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Stand: 05.11.2020 von Hannes Zipfel
Das Schuldendilemma nimmt immer größere Ausmaße an: in der Welt, in Europa und seit der Corona-Krise auch wieder in Deutschland. Die Partei Die Linke will die Rechnung für den Staat nicht ausschließlich über die digitale Notenpresse begleichen und beauftragte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung mit einer Studie zur Vermögensabgabe.
Corona-Krise und Vermögensabgabe

Vermögensabgabe, und zwar rückwirkend

Die Partei Die Linke liebäugelt schon lange mit Plänen zur Teilenteignung, die ihren Anfang bei dem obersten Prozent nehmen und dann in eine reguläre Vermögensabgabe münden soll. Die Kosten der Corona-Pandemie geben den Linken nun einen neuen Anlass, ihre Pläne zur Vermögensabgabe zu präzisieren.

Dazu hat die Fraktion der Partei im Bundestag und die ihr nahe stehende Rosa-Luxemburg-Stiftung bei dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin eine Studie in Auftrag gegeben.

Ganz unverhohlen bezieht sich der Parteivorsitzende der Linken und ver.di-Gewerkschaftsfunktionär Bernd Riexinger am Mittwoch in Berlin dabei auf die Pandemie:

„Die jetzt vorliegende Studie liefert die beste Antwort auf die Frage, wer die Kosten der Corona-Krise zahlen soll. Wir müssen jetzt diejenigen zur Kasse bitten, die es sich leisten können und die in der Krise oftmals am besten verdient haben.“ (Zitat-Quelle: DIE LINKE).

Die im Auftrag der Linken angestellten Überlegungen des DIW zum Thema Vermögensabgabe wurden zu Beginn der Woche in Form eines 63-seitigen Abschlusspapiers vorgestellt. Darin enthalten sind detaillierte Vorschläge, welche Vermögenswerte ab welchem Gegenwert in Euro betroffen sind und wie die Vermögensabgabe im Detail erfolgen soll.

Als Erstes fällt dabei auf, dass die Wirtschaftsforscher die Grundlage für die Vermögensabgabe rückwirkend berechnen wollen - und zwar auf den Stand der Vermögensbewertung von vor der Corona-Krise mit dem Stichtag 1. Januar 2020.

Mit einbezogen werden sollen Nettovermögenswerte wie Immobilien, Bargeld (inkl. Giralgeld), Kunstgegenstände, Wertpapiere und sonstige Wertgegenstände. Man möchte sich gar nicht ausmalen, was zum Beispiel mit privaten Museen wie dem weltberühmten Potsdamer Barberini geschieht, wenn deutsche Mäzene auf ihre Gemälde 20 Jahre lang Abgaben von insgesamt 30 Prozent des Wertes an den Fiskus entrichten müssten.

Eine Eintrittskarte wäre dann unbezahlbar, wenn es solche privaten Museen dann überhaupt noch gäbe.

Dabei muss man gar kein superreicher Mäzen sein, um nach den Vorstellungen der Linken abgabepflichtig zu werden. Über 400.000 deutsche Haushalte wären von den Enteignungsfantasien der Sozialisten betroffen.

Dabei favorisiert die Partei ein Berechnungsmodell des DIW mit einem Freibetrag von insgesamt lediglich zwei Millionen Euro für privates Vermögen und von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

Das beträfe de facto alle mittelständischen und unzählige kleine Unternehmen in Familienbesitz. 

Alle Werte über diese Freibeträge hinaus würden mit einem Eingangssteuersatz von zehn Prozent belegt. Dieser Satz steigt gemessen am Vermögen progressiv auf bis zu 30 Prozent ab einem Gesamtvermögen von 100 Mio. Euro an. Insgesamt möchte Die Linke den Steuerzahler so in zwei Jahrzehnten um knapp 310 Mrd. Euro zusätzlich schröpfen.

Die Linke versucht damit zu beschwichtigen, dass von dem Höchstsatz gemessen am Stichtag 1. Januar 2020 lediglich 0,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands betroffen wären. 

Wie viele Arbeitsplätze aber z. B. vom Erhalt des Betriebsvermögens abhängen und welche negativen Auswirkungen für die gesamte Volkswirtschaft unkalkulierbar sind, wurde nicht bedacht. Aus der Historie ist bekannt, dass sehr Vermögende sehr leicht ihren Lebensmittelpunkt verlagern und sich damit der Abgabe entziehen können.

Der deutsche Mittelstand und Bürger mit Immobilienbesitz können das nicht ohne Weiteres tun. So würden am Ende vor allem Immobilienbesitzer in hochpreisigen Lagen betroffen sein oder mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland, von deren Körperschaftssteuer und Investitionen v. a. die Kommunen abhängig sind.

Vermögensabgabe nur eine Frage der Zeit?

Neu ist die Idee der Vermögensabgabe nicht. Auch das DIW beschäftigt sich bereits seit zwei Jahrzehnten mit diesem Thema, wie exemplarisch das Forschungsprojekt der Berliner Wirtschaftswissenschaftler

„Perspektiven der Vermögensbesteuerung in Deutschland“ 

aus dem Jahr 2002 offenbart (hier der 123-seitige Endbericht).

So verweist auch der Autor der aktuellen Studie, der DIW-Volkswirt Stefan Bach, auf ein beliebtes Beispiel einer Vermögensabgabe aus der Vergangenheit: Den Lastenausgleichsfonds aus dem Jahr 1952, aus dem Entschädigungen und Hilfen für Kriegsfolgen gezahlt wurden, maßgeblich finanziert durch Abgaben auf Immobilienvermögen.

Der Autor selbst legitimiert die lange geplante staatliche Eigentumswegnahme nun auch mit der Pandemie:

"Wir erleben einen starken Anstieg der Staatsverschuldung, und für solche Sondersituationen ist die Vermögensabgabe als außerordentliches Finanzierungsinstrument des Staates gedacht."

Dabei ist die Pandemie lediglich ein fiskalischer Nebenkriegsschauplatz im Vergleich zur Dimension der europäischen Schuldenkrise, die Schäden in Billionenhöhe verursacht. Allein die in Zukunft unvermeidlich abzuschreibenden Forderungen Deutschlands gegenüber EU-Mitgliedsstaaten in Höhe von 916,1 Mrd. Euro (Quelle: Statista) wären dreimal so hoch wie die von der Linken geforderte Corona-Abgabe.

Und so wundert es nicht, dass für Die Linke jetzt schon klar ist, wer in Zukunft für die Fehlentscheidungen der Politik wird geradestehen müssen. So stellt Bernd Riexinger klar

„Ich bin der Ansicht, dass die Erhebung einer Vermögensabgabe als Einstieg für die Wiederbelebung einer regulären Vermögenssteuer genutzt werden sollte. Diese Einnahmen werden auch nach der Corona-Krise langfristig gebraucht, um den notwendigen sozial-ökologischen Wandel zu finanzieren.“. (Zitat-Quelle: DIE LINKE).

Neben der Corona-Krise werden somit auch der Klimawandel und die soziale Ungerechtigkeit als Legitimation bemüht. Wann zeigen die Fiskalpolitiker endlich mit dem Finger auf sich selbst und ihre unverantwortliche Rettungs- und Schuldenpolitik im Zuge der Finanz- und Euro-Krise?

Ganz abgesehen davon klingen Riexingers Worte nach dem Wunsch, unsere soziale Marktwirtschaft in eine sozialistische Utopie zu verwandeln. Das Schicksal der DDR sollte Mahnung genug sein, solche sozialistischen Experimente sein zu lassen.

Gold hilft

Umso konkreter und zahlreicher die Forderungen und Pläne zu einer Vermögensabgabe in Deutschland werden, umso mehr sollte man sich als mündiger Bürger auf den Zugriff des Staates auf das eigene Vermögen vorbereiten.

Gold als mobile und diskrete Vermögensanlage kann dabei helfen. Der große Vorteil des gelben Edelmetalls ist seine Mobilität - nicht nur in Bezug auf den Lagerort. Wer kann schon en Detail nachvollziehen, wann man welche Stücke zu welchem Preis privat wieder veräußert hat und dementsprechend gar nicht mehr besitzt, auch wenn der Goldkauf belegbar ist.

Schließlich unterliegen Wertgewinne bei Gold nicht der steuerlichen Anzeigepflicht, sofern es länger als 12 Monate gehalten wurde. Also selbst wenn der Kauf belegbar ist, der Goldverkauf ist es nicht und bringt Gold damit einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Vermögenswerten in Sachen diskreter Besitz.

Autor: Hannes Zipfel
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von Goldbarren | 09.11.2020, 16:09 Uhr Antworten

Teilenteignung? Wie, wenn kein Eigentum existiert? Kein Mensch kann in Deutschland Eigentum erwerben. Man erwirbt nur Besitz! Siehe § 854 BGB, § 891 BGB, § 1006 BGB, § 1 GrStG. Deshalb steht z. B. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 der "Spruch" unter C4c.
In der Allgemeinsprache werden Begriffe oft fälschlicherweise synonym benutzt, wie z. B. Besitz und Eigentum. In der juristischen Fachsprache allerdings, ist Besitz und Eigentum streng voneinander getrennt. Die juristische Fachsprache ist die einzig gültige Sprache, weil beweisbar. D. h. in der Allgemeinsprache ist die Zuordnung des Begriffs Eigentum z. B. beim Grundstück nicht rechtlich bindend, denn man Kauft "nur" Grundbesitz und muss dann nach GrstG auf diesen Besitz noch Grundsteuer zahlen. Bei Eigentum geht dies nicht, weil es ja einem gehört. Warum soll man dann an Dritte Abgaben zahlen?

7 Antworten an Goldbarren anzeigen
von Commander C | 15.11.2020, 13:59 Uhr Antworten

Wenn ich lese "Söders Plan zu Coronahilfen", lese ich zwischen den Zeilen Söders Plan zu Coronawirtschaft (Söders Planwirtschaft)...

von Sabine | 13.11.2020, 12:08 Uhr Antworten

Trifft das dann auch Herrn Spahn mit seiner 4,5 Mio-Villa?

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