Für einige Verwirrung sorgte die Herabsetzung der Obergrenze für den anonymen Barkauf von Edelmetallen zum 1. Januar. Deshalb hier die aktuelle Rechtslage nochmal einfach erklärt. Wichtigster Punkt: Gold kaufen ist auch in 2020 weiter in unbegrenzter Höhe möglich.
Mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar bekamen Händler wie auch wir immer wieder Anfragen von besorgten Bürgern, die glaubten, man könne jetzt generell nur noch bis maximal 1.999 Euro Gold kaufen. Das ist so natürlich nicht richtig.
Goldkauf: Das gilt aktuell
- Der Kauf von Gold, Silber und anderen Edelmetallen ist in Deutschland weiter in unbegrenzter Höhe möglich!
- Goldkauf online: Wer Gold und Silber bisher online erworben hat, ist von der Neuregelung nicht betroffen und kann weiter online Bestellungen beliebig oft und in beliebig hoher Summe tätigen. Beim Onlinekauf werden Kundendaten für die Rechnung und den Versand erfasst. Vorteil: Die Rechnung ist gleichzeitig Eigentumsnachweis, was bei Diebstahl und Wiederverkauf hilft. Lesen Sie dazu auch unser Thema Hausratversicherung mit Tipps hierzu.
- Goldkauf vor Ort: Bei Barverkäufen ab 2.000 Euro sind Händler auch im Ladengeschäft verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen. Der Ausweis muss vorgelegt werden. Eine Begrenzung in der Kaufsumme gibt es auch hier nicht.
- Goldkauf anonym: Bis 1.999 Euro sind Händler nicht verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen. Wer will, kann bar und anonym bezahlen. Nachteil: Man erhält einen Barbeleg ohne Namen und Anschrift. Als Eigentumsnachweis nur bedingt verwendbar.
Diese Verwirrung unter Privatanlegern war mit ein Grund für den Run auf Gold in den Tagen vor Weihnachten. Viele Kaufwillige gingen leer aus, oder mussten mit langen Wartezeiten und alternativen Produkten vertröstet werden. Inzwischen hat sich die Lage deutlich entspannt. Die langen Schlangen vor den Geschäften sind weg, auch die Aufgelder für Goldmünzen und Barren sind gesunken.
Ausblick
Dennoch wird die zum 1. Januar erfolgte Herabsetzung der Obergrenze für anonyme Bargeschäfte von bisher 9.999 Euro auf nun 1.999 Euro Folgen haben, und zwar für Privatanleger wie Edelmetallhändler gleichermaßen.
Für Händler wird das Bargeschäft, auch wegem zusätzlichem Verwaltungsaufwand, unattraktiver. Manche Händler bieten daher seit Januar 2020 kein Bargeschäft mehr an
Filialen und Ladengeschäfte werden zunehmend unrentabel, mit Schließungen muss gerechnet werden
Insgesamt ist mit einer Zunahme des Onlinhandels zu rechnen
Die Grenze von 1.999 Euro ist sehr knapp und bereits mit dem Kauf von zwei Krügerrand Goldmünzen in der beliebten Unzengröße überschritten. Ein Krügerrand kostet, Stand Februar 2020, über 1.450 Euro. Wer mehr Krügerrand Goldmünzen kaufen will, kann dies natürlich tun, aber eben nicht mehr anonym.
Was bedeutet das für Privatanleger?
Die Vorteile des Onlinekaufs von Edelmetallen werden für Privatanleger nun noch interessanter:
Onlinekauf ist transparent und meist auch günstiger dank der Möglichkeit, Preise zu vergleichen und direkt auf Tagesschwankungen zu reagieren.
Stärkerer Wettbewerbsdruck im online Handel wird sich insgesamt positiv auf Händlerservice auswirken
Onlinekauf ist bequemer: Gold kaufen per Mausklick, Ware wird geliefert
Auch beim Onlinekauf ist eine persönliche Beratung via Telefon und E-Mail bei den meisten Händlern möglich.
Sicherheit wird noch mehr Thema. Kaufinteressenten waren aber hier auf GOLD.DE schon immer bestens aufgehoben, und werden es auch weiterhin sein. Alle Edelmetallhändler im GOLD.DE Vergleichsportal tragen das Siegel GOLD.DE-zertifiziert, sind also vertrauenswürdig.
Händler sind im Übrigen nur dann verpflichtet, Kundendaten an Behörden weiter zu leiten, wenn ein begründeter Verdacht auf einen illegalen Hintergrund besteht. Im Normalfall liegen also Ihre Daten beim Händler und bleiben auch dort. Es besteht somit kein Anlass zu übertriebener Sorge.
Hier besteht beim Barkauf noch Klärungsbedarf
Das neue Gesetz formuliert nicht explizit, wie oft ein Kunde Gold anonym kaufen kann ohne sich ausweisen zu müssen.
Händler sind zwar verpflichtet, mehrere aufeinanderfolgende Barkäufe als einen Geschäftsvorfall zu erfassen, wenn diese Käufe innerhalb kurzer Zeitabstände erfolgen. Was aber als "kurzer Zeitabstand" zu gelten hat, darüber schweigt sich das Gesetz aus. Eine Regelung, die weder Händlern noch Kunden hilft.
Kaufinteressenten sollten daher bis auf weiteres davon ausgehen, das ein (1) Barkauf bis 1.999 Euro pro Jahr als allgemein akzeptierter Zeitraum für anonymen Kauf gilt. Mehr:
Gold anonym kaufen - alle Regelungen, alle Infos