Wo Gold und Silber lagern?
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Für beide Seiten eine ähnliche Situation, wobei die Rentenzahlung zumindest in dieser Höhe relativ sicher ist. Bei Mietern und 20 Jahre hätte ich schon meine Sorge.
@ goldjunge eine schlechte Nachricht gibt es schon! Die Rentenversicherung vererbt nichts. Daführ muss man sich auch nicht mit Mietern rumschlagen hat auch einen Vorteil.
Chinese
- captainfuture
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oder andere geeignete und billige aufgewahrungsmöglichkeiten.
Wo finde ich sowas?
am liebsten in tubes a 10 stück.
sind die silber und goldphliharmoniker in den abmessungen genau gleich?
-
- 10 Unzen Mitglied
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Der Durchmesser der Silber- bzw. Goldphillis beträgt 37 mm ist also somit gleich.
Die Dicke, bzw. Stärke der Silber und Goldmünzen muß natürlich auf Grund
der unterschiedlichen Dichte dann naürlich auch unterschiedlich sein.
Bei Silberphilharmonikern 1 Unze beträgt sie 3,2 mm, bei Goldphilharmonikern
1 Unze beträgt sie 2 mm.
Demnach müssten theoretisch in eine 20er Tube Silberphilharmoniker dann
32 Goldphilharmoniker reinpassen.
Kann das aber in der Praxis leider nicht nachprüfen.
Ob es 10er Tubes für 37 mm Münzen mit der Stärke von 2 mm gibt, weiß ich
leider nicht. Vielleicht kann hier ein anderer weiterhelfen,
sonst einfach mal googeln.
bg
- goldjunge01
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Es bleibt aber unterm Strich ein Haus, was vererbt werden kann!Chinese hat geschrieben:Für beide Seiten eine ähnliche Situation, wobei die Rentenzahlung zumindest in dieser Höhe relativ sicher ist. Bei Mietern und 20 Jahre hätte ich schon meine Sorge.
@ goldjunge eine schlechte Nachricht gibt es schon! Die Rentenversicherung vererbt nichts. Daführ muss man sich auch nicht mit Mietern rumschlagen hat auch einen Vorteil.
Chinese
Mein Vater hatte nichts zu vererben, weil es gerade so jeden Monat reichte. Dafür lag er aber auch nie dem Staat oder anderen auf der Tasche.
Wohl aber hat er - nicht viel aber immerhin - einiges gespendet für zB cbm.
Er hatte garnicht die Mittel, um sich ein Haus kaufen zu können.
Ich wollte nur ausdrücken, dass es doch vielleicht eine Überlegung wert wäre, worüber hier sich Sorgen gemacht wird (Wo lagere ich bloß mein vieles Gold)
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Hinter verschlossenen Türen
Finanzkrise, Schuldenkrise, Euro-Krise: Immer mehr Menschen suchen Schutz für ihre Wertsachen. Doch was ist sicherer: Tresor oder Bankschließfach? Ist der Inhalt auch versichert? Wer weiß, was drin ist? Und was passiert beim Tod eines Kunden mit dem Schließfach? - Antworten auf die zwölf wichtigsten Fragen.
http://www.sueddeutsche.de/geld/das-ban ... -1.1157597
der letzte Satz macht mir wieder Sorgen...: "Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, ein Schließfach beim Finanzamt zu melden." Gilt zwar aktuell nur im Todesfall, aber wer weiß? Warum soll nicht an einem x-beliebigen Wochenende gegen Sonntag Mittag die Verordnung erlassen werden, dass alle Kreditinstitute ihren Kunden erst dann wieder Zugang zu ihren Schließfächern erlauben darf, wenn die Inhalte registriert und an die Finanzämter gemeldet worden sind?Datenreisender hat geschrieben:Bankschließfach als Lager fürs eigene Gold
Hinter verschlossenen Türen
Finanzkrise, Schuldenkrise, Euro-Krise: Immer mehr Menschen suchen Schutz für ihre Wertsachen. Doch was ist sicherer: Tresor oder Bankschließfach? Ist der Inhalt auch versichert? Wer weiß, was drin ist? Und was passiert beim Tod eines Kunden mit dem Schließfach? - Antworten auf die zwölf wichtigsten Fragen.
http://www.sueddeutsche.de/geld/das-ban ... -1.1157597
Wer den Banken sein Geld für die Geldanlage nicht im Rahmen von Fonds anvretraut... sollte der dann den Banken sein Geld als Gold anvertrauen? Ich denke nicht...
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Weil dann auch die ganzen Politikdarsteller hochgehen würden?Sapnovela hat geschrieben:Warum soll nicht an einem x-beliebigen Wochenende gegen Sonntag Mittag die Verordnung erlassen werden, dass alle Kreditinstitute ihren Kunden erst dann wieder Zugang zu ihren Schließfächern erlauben darf, wenn die Inhalte registriert und an die Finanzämter gemeldet worden sind?
Vielleicht tauchen ja die "verschwundenen" 100.000 Mark von Herrn Schäuble wieder auf?
Spräche also für die guten Verstecke. Das Problem bei den Verstecken ist allerdings, dann sie oftmals so verdammt gut sind, dass man sie selbst nicht mehr wiederfindet. Ich kenne das von Weihnachtsgeschenken. Vielleicht sollte ich zu Ostern einfach mal alle suchen lassen. Findet bestimmt jeder ein Geschenk )
Beim zweiten Gedanken kann man sich auch mal fragen warum bei jedem Einbruch die Wohnungen so verwüstet und zerstört sind? Vermutlich weil es kein Versteck gibt, das es nicht gibt. Einbrecher haben in Ihrer Karriere sicher schon einiges erlebt. Und deswegen suchen sie überall. (Verwüstung: Die Geister, die ich rief?)
Am Vernünftigsten finde ich es das Zeug irgendwo außerhalb zu verstecken. Man hinterlässt als Käufer/ Sammler immer Spuren. Niemand kann von sich behaupten, dass er zu 100% dicht hält, wenn mal Edelmetalle angesprochen werden. Daher würde ich das Gold von dem trennen, was man am ehesten mit mir in verbindung bringt: Meine Adresse.
Die Frage nach anderen aushäusigen Verstecken muss jeder für sich selbst beantworten, da auch jeder andere Möglichkeiten (Firma, Geschwister, Ferienhaus, etc.) hat.
Bankschließfach geht nicht. Offensichtlicher kann man ja nicht darauf hinweisen, dass bei einem was zu holen ist . Wer an die Diskretion der Bankangestellten glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
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Wenn der Tresor kein Zahlenschloss hat sondern mit einem Schlüssel geöffnet wird, dann wird auf der Suche nach dem Tresorschlüssel schonmal die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt ...ak-hilden hat geschrieben:Beim zweiten Gedanken kann man sich auch mal fragen warum bei jedem Einbruch die Wohnungen so verwüstet und zerstört sind?
Die Bank hat keine Kenntnis vom Inhalt des Schliessfachs. Eine evtl. benötigte Versicherung kann man extern abschliessen, ohne dass die Bank davon erfährt. In vielen Fällen werden in Bankschliessfächern wichtige Dokumente gelagert (daher auch zufällig die Ordnergrösse der Grundfläche), Datenträger/Datensicherungen usw. usf. So sollte man zum Beispiel seine Feuerversicherungspolice nicht ausgerechnet in dem versicherten Gebäude aufbewahren.ak-hilden hat geschrieben:Bankschließfach geht nicht. Offensichtlicher kann man ja nicht darauf hinweisen, dass bei einem was zu holen ist . Wer an die Diskretion der Bankangestellten glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Mir auch, aber aus ganz anderen Gründen:Sapnovela hat geschrieben: der letzte Satz macht mir wieder Sorgen...:
Denn das stimmt nicht!SZ hat geschrieben:Experten empfehlen den Schließfach-Besitzern, im voranschreitenden Alter einen Bevollmächtigten zu bestimmen und mit einer Vollmacht auszustatten, damit dieser nach dem Tod direkten Zugang hat.
Mit einer Vollmacht für ein Schliesfach ist es wie mit einer Vollmacht für ein Konto.
Diese gilt nur für die Lebzeit!
Sobald die Bank Kentniss vom Tod des Inhabers hat, ist sie dazu verpflichtet, den Zugriff für alle, auch die vormals bevollmächtigten, zu verwehren, bis jemand mit dem Erbschein daher kommt. Das kann ggf. einige Zeit dauern.
Gilt im übrigen auch, und da wird es im Todesfall teilweise richtig unangenehm für die Hinterbliebenen, bei gemeinsamen Konten. Folgendes relativ häufig anzutreffendes Szenario: Ehepaar unterhält ein gemeinsames Konto. Jeder hat die Zugriffsrechte, beide Einkommen landen auf diesem Konto.
Einer von beiden stirbt und die Bank erhält davon Wind, bevor man das Konto 'leerräumen' kann.
Dann steht der Hinterbliebene dumm da. Abbuchungen werden i.d.R. ausgeführt, Überweisungen und Barabhebungen jedoch erst nach Vorlage des Erbscheines. So kommt man zusätzlich zu einer emotionalen Kriese auch ganz schnell in eine persönliche Liquiditätskrise.
(Aber auch ein Erbschein ist noch kein Garant dafür, dass man als Erbe problemlos an das Geld des verstorbenen kommt. Vorsorgevollmachten werden von Banken im übrigen grundsätzlich nicht anerkannt. Gibt selten einen Fall, wo man mit Vorsorgevollmacht nicht in zweiter Instanz gegen die Bank klagen muss.)
Was lernen wir daraus?
- Gewissen Bargeldbestand daheim haben, von dem die nahen Angehörigen auch wissen.
Auch wenn man nach dem Tod eines nahen Angehörigen total durch den Wind ist und viele andere Dinge im Kopf hat, sollte man natürlich auf keinen Fall vergessen, dass der Bank zu sagen, bevor man Geld abheben will.
Denn nur so kann Sie das Konto zum Schutze der Erben vor Überweisungen und Barabhebungen von allen anderen erstmal sperren....
- Datenreisender
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1. Es kann eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt werden.
2. Gemeinschaftliche Konten ("Oder-Konto") schützen genau vor dem von Dir genannten Szenario.
Das Konto wird vielmehr nur gesperrt, wenn der Verstorbene alleiniger Inhaber war.
Hier mal eine Quelle dazu, die ich auf die Schnelle gefunden habe:
http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/D2930.pdf
- Datenreisender
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Nur im Todesfall des Schließfachmieters und nur dem Finanzamt (siehe oben).Kluberer hat geschrieben:Ist es richtig das Banken die Namen der Schließfachmieter einer Zentrale/Behörde melden müssen ?
imho werden Schliessfächer in D auch zu Lebzeiten wie Konten gehandhabt und dem Finanzamt gemeldet.Datenreisender hat geschrieben:Nur im Todesfall des Schließfachmieters und nur dem Finanzamt (siehe oben).Kluberer hat geschrieben:Ist es richtig das Banken die Namen der Schließfachmieter einer Zentrale/Behörde melden müssen ?
Gruss
k1
gern gehandelt mit silberbaron
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Das Vorhandensein eines Schließfaches ist beim Tode des Kunden dem Finanzamt zu melden, wenn es sich im Mitverschluss des Kreditinstitutes befindet. Die Meldung bezieht sich nicht auf den Inhalt (siehe § 154 AO, § 33 ErbStG i. V. mit § 1 ErbStDV).k1 hat geschrieben:imho werden Schliessfächer in D auch zu Lebzeiten wie Konten gehandhabt und dem Finanzamt gemeldet.Datenreisender hat geschrieben:Nur im Todesfall des Schließfachmieters und nur dem Finanzamt (siehe oben).Kluberer hat geschrieben:Ist es richtig das Banken die Namen der Schließfachmieter einer Zentrale/Behörde melden müssen ?
Hallo Datenreisender,Datenreisender hat geschrieben: Das Vorhandensein eines Schließfaches ist beim Tode des Kunden dem Finanzamt zu melden, wenn es sich im Mitverschluss des Kreditinstitutes befindet. Die Meldung bezieht sich nicht auf den Inhalt (siehe § 154 AO, § 33 ErbStG i. V. mit § 1 ErbStDV).
jetzt wollt ich´s wirklich noch einmal genau wissen und hab mit der Chefin meiner Hausbank telefoniert.
Stimmt, du hast Recht, auch in der Praxis erhält das FA keine Info über die Existenz eines Schliessfaches.
Nur im Todesfall werden die Banken von sich aus tätig.
Herzliche Grüsse
k1
gern gehandelt mit silberbaron
überlegt doch mal. Wenn bei euch eingebrochen wird, und euch jemand die Pistole auf die Brust hält macht ihr doch so oder so den Tresor auf?! Oder etwa nicht?
Und wenn ihr nicht zu Hause seit kann immer ein Mittel gefunden werden um den Tresor zu knacken. ( außer es ist ein seh sehr stärker Tresor)
Also ist auf der Bank lagern meiner Meinung nach Dei beste Alternative.
Nur meine Meinung.
LG
die lassen sich z.b. nur einmal in der Woche zu einer bestimmten Zeit öffnen
Glaube kaum das sich ein Eibrecher so lange einquartiert
Besser ist es einen Tresor nur als Fliegenfalle mit einigen billigen Münzen
zu bestücken und den Rest anderswo zu deponieren
- Silverlady
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- Registriert: 09.10.2011, 21:11
Eine gute Alarmanlage kostet ungefähr gleichviel wie ein Tresor, der lt Versicherungsbedingungen ausreichend sein muss. Nur wer kann sich solch ein Teil in eine Mietwohnung einbauen? Die Deckenbelastbarkeit – z. Bsp. Altbau – reicht hierfür kaum aus. Und Wandstärken?
Also betreibt man da den effektivsten Schutz, wo ein Einbrecher herein kann – Wohnungstür – Fenster. Gilt für ein Einfamilien- wie auch für Mehrfamilienhaus.
Als Tipp für ein Einfamilienhaus sollten auch eine sichtbare rote Alarmlampe und vielleicht auch eine Kamera ausreichend sein. Dies schreckt Einbrecher im Vorfeld schon ab. Diese Kosten sind einmalig und nicht wie bei einem Schließfach, jährlich auftretende Kosten, sofern die eigene Hausbank über freie Fächer verfügt. Was bei manchen Banken auch schon ein Hindernis ist. Die Wartelisten hierfür – bei unserer Bank jedenfalls – sind lang.
(daran sollte man sich häufiger mal besinnen)