Gold: 1.985,02 € -0,15 %
Silber: 22,95 € -0,35 %
Stand: 16.11.2023
Mehrwertsteuer, Differenzbesteuerung, Abgeltungssteuer, Versteuerung von Gewinnen, Spekulationssteuer? Hier alles zur Besteuerung von Gold, Silber und anderen Edelmetallen. Dazu sechs Tipps, mit denen Sie ganz legal Steuern sparen!
Ratgeber Steuer und Edelmetalle
Das Wichtigste in Kürze
  • Kauf von physischem Anlagegold mehrwertsteuerfrei
  • Kauf von anderen physischen Edelmetallen steuerpflichtig
  • Gewinne aus dem Verkauf von Münzen & Barren nach 1 Jahr steuerfrei
  • Goldminenaktien Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer
  • Gold ETCs wie Xetra-Gold steuerlich Münzen und Barren gleichgestellt
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen sind nur eine allgemeinen Einführung und gelten nur für Deutschland. Sie ersetzen nicht den Gang zum Steuerberater. Stand: Januar 2023

Überblick: Steuern beim Kauf

Vereinfacht gesagt: Der Kauf von Anlagegold steuerfrei. Alle anderen Edelmetalle unterliegen der Mehrwertsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber bei Münzen und Münzbarren auch die aus Käufersicht deutlich günstigere Differenzbesteuerung zur Anwendung kommen.

Beim Kauf von Edelmetallen von einer Privatperson fallen grundsätzlich keine Steuern an.

Edelmetall Kauf vom Händler Lagerung Zollfreilager
Goldmünzen (Anlagegold) steuerfrei steuerfrei
Goldbarren (Anlagegold) steuerfrei steuerfrei
Silbermünzen/Münzbarren 19 % MwSt / Unter best. Voraussetzungen Differenzbesteuerung mögl. steuerfrei
Silberbarren 19 % MwSt steuerfrei
Platinmünzen 19 % MwSt / Unter best. Voraussetzungen Differenzbesteuerung mögl. steuerfrei
Platinbarren 19 % MwSt steuerfrei
Palladiummünzen 19 % MwSt / Unter best. Voraussetzungen Differenzbesteuerung mögl. steuerfrei
Palladiumbarren 19 % MwSt steuerfrei

Münzbarren haben zwar Barrenform, gelten aber formal als Münzen. Sie haben wie Anlagemünzen ein aufgeprägtes Nominal, was sie zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel macht. Daher unterliegen Münzbarren steuerlich denselben Regelungen wie Anlagemünzen.

Zollfreilager sind eine Möglichkeit, eine beim Kauf anfallende Mehrwertsteuer ganz legal zu vermeiden. Hier gelten spezielle steuerlichen Regelungen.

Überblick: Steuern beim Verkauf

  • Alle physischen Edelmetalle: Gewinne aus dem Verkauf von Münzen und Barren sind grundsätzlich steuerfrei nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr. Bei Verkauf vor dieser Haltefrist müssen Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Hierbei gibt es aber eine Freigrenze bis 600.- Euro. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob an einen Edelmetallhändler verkauft wird oder an eine Privatperson. Bei Entnahme aus einem Zollfreilager muss Mehrwertsteuer nachentrichtet werden. Ansonsten gelten für Gewinne beim Verkauf aus einem Zolllager dieselben Regelungen. Mehr: Zollfreilager
  • Aktien & Fonds: Gewinne unterliegen der Kapitalertragssteuer, auch Abgeltungssteuer genannt. Mehr: Abgeltungssteuer einfach erklärt
  • Xetra-Gold, Euwax Gold II: Gewinne aus dem Verkauf solcher ETCs müssen nach höchstrichterlichem Urteil steuerlich wie Münzen und Barren behandelt werden. Gewinne sind nach einem Jahr Haltefrist also steuerfrei

Gold: Steuerliche Details

Der Kauf von Anlagegold ist grundsätzlich steuerfrei. Dazu zählen praktisch alle Barren sowie alle gängigen Anlagemünzen wie etwa Krügerrand, Maple Leaf, Goldeuro oder Wiener Philharmoniker.

Im Detail: Als Anlagegold gelten steuerrechtlich jene Goldbarren oder Goldmünzen, die diese EU-Richtlinie 98/80/EG1 erfüllen.

Demnach gilt als von der Mehrwertsteuer befreiter Goldbarren, was einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweist.

Als von der Mehrwertsteuer befreite Goldmünze gilt, was einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweist, nach dem Jahr 1800 geprägt wurde, in Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel ist oder war und üblicherweise zu einem Preis verkauft wird, der den Offenmarktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt.

Detaillierte Infos gibt dieses Verzeichnis der mehrwertsteuerbefreiten Goldmünzen, was jährlich vom Bundesfinanzministerium neu veröffentlicht wird. Ist eine Goldmünze dort gelistet, gilt sie als Anlagegold. Der Kauf ist dann von der Mehrwertsteuer befreit.

Oder umgekehrt: Was nicht in dieser BMF-Liste aufgeführt ist, unterliegt der Mehrwertsteuer. Das sind meist historische Goldmünzen oder bestimmte Sammlermünzen aus Gold.

Gewinne aus dem Verkauf von Gold sind grundsätzlich steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Ansonsten gelten diese Regelungen.

Silber: Steuerliche Details

Beim Kauf von Silbermünzen, Münzbarren aus Silber oder Silberbarren kommen 19% Umsatzsteuer hinzu. Bei Münzen oder Münzbarren ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die aus Käufersicht deutlich günstigere Differenzbesteuerung möglich.

Gewinne aus dem Verkauf von Silber sind grundsätzlich steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Ansonsten gelten diese Regelungen beim Verkauf.

Platin, Palladium, Rhodium und weitere

Platin, Palladium, Rhodium und weitere Edelmetalle unterliegen beim Kauf denselben Regelungen wie Silber. Beim Kauf kommen also 19% Umsatzsteuer hinzu. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Münzen auch die aus Käufersicht deutlich günstigere Differenzbesteuerung möglich.

Gewinne aus dem Verkauf sind grundsätzlich steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Ansonsten gelten diese Regelungen beim Verkauf.

Abgeltungssteuer bei Aktien

Aktien oder Fonds von Unternehmen aus der Gold- oder Bergbaubranche werden steuerlich genauso behandelt wie jede andere Aktie. Das heißt: Der Kauf ist steuerfrei; Gewinne aus dem Verkauf unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragssteuer genannt, wird fällig bei Kapitaleinkünften. Dazu zählen etwa Zinserträge, Kursgewinne aus Aktienverkäufen oder Dividenden. Die depotführende Bank erhebt hierauf einen pauschalen Abzug von 25 % und führt diesen automatisch ab an das Finanzamt.

Dazu kommt gegebenenfalls noch Kirchensteuer. Oberhalb des Freibetrages sowie bei Besserverdienern greift dazu noch der Solidaritätszuschlag.

Von der Abgeltungsteuer befreit sind Kapitaleinkünfte, die unterhalb der Grenze des Sparerfreibetrages liegen. Diese Grenze liegt, Stand 2023, bei 1000 Euro für Ledige und 2000 Euro für Verheiratete. Voraussetzung: Man muss seiner Bank hierfür einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Auch können Gewinne mit Verlusten verrechnet werden. Für ausländische Aktien oder Fonds gelten möglicherweise andere Steuerregelungen. Abgeltungssteuer kann daher etwas kompliziert sein. Dann empfiehlt sich der Steuerberater.

Xetra-Gold, Euwax Gold II

Hierbei handelt es sich um Gold-ETCs, also börenshandelbare Finanzprodukte, die einen verbrieften Lieferanspruch auf Gold darstellen. Daher auch oft als Papiergold bezeichnet.

Da sie mit physischem Gold hinterlegt sind, verfügte ein Urteil des Bundesfinanzhofs, dass sie steuerlich wie Münzen und Barren behandelt werden müssen. Gewinne sind also steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Das Urteil beendete jahrelange Diskussionen und galt zunächst nur für Xetra Gold, fand aber auch bald Anwendung für EUWAX Gold II.

Ein weiteres Urteil mit Signalwirkung markierte eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom Juni 2020. Demzufolge unterliegen auch ausländischen Gold-ETCs nicht der Abgeltungssteuer.

Dennoch flammen immer mal wieder Diskussionen um eine Abgeltungssteuer für Gold-ETCs auf. Anleger sollten daher die Entwicklung verfolgen. GOLD.DE dokumentiert den laufenden Stand der Diskussion hier:

Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Abgeltungssteuer für ETCs

Zollfreilager

Die Lagerung von Edelmetallen in einem Zollfreilager ist eine legale Möglichkeit, die hierzulande beim Kauf anfallende Mehrwertsteuer legal zu sparen.

Steuerrechtlich interessant sind solche Zolllager aber nur für Silber, Platin oder Palladium. Bei Anlagemünzen oder Barren aus Gold entfällt dieser Vorteil, da Anlagegold sowieso mehrwertsteuerfrei ist.

Mehr: Zollfreilager

5 legale Steuerspartipps, die bares Geld bedeuten!
  • Münzen und Barren mindestens 1 Jahr halten. Damit entfällt die Besteuerung von Verkaufsgewinnen (= "Spekulationssteuer")
  • Anlagegold kaufen! Denn hier fällt im Gegensatz zu anderen Edelmetallen grundsätzlich keine Steuer beim Kauf an
  • Mehrwertsteuer beim Kauf von Silber, Platin oder Palladium lässt sich durch Lagerung in einem Zollfreilager legal umgehen
  • Goldminenaktien: Freistellungsauftrag bei der Bank nicht vergessen
  • Wer "Papiergold" bevorzugt: Gold-ETCs "Xetra-Gold" oder "EUWAX Gold II" sind steuerlich Münzen oder Barren gleichgestellt

Differenzbesteuerung Neuregelung

Für Aufregung in der Branche sorgte eine Änderung der Regelung der sogenannten Differenzbesteuerung zum Jahreswechsel 2022/2023.

Ohne auf die komplizierten Bestimmungen im Detail einzugehen: Bis zu diesem Zeitpunkt wurde diese Regelung von Händlern vor allem bei Münzen aus Silber, Platin und Palladium gern und verbreitet angewendet, denn für Käufer war die Differenzbesteuerung deutlich günstiger als der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Inzwischen sind die Regelungen zur Differenzbesteuerung deutlich enger gefasst.

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von Paul | 08.11.2023, 16:15 Uhr Antworten

Meine Ehefrau und ich haben über Jahrzehnte immer Goldmünzen zu Geburtstagen, Weihnachten usw von unseren Eltern erhalten, die zwischenzeitlich alle verstorben sind.
Nachweise über den Erhalt liegen uns nicht vor.
Wenn wir nunmehr Teile unseres Bestandes verkaufen wollen, wie wird das dann mit der Versteuerung gehandelt ?

von Lenni | 09.04.2023, 23:36 Uhr Antworten

Wie ist es mit historischen goldmünzen vor 1800 und einer Haltedauer von mind 1 Jahr? Fallen dann beim Verkauf steuern an?

von Otto | 07.01.2021, 11:10 Uhr Antworten

Wie sieht es eigentlich mit der Abgeltungssteuer beim Verkauf von anderen ETCs (Silber, Platn, Palladium) nach einem Jahr Haltefrist aus? Ich finde dort teils widersprüchliche Aussagen. Im Text steht zwar das der Verkauf aus Münzen und Barren nach einem Jahr steuerfrei ist, aber das bedeutet ja nicht automatisch, dass das bei ETCs dann nicht so ist, oder? Zumindest wenn diese physisch hinterlegt sind.

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