Genau das. Gerade die 2k- und die bereits wieder geforderte 1k-Grenze sind ein hervorragendes Beispiel für Scheinargumentation und Willkür in der Gesetzgebung. Ziel ist einzig und allein, möglichst jeden EM-Käufer unter Generalverdacht der Geldwäsche zu stellen bei, gleichzeitiger de-facto-Beweislastumkehr. Und das Ganze ohne jegliche Notwendigkeit, was der Regierung und dem Parlament auch voll Bewusst ist, wie man hier nachlesen kann:Quinar hat geschrieben: ↑26.11.2019, 23:17Eben WEIL ich durchaus ahne daß auf dreisten Unterstellungen basierende Narrative uns weiter um die Ohren geprügelt werden (siehe auch Netz DG,DSGVO, 2k€ Grenze), eben weil Beweislastumkehr absolut kein Tabu mehr darstellt .....
https://www.welt.de/wirtschaft/article2 ... rfung.html
Kurzfassung:
Eine Anfrage der FDP an die Bundesregierung ergab: In den Jahren 2017 & 2018 gab es zusammengerechnet rund 137.000 gemeldete Verdachtsfälle bzgl. Geldwäsche, davon hatten gerade mal 239 Fälle EM-Bezug. Ganze vier Fälle lagen unter der 10k-Grenze, davon wurden 2 näher untersucht. Nur in einem einzigen Fall wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Fazit: Bei der Geldwäsche spielt EM praktisch keine Rolle. Und die Regierung weiß das ganz genau.
Warum wird dann das Gesetz mit bewusst gelogenen Argumenten durchgeprügelt? Ganz sicher nicht, um böse Steuerhinterzieher zu fangen.