GOLD | 2.656,49 $/oz | 2.408,76 €/oz | 77,44 €/g | 77.443 €/kg |
SILBER | 32,06 $/oz | 29,07 €/oz | 0,93 €/g | 934,62 €/kg |
Vereinfacht gesagt: Der Kauf von Anlagegold steuerfrei. Alle anderen Edelmetalle unterliegen der Mehrwertsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber bei Münzen und Münzbarren auch die aus Käufersicht deutlich günstigere Differenzbesteuerung zur Anwendung kommen.
Beim Kauf von Edelmetallen von einer Privatperson fallen grundsätzlich keine Steuern an.
Edelmetall | Kauf vom Händler | Lagerung Zollfreilager |
---|---|---|
Goldmünzen (Anlagegold) | steuerfrei | steuerfrei |
Goldbarren (Anlagegold) | steuerfrei | steuerfrei |
Silbermünzen/Münzbarren | 19 % MwSt / Unter best. Voraussetzungen Differenzbesteuerung mögl. | steuerfrei |
Silberbarren | 19 % MwSt | steuerfrei |
Platinmünzen | 19 % MwSt / Unter best. Voraussetzungen Differenzbesteuerung mögl. | steuerfrei |
Platinbarren | 19 % MwSt | steuerfrei |
Palladiummünzen | 19 % MwSt / Unter best. Voraussetzungen Differenzbesteuerung mögl. | steuerfrei |
Palladiumbarren | 19 % MwSt | steuerfrei |
Münzbarren haben zwar Barrenform, gelten aber formal als Münzen. Sie haben wie Anlagemünzen ein aufgeprägtes Nominal, was sie zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel macht. Daher unterliegen Münzbarren steuerlich denselben Regelungen wie Anlagemünzen.
Zollfreilager sind eine Möglichkeit, eine beim Kauf anfallende Mehrwertsteuer ganz legal zu vermeiden. Hier gelten spezielle steuerlichen Regelungen.
Im Detail: Als Anlagegold gelten steuerrechtlich jene Goldbarren oder Goldmünzen, die diese EU-Richtlinie 98/80/EG1 erfüllen.
Demnach gilt als von der Mehrwertsteuer befreiter Goldbarren, was einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweist.
Als von der Mehrwertsteuer befreite Goldmünze gilt, was einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweist, nach dem Jahr 1800 geprägt wurde, in Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel ist oder war und üblicherweise zu einem Preis verkauft wird, der den Offenmarktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt.
Oder umgekehrt: Was nicht in dieser BMF-Liste aufgeführt ist, unterliegt der Mehrwertsteuer. Das sind meist historische Goldmünzen oder bestimmte Sammlermünzen aus Gold.
Gewinne aus dem Verkauf von Gold sind grundsätzlich steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Ansonsten gelten diese Regelungen.
Beim Kauf von Silbermünzen, Münzbarren aus Silber oder Silberbarren kommen 19% Umsatzsteuer hinzu. Bei Münzen oder Münzbarren ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die aus Käufersicht deutlich günstigere Differenzbesteuerung möglich.
Gewinne aus dem Verkauf von Silber sind grundsätzlich steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Ansonsten gelten diese Regelungen beim Verkauf.
Platin, Palladium, Rhodium und weitere Edelmetalle unterliegen beim Kauf denselben Regelungen wie Silber. Beim Kauf kommen also 19% Umsatzsteuer hinzu. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Münzen auch die aus Käufersicht deutlich günstigere Differenzbesteuerung möglich.
Gewinne aus dem Verkauf sind grundsätzlich steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Ansonsten gelten diese Regelungen beim Verkauf.
Aktien oder Fonds von Unternehmen aus der Gold- oder Bergbaubranche werden steuerlich genauso behandelt wie jede andere Aktie. Das heißt: Der Kauf ist steuerfrei; Gewinne aus dem Verkauf unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragssteuer genannt, wird fällig bei Kapitaleinkünften. Dazu zählen etwa Zinserträge, Kursgewinne aus Aktienverkäufen oder Dividenden. Die depotführende Bank erhebt hierauf einen pauschalen Abzug von 25 % und führt diesen automatisch ab an das Finanzamt.
Dazu kommt gegebenenfalls noch Kirchensteuer. Oberhalb des Freibetrages sowie bei Besserverdienern greift dazu noch der Solidaritätszuschlag.
Von der Abgeltungsteuer befreit sind Kapitaleinkünfte, die unterhalb der Grenze des Sparerfreibetrages liegen. Diese Grenze liegt, Stand 2023, bei 1000 Euro für Ledige und 2000 Euro für Verheiratete. Voraussetzung: Man muss seiner Bank hierfür einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Auch können Gewinne mit Verlusten verrechnet werden. Für ausländische Aktien oder Fonds gelten möglicherweise andere Steuerregelungen. Abgeltungssteuer kann daher etwas kompliziert sein. Dann empfiehlt sich der Steuerberater.
Hierbei handelt es sich um Gold-ETCs, also börenshandelbare Finanzprodukte, die einen verbrieften Lieferanspruch auf Gold darstellen. Daher auch oft als Papiergold bezeichnet.
Da sie mit physischem Gold hinterlegt sind, verfügte ein Urteil des Bundesfinanzhofs, dass sie steuerlich wie Münzen und Barren behandelt werden müssen. Gewinne sind also steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Das Urteil beendete jahrelange Diskussionen und galt zunächst nur für Xetra Gold, fand aber auch bald Anwendung für EUWAX Gold II.
Ein weiteres Urteil mit Signalwirkung markierte eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom Juni 2020. Demzufolge unterliegen auch ausländischen Gold-ETCs nicht der Abgeltungssteuer.
Dennoch flammen immer mal wieder Diskussionen um eine Abgeltungssteuer für Gold-ETCs auf. Anleger sollten daher die Entwicklung verfolgen. GOLD.DE dokumentiert den laufenden Stand der Diskussion hier:
Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Abgeltungssteuer für ETCs
Die Lagerung von Edelmetallen in einem Zollfreilager ist eine legale Möglichkeit, die hierzulande beim Kauf anfallende Mehrwertsteuer legal zu sparen.
Steuerrechtlich interessant sind solche Zolllager aber nur für Silber, Platin oder Palladium. Bei Anlagemünzen oder Barren aus Gold entfällt dieser Vorteil, da Anlagegold sowieso mehrwertsteuerfrei ist.
Mehr: Zollfreilager
Für Aufregung in der Branche sorgte eine Änderung der Regelung der sogenannten Differenzbesteuerung zum Jahreswechsel 2022/2023.
Ohne auf die komplizierten Bestimmungen im Detail einzugehen: Bis zu diesem Zeitpunkt wurde diese Regelung von Händlern vor allem bei Münzen aus Silber, Platin und Palladium gern und verbreitet angewendet, denn für Käufer war die Differenzbesteuerung deutlich günstiger als der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %.
Inzwischen sind die Regelungen zur Differenzbesteuerung deutlich enger gefasst.
Comeback der Differenzbesteuerung? Siehe auch hier.
Detaillierte Infos gibt dieses Verzeichnis der mehrwertsteuerbefreiten Goldmünzen, was jährlich vom Bundesfinanzministerium neu veröffentlicht wird. Ist eine Goldmünze dort gelistet, gilt sie als Anlagegold. Der Kauf ist dann von der Mehrwertsteuer befreit.
Heute war ich auf der HP von meinem gold.de Edelmetallhändler. In Februar habe ich dort Maples von 2024 gekauft die mit 19% MwSt zu Buche schlugen. Heute lese ich nun Differenzbesteuert! Was jetzt ? Kann der sich das Besteuerungsmodell einfach Aussuchen oder ist er an konkret verbindliche Vorgaben gebunden?
Was ist jetzt mit der Differenzbesteuerung bei Edelmetallen (außer Gold)? Der Kurztext auf der Seite sagt garnichts aus.
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