Pfandleihhaus-Auktion
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- Goldfriese
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Das Startgebot für 6 1oz Krügerrand lag bei 6400 Euro, also 1066 Euro das Stück. Sofort nach Aufruf hob ich meine Hand, um einen Bekannten zu grüßen, und hatte die Münzen somit versehentlich erworben .
Nein, Scherz beiseite, ich wollte mitbieten. Bei dem Preis schon. Allerdings galt mein Gebot schon als Zweitgebot, obwohl ich nicht mitbekommen hatte, dass jemand vor mir aktiv geworden wäre. Dies war auch bei anderen Gegenständen der Fall. Kann man schon vor Gebotseröffnung ein Gebot geben? Ist damit der normale Bieter nicht benachteiligt? Wer kennt sich mit sowas aus?
Das Ganze ging ziemlich schnell, bis 6650 bin ich mitgegangen, für 6700 gingen die Münzen an "Karohemd" aus der ersten Reihe. 1116,66 Euro das Stück. Ein Schnäppchen.
Grad eben sagte mir ein Blick auf die Händlerliste, ich hätte alle mit Stück 100 Euro Gewinn verkaufen können. Wahrscheinlich hatte Karohemd das auch vor, da er bei fast allem mitbot und die Sachen vorn in einer Box gesammelt wurden, während der gewöhnliche Kunde die Ware nach erfolgreichem Gebot an den Platz gebracht bekam.
Ein Herr vom Pfandhaus meinte im Vorfeld schon, die meisten Geschäfte würden unter zwei Bietern ausgemacht werden, die alles an die Schmelze geben. Was ich nicht verstehe: Wieso macht das Pfandhaus dies nicht selbst???
Und: Weshalb hieß es, die nicht versteigerten Stücke würden zum Mindestgebotspreis an das Pfandhaus gehen? Denen gehörten sie doch eh schon
Was sie noch hatten: 1 Gold-DM + 1/10 oz Wiener Philharmoniker für zusammen Startpreis 510, weggegangen für 570, und ein 10-Dollar-Stück von 1907, eingefasst in eine Kette, zusammen 21 g, für 800 Eröffnungspreis und Erlös, da nur ein Bieter. Karohemd sicher, hat man hinten gar nicht so mitbekommen.
Noch was: Es hieß anfangs vom Auktionator, die Ware würde ohne Gewährleistung verkauft. Heisst das, bei Fälschungen wäre man der Dumme? Man konnte sich zwar vorher alles ansehen, aber wer macht da schon ne genaue Prüfung?
Sollte man beim nächsten Mal 20.000 Euro zusammenkratzen, Karohemd alles wegkaufen und an die Scheideanstalt schicken? So wie ich das mitbekommen habe, ging alles unter Spot weg. Zumindest die 6 Krüger waren ein Schnäppchen.
jetzt auch an der Backe.
Die sind von Fall zu Fall verschieden hoch,und sollten Aushängen.Vorher schlaumachen und beim Bieten immer
im Hinterkopf halten.
- Goldfriese
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Nein, da kam nichts hinzu. Wurde extra erwähnt.dirty old hat geschrieben:Für gewöhnlich kommen auf den Zuschlag noch Prozente fürs Auktionshaus.Die hat Karohemd
jetzt auch an der Backe.
Die sind von Fall zu Fall verschieden hoch,und sollten Aushängen.Vorher schlaumachen und beim Bieten immer
im Hinterkopf halten.
Kann es vielleicht sein, dass die verpflichtet sind, die Sachen zu versteigern und Karohemd zur Sippe gehört?
- Zweifler0815
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Also die dürfen das fremde, aber verpfändete Eigentum, das nach einer gewissen Frist (schätzungsweise ca. 6 Monate - bitte nachgoogeln) nicht ausgelöst wurde, versteigern.
Aber! Die (Leihhausmänner) haben kein Eigeninteresse daran, einen besonders hohen Preis zu erzielen, da der überschüssige Betrag (über dem, was das Leihhaus naturgemäß für sich beanspricht) dem Eigentümer zusteht oder falls nicht ermittelbar, an Vater Staat abzuführen wäre (bitte dies ggf. auch nachgoogeln)... Die Versteigerung ist gesetzlich vorgeschrieben, also die dürfen das nicht freihändig verkaufen.
Daher kann es denen im Grunde egal sein, ob Karohemd jetzt 1200 oder 1300 pro Unze bietet, solange sie ihre Kosten einbringen können.
Gold war in der Vergangenheit eine relativ sichere Sache, aber nimm z.B. Unterhaltungselektronik, was schnell veraltet und an Wert verliert - da passiert es bestimmt oft, dass die ihre Kosten bei der Versteigerung nicht erzielen.
- Goldfriese
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Ich dachte, von solchen Sachen lebt ein Leihhaus. Dabei rennen die nur den Zinsen ihrer säumigen Auslöser hinterher?Zweifler0815 hat geschrieben:Bei nem Leihhaus ist es so, dass die nur Anspruch auf den ursprünglich ausgereichten Kreditbetrag zzgl. Gebühren und Zinsen haben, die angefallen sind.
Und wieso dürfen die dann im Laden was verkaufen? Ohne Versteigerung? Oder dürfen sie nicht? Ich dachte, weil ich hier schon gelesen habe, dass einige die Leihhäuser abklappern...
- IrresDing
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Richtig. Du kaufst die Katze im Sack. Bei Gold kannst du schon davon ausgehen, dass das Leihaus das kurz prüft. Ansonsten würden die Käufer auf der Versteigerung das auch nicht wirklich kaufen, zumindest nur mit großem Abschlag. Dann kann das Pfandleihaus dem Kunden weniger Geld für seinen Schmuck/Gold bieten, was sich wiederum negativ auf sein Geschäft auswirkt.Noch was: Es hieß anfangs vom Auktionator, die Ware würde ohne Gewährleistung verkauft. Heisst das, bei Fälschungen wäre man der Dumme? Man konnte sich zwar vorher alles ansehen, aber wer macht da schon ne genaue Prüfung?
Wo es weitaus größere Probleme gibt ist beim Auto bzw. Motorrad. Du kaufst die Katze wirklich im Sack. Gekauft wie gesehen, ohne eine Rückabwicklungsmöglichkeit. Deshalb sind die da auch meist günstiger als von Privat gekauft.
Was auch richtig ist: Das Pfandleihaus muss (öffentlich) versteigern. Den Gewinn über dem Beleihwert + Zinsen + Gebühr steht dem Eigentümer zu. Nur wenn es bei der Versteigerung keinen Abnehmer findet, darf er es an eine Scheideanstalt verkaufen. Aber erst dann. Und auch da muss er den Gewinn abzüglich o.g. Positionen dem ehemaligen Eigentümer auszahlen.
- Zweifler0815
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Beim Leihhaus Lohmann sind es wohl 1% plus 2,5 % pro Monat wohlgemerkt...
Wie das mit dem Verkauf dort aussieht, kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten.
Ach so, jetzt weiß ich, worauf du dich beziehst:
Das Leihhaus Lohmann z.B. betätigt sich auch als normaler Goldhändler und bezieht Ware bzw. kauft Ware an, die wiederum gewerblich verkauft werden kann.
Das ist dann aber keine Pfandware.
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Nach meinem Kenntnisstand muss da unterschieden werden zwischen Auktionen von Pfandleihhäusern und reinen Auktionshäusern. Bei den Zweitgenannten wird nichts beliehen. Die versteigern entweder Sachen, welche sie als Kommisionär oder im Direktankauf erworben haben und dort sind Steuern und Aufgeld zu bezahlen, welche erhebliche zusätzliche Kosten verursachen können.dirty old hat geschrieben:Für gewöhnlich kommen auf den Zuschlag noch Prozente fürs Auktionshaus.Die hat Karohemd
jetzt auch an der Backe.
Die sind von Fall zu Fall verschieden hoch,und sollten Aushängen.Vorher schlaumachen und beim Bieten immer
im Hinterkopf halten.
Felzmann verlangt z.B. 19% Aufgeld plus 1,50 Euro pro Los und zusätzlich 7% MwSt auf den Rechnungsbetrag für private Bieter.
http://www.felzmann.de/de/kaufen/leitfa ... ungen.html
Meist sind auch Gebühren für den Einlieferer fällig.
Reine Pfandleihhäuser leben von den Zinsen und Gebühren die der Verpfänder zu tragen hat . Deshalb sind dort meist keine zusätzlichen Gebühren bei Auktionen vom Ersteigerer zu bezahlen.
Da es sich bei der vom Threadsteller genannten Auktion um ein Pfandleihhaus handelt, hat Karohemd wohl keine zusätzliche Kosten zu tragen.
Ich war mal auf einer Versteigerung, da war im Versteigerungspreis automatisch 19% MWST enthalten.
Auch auf GOldmünzen. Bei einer Versteigerung gilt die MWST-Befreiung nicht.
In der Auktion die ich besuchte waren mehrere Karohemden anwesend und die haben geboten wie die bekloppten und deutlich mehr als Spot bezahlt.
Die Auktionatorin hat mir am Schluss erklärt, dass die Karohemden ein Gewerbe angemeldet haben und die gezahlte Vorsteuer dann wieder reinbekommen, da bei der Anlieferung bei der Scheideanstalt keine MWST eingezogen wird.
Somit machen die Jungs teilweise ordentliche Schnapper.
Ich kann jetzt aber nicht sagen, ob bei Pfandhäusern auch die 19% MWST anfallen oder ob das nur bei normalen AUktionen der Fall ist.
Ich werde aber im März mal in FFM auf eine Pfandhausauktion gehen. MAl sehen was da so abgeht.
Gruß
EM-ET
Der allgemeine Ruf, Gold und Silber kann man nicht essen und es fällt an der Börse wie ein Stein, wurde erhört.
Sogar die "Goldankaufs-Kioske" sollen bereit sein, etwas zu verkaufen.
Noch vor paar Wochen selten bis undenkbar.
Stiftet mal eine Kerze für die Papier EM-Preisdrücker und nutzt die Zeit, man weiss nicht wie lange es anhält.
Echt? Ich habe mal ein paar Silberbarren an eine Scheideanstalt verkauft und weil die "Firmenbesitz" waren, habe ich damals eine Rechnung gestellt: Ankaufspreis, wie online berechnet, PLUS MwSt.EM-ET hat geschrieben:...
Die Auktionatorin hat mir am Schluss erklärt, dass die Karohemden ein Gewerbe angemeldet haben und die gezahlte Vorsteuer dann wieder reinbekommen, da bei der Anlieferung bei der Scheideanstalt keine MWST eingezogen wird.
...
Hm, vielleicht weil es eben nichts "zum Scheiden" war.
Ansonsten ist das illegal, weil ... als Gewerbe mit Vorsteuerabzug eingekauft und privat verkauft, während sich das Gewerbe die Vorsteuer erstatten lässt? Das ist ja seltsam. So ganz verstehe ich den Vorgang nicht.
Zu Pfandleihen noch:
So weit ich informiert bin, ist das Pfandgewerbe sehr streng reglementiert - von den zu verlangenden Zinsen bis hin zur Art und Weise wie ein nicht eingelöstes Pfand veräußert werden kann.
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Jeep und dies ist m.W. ein entscheidender Unterschied zu den privaten Auktionshäusern.Ladon hat geschrieben: Zu Pfandleihen noch:
So weit ich informiert bin, ist das Pfandgewerbe sehr streng reglementiert - von den zu verlangenden Zinsen bis hin zur Art und Weise wie ein nicht eingelöstes Pfand veräußert werden kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/pfand ... 80961.html
Ging es bei dem Zitat von EM-ET nicht um Gold?Ladon hat geschrieben:Echt? Ich habe mal ein paar Silberbarren an eine Scheideanstalt verkauft und weil die "Firmenbesitz" waren, habe ich damals eine Rechnung gestellt: Ankaufspreis, wie online berechnet, PLUS MwSt.EM-ET hat geschrieben:...
Die Auktionatorin hat mir am Schluss erklärt, dass die Karohemden ein Gewerbe angemeldet haben und die gezahlte Vorsteuer dann wieder reinbekommen, da bei der Anlieferung bei der Scheideanstalt keine MWST eingezogen wird.
...
Hm, vielleicht weil es eben nichts "zum Scheiden" war.
Bei Silber ist die MwSt. eigentlich klar, aber bei Gold sollte es dann ohne sein und die Aussage von EM-ET müsste passen?!
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
sondern, ob es tatsächlich bei Auktionen eine ausgewiesene Mehrwertsteuer gibt, was aber irgendwie keinen Sinn macht, denn es handelt sich doch Fremdeigentum, differenzbesteuerte Ware (wo die Steuer nicht ausgewiesen wird) oder um Mehrwertsteuer nur auf die Auktionsgebühren
ich melde mich nochmal wegen der Mehrwertsteuer.
Ich war damals auf einer Auktion auf der von der Post unzustellbare oder verlorene PAkete bzw. deren Inhalt versteigert wurden.
Es gab einige Gold-Reichsmark und massig ganz ganz ganz kleine Goldmünzen.
Dieses Gold wurde aber nicht als Gold an sich versteigert, sondern als Auktionsware. Auf den erzielten Wert musste eine Gebühr für den Auktionator bezahlt werden und 19% Mehrwertsteuer.
Wer wollte, der hat eine offizielle Rechnung inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten.
Also sollte der Vorsteuerabzugberechtigte die gezahlte Vorsteuer zurück bekommen.
Wenn nun dieser Gewerbetreibende das erstandene Auktionsgut an die Scheideanstalt als Gold verkauft, dann wird er wohl einen Beleg bekommen der ohne Mehrwertsteuer ist. Gold ist befreit.
Somit sollte der Händler die 19% zurückbekommen.
Kann mich natürlich auch täuschen.
Grüße
EM-ET
wenn bei der Auktion von eigentlich mehrwertsteuerfreiem Gold trotzdem Mehrwertsteuer draufgeschlagen oder vom Verst.Preis abgeführt und ausgewiesen wird, ist ein Händler natürlich im Vorteil
bei soner Kostenstruktur solte man als privater natürlich entsprechend weniger bieten, was aber Zeitverschwendung sein dürfte, wenn auch nur ein gewerblicher mitbietet
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- Gold-Guru
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http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... ref=search
Wo er recht hat, hat er recht, der Quinar.Quinar hat geschrieben:Nö!EM-ET hat geschrieben: Es gab einige Gold-Reichsmark
Es gab noch nie Gold-Reichsmark!