Offensichtlich ist nichts so beständig wie die Änderungen. Im Erbrecht gibt es innerhalb der EU Neuerungen. Vereinfacht gesagt zählt das Recht des Staates, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) hat und nicht mehr die Staatsangehörigkeit. Sie sollte sich da ggfs. mal informieren, es müssen ggfs. auch Testamente entsprechend überarbeitet/angepasst werden.Klecks hat geschrieben:Aus erbrechtlichen Gründen behält sie jedoch die italienische.
Beispiel: In Deutschland gibt es die gesetzliche Möglichkeit für Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Jetzt verlegen die beiden ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien, es gilt also spanisches Erbrecht, und das kennt gemeinschaftliche Testamente nicht. Wenn jetzt einer oder beide von denen in Spanien ableben, gilt das spanische Erbrecht und da das deutsche Testament in Spanien nicht gültig ist, die gesetzliche Erbfolge nach spanischem Recht. Das kann zu ungewollten Folgen führen ...
Der neue Reisepass ist auch schon ein paar Jahre alt und die Inhaber tragen diesen üblicherweise 10 Jahre mit sich herum. Diese deutsche "Besonderheit" (Verzicht auf die Verwendung bestimmter Buchstaben in alphanumerischen Passnummern) muss jetzt weltweit jeder Sachbearbeiter kennen, der mit deutschen Reisepässen, der Ausstellung oder Kontrolle von Visa o.ä. zu tun hat. Bei Problemen hat halt der Passinhaber Pech gehabt! Dabei hätte man doch auch einfach rein nummerische Passnummern (wie früher) und/oder eine unmissverständliche Schriftart wählen können?Klecks hat geschrieben:Der Spiegel-Artikel ist vier Jahre alt und war damals schon viel Lärm um nichts. Denn wie der Spiegel in diesem Artikel selbst feststellt, gibt es eine klare Aussage des Bundesinnenministeriums: