Wo Gold prüfen?
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Wo lässt ihr euer gold prüfen? Ich war jetzt bei 5 Ankaufläden Aber nur einer einer hat eine Ultraschalluntersuchung angeboten, und Bei dem sollte ich das gold 2 Tage lang lassen weil die das gerät erst in zwei tagen haben sollten. Ich habe abgelehnt weil ich es etwas dubios fande, habe angeboten in zwei tagen nochmal zu kommen und für die Prüfung zu zahlen aber der ladenbesitzer beharrte darauf das ich ihnen das gold gebe und es in zwei Tagen abholen soll. Ich bin nicht drauf eingegangen.
Ich habe noch ein laden in Aussicht, aber ich glaube nicht das ich dort Erfolg haben werde, die anderen haben nur eine Oberflächenuntersuchung angeboten, womit man aber nicht wolframkerne ausschließen kann leider.
Bin sehr neu beim Thema gold und wollte hier nach tips für die goldprüfung fragen.
LG KleineMünze
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Wen er in einem Blister ist, würde ich diesen auch dafür öffnen
Als erstes: Vergiss diese ganzen Ankaufläden. Geh zu einem seriösen EM-Händler (siehe hier).
Du kannst es auch mal bei einem Goldschmied versuchen, der sollte ebenfalls über das nötige Knowhow und Werkzeug verfügen (wichtig: Goldschmied, nicht Juwelier. Das ist ein Unterschied).
Du kannst, wie von Oliver vorgeschlagen, natürlich auch selbst prüfen. Testmethoden findest du hier.
Dabei muss man allerdings sagen, dass die meisten Tests wie Tauchwägung bei einem Wolframkern versagen bzw. für den Laien keinen erkennbaren Unterschied zeigen. Für den Säuretest muss der Barren zudem angeschliffen werden. Damit fällt zwar eine blose Vergoldung gleich auf aber schön ist es nicht.
Die Seite verschweigt aber die Existenz von Wolfram.Zamszyk hat geschrieben: ↑03.11.2022, 14:22kann dir diese Seite empfehlen: http://www.gold-test.de/
Genau deswegen ist es ja bei einer gut gemachten Fälschung nicht ausreichend, die Dichte zu bestimmen.
https://www.youtube.com/watch?v=foELQ7T8_90
Danach erhältst du den Ankaufspreis,einfach ablehnen und Nachhause gehen.
Bitte beachten, gefälschte Ware darf der Händler nicht zurückgeben.
In der Regel genügt auch ein einfacher Magnet von der Pinwand.
Mal eine Querfrage die sich mir stellt, da @Salami6 das mit "gefälschter Ware" so erwähnt.Salami6 hat geschrieben: ↑03.11.2022, 16:59Bitte beachten, gefälschte Ware darf der Händler nicht zurückgeben.
Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen einer gutgemachten Nachahmung und einer Fälschung, bzw. wo ist deren Grenze? Ist die Grenze dazu, falls es eine geben sollte, nicht fliessend? Was ist wann noch legal bzw. illegal?
Ich weiß, das es gute Kopien gibt die das aber auch in Form des Wortes "Kopie" oder "Copy" draufstehen haben um Verwechslungen zu vermeiden, zumindest bei Münzen gibt es das. Aber Münzen (also Zahlungsmittel) 1 zu 1 nach zu machen ist ja eh verboten und strafbar.
Aber bei Barren, wie sieht das da aus? Ich kenne Nachmachen als Briefbeschwerer, als Dekoartikel aber auch kleine Barren aus Sterlingsilber vergoldet mit Ösenring für an eine Halskette. Selbst bei diesen "Artikeln" steht ja eine Gewichtsangabe, die Reinheit, Material und manchmal sogar eine x-stellige Nummer.
Ein Profi hat das in nullkommanix raus, das es kein echter Barren sein kann. Aber ein absoluter Laie?
Um meine Frage mehr zu präzisieren: Wenn ich einen vergoldeten Wolframkern-Barren auch als solches deklariere und verkaufe, ist es dann legal?
Wenn man sich mal so ansieht, was man bei "Alibaba" oder "Aliexpress" so alles für ein paar Euro bestellen kann, könnte einem schlecht werden. Einziger Vorteil: die schreiben wenigstens rein, dass es Bullshit ist.
Die Einfuhr und der Verkauf von falschen Goldmünzen oder Barren ist in Deutschland verboten.
Ausnahme wenn die Ware als unecht gekennzeichnet ist z.b. Aufdruck: Copy.
Goldbarren mit Wolframkern zu kaufen ist wie ein sechser im Lotto,fast unmöglich.
Wer hat schon einmal einen gesehen?
Ist wohl viel Werbung um teuere Prüfgeräte zu verkaufen.
- IrresDing
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Quelle?Salami6 hat geschrieben: ↑04.11.2022, 00:08,@puschel
Die Einfuhr und der Verkauf von falschen Goldmünzen oder Barren ist in Deutschland verboten.
Ausnahme wenn die Ware als unecht gekennzeichnet ist z.b. Aufdruck: Copy.
Goldbarren mit Wolframkern zu kaufen ist wie ein sechser im Lotto,fast unmöglich.
Wer hat schon einmal einen gesehen?
Ist wohl viel Werbung um teuere Prüfgeräte zu verkaufen.
Gerade das Krügerrand-Urteil und die Aberkennung der Eigenschaft als umlauffähiges Geldmittel lässt Deutschland zu einem El Dorado der Münzfälscher werden. https://openjur.de/u/642750.html
Das Feingehaltsgesetz regelt weiter nur punzierte Geräte und nichts weiter. Noch dazu ist es nur eine Owi.
Es ist natürlich hinsichtlich dem Straftatsbestand des Betruges weiterhin verboten wissentlich gefälschte Ware jemandem unterzujubeln.
Das einzige aber sehr schwache und beim Privatkauf kaum ins Gewicht fallende Markenrecht könnte bei Einfuhr problematisch werden. Aber das eher auf dem Papier als in Realität.
So jedenfalls mein Wissensstand. Ich lasse mich da aber gerne auch besserem belehren.
Barren mit Wolframkern sind wahrlich selten. In der Regel werden vergoldete Blisterbarren oder vergoldete Münzen aus Messing verkauft. Jedoch gibt es Fotos von Barren mit Wolframkern.
Nebenbei wäre es mir neu, dass ein Händler gefälschte Ware einbehalten darf. Selbst Rolex hat mittlerweile eingesehen, dass sie Plagiate zurück senden müssen.
Kommt darauf an: 100 € Gold = gesetzl. Zahlungsmittel. Fälschung = Falschgeld. Das darf der Händler nicht nur einbehalten sondern muss es sogar.IrresDing hat geschrieben: ↑04.11.2022, 02:17Nebenbei wäre es mir neu, dass ein Händler gefälschte Ware einbehalten darf.
Ich habe im März 2022 Palladiummünzen bei der ESG in Rheinstetten verkauft.Bei der Prüfung hat mir der Berater mitgeteilt dass gefälschte Ware immer einbehalten wird,nach Meldung bei der Behörde entscheidet die was damit passiert.Das Sicherstellen ist eine Vorschrift,kein dürfen sondern ein müssen.Klecks hat geschrieben: ↑04.11.2022, 09:59@ IrresDing: Exakt auch mein Wissensstand
Kommt darauf an: 100 € Gold = gesetzl. Zahlungsmittel. Fälschung = Falschgeld. Das darf der Händler nicht nur einbehalten sondern muss es sogar.IrresDing hat geschrieben: ↑04.11.2022, 02:17Nebenbei wäre es mir neu, dass ein Händler gefälschte Ware einbehalten darf.
Nach Berichten in der Tageszeitung SZ über gefälschte Goldbarren habe ich Anfang 2020 telefonisch beim Hauptzollamt Saarbrücken nachgefragt,hier wurde mir erklärt dass Einfuhr und Verkauf von Falschgold verboten ist.
Ein früherer Zollmitarbeiter wohnt bei mir im Ort,heute in Rente hat mir erzählt dass eine genaue Kontrolle unmöglich ist,kleinere Sendungen aus China gehen häufig unkontrolliert durch.
Der gute Freund meines Vaters war ein scharfer Hund,der stand mal 2 Stunden in der Brennerei und hat den Brennvorgang von meinem Schnaps sehr genau kontrolliert obwohl er mich kannte.
Der Verkauf von Fake Barren über Ebay war schon einmal hier Thema.Da hat ein Verkäufer falsche Barren mit Rechnung von einem Händler angeboten.
Einige Foristen haben den Händler dann angeschrieben,als Antwort kam die Nachricht man sollte Edelmetalle beim Fachhändler kaufen.
Ob es das für den Händler war oder ob er reagiert hat konnte ich nicht feststellen.
Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass du das alles vor einigen Jahren schon mal behauptet aber trotz wiederholter Nachfrage NIE belegt hast. Deshalb noch mal:
Rechtsgrundlage?Salami6 hat geschrieben: ↑04.11.2022, 13:18Bei der Prüfung hat mir der Berater mitgeteilt dass gefälschte Ware immer einbehalten wird,nach Meldung bei der Behörde entscheidet die was damit passiert.Das Sicherstellen ist eine Vorschrift,kein dürfen sondern ein müssen.
Rechtsgrundlage?Salami6 hat geschrieben: ↑04.11.2022, 13:18Nach Berichten in der Tageszeitung SZ über gefälschte Goldbarren habe ich Anfang 2020 telefonisch beim Hauptzollamt Saarbrücken nachgefragt,hier wurde mir erklärt dass Einfuhr und Verkauf von Falschgold verboten ist.
Auch hier zum wiederholten Male: "Falschgold" gibt es nicht, schon gar nicht als juristischen Terminus. Der Begriff ist eine Erfindung von dir.
Der Schwager eines Cousins des Freundes meines Arbeitskollegen...Salami6 hat geschrieben: ↑04.11.2022, 13:18Ein früherer Zollmitarbeiter wohnt bei mir im Ort,heute in Rente hat mir erzählt...
Der gute Freund meines Vaters ...
Erzählen kann man viel. deshalb: Rechtsgrundlage?
Klarer Betrug, da mit der Rechnung die Echtheit vorgetäuscht werden soll. Hat aber nichts mit dem von dir behaupteten Einfuhr-, Besitz- und Handelsverbot zu tun.Salami6 hat geschrieben: ↑04.11.2022, 13:18Der Verkauf von Fake Barren über Ebay war schon einmal hier Thema.Da hat ein Verkäufer falsche Barren mit Rechnung von einem Händler angeboten.
Herstellung und Vertrieb von Gegenständen aus unedlem Material, die mit einer EM-Feingehaltsangabe versehen sind, ist lediiglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Feingehaltsgesetz. KEINE Straftat. Das Gesetz sieht weder Einzug noch Vernichtung vor, lediglich ein Bußgeld. Und schon überhauptgarnicht den Einzug erfüllungshalber durch private Unternehmen. Einen solchen sieht genau ein einizges Gesetz vor: Das gegen Falschgeld.
Da der blose Besitz nicht vom Gesetz erfasst wird (also nicht mal eine lächerliche Ordnungswidrigkeit darstellt), würde ein solches willkürliches Einbehalten sogar den Tatbestand der Unterschlagung erfüllen. Also nix mit müssen, die dürfen nicht mal!
So, jetzt kannst du mit ESG und dem Zoll telefonieren, warum sie dir Schwachfug erzählt haben. Wobei ich dir nicht ein einziges oben behauptetes Telefonat glaube.
Wen ich aber vorgebe der gegenstandHerstellung und Vertrieb von Gegenständen aus unedlem Material, die mit einer EM-Feingehaltsangabe versehen sind, ist lediiglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Feingehaltsgesetz. KEINE Straftat
Zb ( Barren )...sei aus feingold, und dies jemandem als solches anbiete - obgleich dies nicht der fall ist - ich das weiß da ich ihn entweder selber produziert habe, oder selbst wissentlich als fake gekauft habe....
Ist dies keine straftat ? Hab ich das richtig verstanden ?
- IrresDing
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Aber das gilt nur beim Verkauf mit der wissentlichen Absicht jemanden übern Tisch zu ziehen. Wenn du ins Angebot schreibst, dass du goldfarbene Messingbarren verkaufst, kann dir niemand etwas. Lediglich ggf zivilrechtlich den Kauf wegen irreführender Beschreibung abfechten, falls du es etwas verklausuliert gemacht hast oder ggf. wegen Irrtum anfechten.
Das mit dem verklausuliert hat dieses Jahr erst jemanden wegen Betrugs in den Knast gebracht. Die Formulierungen "Ungeprüft" oder "keine Ahnung, ob echt" werden durchaus als klare Täuschungsabsicht gewertet, wenn dir die Fälschung bewusst ist (z.B. selbst als solche bei Alibaba gekauft).IrresDing hat geschrieben: ↑04.11.2022, 17:17Lediglich ggf zivilrechtlich den Kauf wegen irreführender Beschreibung abfechten, falls du es etwas verklausuliert gemacht hast
Ähh... doch. Wie IrresDing schon geschrieben hat: Bewusste Täuschung, um dir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, entspricht exakt der juristischen Definition von Betrug.Oliver hat geschrieben: ↑04.11.2022, 13:56Wen ich aber vorgebe der gegenstand
Zb ( Barren )...sei aus feingold, und dies jemandem als solches anbiete - obgleich dies nicht der fall ist - ich das weiß da ich ihn entweder selber produziert habe, oder selbst wissentlich als fake gekauft habe....
Ist dies keine straftat ? Hab ich das richtig verstanden ?