Steuern & Recht zu Gold und Silber
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habe von der Deutschen Zollstelle, Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
01099 Dresden folgende Antwort erhalten.
Sehr geehrter Frau Sch.....,
Postsendungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro sind von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Bei einem Warenwert bis 150 Euro muss nur die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden.
Für Sendungen mit einem Wert über 150 Euro, werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet.
Bei Münzen, als Sammlungsstück, beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 7%.
Es werden noch die Transportkosten auf Sie zu kommen.
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist. Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag. Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden. Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes
Beauftragen Sie ein Expressunternehmen, so werden weitere Koste anfallen, da diese Unternehmen Gebühren für die Abfertigung berechnen.
Die Internetseiten der Zollverwaltung (www.zoll.de) werden demnächst neu gestaltet. In dieser Antwort enthaltene Links oder Fundstellenhinweise mit Bezug auf diese Seiten sind nur noch bis zur Umstellung nutzbar.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angelika Kriebel
Wenn es den Wert nicht übersteigt dann bleibt es ja im Rahmen. Aber !!!!! der Wahrenwert ist immer Höher als die 22,00 Euro.
Die Deutsche Post kassiert ganz schön mit. Also werde ich meine Kanadischen Münzen beim Händler bestellen.
Denn wenn ich mir den Gold Mapel in Kanada bei der Royal Canada Mint bestelle dann kommen schöne Kosten auf mich zu. (Zoll und Steuern, obwohl Gold Steuerfrei ist würde es in diesen Zusammenhang nicht ganz ausgehen)
Naja ich werde mir mal ein gutes Angebot raussuchen.
Also bis dann.
Lg Bettina
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auf Deinen Gold-Maple wirst Du wohl keine EUSt. zahlen müssen, da Anlagegold bei Einfuhr in die EU abgabenfrei ist - solange der Kaufpreis den Goldwert nicht um einen gewissen Prozentsatz übersteigt (m.W. 80% vom Jahresrefererenz-Spotpreis) und das Gold gewissen Anforderungen genügt (wie bspw. dem Goldgehalt >900). Bei einem aktuellen oder auch schon etwas älteren Gold-Maple ohne besondere Sammlerzuschläge sollte dies alles in jedem Fall gegeben sein.
Die im Schreiben genannten 7% beziehen sich auf Goldmünzen, die diesen Anforderungen nicht genügen bzw. auf Silbermünzen, die zu den Sammlermünzen gezählt werden können. Reines Anlagesilber in Barrenform wird sogar mit 19% EUSt. belegt.
"Papierwährungen sind die Glasperlen des Industriezeitalters"
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meine Frage bezieht sich auf die folgende Anmerkung hier auf Gold.de und betrifft die Deutscher Wald Goldmünze:
Bezüglich der MwSt. steht bei Gold.de:
Bei pro aurum in der Preisliste steht aber etwas von 19 %!? Es fällt aber doch nur der ermäßigte Steuersatz an, oder?Eine Anmerkung zum Mehrwertsteuersatz: Die 20-EUR-Goldmünze wurde, wie bei Anlagegold üblich, mit 0 % MwSt. – also mehrwertsteuerfrei – von der VfS (Verkaufsstelle für Sammlermünzen) herausgegeben. Da die Münze aber inzwischen mit einem Aufschlag von über 80 % des Goldpreises gehandelt wird, greift hier eine gesetzliche Regelung nach derer nun 7 % MwSt. gültig sind.
(http://www.proaurum.de/preisliste.jsp?a ... ckbox=true)
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG chriri
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bei pro aurum steht bei dem Artikel "Eiche" im Text: "Aufgrund der hohen Aufschläge, die am Markt bezahlt werden, gilt dieses Stück nicht als Anlageprodukt und es fällt der ermäßigte Steuersatz an."
und bei "Buche" steht im Text: "Aufgrund der hohen Aufschläge, die am Markt bezahlt werden, gilt dieses Stück nicht als Anlageprodukt und es fällt der erhöhte Steuersatz an."
jetzt bin ich endgültig verwirrt!
eigendlich ist nur der Endpreis wichtig
Gruss
alibaba (grins)
PS:
beim Polen nebenan steht über 23% auf der Rechnung und trotzdem sind verschiedene Produkte um bis zu 40%
billiger , "deutsche Qualität mit polnische Preise "
reale zeitnahe Info's im eigenen Land werden von Kinder nicht erkannt ;
Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst .
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Bei Anlagegold gibt es drei MWSt.-Sätze: 0%, 7%,19%
Ich gehe jetzt mal nur auf die Sätze 7% und 19% ein:
7% MWSt. wird fällig, wenn die Münze mit einem Preisaufschlag ab 150% über dem
Goldpreis verkauft wird.
19% MWSt. wird fällig, wenn die Münze mit einem Preisaufschlag ab 80% über dem
Goldpreis verkauft wird.
P.S.: Als Goldpreis darf der Verkäufer ( Händler ) einen Referenzwert des Vorjahres
als Berechnungsgrundlage nehmen.
bg
Das Allereinfachste,um aus der Verwirrung wieder rauszukommen:chriri1987 hat geschrieben: jetzt bin ich endgültig verwirrt!
Ruf bei pro aurum an und die erklären das ganz genau auch dem Kunden
Gruß
T.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
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die info von goldmünzenonkel hat auch schon erstmal weitergeholfen
LG chriri
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Sinn? Sammleraufschläge sind Wohlstandserscheinungen.angela hat geschrieben:Machte es überhaupt Sinn ,diese Münzen zu sammeln.
( als Wertanlage)
Wo könnte der Preis für die Münze nächstes Jahr stehen.
Je nach Zukunftserwartung definiert sich also der Sinn.
Wo sie stehen könnten? Auf jeden Fall beim Materialwert, eine seriöse Antwort kann dir nur diesen Wert nennen...
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman
Was ich nicht verstehe ist, wieso jemand die Münzen direkt beim Hersteller kaufen will, wenn man sie um die Ecke auch bekommt. Da lohnt doch der ganze Aufwand nicht.
Vor einiger Zeit habe ich in Norwegen Münzen gekauft... nach ca. 10 Tagen war mein Paket bei der ZOLL...waupie60 hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Anfrage an die Forumsgemeinschaft.
Ich bin ein Leidenschaftlicher Münzsammler und mir haben es seit kurzen die Kanadischen und Australischen Münzen angetan.
Meine Frage geht dahin, welche Gebühren kommen auf mich zu wenn ich Münzen direkt bei Königlichen Münze Kanada oder bei der Perth Mint Australiea bestellen würde.
Ich meinte damit welche Kosten kommen auf mich zu, außer der Kaufpreis den ich bei der jeweiligen münze bezahle.
Ich meine damit vor allem die Zollgebühren (Zoll,- und Mehrwertsteuer etc.) die in Deutschland erhoben werden.
Es ist so, dass ich als Österreicherin zwar bei der Royal Canadian Mint und bei der Perth Mint Australiea bestellen kann, aber eine Lieferung geht leider nach meines Wissens nicht nach Austria.
Ich habe eine Kontaktadresse in Deutschland wo ich dann eventuell die Artikel hinschicken lassen könnte.
Da solche Sendungen nach Meinens Wissens aus Drittstaaten kommt unterliegen sie in Deutschland dem Zollgesetz.
Vielleicht kann mir einer der vielen Händler, die es unter gold.de gibt, helfen oder ist es doch besser um an Aufwand zu sparen doch lieber bei einem Händler zu kaufen.
Ich würde mich dann schon mal für Eure Antworten bedanken.
Lg waupie60
... die haben von mir Überweisungsnachweis verlangt wieviel ich dafür überwiesen habe und von dieser Summe hab ich 7% MwSt bezahlt.
folgendes Problem: Angenommen wir wollen im Verwandten-/Bekanntenkreis eine Edelmetall-Bestellung bei verschiedenen Händlern aufgeben, um so Versandkosten zu sparen. Die Rechnung ist dementsprechend nur auf eine Person - nennen wir sie Person A - ausgeschrieben. Wenn wir also nach Ablauf der Haltefrist unsere Metalle weiterveräußern wollen, hat nur Person A einen Nachweis über den Kauf, d.h. die anderen müssten ja erstmal von Person A kaufen, um "offiziell" in den Besitz zu kommen.
Da stellt sich mir die Frage, wenn man später mal seine Metalle verkauft hätte, und das Finanzamt nun plötzlich auf die Idee käme, unangenehme Fragen zu stellen, wie würde man dann "korrekt" den Kauf von einer anderen Privatperson nachweisen? Für das Finanzamt würde es ja so aussehen, als hätte man plötzlich Sachen verkauft, die man vorher nie erworben hatte.
Viele Grüße
Maciej
Meier/Müller/Huber
c/o Müller
Müllerstraße 1
99999 Mühlendorf
Wenn Ihr unbedingt wollt, könnt Ihr dann ja noch eine formlose Vereinbarung ausetzen, aus der hervorgeht, wem was von der Lieferung gehört. So hätte jeder die Händlerrechnung als Eigentumsnachweis.
Oder der Händler bietet sowieso an Rechnungs- und Lieferadresse getrennt einzugeben. Möglicherweise (anrufen!) ist er sogar bereit, mehrere Rechnungen zu schreiben und gemeinsam zu verschicken.
Bei einem Verkauf von Privat an Privat ist es "korrekt" und m.W. ausreichend, wenn man eine "Quittung" schreibt, aus der die "Ware" und der bezahlte Preis hervorgeht.
- Friedrich 3
- 500 g Barren Mitglied
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Dabei ist es wurscht ob Person A für euch mitgekauft hat
Aber eigentlich stellt sich das Problem ja nicht wirklich...hier im Forum bekommst du ja auch keinen Beleg ...
Erfolgreich gehandelt: ja klar..
ich habe im forum schon öfter gelesen, dass das em mindestens 1 jahr behalten werden müsse, um es zu veräußern. und auch war da was irgendwie im zusammenhang mit dem finanzamt.
so, die frage -was hat das finanzamt damit zu tun?
ich kaufe doch gold, mit 0% mwst bei einem onlineshop, grad drum eben, um etwas anonym zu bleiben.
Hallo,mini_me hat geschrieben:darf ich eine frage dazwischen werfen?
ich habe im forum schon öfter gelesen, dass das em mindestens 1 jahr behalten werden müsse, um es zu veräußern. und auch war da was irgendwie im zusammenhang mit dem finanzamt.
so, die frage -was hat das finanzamt damit zu tun?
ich kaufe doch gold, mit 0% mwst bei einem onlineshop, grad drum eben, um etwas anonym zu bleiben.
wenn Du EM früher als 1 Jahr Haltezeit verkaufst, dann musst Du den Gewinn versteuern. Weiß grad nicht ganz genau, da greift glaub ich auch die Abgeltungssteuer, oder? Also auf alle Fälle entfällt die Besteuerung nach einer Haltefrist von 1 Jahr, daher diese "Schwelle"
Grüße
Macht Euch mal keine Sorgen, auch diese "Schwelle" ist den Finanzbestimmern schon ein Dorn im Auge und wird bald fallen.Onepiece hat geschrieben: Also auf alle Fälle entfällt die Besteuerung nach einer Haltefrist von 1 Jahr, daher diese "Schwelle"
War bei Aktien vorher auch so ( 1 Jahr Haltefrist = Gewinn unversteuert )