Das Ausschlaggebende sind die Anführungszeichen.MaciejP hat geschrieben:...
Könntest du das erklären? Mir ist noch nicht ganz klar, wo genau hier das "Verbechen" ist. Wäre bspw. ein Kauf von türkischen, russischen oder gar amerikanischen Staatsanleihen nach dieser Definition auch ein Verbrechen?
Denn es liegt eben kein Verbrechen (also Straftat) vor. "Nur" etwas, das anderen erheblich schadet. Und Venezuela hat nun mal die größten bekannten Ölreserven ...
Das ist doch was anderes als Refinanzierung von Staatsschulden.
Und weil Du mehrfach "das machen die anderen doch auch" geschrieben hattest, habe ich geschrieben, dass man eines nicht mit dem anderen begründen oder dadurch marginalisieren kann.
Das Wort "Verbrechen" stammte vom mgfa. Und weil mir die Misverständlichkeit bewusst war, hatte ich die Gnsefüßchen verwendet.
So besser ausgedrückt?