Neuling beim Goldkauf
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Aber wie schon gesagt, der Einkauf ist nicht das Problem.......
Klecks hat geschrieben: ↑18.01.2021, 16:36Nix Erbsenzählerei. Wenn jemand jetzt sein Sparbüchlein anonymisieren will nützt es ihm nichts, dass er theoretisch nur nach Österreich fahren bräuchte und das auch irgendwann wieder darf aber jetzt nicht.
Wenn ich jetzt mein Sparbuch anonymisieren möchte hole ich jetzt die Kohle runter und fatig is.
Und das geht
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Selbst wenn derzeit ein AU Kauf in AT möglich wäre... Das mag vielleicht für grenznahe Bewohner praktikabal u. vielleicht sinnvoll sein. Für 10 K nach AT zu fahren ist dies doch Unsinn! Zudem, wenn man vom Zoll kontrolliert wird sind Beträge ab 10 K mündlich anzeigepflichtig.heppus123 hat geschrieben: ↑18.01.2021, 18:20Klecks hat geschrieben: ↑18.01.2021, 16:36Nix Erbsenzählerei. Wenn jemand jetzt sein Sparbüchlein anonymisieren will nützt es ihm nichts, dass er theoretisch nur nach Österreich fahren bräuchte und das auch irgendwann wieder darf aber jetzt nicht.
Wenn ich jetzt mein Sparbuch anonymisieren möchte hole ich jetzt die Kohle runter und fatig is.
Und das geht
Dann klappere ich 5 nächstliegende Läden Stadt / Umland ab oder besuche diese ab und an und gut ist...
Jetzt wirds allerdings zu OT...
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muß, was er nicht will" *Jean-Jacques Rousseau
Manchmal ist es eben auch wichtig, dass die Frau nichts davon weiß... oder so.SteveG hat geschrieben: ↑18.01.2021, 10:36sammler03 hat geschrieben: ↑18.01.2021, 01:47Das mit dem anonym Kaufen ist doch sowieso nur für Leute interessant,die Ihr Schwarzgeld unterbringen wollen.Für alle Anderen ist es doch völlig egal.Der Gewinn aus Goldverkäufen ist nach 12 Monaten steuerfrei .Kommt mir bitte jetzt nicht wieder mit einem Goldverbot.Sollte das mal kommen,haben wir ganz andere Probleme in Deutschland!
Und für Paranoiker. Von denen kenne ich sogar einen. Gold auf seinen Namen kaufen kommt für den ums Verrecken nicht in Frage. Und es ist kein Schwarzgeld.
Wird natürlich immer schwieriger.
https://cointelegraph.com/magazine/wtf- ... d-in-1971/
Erstklassige Methode um aus Weißgeld Schwarzgeld zu machen.SteveG hat geschrieben: ↑18.01.2021, 10:36
Und für Paranoiker. Von denen kenne ich sogar einen. Gold auf seinen Namen kaufen kommt für den ums Verrecken nicht in Frage. Und es ist kein Schwarzgeld.
Wird natürlich immer schwieriger.
Freundlich CARLOZ
Ständiges Wiederholen hilft offenbar wirklich: Die Scheinargumente der "wer nichts zu verbergen hat"-Fraktion (auch "machdichliebergleichfreiwillignackich"-Seehofer-Schäuble-Söder-Clan genannt) wirken so langsam. An Sapnovelas Signatur scheint viel wahres zu sein....SteveG hat geschrieben: ↑19.01.2021, 11:44Seh ich auch so. Aber mach ihm das mal klar.CARLOZ hat geschrieben: ↑18.01.2021, 20:33Erstklassige Methode um aus Weißgeld Schwarzgeld zu machen.
Freundlich CARLOZ
Der bloße Besitz von EM ohne Kaufnachweis ist
- völlig legal
- Im Durchschnitt eher die Regel als die Ausnahme
- unverdächtig, d.h. alleine darauf lässt sich kein Anfangsverdacht begründen
- aufgrund geltender und in der Vergangenheit gegebener Gesetzeslage zu Tafel- und privaten Veräusserungsgeschäften zur Gründung eines Tatbestandes völlig ungeeignet.
Auch wenn es wohl immer öfter in Vergessenheit gerät: Beweislastumkehr ist rechtswidrig. Im Zweifel muss dem Eigentümer nachgewiesen werden, dass er das EM bzw. das Geld dafür illegal erworben hat. NICHT UMGEKEHRT!!!!!
Wie schnell die Grundrechte ausgehebelt werden können erleben wir gerade. Was glaubst du wohl wie schnell Gesetze geändert werden, wenn es darum geht an unser G(o)eld zu kommen?Klecks hat geschrieben: ↑19.01.2021, 22:09Ständiges Wiederholen hilft offenbar wirklich: Die Scheinargumente der "wer nichts zu verbergen hat"-Fraktion (auch "machdichliebergleichfreiwillignackich"-Seehofer-Schäuble-Söder-Clan genannt) wirken so langsam. An Sapnovelas Signatur scheint viel wahres zu sein....SteveG hat geschrieben: ↑19.01.2021, 11:44Seh ich auch so. Aber mach ihm das mal klar.CARLOZ hat geschrieben: ↑18.01.2021, 20:33Erstklassige Methode um aus Weißgeld Schwarzgeld zu machen.
Freundlich CARLOZ
Der bloße Besitz von EM ohne Kaufnachweis ist
- völlig legal
- Im Durchschnitt eher die Regel als die Ausnahme
- unverdächtig, d.h. alleine darauf lässt sich kein Anfangsverdacht begründen
- aufgrund geltender und in der Vergangenheit gegebener Gesetzeslage zu Tafel- und privaten Veräusserungsgeschäften zur Gründung eines Tatbestandes völlig ungeeignet.
Auch wenn es wohl immer öfter in Vergessenheit gerät: Beweislastumkehr ist rechtswidrig. Im Zweifel muss dem Eigentümer nachgewiesen werden, dass er das EM bzw. das Geld dafür illegal erworben hat. NICHT UMGEKEHRT!!!!!
Dann spazier mal mit 100t€ zur Bank, deren Herkunft du nicht belegen kannst. Deine Beweislastumkehr interessiert dann leider niemanden mehr.Klecks hat geschrieben: ↑19.01.2021, 22:09Auch wenn es wohl immer öfter in Vergessenheit gerät: Beweislastumkehr ist rechtswidrig. Im Zweifel muss dem Eigentümer nachgewiesen werden, dass er das EM bzw. das Geld dafür illegal erworben hat. NICHT UMGEKEHRT!!!!!
Auch wenn du im Grunde natürlich recht hast, ich denke man macht es sich unnötig schwer, wenn man es übertreibt. Goldbesitz ist nun mal nicht verboten und für ein kommendes Goldverbot braucht man schon viel Phantasie.
Wenn der Staat an mein Geld will, nimmt er einfach mein Haus. Das konnte ich nicht anonym bauen.
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Dafür ist das wiederum sicher vor einer Hyperinflation. Und das Haus an sich wird er Dir schon nicht nehmen, eher belegen mit Zwangshypotheken und anderen Repressalien.SteveG hat geschrieben: ↑20.01.2021, 09:33....
Wenn der Staat an mein Geld will, nimmt er einfach mein Haus. Das konnte ich nicht anonym bauen.
Weiß eben keiner was die Zukunft so bringt.
Wenn , dann rechne ich auch eher mit einem Haircut und/ oder Zwangssteuer auf alle Bankeinlagen, Aktien Immobilien usw.SteveG hat geschrieben: ↑20.01.2021, 09:33Dann spazier mal mit 100t€ zur Bank, deren Herkunft du nicht belegen kannst. Deine Beweislastumkehr interessiert dann leider niemanden mehr.Klecks hat geschrieben: ↑19.01.2021, 22:09Auch wenn es wohl immer öfter in Vergessenheit gerät: Beweislastumkehr ist rechtswidrig. Im Zweifel muss dem Eigentümer nachgewiesen werden, dass er das EM bzw. das Geld dafür illegal erworben hat. NICHT UMGEKEHRT!!!!!
Auch wenn du im Grunde natürlich recht hast, ich denke man macht es sich unnötig schwer, wenn man es übertreibt. Goldbesitz ist nun mal nicht verboten und für ein kommendes Goldverbot braucht man schon viel Phantasie.
Wenn der Staat an mein Geld will, nimmt er einfach mein Haus. Das konnte ich nicht anonym bauen.
Bei Gold rechne ich eher mit einer Steuer beim Kauf oder auch Verkauf .
Warum Gold nicht versteuert wird ist nicht nachvollziehbar
Nicht ganz richtig.SteveG hat geschrieben: ↑20.01.2021, 09:33Dann spazier mal mit 100t€ zur Bank, deren Herkunft du nicht belegen kannst. Deine Beweislastumkehr interessiert dann leider niemanden mehr.
1. muss ich der Bank überhaupt nichts belegen. Lediglich die Bank ist verpflichtet, auffällige Transaktionen über 10k dem Finanzamt zu melden.
2. Auch dem FA ggü. muss ich nicht belegen sondern lediglich glaubhaft begründen.
3. Sollte das FA einen Anfangsverdacht sehen, muss mir im Ermittlungsverfahren trotzdem erst noch eine illegale Herkunft nachgewiesen werden.
Es gab bereits Versuche, Gelder lediglich aufgrund ihrer bloßen Existenz einzuziehen. Sie endeten i.d.R. mit einer Verurteilung des verantwortlichen Beamten wegen Amtsmissbrauchs.
In dem Fall geht es primär nicht mal um Grundrechte sondern um die schlichte Unmöglichkeit: Es gab und gibt aktuell keine Belegpflicht für private Käufer. Dementsprechend werden auch gar keine Belege für den Kauf der150 Krügis existieren, die sich bei Max Mustermann in den letzten 35 Jahren angesammelt haben.Barny68 hat geschrieben: ↑20.01.2021, 00:15Wie schnell die Grundrechte ausgehebelt werden können erleben wir gerade. Was glaubst du wohl wie schnell Gesetze geändert werden, wenn es darum geht an unser G(o)eld zu kommen?
Noch schwieriger wird es bei Erbschaften: Wie willst du belegen, woher das Geld stammte, mit dem Opi und Omi die Güldenen erworben haben? Es geht nicht. Allein daran scheitert jede Beweislastumkehr, nicht an evtl. grundrechtlichen Bedenken.
Weil es rechtlich als geldwerte Anlage eingestuft ist, nicht als Ware. Würde Anlagegold mit USt. belegt, müsste das zwangsläufig auch für andere geldwerten Anlagen gelten (Aktien, Pfandbriefe, Rentenpapiere usw.). Was glaubst du wohl, wie groß der Aufschrei in der Finanzwirtschaft wäre?Barny68 hat geschrieben: ↑20.01.2021, 10:13Warum Gold nicht versteuert wird ist nicht nachvollziehbar
Sobald Gold in einer Warenform gehandelt wird (Schmuck, Goldgranulat, Zahnersatz usw.) ist es selbstverständlich auch mit USt. belegt.
Salami6 hat geschrieben: ↑20.01.2021, 16:45Warum soll ich Edelmetall anonym kaufen?
Frag ich mich auch.
Du hast mit vielen Dingen auf dem ersten Blick Recht.
Bin mir aber trotzdem sicher das der Staat in Zukunft viel Geld brauchen wird um all das zu finanzieren was benötigt wird.
Da wird man sehr kreativ sein.
Sei es bei der Beweislastumkehr oder Versteuerung
Welchen Namen das Kind bekommt, ist ein anderes Thema.
Goldbesitzer werden in D als Reich angesehen. Gold allgemein als Wohlstandssymbol.
Bei der Beweislastumkehr gäbe es verschiedene Möglichkeiten.
Verkaufssteuer von x % wenn kein Kaufbeleg eines Händlers nachzuweisen ist. Wäre eine Möglichkeit.
Ob dann noch unterschieden wird Barkauf oder Kauf per Überweisung wird man sehen.
Ebenso beim Thema Versteuerung.
Warum kann man Gold Steuerfrei kaufen und nach einem Jahr mit Gewinn verkaufen?
Auch hier wird die breite Masse der Bevölkerung klatschen wenn in irgendeiner Form eine Versteuerung kommt.
Ob beim Kauf , Verkauf oder was auch immer.
Aktiengewinne werden versteuert , Goldmünzen nicht.
Ich glaube eher an diese beiden Zenarien als an die hier viel Diskutierten Goldverbote etc.
Als Angestellter habe hab ich eh kein Schwarzgeld. Von daher kauf ich auch eher weiß als schwarz
Mal kurz überlegen... Deshalb vielleicht?heppus123 hat geschrieben: ↑20.01.2021, 17:11Salami6 hat geschrieben: ↑20.01.2021, 16:45Warum soll ich Edelmetall anonym kaufen?
Frag ich mich auch.
Warum wird das EM-Tafelgeschäft plötzlich derart kastriert wenn es in Sachen Geldwäsche keine Rolle spielt?Klecks hat geschrieben: ↑18.01.2021, 10:45Wenn's nur so wäre... Fakt ist, dass diese Politiker zumindest beim Geldwäschegesetz genau wussten, was sie tun.
- Die Obergrenze im anonymen Tafelgeschäft wurde ausdrücklich nur für Anlage-EM gesenkt, alle anderen Güter (auch Wert- und Luxusgüter wie Schmuck und Uhren) sind davon NICHT betroffen.
- Dass EM beim Schwarzgeld praktisch keine Rolle spielt und dementsprechend das Argument "Geldwäsche" nur vorgeschoben ist, wurde auf Anfrage der FDP sogar ganz offen zugegeben. Ganz nach dem Motto "OK, jetzt wisst ihr, dass wir lügen. Ist uns aber scheissegal, wir ziehen's trotzdem durch".
- Der Redaktion eines TV-Magazins (ich weiß leider nicht mehr welches, "Monitor", Brisant" oder so was) lag ein Sitzingsprotokoll des Kabinetts vor, in dem Seehofer und Schäuble die Absenkung der Obergrenze auf 1000,- EUR fordern, um ein Abwandern von Spareinlagen in anonyme EM-Bestände zu erschweren. Tatsächlich wurde als Argument genannt, dass kleinere Stückelungen aufgrund der Aufpreise den meisten Kleinanlegern zu unattraktiv wären. Leider ist dieses Protokoll nicht mehr online zu finden.
Warum soll das Abwandern von ( für ALLE Ämter einsehbaren) Spareinlagen verhindert oder zumindest erschwert werden?
Warum möchte man vor allem Kleinanleger unbedingt in "gläserne" Sparformen halten/drängen?
Ganz ohne Paranoia und VT fällt mir als alter Skeptiker nur ein einziger logisch nachvollziehbarer Grund ein: Wenn man vorher weiß, wo gestutzt werden kann, fällt das Rasieren leichter.
Wer glaubt, das wäre an den Haaren herbeigezogen, sollte sich mal mit den Südländern unterhalten. Die haben Erfahrung mit Schafscheeren - als Schafe.
Eine Besteuerung oder sonstige Bestrafung von Altbesitz ohne Belege dürfte dagegen spätestens vom Verfassungsgericht gekippt werden. Man kann eine Belegpflicht nicht rückwirkend einführen. Wenn ich gestern noch nicht dazu verpflichtet war, den Kassenbon aufzuheben, kann heute niemand von mir die Vorlage verlangen.
Für gewerbliche Käufer gilt eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht. Nach Ablauf des 10. Kalenderjahres, also um 0:01 Uhr des 1. Januars im 11. Jahr, braucht NICHTS mehr nachgewiesen werden. Eine mit Fug und Recht weggeschmissene Rechnung ist nunmal weg.
Da bin ich voll bei dir.Barny68 hat geschrieben: ↑20.01.2021, 17:32Ich glaube eher an diese beiden Zenarien als an die hier viel Diskutierten Goldverbote etc.