antworten

Da hat die Gier das Hirn gefressen. Er hätte ja nicht verkaufen müssen und das Gold für schlechte Zeiten einlagern können.

von John Gosucmaibals | 08.12.2016, 16:59 Uhr Antworten

Yes, of course you have to be stupid to declare such a find... I understand the whole taxation reasoning but in my opinion the government has no right on that find. I was anyway taxed when it was purchased so why tax it twice??

von dr. schabel | 07.12.2016, 05:57 Uhr Antworten

Erbschaftssteuer 45%, und der vererbter wird noch nachträglich besteuert, also nach 50 Jahren hochgerechnet mit 6% was das Finanzamt noch zzgl verlangt, dann müsste der Erbe noch Geld drauf zählen, wie blöd ist der eigentlich.

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