Verfassungsklage gegen Merkels Asylchaos
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Verfassungsklage gegen Merkels Asylchaos
Veröffentlicht am 30.01.2016
Die von der Bürgerinitiative Ein Prozent für unser Land angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrige Asylpolitik der Bundesregierung liegt nun vor. Der renommierte Staatsrechtler Professor Karl Albrecht Schachtschneider hat die vom COMPACT Magazin unterstützte Beschwerde ausgearbeitet und wird sie in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Am Sonnabend, den 30. Januar 2016, stellten Schachtschneider, sowie die Beschwerdeführer COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer und Götz Kubitschek von der Zeitschrift Sezession die Klage auf einer Pressekonferenz in Berlin vor. COMPACT TV war dabei.
Die Kernanträge der Beschwerde sind:
- Verpflichtung der Bundesregierung, namentlich der Bundeskanzlerin, die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wirksam gegen die illegale Einreise von Ausländern zu sichern und den illegalen Aufenthalt der Ausländer unverzüglich zu beenden sowie
- Vorläufige Suspendierung und spätere Amtsenthebung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und ihres Stellvertreters Sigmar Gabriel.
https://www.youtube.com/watch?v=rX6UptqMhFY
So weit ich weiß, gibt es in D gar keine "Amtsenthebung" für den Kanzler?
Es gibt einzig und allein das Misstrauensvotum.
Lasse mich gerne korrigieren, aber ich weiß von nichts anderem.
Wenn also ein "renommierter Staatsrechtler" so einen Schmonzens verzapft, dann mit der eindeutigen Absicht ein Produkt zu kreieren, das sich verkaufen lässt. (oder COMPACT zitiert falsch)
Eine Verfassungsbeschwerde ist keine Amtsenthebung. Eine Suspendierung des Kanzlers ist im GG nicht vorgesehen, mithin verfassungswidrig.
Der Kanzler wird vom Parlament gewählt und abgewählt (Misstrauensvotum).
Verfassungswidrig jemanden aus dem Amt entfernen, weil der sich verfassungswidrig verhält?
Hä?
Da muss man wohl COMPACT Mitarbeiter sein, um das zu verstehen.
Das stimmt so nicht. Art. 67 Grundgesetz:ChrisJ11 hat geschrieben:Das stimmt es gibt keine Amtsenthebung für den Bundeskanzler in Deutschland. Wenn es ein Misstrauensvotum gibt und dies zu ungunsten der Kanzelrin läuft müsste sie trotzdem nicht zurücktreten da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Jedoch wird Sie das wohl zun da der Druck zu groß wird und imParlament durch Unstimmigkeit doch alles blockiert werden kann und wird.
Aus Wikipedia:(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
...
Ist der Misstrauensantrag jedoch erfolgreich, so muss der Bundespräsident den Beschluss des Bundestages vollziehen und die gesamte Regierung sofort entlassen sowie den neuen Kanzler ernennen. Er hat kein Mitspracherecht während des Verfahrens und keinen Entscheidungsspielraum wie bei der Auflösung des Bundestages nach der Vertrauensfrage.
https://de.wikipedia.org/wiki/Misstraue ... chtsfolgen
Ein (erfolgreiches) Mißtrauensvotum ist also de facto eine Amtsenthebung. "Ätsch, ich bleib aber trotzdem!" ist nicht vorgesehen
- spätzünder
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In einer Zeit, in der sich Politiker Gedanken machen darüber, ob der Begriff "Ampelmännchen" nicht im Widerspruch steht zum Gleichbehandlungsgesetz erstaunt es mich, dass im Grundgesetz diese verbale Diskriminierung offensichtlich völlig in Ordnung ist.
Ja die alte Taktik der Ablenkung von wahren Problemen geht immer und immer wieder auf.spätzünder hat geschrieben:In dem Zusammenhang interessiert mich mal, warum eigentlich im GG noch immer die Rede von " Bundeskanzler" u.a. ist.
In einer Zeit, in der sich Politiker Gedanken machen darüber, ob der Begriff "Ampelmännchen" nicht im Widerspruch steht zum Gleichbehandlungsgesetz erstaunt es mich, dass im Grundgesetz diese verbale Diskriminierung offensichtlich völlig in Ordnung ist.
Ist euch übrigens schon aufgefallen, das zwar immer die Rede ist von "Leserinnen und Leser", "Bürgerinnen und Bürger" usw. aber nie von "geistigen Brandstifterinnen und Brandstifter"? Als Mann fühle ich mich da diskriminiert
Brot und Spiele eben.ChrisJ11 hat geschrieben:Ja die alte Taktik der Ablenkung von wahren Problemen geht immer und immer wieder auf.
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Professor Schachtschneider erläutert das ausführlich in der oben verlinkten Pressekonferenz,Ladon hat geschrieben:So weit ich weiß, gibt es in D gar keine "Amtsenthebung" für den Kanzler?
Es gibt einzig und allein das Misstrauensvotum.
Lasse mich gerne korrigieren, aber ich weiß von nichts anderem.
ebenso noch eimal zusammengefasst in der dazugehörigen Pressemitteilung:
Quelle: http://einprozent.de/verfassungsbeschwerde-kurz.pdfDie Anträge werde ich auf das Recht auf Demokratie, das jedem Bürger Deutschlands auf Grund des Art. 38 Abs. 1 GG als Grundrecht zusteht, stützen. Dieses Grundrecht umfaßt auch das Recht auf Wahrung der Verfassungsidentität, zu der gehört, daß Deutschland deutsch bleibt und nicht durch illegale Verwaltungsmaßnahmen zu einem Einwanderungsland umgewandelt wird. Ich werde weiterhin das Grundrecht auf Widerstand, das sich aus Art. 20 Abs. 4 GG ergibt, geltend machen. Auch aus diesem Grundrecht folgt das Recht jedes Deutschen auf wirksame Grenzsicherung gegen illegale Einreise von Ausländern und auf sofortige Ausweisung aller Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Aber das Widerstandsrecht gibt auch das Recht auf Suspendierung der Amtswalter von ihren Ämtern, die die schweren systematischen Verstöße gegen den Rechtsstaat zu verantworten haben, nämlich als andere Abhilfe, die, weil das Parlament seiner Pflicht, durch konstruktives Mißtrauensvotum die Regierung neu zu wählen, trotz des geradezu diktatorischen Staatsversagens nicht nachkommt, nur noch das Bundesverfassungsgericht leisten kann, aber auch leisten darf und muß, um die freiheitliche demokratische Grundordnung gegen die Personen zu verteidigen, die diese Ordnung zu beseitigen unternommen haben. Gewaltsamer Widerstand soll so erübrigt werden. Er wäre ein Unglück. Ich würde dafür meine Hand nicht reichen.
Zudem wurde angekündigt, daß der vollständige Text seiner Verfassungsbeschwerde (rund 80 Seiten) öffentlich verfügbar sein wird, sobald diese beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden ist (voraussichtlich am 03.02.2016).
1.Wieso eigentlich "eigentlich"...det steht so immer noch drin.spätzünder hat geschrieben:In dem Zusammenhang interessiert mich mal, warum eigentlich im GG noch immer die Rede von " Bundeskanzler" u.a. ist...
2.Das GG ist "heilig" (unantastbar),dazu noch alternativlos
und det Wichtigste:
3.Die Frau Merkel iss doch sowat von een "janzer Kerl",
da brauchst solche Jedanken-Experimente jar nich
T.
P.S.wat haben manche eijentlich for Jedanken--oder zu viel Zeit...
oder schon komplett "intergriert"
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
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Die Amtsbezeichnung lautet "Bundeskanzler", die korrekte Anrede "Frau Bundeskanzler".spätzünder hat geschrieben:In dem Zusammenhang interessiert mich mal, warum eigentlich im GG noch immer die Rede von " Bundeskanzler" u.a. ist.
In einer Zeit, in der sich Politiker Gedanken machen darüber, ob der Begriff "Ampelmännchen" nicht im Widerspruch steht zum Gleichbehandlungsgesetz erstaunt es mich, dass im Grundgesetz diese verbale Diskriminierung offensichtlich völlig in Ordnung ist.
Eine "Bundeskanzlerin" gibt es nicht.
Selbiges gilt auch für die ganzen Dienstbezeichnungen und Dienstgrade von Beamten, Polizisten, Soldaten,
zum Beispiel Frau Amtsinspektor, Frau Polizeikommissar, Frau Hauptmann ...
- menschenskind
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Trotzdem finde ich die Aktion (die Verfassungsklage, nicht das Hacken) sehr gut! Es ist wohl das Beste, was auf friedlichem Wege versucht werden kann, um mittelfristig eine Lösung zu finden. Aber auch die Signalisierung in beide Richtungen - einerseits Politkaste, andererseits ehrliche Menschen, ist natürlich wichtig
Aber mal angenommen diese Klage wird vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen, so frage ich mich, was sonst erst noch an politischen "Leistungen" angerichtet werden muss, damit das Gericht schrankenweisend eingreift? Gab es da jemals einen Fall und wie wäre dieser mit dem aktuellen vergleichbar?
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Dann ist laut Prof. Schachtschneider der letzte Halbsatz aus Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz erfüllt: "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".menschenskind hat geschrieben:Aber mal angenommen diese Klage wird vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen
Artikel 20 Grundgesetz hat geschrieben:(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ich zitiere jetzt einfach mal - könnte fast jeden Deiner letzten Posts her nehmen.Datenreisender hat geschrieben:Dann ist laut Prof. Schachtschneider der letzte Halbsatz aus Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz erfüllt: "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".menschenskind hat geschrieben:Aber mal angenommen diese Klage wird vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen
Artikel 20 Grundgesetz hat geschrieben:(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nochmal zum Mitschreiben:
Gesetze werden INTERPRETIERT.
Der alte Schachtschneider, der gerne Leuten wie Dir Bücher verkauft, INTERPRETIERT den GG Text. Und die Verfassungsrichter werden es auch tun.
Schachtschneider beruft sich auf das Recht auf Widerstand (ich habe schon gelesen was da steht - es ändert aber nichts!). Das ist SEINE Interpretation des Gesetzestextes. Es ist KEINE normative Aussage! Es ist eine "private" Auffassung, die publikumswirksam in Szene gesetzt wird.
Überflüssige Energieverschwendung. Außer für die, die daran verdienen. Was bestimmt nicht die sind, die jetzt begeistert klatschen.
Überdies bleibt: es gibt im GG kein "impeachment" sondern AUSSCHLIESSLICH das Misstrauensvotum zur Absetzung des Kanzlers.
Es ist verdammt dünnes Eis aus dem (verfassungsgemäßen) Widerstandsrecht eine (verfassungsfremdes) Amtsenthebung zu konstruieren.
===
@ Gladius
"Steuerstreik" ist (m.W.) kein durch Gesetze gedecktes Mittel, wie der "Arbeitskampf".
"Steuerstreik" ist einfach nur ein Nicht-Bezahlen einer "Rechnung". Insofern wird das Geld eben früher oder später eingetrieben, wahrscheinlich mit Verzugskosten usw.
Es ist schon etwas seltsam, wenn man beim Verfassungsgericht beantragt, das GG so auszulegen, dass es zum Umsturz aufruft.
Im Übrigen deckt sich die Stimmungslage in der breiten Bevölkerung nach meinem Eindruck - und mein Bekanntenkreis ist wirklich "querbeet" - überhaupt nicht mit der dieses Forums. Dies sagt nichts darüber aus, wer recht hat, sondern nur, wie überschaubar die Zahl der Revolutionäre in unserem Land weiterhin ist. Warum ist das so? Fast alle Bürger haben derzeit durch die Flüchtlingswelle zwar große Sorgen für die Zukunft, bisher aber keine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren. Ohne die Medien würden die meisten derzeit vielleicht nur bemerken, dass der Ausländeranteil im Bahnhof und in den Zügen größer geworden ist. Der Supermarkt ist so gut gefüllt wie immer, die Schlangen sind nicht länger als zuvor; am Wochenende rollt der Fußball wie immer und im Tanzclub wird abgefeiert; die Arbeitslosenquote ist nicht so niedrig, wie die Statistik es vorgibt, aber auch nicht höher als vor zwei Jahren; wie stark welche Arten der Kriminalität flüchtlingsbedingt angestiegen sind, ist noch unklar. Mit anderen Worten: Man klagt nicht über die aktuelle Lage selbst, sondern über deren mögliche, manche sagen wahrscheinliche, Verschlechterung in naher Zukunft.
Gelingt es der Politik, die Sorgen durch ein publikumswirksames Programm zu zerstreuen, sind die meisten erleichtert und gehen wieder ihren Alttagsgeschäften nach.
Welche Aufregung gab es um die weltweite Bankenkrise, welche um Griechenland? In beiden Fällen hat sich kaum etwas gebessert, aber es bekümmert nur noch wenige.
Die meisten Menschen sind irrational. Oder vielleicht sogar rational? Denn es geht zunächst um die eigene Haut und die des unmittelbaren Umfelds.
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Die von Professor Schachtschneider ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrige Asylpolitik der Bundesregierung wurde am gestrigen Dienstag (02.02.16) an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übermittelt und liegt nun dort vor. Jetzt ist Karlsruhe am Zug. Für den Urheber und Beschwerdeführer Professor Karl Albrecht Schachtschneider, die maßgeblich unterstützende Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“ und die über 22.000 Unterstützer heißt es nun, die erste Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten.
Denn bevor es zu einer möglichen Verhandlung der Beschwerde kommen kann, muß das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annehmen. Um der Dringlichkeit der katastrophalen Situation in Deutschland gerecht zu werden, hat Professor Schachtschneider einstweilige Anordnung beantragt. Somit kann die Prüfung der Beschwerde durch das Gericht beschleunigt werden.
Wie angekündigt, veröffentlichen wir mit der Einlegung in Karlsruhe auch die vollständige Beschwerde im Wortlaut. Sie kann hier als PDF-Dokument eingesehen werden:
vollständige Verfassungsbeschwerde (PDF)
- Goldmärker
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Sehr passend dazu dieses Zitat:
„Wir können die Herrschenden und ihre Handlanger nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu akzeptieren; aber wir können sie dazu zwingen, immer unverschämter zu lügen. Gudrun Ensslin“
- menschenskind
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Artikel 20 Absatz 4 ("...haben ALLE Deutschen das Recht zum Widerstand...") "interpretiere" ich als Aufforderung ans Volk, denn, obwohl auch die Richter der Gerichte zu "allen Deutschen" zählen, so bilden diese eine verschwindend kleine Gruppe ggü. dem Rest von ALLEN.
Sogesehen, da ALLE angesprochen sind, braucht es wohl keiner Entscheidung der Gerichte, um der Aufforderung nachzukommen.
Die Frage hier ist wohl: Was bedeutet Widerstand? ...Eher im Sinne von "Widerstehen", als in Richtung gewaltsamer Fenstersturz gemeint. Also mindestens eine defensive Haltung. Passiver Widerstand? Ziviler Ungehorsam? Was konkret?
@Ladon
Bei der Nichtanwendung von Gesetzen zum Schutze des Volkes/Staates (verfassungsmäßige Pflichten einer Regierung?), durch die Regierung bei z.B. der massenweisen Spionage gegenüber der Zivilbevölkerung, aber auch Firmen (s. NSA), oder jetzt aktuell mit der massenweisen unkontrollierten Einwanderungsflut unbekannter Personen (quasi Open-End), ist der Interpretationsspielraum verschwindend winzig. Meine Interpretation - ich bin kein Rechtswissenschaftler
Das sind die ernstesten Momente dieser aktuellen Regierung gewesen, bzw. immer noch (beide Fälle!), in der sie absolut ihre Pflichten wahrzunehmen hat. Ich betrachte es nicht als Regierungsleistung, dass sich die Frau Kanzler ab und zu unter Spitzensportler mischt, Selfies macht und hofft, dass etwas vom Sportlerruhm auf sie abfärbt. Auch beim Einschalten von Fusionsreaktoren, dessen Erfolg allein den Forschern gilt, braucht sie sich nicht unter den Glanz der Leistung der Wissenschaftler zu stellen und Reden zu halten. In diesen Tagen hat sie und ihre Partei ihre ganz eigenen Gebiete (die Große Chance), auf denen sie die eigene Leistung unter Beweis stellen kann.