| GOLD | 4.348,91 $/oz | 3.749,65 €/oz | 120,55 €/g | 120.554 €/kg |
| SILBER | 64,48 $/oz | 55,61 €/oz | 1,79 €/g | 1.787,90 €/kg |
Das frei werdende Kapital lässt sich anschließend beispielsweise in physisches Gold oder Silber umschichten. Einige Anbieter gehen noch weiter und werben damit, beides praktisch miteinander zu verbinden: Versicherung raus, Edelmetall rein.
Das klingt für Goldanleger attraktiv. Aber lohnt es sich auch?
GOLD.DE hat sich angesehen, wie der Policenverkauf in Deutschland und Österreich funktioniert, welche Anbieter dahinterstehen – und was die oft beworbene schnelle Liquidität tatsächlich kostet.
Technisch findet keine magische „Umwandlung“ statt. Vereinfacht läuft das Modell so:
Lebensversicherung / Bausparer → Verkauf bzw. Abtretung → Kaufpreis → Gold oder Silber
Es handelt sich also um zwei wirtschaftlich getrennte Entscheidungen. Zuerst muss der Ausstieg aus dem Finanzprodukt sinnvoll sein. Erst danach stellt sich die Frage, ob Gold mit dem frei gewordenen Kapital die passende Anlage ist.
Diese Trennung ist wichtig, denn ein schlechter Policenverkauf wird nicht dadurch besser, dass anschließend gutes Gold gekauft wird.
Wer seine Lebensversicherung kündigt, erhält vom Versicherer den aktuellen Rückkaufswert. Gerade bei vorzeitiger Beendigung können dabei finanzielle Nachteile entstehen. Die deutsche Verbraucherzentrale und österreichische Arbeiterkammer empfehlen deshalb, Alternativen zur Kündigung zu prüfen. Beim klassischen Zweitmarkt sucht dagegen ein Investor nach wirtschaftlich attraktiven Policen. Er zahlt idealerweise mehr als den Rückkaufswert und führt den Vertrag häufig weiter.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA definiert eine Secondhand-Polizze genau so: Der Kaufpreis liegt über dem Rückkaufswert, aber üblicherweise unter dem wirtschaftlichen Wert der Police.
Ein Beispiel dafür ist LifeFinance. Dort wird nach eigener Darstellung nur dann ein Angebot erstellt, wenn ein Kaufpreis oberhalb des aktuellen Rückkaufswerts möglich ist. Doch nicht jedes Angebot mit der Überschrift „Lebensversicherung verkaufen“ funktioniert so.
Beim sogenannten Vermögens- oder Spezialfactoring steht weniger der Mehrerlös als vielmehr schnelle Liquidität und die Übernahme der weiteren Abwicklung im Vordergrund.
Einer der größeren Anbieter ist die ProLife GmbH. Das Unternehmen kauft nach eigenen Angaben klassische und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie weitere Vertragsarten bereits ab 1.000 Euro Guthaben an. Der Kaufpreis soll innerhalb von 18 Tagen verfügbar sein.
Der Blick in den aktuellen Kaufvertrag ist entscheidend: Ab einem Vertragsguthaben von 3.636,37 Euro beträgt das Bearbeitungsentgelt 7,5 %. Die 18-Tage-Frist beginnt zudem erst nach Eingang der vollständigen Vertragsunterlagen und gilt nur für abtretbare Verträge.
Bei 25.000 Euro Rückkaufswert ergibt das folgende Rechnung: 25.000 Euro ./. 7,5 % = 23.125 Euro
Die schnelle Verfügbarkeit kostet in diesem Beispiel also 1.875 Euro. Das muss kein schlechtes Geschäft sein. Aber es ist ein Preis, den man kennen sollte.
Ein weiterer Player ist die PACTA Invest GmbH. Unter anderem steht sie hinter dem Portal Cash-LV und kauft nach eigenen Angaben Verträge deutscher und österreichischer Versicherer an. Dazu gehören Lebens- und Rentenversicherungen, fondsgebundene Policen, Bausparverträge und bestimmte weitere Produkte.
Bei Rückkaufswerten ab 10.000 Euro nennt PACTA derzeit einen Kaufpreis von 92,5 % des bestätigten Rückkaufswertes, oberhalb von 100.000 Euro 93,25 %. Auch hier wird eine Auszahlung innerhalb von 18 Tagen nach Eingang vollständiger Unterlagen beworben.
Interessant ist:
Der Markt besteht nicht nur aus sauber voneinander getrennten Wettbewerbern.
ProLife nennt beispielsweise auf einer eigenen Anbieterübersicht bei bestimmten Bausparverträgen PACTA Invest als Ankäufer. Das bedeutet keine gesellschaftsrechtliche Verflechtung, zeigt aber, dass Vermittler, Internetportal und tatsächlicher Käufer nicht zwingend dieselbe Firma sein müssen.
Für Kunden folgt daraus eine einfache Frage: Wer steht in meinem Vertrag tatsächlich als Käufer?
Noch unmittelbarer ist das Konzept von FINANZEXIT & Edelmetallvorsorge aus Österreich. Der Anbieter stellt nicht primär den Policenankauf selbst, sondern die Verbindung zwischen Vertragsausstieg und Edelmetallanlage in den Mittelpunkt.
Auf der Website wird ausdrücklich damit geworben, gebundenes Kapital aus Finanzprodukten kurzfristig direkt in Gold und Silber zu „switchen“.
Im uns vorliegenden Informationsmaterial werden unter anderem Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Bausparverträge als mögliche Kandidaten genannt. Das Kapital könne anschließend unter anderem direkt auf ein Edelmetalldepot beziehungsweise in Münzen fließen.
Wichtig ist allerdings das Kleingedruckte: FINANZEXIT erklärt selbst, dass die eigentliche Abwicklung in Kooperation mit spezialisierten Abwicklungsgesellschaften in Deutschland und Österreich erfolgt und deren Gebühren vom jeweiligen Vertrag abhängen. Dieses Modell ist für Goldanleger interessant – macht einen Preisvergleich aber keineswegs überflüssig!
Hier liegt einer der wichtigsten Punkte des gesamten Themas. 18 Tage bedeuten nicht automatisch 18 Tage ab dem ersten Klick auf ein Formular. Bei ProLife beginnt die Frist erst nach Eingang der kompletten Unterlagen und nur bei abtretbaren Verträgen. Auch PACTA spricht ausdrücklich von 18 Tagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen. Benötigt werden je nach Vertrag unter anderem Kauf- und Abtretungsvertrag, Ausweis, Standmitteilung sowie Originalpolice oder gegebenenfalls eine Verlusterklärung.
Die reale Gesamtdauer kann daher länger sein, wenn Unterlagen fehlen oder der Vertrag Besonderheiten aufweist.
Mit diesem Zeitvorteil wird häufig geworben. Ganz falsch ist er nicht – pauschal ist die Aussage aber missverständlich. In Deutschland erlaubt § 168 VVG die Kündigung einer Lebensversicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Österreich regelt dies in § 165 VersVG praktisch entsprechend.
Bei einer jährlichen Versicherungsperiode kann der nächste Termin tatsächlich viele Monate entfernt liegen. Eine allgemeine gesetzliche „Zwölfmonats-Wartefrist“ für jede Lebensversicherung gibt es daraus jedoch nicht. Der tatsächliche Zeitgewinn muss deshalb für den konkreten Vertrag berechnet werden.
Beim Verkauf werden Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag auf den Käufer übertragen. Der Policenkäufer zahlt dem bisherigen Versicherungsnehmer dafür den vereinbarten Kaufpreis und wickelt anschließend den Vertrag mit der Versicherung weiter ab.
Bei ProLife muss das angegebene Auszahlungskonto laut aktuellem Vertrag grundsätzlich dem Verkäufer gehören oder von einem legitimierten Dritten für dessen Rechnung geführt werden. PACTA erklärt dagegen, der Kaufpreis werde auf das vom Verkäufer vorgegebene Konto (das kann auch das Tierheim, die Enkelin oder eine karitative Einrichtung sein) ausgezahlt.
Wer den Kaufpreis direkt an einen Edelmetallhändler oder ein Edelmetalldepot / Zollfreilager überweisen möchte, sollte sich daher vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen lassen, ob dieser Zahlungsweg möglich ist.
Beim Verkauf gibt der Versicherungsnehmer teilweise weitreichende Rechte ab. Der aktuelle ProLife-Vertrag umfasst beispielsweise Ansprüche auf Leistungen und Bezugsrechte sowie Rechte auf Kündigung, Widerruf oder Widerspruch. Der Verkäufer stimmt außerdem einer möglichen Kündigung verbundener Zusatzversicherungen zu. Das kann bei einer wertvollen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder einem interessanten Altvertrag entscheidend sein.
Gerade bei Altverträgen sollte auch der Steuerstatus geprüft werden: Für in Deutschland vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen gilt grundsätzlich noch das alte Steuerrecht. Sind dessen Voraussetzungen erfüllt, können Erträge bei Auszahlung steuerfrei sein. Bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen ist dagegen grundsätzlich der Unterschied zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig; nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr (bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen ab 62) wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen nur die Hälfte dieses Unterschiedsbetrags angesetzt. Ein Verkauf sollte deshalb auch steuerlich geprüft werden, da eine Veräußerung nicht in jedem Fall genauso behandelt wird wie die reguläre Auszahlung oder der Rückkauf. (BMF, § 20 EStG).
Auch alte Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsrechte sollten vor einem Verkauf geprüft werden. Sowohl in Deutschland als auch Österreich existieren Konstellationen, in denen eine spätere Rückabwicklung alter Lebensversicherungen möglich sein kann.
Hinzu kommt die Bonität des Käufers. Die BaFin weist grundsätzlich darauf hin, dass Verbraucher beim Verkauf einer Police ein Vertragsverhältnis mit einem beaufsichtigten Versicherer gegen eine Forderung gegenüber einem möglicherweise nicht entsprechend beaufsichtigten Unternehmen tauschen können. Dadurch kann sich das Ausfallrisiko verändern.
| Frage | Warum wichtig? |
|---|---|
| Was ist mein aktueller Rückkaufswert? | Basis jedes Vergleichs |
| Wie hoch ist der garantierte Netto-Kaufpreis? | Nicht mit Prozentwerbung rechnen und ggf. Steuer berücksichtigen |
| Wann bekomme ich das Geld und damit evtl. das Gold wirklich? | 18 Tage beginnen oft erst nach vollständigen Unterlagen |
| Welche Rechte gebe ich ab? | Garantien, Zusatzschutz und Rückabwicklungsrechte prüfen |
| Was mache ich anschließend mit dem Geld? | Goldkauf separat entscheiden |
Die Idee hat Charme: Eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag, den man ohnehin nicht mehr möchte, zu verkaufen, Kapital freizusetzen und dieses anschließend ganz oder teilweise in physisches Gold oder Silber umzuschichten.
Und ja: Das kann sinnvoll sein. Aber nur, wenn der Ausstieg aus dem alten Vertrag auch ohne den geplanten Goldkauf wirtschaftlich überzeugt.
Der klassische Zweitmarkt kann bei geeigneten Policen einen Preis oberhalb des Rückkaufswertes ermöglichen. Factoringanbieter wie ProLife oder PACTA kaufen dagegen Geschwindigkeit und Abwicklung mit einem Abschlag ein. FINANZEXIT verbindet diesen Prozess schließlich unmittelbar mit der möglichen Edelmetallanlage.
Unser Rat ist deshalb simpel:
Nicht zuerst kündigen. Nicht zuerst Gold bestellen. Erst rechnen.
Rückkaufswert anfordern, mindestens ein oder besser mehrere Ankaufangebote einholen, Nettoerlös vergleichen und das Kleingedruckte prüfen. Und wenn danach beispielsweise 25.000, 50.000 oder 100.000 Euro tatsächlich frei verfügbar werden, darf man sich immer noch die angenehmere Frage stellen: Wie viel davon soll zu Gold werden?
Würden Sie eine alte Lebensversicherung verkaufen, wenn Sie dadurch schneller Kapital für physisches Gold erhalten? Oder wären Ihnen beispielsweise 1.875 Euro Kosten bei einer 25.000-Euro-Police für einige Monate Zeitgewinn zu viel?
Schreiben Sie Ihre Erfahrungen mit Policenverkauf, ProLife, PACTA/Cash-LV, FINANZEXIT oder anderen Anbietern gerne in die Kommentare.
Meine Erfahrungen mit ProLife
Ich stand vor der Entscheidung, was ich mit einer alten Lebensversicherung mache, die ich eh nicht mehr brauchte. Da gerade eine Investition anstand und ich das Kapital zeitnah wollte, bin ich bei der Suche auf ProLife gestoßen – die versprochenen 18 Tage bis zur Auszahlung haben den Ausschlag gegeben.
Der Ablauf war unkompliziert: kurzer Kontakt, meine Ansprechpartnerin hat den Rest übernommen, ich musste nur die Vertragsunterlagen zusammensuchen und einreichen. Der Kaufvertrag lief digital, das war schnell erledigt.
Am Ende hat die Frist tatsächlich gestimmt. Das Geld war pünktlich da, sodass ich meine Investition wie geplant umsetzen konnte.
Es gibt ein Bearbeitungsentgelt, das vom Rückkaufswert abgezogen wird, das sollte man vorher einkalkulieren. In meinem Fall war mir das Tempo aber wichtiger als der letzte Cent.
Vorsicht, denn auf den Zugewinn der Police sind auch Steuern zu zahlen, bevor das Geld vergoldet werden kann.