| GOLD | 4.348,91 $/oz | 3.749,65 €/oz | 120,55 €/g | 120.554 €/kg |
| SILBER | 64,48 $/oz | 55,61 €/oz | 1,79 €/g | 1.787,90 €/kg |

GOLD.DE liegen mehrere E-Mails und Kataloge vor, in denen angebliche Insolvenzverwalter Goldbarren, Fahrzeuge, Landmaschinen und andere Vermögenswerte aus laufenden Verfahren verkaufen wollen. Die Absender treten unter den Namen bekannter Kanzleien auf. Sie verwenden echte Rechtsanwälte, echte Firmenanschriften und professionell gestaltete Exposés.
Der Trick besteht also nicht darin, eine Kanzlei zu erfinden. Der Trick besteht darin, eine echte Kanzlei zu stehlen.
In zwei untersuchten Fällen warnen die betroffenen Kanzleien inzwischen selbst ausdrücklich vor den Angeboten. Im dritten Fall ist der genannte Anwalt real, die Verkaufsdomain gehört jedoch nicht zu seiner offiziellen Kanzlei.
Was in allen Fällen fehlt: ein konkret benanntes Insolvenzverfahren, ein gerichtliches Aktenzeichen und ein belastbarer Nachweis, dass die angebotene Ware überhaupt zur Insolvenzmasse gehört.
Wer hier überweist, kauft womöglich kein Gold. Sondern eine ziemlich teure Lektion.
Am 24. März 2026 erreichte GOLD.DE eine E-Mail mit einer „aktuellen Produktübersicht“. Angeboten wurden Fahrzeuge, Landmaschinen, Baumaschinen, Reisemobile und Edelmetalle. Als Absender trat Flöther & Wissing auf, unterzeichnet mit dem Namen von Rechtsanwalt Markus M. Merbecks.
Beides ist real. Markus M. Merbecks ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Laut offiziellem Kanzleiprofil wird er seit 1993 gerichtlich als Gesamtvollstreckungs- beziehungsweise Insolvenzverwalter bestellt. Auch die in der Nachricht genannten Partner und die Umsatzsteuer-ID der Gesellschaft wurden korrekt aus dem echten Impressum übernommen.
Nur die Wege zurück zur Kanzlei stimmen nicht: Die offizielle Domain lautet floether-wissing.de. Verwendet wurde dagegen floether-wissing-recht.de. Auch die angegebene Münchener Anschrift weicht vom offiziellen Standort in München ab.
Flöther & Wissing warnt mittlerweile auf der eigenen Website vor genau dieser Masche: Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren würden angeblich im Namen der Kanzlei verschickt. Empfänger sollen nicht darauf eingehen und sich im Schadensfall an die Polizei wenden.
Auf die Anfrage von GOLD.DE wurden drei Exposés übersandt:
| Barren | Angebot | Reiner Goldwert am 24.03.2026 | Differenz |
|---|---|---|---|
| 250 g | 24.400 € | 30.920 € | 6.520 € |
| 500 g | 49.960 € | 61.830 € | 11.870 € |
| 1.000 g | 99.610 € | 123.660 € | 24.050 € |
| Gesamt | 173.970 € | 216.410 € | 42.440 € |
Für die konservative Rechnung wurde ein historischer Feingoldwert von rund 123,66 Euro je Gramm angesetzt. Damit lag das Angebot knapp 20 Prozent unter dem bloßen Metallwert.
Nicht unter dem Händlerverkaufspreis. Nicht unter dem Preis eines bestimmten Markenbarrens. Sondern unter dem Wert des enthaltenen Goldes – ohne Aufgeld, Versicherung, Transport oder Händlermarge.
Schon die Dokumente selbst sind fehlerhaft. Im Exposé zum 500-Gramm-Barren steht auf Seite zwei plötzlich „Anlagegoldbarren 250G“. Beim 1.000-Gramm-Barren passiert derselbe Kopierfehler.
Zudem heißt es in den Texten, der jeweilige Barren habe „wie alle unsere Goldbarren“ den höchsten Feingehalt. So formuliert ein Händler sein Sortiment. Eine Insolvenzverwaltung müsste dagegen erklären, aus welchem Verfahren das Gold stammt, wer der Schuldner ist, welches Gericht zuständig ist und wo sich die Ware befindet.
Auf keine dieser Fragen geben die Exposés eine Antwort.
Noch größer wurde beim zweiten Fall aufgefahren. Unter dem Namen von Schultze & Braun wurde ein 40-seitiger Katalog versandt. Darin: Radlader, Bagger, Traktoren, Mähdrescher, Wärmepumpen, Solarmodule, Goldbarren und Kupfer.
Das Titelblatt wirkt tadellos. Firmenname, Anschrift, Geschäftsführer, Handelsregister und Umsatzsteuer-ID stimmen mit dem echten Kanzlei-Impressum überein. Auch die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH existiert tatsächlich unter der angegebenen Adresse und dem Registerzeichen HRB 220689.
Wieder stimmt fast alles. Fast.
Denn Schultze & Braun erklärt auf einer eigens eingerichteten Warnseite, dass falsche Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren kursieren. Inventarlisten und Kaufverträge seien gefälscht; ebenso Absenderadressen, Namen und Telefonnummern. Die Kanzlei habe die zuständigen Behörden informiert.
In der vorliegenden Nachricht wurde die Domain schultzebraun-anwaelte.de verwendet. Die echte Kanzlei arbeitet unter schultze-braun.de.
Im Katalog werden vier angebliche Heraeus-Barren angeboten:
| Barren | Angebot | Reiner Goldwert | Differenz |
|---|---|---|---|
| 100 g | 8.990 € | 14.330 € | 5.340 € |
| 250 g | 22.370 € | 35.830 € | 13.460 € |
| 500 g | 44.640 € | 71.660 € | 27.020 € |
| 1.000 g | 89.280 € | 143.310 € | 54.030 € |
| Gesamt | 165.280 € | 265.120 € | 99.840 € |
Die technische Prüfung der PDF nennt den 1. März 2026 als Erstellungsdatum. Da dies ein Sonntag war, wurde für den Vergleich der letzte vorherige Handelstag herangezogen. Am 27. Februar lag der historische Feingoldwert konservativ gerechnet bei rund 143,31 Euro je Gramm.
Das angebliche Paket lag damit fast 38 Prozent unter dem reinen Goldwert.
Ein solcher Preis ist nicht bloß günstig. Er ist wirtschaftlich kaum plausibel.
Natürlich können Maschinen aus Insolvenzverfahren unter früheren Neupreisen verkauft werden. Ein Bagger kann beschädigt sein, hohe Transportkosten verursachen oder nur einen kleinen Käuferkreis ansprechen. Ein marktgängiger Goldbarren funktioniert anders. Sein Wert hängt nicht von Baujahr, Kilometerstand oder Modellpflege ab, sondern vor allem von Gewicht, Feinheit und Echtheit.
Gold gehört zu den liquidesten Anlagewerten der Welt. Der World Gold Council beziffert das durchschnittliche globale Handelsvolumen 2025 auf rund 361 Milliarden US-Dollar pro Tag. Ein Insolvenzverwalter muss für einen standardisierten 500-Gramm- oder Kilobarren also keinen exotischen Käufer suchen.
Ein kleiner Abschlag für schnelle Abwicklung, Prüfung oder Händlermarge wäre denkbar. Ein Abschlag von fast 38 Prozent unter dem Schmelzwert würde die Gläubiger dagegen um knapp 100.000 Euro schlechterstellen.
Die vorgelegten Unterlagen liefern keine überzeugende Antwort. Die Insolvenzordnung verpflichtet den Verwalter grundsätzlich dazu, das Massevermögen zu verwerten – nicht, leicht handelbare Werte zu verschenken.
Hinzu kommen weitere Patzer: Der Katalog nennt keinen einzigen Schuldner, kein Insolvenzgericht und kein Aktenzeichen. Ein John Deere 6R155 wird als „Mähdrescher“ bezeichnet, obwohl das abgebildete Fahrzeug ein Traktor ist.
Für mehrere Heizsysteme und Solarmodule werden ausdrücklich Beispiel- oder Produktbilder verwendet. Gleichzeitig verspricht der Katalog pauschal ein 14-tägiges Rückgaberecht – vom Goldbarren bis zum tonnenschweren Radlader.
Der dritte Fall tritt unter dem Namen „Jäger Insolvenzen“ auf. Angeboten wurden u. a. ein John-Deere-Traktor, eine Rolex Daytona und ein Audi Q6 e-tron. Die verwendete Domain lautete jaeger-insolvenz.de.
Dipl.-Kfm. Frank Jaeger existiert tatsächlich. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Seine offizielle Kanzlei heißt Jaeger Breig & Kollegen und nutzt jbk-recht.de. Laut Kanzleiprofil ist er seit 2004 als Insolvenzverwalter tätig.
Eine öffentliche Kanzleiwarnung, in der die konkrete Verkaufsdomain genannt wird, ließ sich bei der erneuten Prüfung nicht finden. Deshalb ist dieser Fall vorsichtiger zu bewerten als die beiden offiziell bestätigten Betrugsfälle.
Die roten Flaggen sind dennoch massiv: Die Verkaufsdomain ist nicht die offizielle Kanzleidomain. Schuldner, Insolvenzgericht und Aktenzeichen fehlen. Eine vorherige Besichtigung ist praktisch ausgeschlossen. Gleichzeitig wird mit kurzen Angebots- und Zahlungsfristen Druck aufgebaut und die Rollen von Gläubiger, Verwalter und Vermittler werden unscharf vermischt.
Ein schlechter Fakeshop ist leicht zu erkennen. Das Impressum fehlt, die Sprache holpert und die Website sieht aus wie ein Wochenendprojekt.
Diese Masche ist gefährlicher.
Die Täter verwenden echte Anwälte, echte Berufsbezeichnungen, echte Registerdaten und kopierte Logos. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt ausdrücklich vor Fake-Kanzleien, die mit vermeintlichen Insolvenzverkäufen arbeiten und Betroffene zu Zahlungen bewegen.
Darum reicht die Frage „Existiert dieser Anwalt?“ nicht mehr.
Gehört diese konkrete Domain wirklich zu diesem Anwalt – und ist er in genau diesem Insolvenzverfahren tatsächlich bestellt?
Suchen Sie die Kanzlei unabhängig im Internet. Klicken Sie nicht auf Links aus der verdächtigen Nachricht und rufen Sie nicht die dort genannte Nummer an.
Prüfen Sie anschließend:
Fehlt bereits das konkrete Verfahren, sollte die Prüfung enden. Nicht mit einer Überweisung. Sondern mit einer Warnmeldung.
Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und verlangen Sie einen Überweisungsrückruf wegen Betrugs. Sichern Sie außerdem E-Mails, Anhänge, Rechnungen und Zahlungsdaten. Erstatten Sie anschließend Strafanzeige. Das geht auch online. Bei Zahlungen an Fakeshops empfiehlt es sich, unverzüglich einen Rückruf bzw. Recall zu veranlassen und Beweise zu sichern.
Die echten Kanzleien sind in diesen Fällen nicht die Täter. Sie sind selbst Opfer eines professionellen Identitätsmissbrauchs.
Das macht die Angebote nicht glaubwürdiger. Es macht den Betrug nur besser.
Wer Gold aus einer Insolvenzmasse kaufen will, braucht kein schickes PDF und keine beeindruckende Signatur. Er braucht ein nachprüfbares Verfahren, ein Aktenzeichen, einen eindeutig verfügungsberechtigten Verkäufer und einen belegten Gegenstand.
Und bei Gold noch eine einfache Plausibilitätsprüfung.
Liegt der Preis massiv unter dem reinen Metallwert, ist das kein Insolvenz-Schnäppchen. Es ist ein Alarmzeichen.
Oder ganz kurz: Ein echter Anwalt macht eine falsche Domain nicht echt.
Danke für den Beitrag. Es ist wohl jedem Interressenten möglich telefonisch mit der Kanzlei des Insolvenzverwalters Kontakt aufzunehmen ,so kann man erfahren ob es das Insolvenzverfahren tatsächlich gibt.