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Das Deutsche Kaiserreich existierte von 1871 bis 1918 als bundesstaatlich organisierte Monarchie. Staatsoberhaupt waren die jeweiligen Könige von Preußen Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II.

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Dem Kaiserreich gehörten die folgenden Bundesstaaten an, die, abgesehen von den Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck, alle ebenfalls Monarchien waren:

BundesstaatHauptstadtSilbermünzenGoldmünzenPrägestätten
Herzogtum AnhaltDessau
A - Berlin
Großherzogtum BadenKarlsruhe
G - Karlsruhe
Königreich BayernMünchen
D - München
Herzogtum BraunschweigBraunschweig
A - Berlin
Freie Hansestadt BremenBremen
J - Hamburg
Freie und Hansestadt HamburgHamburg
B - Hannover
J - Hamburg
Großherzogtum HessenDarmstadt
A - Berlin
H - Darmstadt
Fürstentum LippeDetmold
A - Berlin
Freie und Hansestadt LübeckLübeck
A - Berlin
Großherzogtum Mecklenburg-SchwerinSchwerin
A - Berlin
Großherzogtum Mecklenburg-StrelitzNeustrelitz
A - Berlin
Großherzogtum OldenburgOldenburg
A - Berlin
B - Hannover
Königreich PreußenBerlin
A - Berlin
B - Hannover
C - Frankfurt
J - Hamburg
Fürstentum Reuß älterer Linie / GreizGreiz
A - Berlin
B - Hannover
Fürstentum Reuß jüngerer Linie / SchleizGera
A - Berlin
Königreich SachsenDresden
E - Dresden / Muldenhütten
Herzogtum Sachsen-AltenburgAltenburg
A - Berlin
Herzogtum Sachsen-Coburg und GothaCoburg
Gotha
A - Berlin
E - Dresden / Muldenhütten
Herzogtum Sachsen-MeiningenMeiningen
D - München
Großherzogtum Sachsen-Weimar-EisenachWeimar
A - Berlin
Fürstentum Schaumburg-LippeBückeburg
A - Berlin
B - Hannover
Fürstentum Schwarzburg-RudolstadtRudolstadt
A - Berlin
Fürstentum Schwarzburg-SondershausenSondershausen
A - Berlin
Fürstentümer Waldeck und PyrmontArolsen
A - Berlin
Königreich WürttembergStuttgart
F - Stuttgart

Prägestätten:
  • A - Berlin
  • B - Hannover
  • C - Frankfurt
  • D - München
  • E - Dresden (1872 - 1887) / Muldenhütten (ab 1887)
  • F - Stuttgart
  • G - Karlsruhe
  • H - Darmstadt
  • J - Hamburg

Die Bundesstaaten durften jeweils eigene Silber-Münzen zu 2, 3 und 5 Mark ausgeben, diese waren jedoch, ebenso wie die Goldmünzen, im ganzen Kaiserreich gültiges Zahlungsmittel. Goldmünzen wurden in den Stückelungen 5, 10 und 20 Mark geprägt. Die Anzahl der Münzen, die jeder Bundesstaat prägen durfte, richtete sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl, größere Bundesstaaten wiesen daher eine höhere Zahl an Münzprägungen auf als kleine.

Die Gestaltung der Bildseite war jedem Bundesstaat selbst überlassen, meist war jedoch der derzeitige Regent abgebildet. Einzig die Hansestädte übernahmen ihr Stadtwappen auf die Bildseite. Auf der Wertseite fand sich indessen stets einheitlich der Reichsadler. Bis 1889 zeigten die Münzen hier einen Adler mit großem Wappen, danach wurde der Adler vergrößert und das Wappen etwas kleiner dargestellt. Ab 1909 wurde in Ausnahmefällen eine Änderung des Reichsadlers zugelassen.

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