Strafgebühr bei Selbstabholung???
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wie schon gesagt, bin ich ziemlich neu in diesem "Geschäft", deshalb ist einiges für mich noch ein Buch mit mehr als 7 Siegel.
Doch nun meine Story:
Habe vor ein paar Tagen ein paar Wiener Philharmoniker Silber bei einem Händler, der auch hier im Preisvergleich Vertreten ist, geordert. Dieser Händler hat seine Geschäft sozusagen direkt bei mir um der Ecke.
Deshalb, blauäugig und naiv wie ich nun mal bin, direkt über seine Onlineshop bestellt, immerhin 125 Unzen, und "Selbstabhohlung" angeklickt. Schon vor dem letzten Klick sind mir die 30 Euro "Versandgebühr" aufgefallen!? Dachte mir, kann ja eigentlich nicht sein, schleppe die Unzen ja schliesslich selbst aus dem Laden. Am nächten Tag dann gut gelaunt im Geschäft angerufen, ob die Ware den Abholbereit wäre. Ja, und ich soll die 30 Euro Gebühr nicht vergessen!
Die gute Dame erklärte mir ersthaft (kein Witz!!!), das es für sie viel Mühe bereitet, wenn ein Kunde die Ware selbst abholt. Einfacher wäre es, 6,90 Euro + den Kaufpreis zu überweisen, dann würde sie mir alles per Post zusenden!
Sie verwies dann auf die AGB, dort steht bis heute nichts von Gebühren bei Selbstabholung, hat sich bei mir noch beschwert das alle nur so billig wie nur möglich "Ihre" Silberlinge möchten, und die armen Händler ja kaum noch was verdienen würden! (Dabei macht sie doch den Preis nicht ich!!!) und hat mir schlussendlich eingeräumt vom Kauf zurück zu treten, was ich dann auch gemacht habe. Es ging mir dabei nicht um die 30 Euro, ich hatte einfach nur das Gefühl die will mich verarschen!
Was haltet ihr davon? Ist das "normal"? Gibt es solche Gebühren in anderen Geschäften auch?
Freue mich innig auf eure Antworten
Gruß
Peter
- IrresDing
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Die Selbstabholung bei Versandshops ist wirklich nicht gerne gesehen. Das hat auch Gründe. Das Lager von dem es verschickt wird muss zum einen nicht mit der Shop-Adresse übereinstimmen. Das hat klare Sicherheitsgründe die auch leicht nachvollziehbar sind.
Weiter besteht bei dieser Art eine hohe Gefahr Opfer eines Raubüberfalls zu werden. Du könntest auch 10 Krügerrands kaufen und mit einer Pistole bezahlen. Woher sollen die das wissen?
Wenn du per Tafelgeschäft kaufen willst und vernünftige Preise möchtest, kann ich dir nur zur Degussa raten. Hier findest du den nächsten Standort: http://www.degussa-goldhandel.de/de/standorte.aspx
Nebenbei bin ich erstaunt, dass sie dich vom Kauf zurücktreten lassen. Das ist SEHR kulant und sollte dem Händler hoch angerechnet werden. Beim Kauf von Gold und Silber gilt kein Fernabsatzgesetz. Das bedeutet, dass wenn du auf "Bestellen" klickst, diese auch bezahlen und abnehmen MUSST. Mit Rücktritt ist da nichts. Bitte beachte das beim nächsten mal. Weiter muss ein Händler seine Versand-/Abholgebühren meines Wissens auch nicht in den AGB auspreisen. Warum auch, dir wurde der Preis ja durchaus wie du zugibst vorher angezeigt.
Ich hoffe etwas geholfen zu haben.
LG
Der wahre Grund für derartige Konstrukte mit Strafgebühr können sein:
- Händler wollen sich nicht die Arbeit machen (Sicherheitsaspekte bekommen schließlich auch Händler mit Ladengeschäft gebacken)
Optional und oft gesehen:
- Händler betreiben einen Streckenversand, bei dem sie die Ware gar nicht selbst vorrätig haben (Stichwort Dropshipping Geschäftsmodell) und hierbei wiederrum auf jeden Fall eine Versandbewegung aus dem Lager des Herstellers oder Großhändlers der Ware entsteht. Die ihm für den Versandweg berechneten Kosten würden also anfallen, wenn er die Ware wegen deiner Selbstabholung erst an sich schicken lassen muss. Zudem geht bei Selbstabholung für diese "Kaufleute" noch ein anderes wichtiges Detail beim Streckenversand kaputt:
Meist ordern sie die Ware erst nachdem ihr eigener Kunde gekauft und bezahlt hat (per Überweisung). Das führt zu einem wichtigen Punkt: Die Liquidität für die Ware muss nicht zur Zwischenlagerung selbst aufgebracht werden (keine Kapitalbindung im Edelmetall).
Es gibt hier auf Gold.de einen Shop ganz vorne in den Ranglisten, der das mit Sicherheit betreibt und auf dem Papier (Geschäftsberichte Bundesanzeiger.de) faktisch pleite ist. Er lebt nur von Stützungskrediten.
- IrresDing
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Wurde ihm doch angezeigt. Zitat: "Schon vor dem letzten Klick sind mir die 30 Euro "Versandgebühr" aufgefallen!? Dachte mir, kann ja eigentlich nicht sein, [...]"Goldistan hat geschrieben:Poste doch bitte mal den direkten Link zu den AGBs und der Shopseite der Münzen. Ist dort nichts erwähnt, darf der Händler das nicht. Das hebelt nebenbei bemerkt auch nicht das Fernabsatzgesetz und dessen Einschränkung für Edelmetalle aus, da vorm Kauf (finaler Klick) die Gesamtkosten für den Endkunden klar sein müssen.
Wurde also eindeutig und ordentlich ausgewiesen.
- IrresDing
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Dabei ist anzumerken, dass man bei diesem sogar vorher telefonisch einen Termin vereinbaren muss, da er auch gleichzeitig eine grosse Scheideanstalt ist.
Trotz dem Aufwand : persönlicher Termin, mehrere Verkaufräume für die Kunden, da jeder einzeln von den hübschen Verkäuferinnen bedient wird: null Aufpreis.
Ich verstehe einerseits die Erklärungen von Irres Ding, aber akzeptieren würde ich das als Endkunde nicht.
Annehmbar wäre das mEn. nur, wenn ich eine grössere Summe (10.000€+) investieren wollte und die Hosen gestrichen voll hätte, dass es mit der Post nicht ankommt.
Aber selbst dann würde ich die 30€ lieber in den Autotank stecken und zu einem anderen Händler fahren.
Nein, wenn der Käufer vom Leistungsort am Ort der ladungsfähigen Anschrift ausgehen kann, muss der Händler die Abholung explizit ausschließen. Es gibt dazu zahlreiche Online-Urteile (oft aus Rechtsstreitigkeiten auf Ebay). Z.B. AG Koblenz, Az: 151 C 624/06IrresDing hat geschrieben:
Wurde also eindeutig und ordentlich ausgewiesen.
Nur aus erzwungen im Bestellprozess mit aufaddierten Versandkosten ergibt sich kein Recht des Händlers, diese auch im Fall einer Selbstabholung zu berechnen. Er muss die Abholung in diesem Fall konkret ausschließen. Eben das ist der Grund, warum einige Streckenversandhändler, die auf Gold.de gelistet sind das auch machen. (meist über die AGB)
@ Loooser: Poste doch bitte mal den Link zu den AGBs. Mich würde der konkrete Fall interessieren, da es schon öfter Verstöße auf der Basis gab (u.a. zu unrecht herausgenommene zu lange Zeiten für die Bestätigung des Kaufvertrags nach Bestellung des Kunden im Onlineshop).
Na ja, es steht eh eine Marktbereinigung an. Die Edelmetallhändler jammern über die zu geringen Margen, hoffentlich trifft es mit Insolvenzen solche Säcke wie die benannten Gebührenreiter zuerst.
- IrresDing
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SEHR interessant! Vielen Dank für diese Info. Man lernt doch immer wieder.Goldistan hat geschrieben:Nein, wenn der Käufer vom Leistungsort am Ort der ladungsfähigen Anschrift ausgehen kann, muss der Händler die Abholung explizit ausschließen. Es gibt dazu zahlreiche Online-Urteile (oft aus Rechtsstreitigkeiten auf Ebay). Z.B. AG Koblenz, Az: 151 C 624/06IrresDing hat geschrieben: Wurde also eindeutig und ordentlich ausgewiesen.
Nur aus erzwungen im Bestellprozess mit aufaddierten Versandkosten ergibt sich kein Recht des Händlers, diese auch im Fall einer Selbstabholung zu berechnen. Er muss die Abholung in diesem Fall konkret ausschließen. Eben das ist der Grund, warum einige Streckenversandhändler, die auf Gold.de gelistet sind das auch machen. (meist über die AGB)
@ Loooser: Poste doch bitte mal den Link zu den AGBs. Mich würde der konkrete Fall interessieren, da es schon öfter Verstöße auf der Basis gab (u.a. zu unrecht herausgenommene zu lange Zeiten für die Bestätigung des Kaufvertrags nach Bestellung des Kunden im Onlineshop).
Grüßle
Marina
Hallo IrresDing,IrresDing hat geschrieben:Soweit ich es weiß: Viele Versandhändler haben keinen klassischen Shop, wie ProAurum, Auragentum, Degussa, ... Reiner Internethandel. Wenn du bei Zalando oder Amazon vors Tor fährst und deinen Kauf abholen willst, ist das sicher auch mit mehr Aufwand verbunden als die standardisierten Wege zu nehmen.
bei diesen Händlern gibt es auch keinen Button "Barzahlung bei Selbstabholung".
Gruß
Peter
Hallo Goldistan,Goldistan hat geschrieben:Nein, wenn der Käufer vom Leistungsort am Ort der ladungsfähigen Anschrift ausgehen kann, muss der Händler die Abholung explizit ausschließen. Es gibt dazu zahlreiche Online-Urteile (oft aus Rechtsstreitigkeiten auf Ebay). Z.B. AG Koblenz, Az: 151 C 624/06IrresDing hat geschrieben:
Wurde also eindeutig und ordentlich ausgewiesen.
Nur aus erzwungen im Bestellprozess mit aufaddierten Versandkosten ergibt sich kein Recht des Händlers, diese auch im Fall einer Selbstabholung zu berechnen. Er muss die Abholung in diesem Fall konkret ausschließen. Eben das ist der Grund, warum einige Streckenversandhändler, die auf Gold.de gelistet sind das auch machen. (meist über die AGB)
@ Loooser: Poste doch bitte mal den Link zu den AGBs. Mich würde der konkrete Fall interessieren, da es schon öfter Verstöße auf der Basis gab (u.a. zu unrecht herausgenommene zu lange Zeiten für die Bestätigung des Kaufvertrags nach Bestellung des Kunden im Onlineshop).
eigentlich wollte ich keine Namen nennen. Möchte seinem "Geschäft" ja nicht schaden. Kleiner Tipp: Wollte Silber Philharmoniker kaufen.
Liebe Grüße aus Freiburg
Peter
- Maple Leaf
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Von daher ist das nicht der "normale" Weg, für mich absolut unmöglich und nicht akzeptabel.
Maple Leaf
- IrresDing
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Das war sicher die Tochtergesellschaft von coininvest.com. Ein sehr seriöser Händler.
Problem: Dieser hat in Deutschland NUR ein Lager aus dem er versendet. Jetzt kann hoffentlich jeder verstehen, dass die keinen Kundenbesuch in ihrem Lager haben wollen, denn dann wäre noch mehr Sicherheitspersonal, etc. nötig. Tafelgeschäft ist eben nicht vorgesehen. Man kann an keinen Schalter vor Ort. Es gibt kein Ladengeschäft.
Unter den FAQ kann man auch lesen:
"Ist auch eine Selbstabholung möglich?
Aus Sicherheitsgründen wird in unseren Büroräumen am Firmensitz keine Ware gelagert, so dass hier keinerlei Möglichkeit zur Abholung besteht.
Bei größeren Mengen bieten wir Ihnen auch die Selbstabholung bei unserem Lagerdienstleister Via Mat International in Raunheim bei Frankfurt an. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich unseren Kundenservice. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auch bei Selbstabholung die Zahlung unbedingt vorab per Überweisung zu erfolgen hat, da kein Bargeld angenommen werden kann."
Und da erkennt man gut den Aufwand der bei einem solchen Bestellvorgang betrieben werden muss. Via Mat will dann auch noch verdienen.
Weiter ist diese Art der Abholung als Selbstabholung in den AGB genannt. Dass dem Käufer für diese Art der Abholung 30 Euro entstehen wird (angeblich) ausdrücklich beim Bestellvorgang genannt. Ich kann nicht beurteilen ob dies den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Man bedenkt bitte, dass es nur ein Amtsgericht-Urteil ist und es keinerlei Relevanz im Bezug auf Richtungsweisung hat. Es ist eine Einzelfallentscheidung von der untersten Gerichtsbarkeit die Urteile im Minutentakt fällt. Bei einem Edelmetallhändler kann das Interesse durchaus anders zu bewerten sein und abgewogen werden. Es scheint mir, dass man damit ausufernden Versandkosten einen Riegel vorschieben wollte. Bei rd. 7 Euro Versandkosten kann davon keine Rede sein.
Wie gesagt: Versucht einfach bei Amazon am Hauptlogistiklager vorzufahren.
- Silberhamster
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ich war gestern bei einem neuen Laden in der Konviktstraße von Philoro.de und war echt angetan. Gute Preise und eben keine Gebühr für was auch immer. Es war auch Alles vorrätig da (mehrere Kruger und 3 mittlere Barren sowie 500 MapleLeafSilber).
Lynx
Kannste noch deine Anschrift, Festnetznummer und deinen nächsten geplanten Urlaub posten?
Paar Kruger, mittlere Barren und 500 Marple, da rechnet es sich mal in deinem Urlaub in Freiburg vorbei zu kommen.
Und bitte posten, wenn andere schon da gewesen sind(z.B. vom FA).
Ironie off