| GOLD | 4.694,96 $/oz | 4.007,60 €/oz | 128,85 €/g | 128.847 €/kg |
| SILBER | 87,16 $/oz | 74,41 €/oz | 2,39 €/g | 2.392,34 €/kg |
Zollfreilager waren für viele Investoren ein attraktives Instrument. Wer nämlich physisches Silber, Platin oder Palladium kaufen wollte, konnte dies über ein solches Lager tun – und zwar ohne sofortige Zahlung der Mehrwertsteuer.
Für Anleger ergab sich daraus ein erheblicher Vorteil. Da auf Silber und andere Weißmetalle normalerweise 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, konnten Investoren durch die Lagerung im Zollfreilager deutlich günstiger einsteigen. Voraussetzung war allerdings, dass die Ware im Lager verbleibt. Sobald die Metalle ausgeliefert oder physisch entnommen wurden, fiel die Steuer an.
Besonders interessant war vor allem der Handel innerhalb des Lagers. Käufe und Verkäufe erfolgten ohne dass Mehrwertsteuer anfiel – solange die Ware das Zollfreilager nicht verließ. Dieses Modell ermöglichte es Investoren, flexibel zu handeln und höhere Renditen zu erzielen.
Mit dem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums hat sich die Situation grundlegend verändert. Entscheidend ist eine neue Bedingung für die Steuerbefreiung: Künftig muss der Käufer selbst dafür verantwortlich sein, das Zollverfahren zu beenden – etwa durch eine Einfuhr in den freien Verkehr oder eine Wiederausfuhr.
Das klingt zunächst technisch, hat aber weitreichende Folgen. In der Praxis bedeutet es, dass die Steuerbefreiung nur noch dann gilt, wenn klar ist, dass der Käufer aktiv eine solche Handlung vornimmt. Genau das ist bei klassischen Anlagekäufen jedoch meist nicht der Fall. Viele Investoren erwerben Edelmetalle im Zollfreilager als langfristige Wertanlage und lassen sie dort liegen.
Das BMF stellt in seinem Schreiben ausdrücklich klar: Wird das Verfahren nicht durch den Käufer beendet, entfällt die Steuerbefreiung. Gerade bei privaten Anlegern, die Edelmetalle lediglich halten und nicht physisch bewegen, ist diese Voraussetzung in der Regel nicht erfüllt.
Käufe von Silber, Platin oder Palladium im Zollfreilager unterliegen der Umsatzsteuerpflicht – selbst wenn die Ware das Lager nie verlässt.
Für Käufer von Weißmetallen stellt dies einen echten Einschnitt dar. Der bisherige steuerliche Vorteil entfällt und das Anlageergebnis verschlechtert sich dadurch deutlich. Investments werden dadurch spürbar teurer, da die Mehrwertsteuer durch entsprechende Silberpreiszuwächse ausgeglichen werden muss.
Vor allem die Schweiz bleibt ein wichtiger Standort für Zollfreilager. Händler wie Degussa Goldhandel, Geiger Edelmetalle, Ophirum, philoro Edelmetalle, pro aurum oder Solit (kein Anspruch auf Vollständigkeit) bieten weiterhin entsprechende Lösungen in der Schweiz an.
Hier finden Sie Infos über Zollfreilager großer Edelmetallhäuser:
In den kommenden Handelstagen stehen einige wichtige Events an, die an den Finanzmärkten zu einer erhöhten Volatilität führen könnten.
So soll zum Beispiel am Mittwochnachmittag die Inflationsrate für den Monat April veröffentlicht werden. Laut einer von Trading Economics veröffentlichten Umfrage unter Analysten soll sich diese von 2,7 auf 2,9 Prozent p.a. beschleunigt haben.
Am Abend folgen dann noch die mit Spannung erwarteten Statements der US-Notenbank Fed (20.00 Uhr) inkl. anschließender Pressekonferenz (20.30 Uhr). Laut FedWatch-Tool des Terminbörsenbetreibers CME Group gilt eine Änderung der Leitzinsen als ausgeschlossen. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir Ende des Jahres niedrigere Zinsen sehen werden, liegt bei 32 Prozent und hat sich innerhalb einer Woche deutlich reduziert.
Am Donnerstag steht mit der EZB-Sitzung das nächste geldpolitische Highlight auf der Agenda. Je „taubenhafter“ sich die Notenbanker dies- und jenseits des Atlantiks artikulieren, desto unwahrscheinlicher wird eine erneute Goldpreisschwäche.
Auf lange Sicht dürften Investoren ohnehin verstärkt die Vorteile von Gold & Co. sehen – diese liegen vor allem in dem altbewährten Krisen-, Inflations- und Vermögensschutz.