In unserer "individualistischen Leistungsgesellschaft" müsste theoretisch der gepflegte Familienangehörige seine Pflege bezahlen. Kann er das nicht, hat er Pech, oder Glück je nach Kinder.Metaller hat geschrieben:
Wir benötigen eine Neubewertung von Arbeitsleistung. Häusliche private Pflege innerhalb der Familie ist auch Arbeit, nur wird sie nicht entlohnt.
Früher trat die Pflegebedürftigkeit i.d.R. dann ein (ausgenommen Krankheit), wenn die Kinder bereits Rentner waren. Dann ging das einigermaßen. Heute sind die Kinder 40 bis 50 wenn die Eltern 80 sind. Denn sie haben spät Kinder bekommen, weil Ausbildung&Spaß wichtiger war. Der Staat hat auch zum Individualismus erzogen - "Jeder kann für sich sorgen wenn er sich qualifiziert und gut verdient".
Mit der Qualifikation und dem Geldverdienen mag es noch geklappt haben. Was aber, wenn die Ersparnisse für eine Pflege inflationiert werden?
Insofern ist die beitragsfinanzierte Pflegeversicherung grundsätzlich richtig. Alle versichern sich (wie LV, GKV, etc), nur einige benötigen die Hilfe. Leider ist sie nicht richtig umgesetzt. Es wird zwischen Geld- und Sachleistung unterschieden. Außerdem ist das Pflegegeld nicht ausreichend. Letztlich hat hier der Staat nur versucht einen Teil der Kosten die durch mittellosen Pflegebedürftigen entstehen auf heutige Beitragszahler zu wälzen.
Am Ende des Tages bleibt immer eine Frage übrig. Wie viel nimmt mir der Staat weg und wie viel bleibt mir übrig um zu leben und vorzusorgen, wenn ich die Möglichkeit habe zu arbeiten.
Die Unterschiede sind im Kern gar nicht so groß. Das BGE kommt aus Steuermitteln. Zwar muss ein BGE zunächst ausbezahlt aber gleichzeitig mit dem Gesamteinkommen auch versteuert werden. Also bleibt es für die Meisten bei einem Nullsummenspiel. Da z.B. die Lohnsteuer monatlich bezahlt wird, ist es für alle AN schon mal geregelt. Bei den Anderen gibt es ja die Möglichkeit der Steuervorauszahlungen die mit einem BGE verrechnet werden können.Metaller hat geschrieben: Letztlich muss ich nur jeden Bürger offiziell zum Steuerpflichtigen erklären und wer keine Steuern zahlen kann, ist bedürftig. Amtliche Prüfung abgeschlossen.
Aber in diesem Faden geht es um das BGE daher mag ich nicht auf die enormen Vorteile der negativen EKSt. eingehen.