| GOLD | 5.010,58 $/oz | 4.354,90 €/oz | 140,01 €/g | 140.013 €/kg |
| SILBER | 80,89 $/oz | 70,31 €/oz | 2,26 €/g | 2.260,52 €/kg |
Künftig sollen die Standard-Silbermünzen mit 500er Silber geprägt werden und die Weihnachtsmünzen mit 625er Silber. Eine solche Anpassung der Eigenschaften der Gedenkmünzen wäre ansonsten wohl kaum eine Schlagzeile wert, gäbe es nicht eine wechselhafte Vorgeschichte, die ganz nebenbei deutlich macht, wie dynamisch sich die Edelmetall-Hausse im vergangenen Jahr entwickelt und dabei die staatlichen Stellen in Deutschland schlicht überfordert hat.
Das Besondere der Weihnachtsmünzen: Die Silberausgaben, hier beispielsweise mit dem Motiv „Erzgebirgischer Schwibbogen“, werden in Form einer "Tellerprägung" gefertigt.
Bei der jetzt bekannt gegebenen Veränderung handelt es sich nunmehr um die vierte Anpassung in weniger als sechs Monaten:
| Bisherige Spezifikationen | Anpassungen des BMF ab | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand bis September 2025 | 10.09. | 10.12. | 05.02. | 18.02.2026 | ||||
| Nominal | Qualität | Feinheit | Feingewicht | Nominal | Nominal | Feinheit | Feinheit | Feingewicht |
| 20,00 € | ST | 925 | 16,65 g | 25,00 € | 35,00 € | 444 | 500 | ca. 8,3 g |
| 20,00 € | Sp | 925 | 16,65 g | 25,00 € | 35,00 € | 925 | 925 | 18 g |
| 25,00 € | ST | 999 | 22 g | 35,00 € | 50,00 € | 500 | 625 | ca. 13,1 g |
| 25,00 € | SP | 999 | 22 g | 35,00 € | 50,00 € | 999 | 999 | 22 g |
Wer an dieser Stelle den Überblick verloren hat, ist nicht allein. Denn über viele Jahre hinweg zeichnete sich das Sammelgebiet der deutschen Silbergedenkmünzen durch Kontinuität und Verlässlichkeit aus: Drei- bis fünfmal pro Jahr wurden 20-Euro-Gedenkmünzen an den Schaltern der Deutschen Bundesbank überall in der Bundesrepublik zum Nennwert abgegeben, seit 2021 gab es zudem eine Weihnachtsmünze für 25 Euro. Sammler konnten sich über einen hohen Silbergehalt freuen: Während für die regulären Gedenkmünzen das in der Numismatik weit verbreitete „Sterling-Silber“ (925er) zum Einsatz kam, wurde für die Weihnachtsmünzen nur das Beste verwendet, nämlich 999er-Feinsilber analog zum weltweit etablierten Investmentstandard
Die 25-Euro-Silbermünze „Heilige Drei Könige“ der Bundesrepublik Deutschland war im Jahr 2025 bereits geprägt, die Version mit dem ursprünglichen Nennwert von 25 Euro musste eingeschmolzen werden. Sie wird mit dem aktuellen Nominal von 50 Euro neu geprägt.
Nachdem bei den ersten Änderungen noch das Verständnis um die Ausnahmesituation in der Sammlercommunity überwog und man sich hauptsächlich darüber freute, dass es auch künftig Gedenkmünzen mit einem hohen Silbergehalt im Tausch gegen einen (nun etwas höheren) Nennwert gab, nahm zuletzt die Kritik von Sammlern und auch Händlern zu: Eine zu starke Reduktion des Silbergehaltes, so war in vielen Forenbeiträgen zu lesen, würde zu einem Akzeptanzproblem der Münzen führen.
Denn eine Silber-Legierung mit 444er Silber ist in der Numismatik durchaus exotisch - und hätte dazu geführt, dass die Silbermünzen eher die wenig schmeichelhafte Bezeichnung „Billonmünzen“ verdient hätten. Mit diesem Fachbegriff wird eine Legierung aus Kupfer und Silber bezeichnet, deren Silbergehalt weniger als 500/1000 beträgt
Interessanter Side-Fact: Das Wort „Billon“ darf nicht mit dem englischen Wort „Bullion“ verwechselt werden. Während Billon minderwertiges Geld beschreibt, bezeichnet Bullion hochreines Anlagemetall (Anlagemünzen wie den Krügerrand Silber oder Maple Leaf Silber).
Dem Vernehmen nach hat aber nicht in erster Linie dieser Nebenaspekt dazu geführt, dass die Reduzierung der Feinheit der deutschen Silbermünzen nun minimal nach oben angepasst wird, sondern die Entwicklung des Silberpreises: Mit dem heftigen Crash des Silberpreises am 30. Januar 2026, ausgerechnet am 2. Messetag der World Money Fair in Berlin, gab es plötzlich neuen Gestaltungsspielraum für das Bundesfinanzministerium. Vom Silber-Allzeithoch hatte sich der Silberpreis in kürzester Zeit deutlich entfernt:
„Die Änderung der Legierungen ist eine Reaktion auf die hohe Volatilität der Silberpreise in den vergangenen Monaten, da die Ausgabe der Stempelglanzmünzen in den ursprünglichen Legierungen Ag 925 und Ag 999 zwischenzeitlich rechtlich unmöglich geworden ist
lautet die offizielle Begründung. Und dazu:
Gleichzeitig tragen diese Anpassungen dem Wunsch der Sammlerschaft nach werthaltigen Produkten Rechnung.
Ob die künftigen Gedenkmünzen mit 500er Silber und 625er Silber aus Sicht der Sammler als „werthaltig“ gelten, bleibt abzuwarten. In den Kommentaren und Diskussionen in den einschlägigen Onlineforen ist ein wiederkehrender Tenor zu vernehmen: Viele Sammler wünschen sich weiterhin einen hohen Silbergehalt und sind auch bereit, dafür einen entsprechenden Betrag analog zum aktuellen Silberwert zu bezahlen.
Sie kritisieren, dass die bisherige Vorgehensweise bei der Ausgabe von Silbermünzen nicht mehr zeitgemäß ist - es wird eine neue Strategie gefordert. Oder etwas deutlicher: Deutschland braucht endlich eine Anlagemünze: Mit zentraler Vermarktung, mit Fokus auf Sammler und Anleger gleichermaßen, mit einem Vertrieb nicht auf eine staatliche Stelle sowie den Münzhandel und nicht auf den deutschen Sprachraum beschränkt.
Rechtlich und praktisch wäre eine deutsche Anlagemünze bereits jetzt machbar – allerdings nur, wenn sie wie ihre Vorbilder zu 20 und 25 Euro (oder künftig 35 und 50 Euro) als Euro-Sammlermünzen mit gesetzlichem Zahlungsmittelstatus in Deutschland gestaltet werden. Die größten Hürden liegen weniger im Produktionsprozess selbst, sondern in der Ausgestaltung als „Bullion“ mit niedrigem Aufgeld, hoher Auflage, laufender Verfügbarkeit und tagesaktuellem Pricing. Doch anders, als in der Debatte in Fachkreisen bisher zu vernehmen ist, ist keine dieser Hürden unüberwindbar.
Als Hauptproblem wird vor allem das aktuelle Münzgesetz genannt. Das „MünzG“ regelt in §2 die „Ausprägung von Sammlermünzen“. Dort heißt es: Der Bund kann als Sammlermünzen auf Euro lautende Gedenkmünzen (deutsche Euro-Gedenkmünzen) und deutsche Euro-Münzen in Sonderausführung ausprägen. Von Anlagemünzen ist im Gesetzestext keine Rede.
Die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen sich allerdings jederzeit schaffen – und es gibt einen Präzedenzfall in der deutschen Münzgeschichte: Im Jahr 2001 gab die Bundesrepublik Deutschland die „goldene Abschiedsmark“ aus.
Die 1-DM-Goldmünze von 2001 war keine reguläre Umlauf- oder Sammlermünze nach dem Münzgesetz, sondern eine gesetzlich gesondert geregelte Sonderausgabe. Zentrale Rechtsgrundlage war das „Gesetz über die Ausprägung einer Goldmünze zu 1 Deutsche Mark“ (BGBl. I 2000, S. 2045).
Dieses Einzelgesetz schuf eine eigenständige Rechtsgrundlage außerhalb der üblichen münzrechtlichen Routinen: Der Deutsche Bundestag beschloss ein förmliches Gesetz, das die Ausgabe ausdrücklich erlaubte, den Nennwert (1 Deutsche Mark), das Material (Gold), sowie den symbolischen Charakter festlegte. Sie ist also gesetzliches Zahlungsmittel der Bundesrepublik Deutschland, der Nennwert ist aber rein symbolisch und steht in keinem Verhältnis zum Goldwert. Stattdessen lag der Ausgabepreis weit über dem Nennwert. Maßgeblich waren der Goldpreis, die Herstell- und Vertriebskosten. Damit wurde rechtlich abgesichert, dass keine Subvention und kein Konflikt mit dem Haushaltsrecht entstand.
Unterm Strich wird also deutlich: Die Bundesrepublik kann jederzeit per Gesetz von den Standardregeln des Münzgesetzes abweichen und die Voraussetzungen für eine staatliche Edelmetallausgabe außerhalb klassischer Bullion- oder Sammlermünzlogik schaffen.
Zudem hat die Bundesrepublik in den letzten Jahren bereits gezeigt, dass sie „Bullion“ im Kern bereits kann. Denn es gibt bereits eine alternative Vertriebsform für Gedenkmünzen in Deutschland, nämlich den Verkauf der Goldmünzen zu 20, 50 und 100 Euro über die Münze Deutschland.
Diese staatliche Verkaufsstelle bietet jedes Jahr die neuen Motive zu einem Preis an, der zu einem bestimmten Stichtag festgelegt wird und sich am Goldpreis plus einem Aufschlag für die Prägekosten orientiert. Auch der Münzhandel wird zuverlässig beliefert. Per Direktbestellung oder über den Zweitmarkt gelangen diese Stücke sogar in den Edelmetallhandel.
Und es gibt nicht wenige Anleger, die deutsche Gold-Sammlermünzen für eine Art deutsche Bullion-Alternative halten: Vor allem die 100-Euro-Goldmünzen, die schon lange keinen eigenen Sammlerwert mehr haben, sondern de facto als deutsche ½ Unzen Anlagemünzen im Edelmetallhandel angeboten werden.
Das zeigt: Die Bundesrepublik hat die institutionellen und technischen Voraussetzungen – eine „echte“ Anlagemünze wäre dann vor allem eine Frage der Motivwahl, der Preisgestaltung und des Vertriebs – denn der Preis für eine „echte“ Anlagemünze wird bekanntlich tagesaktuell in Anlehnung an den Weltmarktpreis für Gold oder Silber bepreist.
Dieser Mechanismus würde somit auch eine 5. oder 6. Änderung der Spezifikationen für die deutschen Silbergedenkmünzen verhindern, die früher oder später notwendig wird, wenn dem Silberpreis in den kommenden Monaten ein Comeback gelingt:
Es entsteht also unweigerlich der Eindruck, dass sich das Bundesfinanzministerium mit der Entscheidung vom 18. Februar 2026 nur etwas Luft verschafft hat – diese Verschnaufpause könnte jedoch gut genutzt werden, um eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Silbermünzproduktion in die Wege zu leiten.
Die 35-Euro-Silbermünze „Elisabeth Schwarzhaupt“ wird 2026 erscheinen: Die Angabe „Silber 925“ wird sich auf den Ausgaben in "Spiegelglanz" nicht ändern, in der Normalausführung in Stempelglanz kommt künftig 500er Silber zum Einsatz. Quelle: BVA
Der Autor ist Initiator des ZukunftsForums Edelmetalle. Das Top-Event in der DACH-Region für Investoren, Handel, Banken und Industrie rund um Gold, Silber sowie die Platinmetalle findet am 23. und 24. März 2026 in Frankfurt statt.
Weitere Informationen finden Sie unter zukunftsforum-edelmetalle.de
Quellen: