Das habe ich schon mit einbezogen.Datenreisender hat geschrieben: Das ist Mist, wenn Du innerhalb der 120 Monate ablebst, läuft der Dauerauftrag weiter, den Du der Bank zu Lebzeiten erteilt hast, zumindest solange, bis die Erben über das Konto verfügen können und den Dauerauftrag stoppen (und das kann Monate/Jahre dauern).
Dann hast Du die Krankenkasse überzahlt und Deine Erben müssen dann die Krankenkasse auf Rückzahlung in Anspruch nehmen ...
Der Dauerauftrag stoppt bei meinem Ableben
und mein anderer Hamster hat eine Kontovollmacht.