Gold: 3.749,65 € 0,00 %
Silber: 55,61 € 0,00 %
Stand: 07.09.2026
Betrüger kapern renommierte Insolvenzverwalter und bieten Goldbarren, Maschinen und Luxusgüter aus angeblichen Insolvenzverfahren an. Das Perfide: Anwälte, Adressen und Handelsregisterdaten stimmen tatsächlich. Das Impressum stimmt. Der Rechtsanwalt existiert. Die Handelsregisternummer ist korrekt. Sogar die Umsatzsteuer-ID wurde sauber abgeschrieben.
Die Kanzlei ist echt. Das Gold-Angebot nicht

Und trotzdem ist das Angebot falsch.

GOLD.DE liegen mehrere E-Mails und Kataloge vor, in denen angebliche Insolvenzverwalter Goldbarren, Fahrzeuge, Landmaschinen und andere Vermögenswerte aus laufenden Verfahren verkaufen wollen. Die Absender treten unter den Namen bekannter Kanzleien auf. Sie verwenden echte Rechtsanwälte, echte Firmenanschriften und professionell gestaltete Exposés.

Der Trick besteht also nicht darin, eine Kanzlei zu erfinden. Der Trick besteht darin, eine echte Kanzlei zu stehlen.

In zwei untersuchten Fällen warnen die betroffenen Kanzleien inzwischen selbst ausdrücklich vor den Angeboten. Im dritten Fall ist der genannte Anwalt real, die Verkaufsdomain gehört jedoch nicht zu seiner offiziellen Kanzlei.

Was in allen Fällen fehlt: ein konkret benanntes Insolvenzverfahren, ein gerichtliches Aktenzeichen und ein belastbarer Nachweis, dass die angebotene Ware überhaupt zur Insolvenzmasse gehört.

Wer hier überweist, kauft womöglich kein Gold. Sondern eine ziemlich teure Lektion.

Das Wichtigste in Kürze
  • Schultze & Braun sowie Flöther & Wissing warnen auf ihren offiziellen Websites vor gefälschten Angeboten aus angeblichen Insolvenz- und StaRUG-Verfahren.
  • Die genannten Rechtsanwälte existieren tatsächlich. Genau das macht die Masche gefährlich.
  • Die verwendeten Domains ähneln den echten Kanzleidomains, sind aber nicht identisch.
  • Bei den Goldangeboten lagen die angeblichen Verkaufspreise rund 20 bis fast 38 Prozent unter dem reinen Metallwert.
Update vom 07.09.2026: Neuer Fall im Namen der Kanzlei Pohlmann Hofmann 
GOLD.DE liegt ein weiterer mutmaßlich gefälschter Insolvenzkatalog vor. Unter dem Namen der echten Münchner Kanzlei Pohlmann Hofmann werden darin 59 Positionen angeboten: drei Heraeus-Goldbarren mit 250 Gramm, 500 Gramm und einem Kilogramm sowie 33 Fahrzeuge und 23 Bau- und Landmaschinen.
Die E-Mail stammt jedoch von pohlmann@rekaliu-gmbh.de; in der Signatur wird zusätzlich pohlmannhofmann-insolvenzverwalter.de genannt. Die echte Kanzlei verwendet dagegen pohlmannhofmann.de und eine andere Telefonnummer. Auch Schuldner, Insolvenzgericht und Aktenzeichen fehlen im Insolvenzkatalog vollständig. Die Goldpreise liegen zudem deutlich unter dem reinen Metallwert.
Eine öffentliche Bestätigung der Kanzlei zu diesem konkreten Katalog liegt bislang nicht vor. Die falschen Kontaktdaten, das nicht nachprüfbare Verfahren und die auffälligen Preise begründen jedoch einen dringenden Betrugsverdacht. Empfänger sollten nicht antworten oder zahlen, sondern ausschließlich über die unabhängig ermittelten Kontaktdaten der echten Kanzlei nachfragen.
Update vom 08.08.2026: Neuer Fall – diesmal im Namen von GÖRG 
Nur zwei Tage nach der Veröffentlichung dieses Artikels liegt GOLD.DE ein weiterer mutmaßlich gefälschter Verkaufskatalog vor. Er tritt im Namen der renommierten Wirtschaftskanzlei GÖRG und des real existierenden Insolvenzverwalters Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle auf. Die verwendete E-Mail-Adresse endet allerdings auf goerg-insolvenzrecht.de, während Hölzle auf der offiziellen GÖRG-Website unter @goerg.de geführt wird.
Der 39-seitige Katalog bietet neben Baumaschinen und Traktoren auch wieder 1,8 Kilogramm Heraeus-Gold für insgesamt 147.240 Euro an. Beim Feingoldwert von 120,78 Euro je Gramm zum Prüfzeitpunkt entspricht das einem Metallwert von rund 217.400 Euro. Das angebliche Angebot liegt damit gut 70.000 Euro beziehungsweise 32 Prozent darunter. Auch hier fehlen ein konkret benannter Schuldner, ein Insolvenzgericht und ein Aktenzeichen. Besonders auffällig ist, dass der prominent ausgewiesene Verkaufspreis bei mehreren Maschinen exakt 35 Prozent unter einem zweiten, auf derselben Detailseite genannten Preis liegt. Der neue Fall zeigt: Die Masche läuft weiter – nur die Namen der vermeintlichen Absender ändern sich.

Fall 1: 1,75 Kilogramm Gold – angeblich von Flöther & Wissing

Am 24. März 2026 erreichte GOLD.DE eine E-Mail mit einer „aktuellen Produktübersicht“. Angeboten wurden Fahrzeuge, Landmaschinen, Baumaschinen, Reisemobile und Edelmetalle. Als Absender trat Flöther & Wissing auf, unterzeichnet mit dem Namen von Rechtsanwalt Markus M. Merbecks.

Beides ist real. Markus M. Merbecks ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Laut offiziellem Kanzleiprofil wird er seit 1993 gerichtlich als Gesamtvollstreckungs- beziehungsweise Insolvenzverwalter bestellt. Auch die in der Nachricht genannten Partner und die Umsatzsteuer-ID der Gesellschaft wurden korrekt aus dem echten Impressum übernommen.

Nur die Wege zurück zur Kanzlei stimmen nicht: Die offizielle Domain lautet floether-wissing.de. Verwendet wurde dagegen floether-wissing-recht.de. Auch die angegebene Münchener Anschrift weicht vom offiziellen Standort in München ab.

Flöther & Wissing warnt mittlerweile auf der eigenen Website vor genau dieser Masche: Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren würden angeblich im Namen der Kanzlei verschickt. Empfänger sollen nicht darauf eingehen und sich im Schadensfall an die Polizei wenden.

Drei Barren, drei PDFs – und 42.440 Euro „Rabatt“

Auf die Anfrage von GOLD.DE wurden drei Exposés übersandt:

BarrenAngebotReiner Goldwert am 24.03.2026Differenz
250 g24.400 €30.920 €6.520 €
500 g49.960 €61.830 €11.870 €
1.000 g99.610 €123.660 €24.050 €
Gesamt173.970 €216.410 €42.440 €
Die Gewichte und Angebotspreise stammen aus den übersandten Dokumenten.

Für die konservative Rechnung wurde ein historischer Feingoldwert von rund 123,66 Euro je Gramm angesetzt. Damit lag das Angebot knapp 20 Prozent unter dem bloßen Metallwert.

Nicht unter dem Händlerverkaufspreis. Nicht unter dem Preis eines bestimmten Markenbarrens. Sondern unter dem Wert des enthaltenen Goldes – ohne Aufgeld, Versicherung, Transport oder Händlermarge.

Schon die Dokumente selbst sind fehlerhaft. Im Exposé zum 500-Gramm-Barren steht auf Seite zwei plötzlich „Anlagegoldbarren 250G“. Beim 1.000-Gramm-Barren passiert derselbe Kopierfehler.

Zudem heißt es in den Texten, der jeweilige Barren habe „wie alle unsere Goldbarren“ den höchsten Feingehalt. So formuliert ein Händler sein Sortiment. Eine Insolvenzverwaltung müsste dagegen erklären, aus welchem Verfahren das Gold stammt, wer der Schuldner ist, welches Gericht zuständig ist und wo sich die Ware befindet.

Auf keine dieser Fragen geben die Exposés eine Antwort.

Fall 2: Schultze & Braun – 40 Seiten Hochglanz, kein einziges Aktenzeichen

Noch größer wurde beim zweiten Fall aufgefahren. Unter dem Namen von Schultze & Braun wurde ein 40-seitiger Katalog versandt. Darin: Radlader, Bagger, Traktoren, Mähdrescher, Wärmepumpen, Solarmodule, Goldbarren und Kupfer.

Das Titelblatt wirkt tadellos. Firmenname, Anschrift, Geschäftsführer, Handelsregister und Umsatzsteuer-ID stimmen mit dem echten Kanzlei-Impressum überein. Auch die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH existiert tatsächlich unter der angegebenen Adresse und dem Registerzeichen HRB 220689.

Wieder stimmt fast alles. Fast.

Denn Schultze & Braun erklärt auf einer eigens eingerichteten Warnseite, dass falsche Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren kursieren. Inventarlisten und Kaufverträge seien gefälscht; ebenso Absenderadressen, Namen und Telefonnummern. Die Kanzlei habe die zuständigen Behörden informiert.

In der vorliegenden Nachricht wurde die Domain schultzebraun-anwaelte.de verwendet. Die echte Kanzlei arbeitet unter schultze-braun.de.

Knapp 100.000 Euro unter dem Goldwert

Im Katalog werden vier angebliche Heraeus-Barren angeboten:

BarrenAngebotReiner GoldwertDifferenz
100 g8.990 €14.330 €5.340 €
250 g22.370 €35.830 €13.460 €
500 g44.640 €71.660 €27.020 €
1.000 g89.280 €143.310 €54.030 €
Gesamt165.280 €265.120 €99.840 €
Diese Angebotspreise stehen im Inhaltsverzeichnis des Katalogs.

Die technische Prüfung der PDF nennt den 1. März 2026 als Erstellungsdatum. Da dies ein Sonntag war, wurde für den Vergleich der letzte vorherige Handelstag herangezogen. Am 27. Februar lag der historische Feingoldwert konservativ gerechnet bei rund 143,31 Euro je Gramm.

Das angebliche Paket lag damit fast 38 Prozent unter dem reinen Goldwert.

Ein solcher Preis ist nicht bloß günstig. Er ist wirtschaftlich kaum plausibel.

Natürlich können Maschinen aus Insolvenzverfahren unter früheren Neupreisen verkauft werden. Ein Bagger kann beschädigt sein, hohe Transportkosten verursachen oder nur einen kleinen Käuferkreis ansprechen. Ein marktgängiger Goldbarren funktioniert anders. Sein Wert hängt nicht von Baujahr, Kilometerstand oder Modellpflege ab, sondern vor allem von Gewicht, Feinheit und Echtheit.

Gold gehört zu den liquidesten Anlagewerten der Welt. Der World Gold Council beziffert das durchschnittliche globale Handelsvolumen 2025 auf rund 361 Milliarden US-Dollar pro Tag. Ein Insolvenzverwalter muss für einen standardisierten 500-Gramm- oder Kilobarren also keinen exotischen Käufer suchen.

Ein kleiner Abschlag für schnelle Abwicklung, Prüfung oder Händlermarge wäre denkbar. Ein Abschlag von fast 38 Prozent unter dem Schmelzwert würde die Gläubiger dagegen um knapp 100.000 Euro schlechterstellen.

Warum sollte ein Insolvenzverwalter das tun?

Die vorgelegten Unterlagen liefern keine überzeugende Antwort. Die Insolvenzordnung verpflichtet den Verwalter grundsätzlich dazu, das Massevermögen zu verwerten – nicht, leicht handelbare Werte zu verschenken.

Hinzu kommen weitere Patzer: Der Katalog nennt keinen einzigen Schuldner, kein Insolvenzgericht und kein Aktenzeichen. Ein John Deere 6R155 wird als „Mähdrescher“ bezeichnet, obwohl das abgebildete Fahrzeug ein Traktor ist.

Für mehrere Heizsysteme und Solarmodule werden ausdrücklich Beispiel- oder Produktbilder verwendet. Gleichzeitig verspricht der Katalog pauschal ein 14-tägiges Rückgaberecht – vom Goldbarren bis zum tonnenschweren Radlader.

Auch aus steuerlicher Sicht ist die Vorlage unsauber: Der Katalog erklärt alle Preise pauschal als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, obwohl die Lieferung von qualifiziertem Anlagegold nach § 25c UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist.

Fall 3: Frank Jaeger – echte Person, falsche Verkaufswelt

Der dritte Fall tritt unter dem Namen „Jäger Insolvenzen“ auf. Angeboten wurden u. a. ein John-Deere-Traktor, eine Rolex Daytona und ein Audi Q6 e-tron. Die verwendete Domain lautete jaeger-insolvenz.de.

Dipl.-Kfm. Frank Jaeger existiert tatsächlich. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Seine offizielle Kanzlei heißt Jaeger Breig & Kollegen und nutzt jbk-recht.de. Laut Kanzleiprofil ist er seit 2004 als Insolvenzverwalter tätig.

Eine öffentliche Kanzleiwarnung, in der die konkrete Verkaufsdomain genannt wird, ließ sich bei der erneuten Prüfung nicht finden. Deshalb ist dieser Fall vorsichtiger zu bewerten als die beiden offiziell bestätigten Betrugsfälle.

Die roten Flaggen sind dennoch massiv: Die Verkaufsdomain ist nicht die offizielle Kanzleidomain. Schuldner, Insolvenzgericht und Aktenzeichen fehlen. Eine vorherige Besichtigung ist praktisch ausgeschlossen. Gleichzeitig wird mit kurzen Angebots- und Zahlungsfristen Druck aufgebaut und die Rollen von Gläubiger, Verwalter und Vermittler werden unscharf vermischt.

Auch hier gilt deshalb: nicht zahlen, keine Ausweiskopie versenden und nur über die unabhängig ermittelten Kontaktdaten der echten Kanzlei nachfragen.

Warum diese Masche so gut funktioniert

Ein schlechter Fakeshop ist leicht zu erkennen. Das Impressum fehlt, die Sprache holpert und die Website sieht aus wie ein Wochenendprojekt.

Diese Masche ist gefährlicher.

Die Täter verwenden echte Anwälte, echte Berufsbezeichnungen, echte Registerdaten und kopierte Logos. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt ausdrücklich vor Fake-Kanzleien, die mit vermeintlichen Insolvenzverkäufen arbeiten und Betroffene zu Zahlungen bewegen.

Darum reicht die Frage „Existiert dieser Anwalt?“ nicht mehr.

Die richtige Frage lautet:

Gehört diese konkrete Domain wirklich zu diesem Anwalt – und ist er in genau diesem Insolvenzverfahren tatsächlich bestellt?

So prüfen Sie angebliche Insolvenzangebote

Suchen Sie die Kanzlei unabhängig im Internet. Klicken Sie nicht auf Links aus der verdächtigen Nachricht und rufen Sie nicht die dort genannte Nummer an.

Prüfen Sie anschließend:

  • Stimmt die Domain Zeichen für Zeichen?
  • Existiert das Verfahren in den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen?
  • Ist der genannte Anwalt dort tatsächlich bestellt?
  • Werden Schuldner, Gericht und Aktenzeichen genannt?
  • Kann der Gegenstand besichtigt und eindeutig der Masse zugeordnet werden?
  • Liegt der Goldpreis weit unter dem aktuellen Metallwert?

Fehlt bereits das konkrete Verfahren, sollte die Prüfung enden. Nicht mit einer Überweisung. Sondern mit einer Warnmeldung.

Bereits überwiesen? Jede Minute zählt

Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und verlangen Sie einen Überweisungsrückruf wegen Betrugs. Sichern Sie außerdem E-Mails, Anhänge, Rechnungen und Zahlungsdaten. Erstatten Sie anschließend Strafanzeige. Das geht auch online. Bei Zahlungen an Fakeshops empfiehlt es sich, unverzüglich einen Rückruf bzw. Recall zu veranlassen und Beweise zu sichern.

Die echten Kanzleien sind in diesen Fällen nicht die Täter. Sie sind selbst Opfer eines professionellen Identitätsmissbrauchs.

Das macht die Angebote nicht glaubwürdiger. Es macht den Betrug nur besser.

Fazit: Ein echtes Impressum ist kein Persilschein

Wer Gold aus einer Insolvenzmasse kaufen will, braucht kein schickes PDF und keine beeindruckende Signatur. Er braucht ein nachprüfbares Verfahren, ein Aktenzeichen, einen eindeutig verfügungsberechtigten Verkäufer und einen belegten Gegenstand.

Und bei Gold noch eine einfache Plausibilitätsprüfung.

Liegt der Preis massiv unter dem reinen Metallwert, ist das kein Insolvenz-Schnäppchen. Es ist ein Alarmzeichen.

Oder ganz kurz: Ein echter Anwalt macht eine falsche Domain nicht echt.

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von Michael Müller | 13.08.2026, 08:40 Uhr Antworten

Danke für den Beitrag. Es ist wohl jedem Interressenten möglich telefonisch mit der Kanzlei des Insolvenzverwalters Kontakt aufzunehmen ,so kann man erfahren ob es das Insolvenzverfahren tatsächlich gibt.

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Stand: 13:27:57 Uhr