Gold: 4.007,60 € 0,13 %
Silber: 74,41 € -0,96 %
Stand: 27.04.2026 von Jörg Bernhard
Anfang April sorgte das Bundesfinanzministerium mit einer überraschenden Entscheidung für Aufsehen in der Edelmetallbranche. In einem neuen Schreiben wurden die steuerlichen Regeln für Zollfreilager deutlich verschärft.
Silber, Platin & Palladium: Für Zollfreilager gelten neue Regeln

Wie Zollfreilager bislang funktionierten

Zollfreilager waren für viele Investoren ein attraktives Instrument. Wer nämlich physisches Silber, Platin oder Palladium kaufen wollte, konnte dies über ein solches Lager tun – und zwar ohne sofortige Zahlung der Mehrwertsteuer.

Der Grund: Die Metalle galten zollrechtlich als noch nicht in den Wirtschaftskreislauf eingeführt.

Für Anleger ergab sich daraus ein erheblicher Vorteil. Da auf Silber und andere Weißmetalle normalerweise 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, konnten Investoren durch die Lagerung im Zollfreilager deutlich günstiger einsteigen. Voraussetzung war allerdings, dass die Ware im Lager verbleibt. Sobald die Metalle ausgeliefert oder physisch entnommen wurden, fiel die Steuer an.

Besonders interessant war vor allem der Handel innerhalb des Lagers. Käufe und Verkäufe erfolgten ohne dass Mehrwertsteuer anfiel – solange die Ware das Zollfreilager nicht verließ. Dieses Modell ermöglichte es Investoren, flexibel zu handeln und höhere Renditen zu erzielen.

BMF verschärft Regeln für Zollfreilager:
Das ändert sich jetzt

Mit dem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums hat sich die Situation grundlegend verändert. Entscheidend ist eine neue Bedingung für die Steuerbefreiung: Künftig muss der Käufer selbst dafür verantwortlich sein, das Zollverfahren zu beenden – etwa durch eine Einfuhr in den freien Verkehr oder eine Wiederausfuhr.

Das klingt zunächst technisch, hat aber weitreichende Folgen. In der Praxis bedeutet es, dass die Steuerbefreiung nur noch dann gilt, wenn klar ist, dass der Käufer aktiv eine solche Handlung vornimmt. Genau das ist bei klassischen Anlagekäufen jedoch meist nicht der Fall. Viele Investoren erwerben Edelmetalle im Zollfreilager als langfristige Wertanlage und lassen sie dort liegen.

Das BMF stellt in seinem Schreiben ausdrücklich klar: Wird das Verfahren nicht durch den Käufer beendet, entfällt die Steuerbefreiung. Gerade bei privaten Anlegern, die Edelmetalle lediglich halten und nicht physisch bewegen, ist diese Voraussetzung in der Regel nicht erfüllt.

Damit wird das bisherige Modell praktisch ausgehebelt.

Käufe von Silber, Platin oder Palladium im Zollfreilager unterliegen der Umsatzsteuerpflicht – selbst wenn die Ware das Lager nie verlässt.

Folgen für Anleger und den Edelmetallmarkt

Für Käufer von Weißmetallen stellt dies einen echten Einschnitt dar. Der bisherige steuerliche Vorteil entfällt und das Anlageergebnis verschlechtert sich dadurch deutlich. Investments werden dadurch spürbar teurer, da die Mehrwertsteuer durch entsprechende Silberpreiszuwächse ausgeglichen werden muss.

Nicht betroffen von den neuen BMF-Regeln sind Anbieter mit Zollfreilagern im Ausland.

Vor allem die Schweiz bleibt ein wichtiger Standort für Zollfreilager. Händler wie Degussa Goldhandel, Geiger Edelmetalle, Ophirum, philoro Edelmetalle, pro aurum oder Solit (kein Anspruch auf Vollständigkeit) bieten weiterhin entsprechende Lösungen in der Schweiz an.

Hier finden Sie Infos über Zollfreilager großer Edelmetallhäuser:

Ausblick für die laufende Woche

In den kommenden Handelstagen stehen einige wichtige Events an, die an den Finanzmärkten zu einer erhöhten Volatilität führen könnten.

So soll zum Beispiel am Mittwochnachmittag die Inflationsrate für den Monat April veröffentlicht werden. Laut einer von Trading Economics veröffentlichten Umfrage unter Analysten soll sich diese von 2,7 auf 2,9 Prozent p.a. beschleunigt haben.

Am Abend folgen dann noch die mit Spannung erwarteten Statements der US-Notenbank Fed (20.00 Uhr) inkl. anschließender Pressekonferenz (20.30 Uhr). Laut FedWatch-Tool des Terminbörsenbetreibers CME Group gilt eine Änderung der Leitzinsen als ausgeschlossen. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir Ende des Jahres niedrigere Zinsen sehen werden, liegt bei 32 Prozent und hat sich innerhalb einer Woche deutlich reduziert.

Am Donnerstag steht mit der EZB-Sitzung das nächste geldpolitische Highlight auf der Agenda. Je „taubenhafter“ sich die Notenbanker dies- und jenseits des Atlantiks artikulieren, desto unwahrscheinlicher wird eine erneute Goldpreisschwäche.

Auf lange Sicht dürften Investoren ohnehin verstärkt die Vorteile von Gold & Co. sehen – diese liegen vor allem in dem altbewährten Krisen-, Inflations- und Vermögensschutz.

Profilbild von Jörg Bernhard
Stand: 27.04.2026
geschrieben von:
Freier Wirtschaftsjournalist mit Schwerpunkt Börseninvestments

Copyright © 2009-2026 by GOLD.DE – Alle Rechte vorbehalten

Konzept, Gestaltung und Struktur sowie insbesondere alle Grafiken, Bilder und Texte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Missbrauch wird ohne Vorwarnung abgemahnt. Alle angezeigten Preise in Euro inkl. MwSt. (mit Ausnahme von Anlagegold), zzgl. Versandkosten, sofern diese anfallen. Verfügbarkeit, Abholpreise, Goldankauf und nähere Informationen über einzelne Artikel sind direkt beim jeweiligen Händler zu erfragen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Stand: 08:44:27 Uhr