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Das Deutsche Kaiserreich existierte von 1871 bis 1918 als bundesstaatlich organisierte Monarchie. Staatsoberhaupt waren die jeweiligen Könige von Preußen Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II.

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Dem Kaiserreich gehörten die folgenden Bundesstaaten an, die, abgesehen von den Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck, alle ebenfalls Monarchien waren:

Bundesstaat Hauptstadt Silbermünzen Goldmünzen Prägestätten
Herzogtum Anhalt Dessau
A - Berlin
Großherzogtum Baden Karlsruhe
G - Karlsruhe
Königreich Bayern München
D - München
Herzogtum Braunschweig Braunschweig
A - Berlin
Freie Hansestadt Bremen Bremen
J - Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg Hamburg
B - Hannover
J - Hamburg
Großherzogtum Hessen Darmstadt
A - Berlin
H - Darmstadt
Fürstentum Lippe Detmold
A - Berlin
Freie und Hansestadt Lübeck Lübeck
A - Berlin
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Schwerin
A - Berlin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz Neustrelitz
A - Berlin
Großherzogtum Oldenburg Oldenburg
A - Berlin
B - Hannover
Königreich Preußen Berlin
A - Berlin
B - Hannover
C - Frankfurt
J - Hamburg
Fürstentum Reuß älterer Linie / Greiz Greiz
A - Berlin
B - Hannover
Fürstentum Reuß jüngerer Linie / Schleiz Gera
A - Berlin
Königreich Sachsen Dresden
E - Dresden / Muldenhütten
Herzogtum Sachsen-Altenburg Altenburg
A - Berlin
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Coburg
Gotha
A - Berlin
E - Dresden / Muldenhütten
Herzogtum Sachsen-Meiningen Meiningen
D - München
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Weimar
A - Berlin
Fürstentum Schaumburg-Lippe Bückeburg
A - Berlin
B - Hannover
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Rudolstadt
A - Berlin
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen Sondershausen
A - Berlin
Fürstentümer Waldeck und Pyrmont Arolsen
A - Berlin
Königreich Württemberg Stuttgart
F - Stuttgart

Prägestätten:
  • A - Berlin
  • B - Hannover
  • C - Frankfurt
  • D - München
  • E - Dresden (1872 - 1887) / Muldenhütten (ab 1887)
  • F - Stuttgart
  • G - Karlsruhe
  • H - Darmstadt
  • J - Hamburg

Die Bundesstaaten durften jeweils eigene Silber-Münzen zu 2, 3 und 5 Mark ausgeben, diese waren jedoch, ebenso wie die Goldmünzen, im ganzen Kaiserreich gültiges Zahlungsmittel. Goldmünzen wurden in den Stückelungen 5, 10 und 20 Mark geprägt. Die Anzahl der Münzen, die jeder Bundesstaat prägen durfte, richtete sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl, größere Bundesstaaten wiesen daher eine höhere Zahl an Münzprägungen auf als kleine.

Die Gestaltung der Bildseite war jedem Bundesstaat selbst überlassen, meist war jedoch der derzeitige Regent abgebildet. Einzig die Hansestädte übernahmen ihr Stadtwappen auf die Bildseite. Auf der Wertseite fand sich indessen stets einheitlich der Reichsadler. Bis 1889 zeigten die Münzen hier einen Adler mit großem Wappen, danach wurde der Adler vergrößert und das Wappen etwas kleiner dargestellt. Ab 1909 wurde in Ausnahmefällen eine Änderung des Reichsadlers zugelassen.

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