Steuerfreie Überlassung des Elternhauses
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In meinem Umfeld scheint es unverständlich zu sein was Steuerfreie Überlassung des Elternhauses an die Kinder bedeutet.
Die Meinung ist Großteils, dass Kinder nach dem Tod Steuerfrei erben. Das ist falsch! Denn Bedingung ist, dass der Erbe noch mindestens 10 Jahre das Haus selbst bewohnt.
Und überlegenswert ist es, per Schenkung gleich an die Enkel zu vererben(wenn vorhanden).Mit entsprechender Rückauflassung.
Freibeträge sagt euch der Notar oder Steuerberater.
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- eisendieter
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Ich bin in der Gründungsphase einer Familien GmbH oder einer Stiftung, ist noch nicht endgültig raus. Dann bleibt einem derartiger Beschiss seitens des Staates erstmal erspart.olso hat geschrieben:Vielleicht ein kleiner Hinweis.
In meinem Umfeld scheint es unverständlich zu sein was Steuerfreie Überlassung des Elternhauses an die Kinder bedeutet.
Die Meinung ist Großteils, dass Kinder nach dem Tod Steuerfrei erben. Das ist falsch! Denn Bedingung ist, dass der Erbe noch mindestens 10 Jahre das Haus selbst bewohnt.
Und überlegenswert ist es, per Schenkung gleich an die Enkel zu vererben(wenn vorhanden).Mit entsprechender Rückauflassung.
Freibeträge sagt euch der Notar oder Steuerberater.
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E PLURIBUS UNUM
Klär mich mal auf ...olso hat geschrieben:Vielleicht ein kleiner Hinweis.
In meinem Umfeld scheint es unverständlich zu sein was Steuerfreie Überlassung des Elternhauses an die Kinder bedeutet.
Die Meinung ist Großteils, dass Kinder nach dem Tod Steuerfrei erben. Das ist falsch! Denn Bedingung ist, dass der Erbe noch mindestens 10 Jahre das Haus selbst bewohnt.
Meinst du mit Überlassung tatsächlich Überlassung, also ohne Rechtsträgerwechsel oder eher Übertragung und somit mit Rechtsträgerwechsel?
Und wo finde ich die Aussage das, in welchem Fall auch immer, der Erbe noch 10 Jahre drin wohnen muss?
Danke
- IrresDing
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- Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Äh, jein. Du erwähnst sie zwar unten aber doch sehr beiläufig. Die Freibeträge und ggf. Versorgungsfreibeträge.olso hat geschrieben:Vielleicht ein kleiner Hinweis.
In meinem Umfeld scheint es unverständlich zu sein was Steuerfreie Überlassung des Elternhauses an die Kinder bedeutet.
Die Meinung ist Großteils, dass Kinder nach dem Tod Steuerfrei erben. Das ist falsch! Denn Bedingung ist, dass der Erbe noch mindestens 10 Jahre das Haus selbst bewohnt.
Und überlegenswert ist es, per Schenkung gleich an die Enkel zu vererben(wenn vorhanden).Mit entsprechender Rückauflassung.
Freibeträge sagt euch der Notar oder Steuerberater.
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Solltest du eine Million an Immos als Kind erben, dann:
Schätze erst mal das Haus durch einen Gutachter (rd. 500-1.000 EUR), dies lohnt sich meist. Dann ist dein Haus in der Regel schon mal um mindestens 100.000 EUR weniger wert als der tatsächlich zu erzielende Wert.
->
900.000 - 400.000 EUR Freibetrag = 500.000 EUR
500.000 EUR x 0,15% = 75.000 EUR
75.000 EUR + 1.000 EUR SV Kosten = 76.000 EUR für Steuern und Kosten
76.000 / 1.000.000 = 7,6% Steuerlast auf das Erbe.
Also ich halte das nicht für viel, wenn du immerhin eine Million erben solltest. Die meisten dürften durch die Freibeträge und einfachen nicht fürs Finanzamt nachvollziehbare Vermögenstransfers, sowie mit Berücksichtigung der Abzüge von Rente und Pflege, überhaupt keine Erbschaftssteuer zahlen.
Mir ist es nebenbei nicht bekannt, dass die (sehr einfache!) Erbschaftssteuer in Deutschland unbekannt sein sollte. Eher sollte unbekannt sein, dass selbstbewohnte Immobilien steuerFREI sind.
keaton21 hat geschrieben:Notariell mit Eintragung in das Grundbuch. Rückauflassung und Nießbrauch eintragen.olso hat geschrieben: Meinst du mit Überlassung tatsächlich Überlassung, also ohne Rechtsträgerwechsel oder eher Übertragung und somit mit Rechtsträgerwechsel?
Und wo finde ich die Aussage das, in welchem Fall auch immer, der Erbe noch 10 Jahre drin wohnen muss?
Danke
Auskunft in Bayern gibt es dafür das Finanzamt für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
IrresDing hat geschrieben:Das sind die dummen Auflistungen eines Versicherungsvertreter oder Bankster ohne Schimmer.olso hat geschrieben: Äh, jein. Du erwähnst sie zwar unten aber doch sehr beiläufig. Die Freibeträge und ggf. Versorgungsfreibeträge.
900.000 - 400.000 EUR Freibetrag = 500.000 EUR
500.000 EUR x 0,15% = 75.000 EUR
75.000 EUR + 1.000 EUR SV Kosten = 76.000 EUR für Steuern und Kosten
76.000 / 1.000.000 = 7,6% Steuerlast auf das Erbe.
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Natürlich sind deine errechneten 7,6 % Steuer möglich, aber auch 30%.
Auch wenn man nur !! 76.000.-€ zahlt ist das unnötig.
Ein Haus in Bestlage und dazu noch eine Eigentumswohnung sind schnell die besagten 900.000.-€
Aber viele Menschen haben mehr Immobilien.
Daher alle 10 Jahre 400.0000.-€ überschreiben und gut ists. Und wer weis, was dem Staat in einigen Jahren neues einfällt.
Näheres bei Notar oder Steuerberater.
Aber einen Nachteil gibt es auch, man verliert bei vermieteten Immobilien die AfA.
Denn der Nießbrauchnehmer (also der "Schenkende" der nur noch die Einnahmen hat, aber nicht mehr Eigentümer ist) kann die AfA nicht mehr geltend machen.
Bei einer selbstgenutzten Immo spielt das keine Rolle.
Grundsätzlich sollte man die Erneuerung der Freibeträge nach 10 Jahren schon nutzen, wenn es mehr zu vererben gibt.
lifesgood
P.S.: Zu den Anmerkungen von "irres Ding". Erst mal eine Etragswertberechnung für die Erbschaftssteuer machen, die liegt meist deutlich unter dem Verkehrswert und damit wohl auch unter der Schätzung des Gutachters. Somit kann man sich in den meisten Fällen die Kosten für den Gutachter sparen.
Mal mindestens das Elternhaus beizeiten überschreiben. Wer weis was kommt.
Erfolgreich gehandelt mit diversen Mitgliedern
Bewertungen: http://www.gold.de/forum/polkrich-t8272.html
- Goldhamster79
- Gold-Guru
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- Registriert: 21.01.2011, 20:42
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Selbst dieser Freibetrag kann durch ein altes Haus mit größerem Grund in Münchner Speckgürtel schon überschritten werden, ist also alles andere als hoch angesetzt und kann schon vom Elternhaus gerissen werden. Erst recht in Konstellation mit einem sog. Berliner Testament, was aus Gesichtspunkten der Freibeträge eine für Nachkommen desaströse Gestaltung ist, wenn das Vermögen über TEUR 400 liegt.
VG
Goldhamster
Auch Erben kann man schnell mal....Polkrich hat geschrieben:Naja, mit den 400.000€ Freibetrag sollten wohl zumindest im Osten 95% aller Eltern/Kind-Immoerbschaften abgedeckt sein, also steuerfrei. Im Westen sind die Grundstückswerte gerade in den großen Städten und Ballungszentren höher, da mag man sich darüber unterhalten.
Ich weis verbindlich, dass Freunde von mir-ohne Kinder-erheblichen Immobilienbestand an eine ostdeutsche Familie nach Merseburg vererben. Die Familie weis nichts davon.
Ein Freund war der Meinung, nie etwas zu erben. Mit seinem älteren Bruder war er tief zerstritten.
Bis dieser mit der gesamten Familie ums Leben kam.
Auch die Grundstückspreise steigen ins unermessliche. Im Raum Nürnberg waren nach dem Krieg Parzellen mit 1000/2000 qm nichts besonderes. Oft nun mit altem Haus bebaut.
Der Grundstückswert liegt jetzt bei 600 - 800.-€/qm.
In den Fällen wo eine Top-Immobilie auf solchen Grundstücken stehen findet sich dann meist ein solventer privater Käufer - meist stehen dort aber abbruchreife Immobilien aus den 30er bis 60er des letzen Jahrhudert - dort schlagen dann meist die Wohnbaufirmen zu und verdichten, da die Immobilen nichts Wert sind aber der Grundstückpreis den Wert bestimmt - so gehen die meist höher mit dem Preis als ein "normaler" privater Käufer der auf dem Grundstück wenig Wohnraum schaffen bzw. renovieren könnte.
Zum Erben. Meist ist aber das Problem dass zuviele Kinder erben - der eine der das Grundstück gerne behalten würde kann sich nicht leisten den anderen Geschwister das Geld auzuzahlen - man verkauft. So bin ich vor über 10 Jahren recht günstig an ein Haus gekommen. Den Geschwister war der Streit über das Erbe einfach zu viel geworden und sie haben ein Schlussstrich gezogen.
Von der privaten Vermögenssicht ist aber ein Alleinerbe von 1.5 Millionen Grundstück minus Steuer lukrativer als mit 5 oder 6 Geschwister teilen keine steuer zu bezahlen und am Schluss weniger zu haben .
Aber mal ehrlich - wer Erbschaftssteuer zahlen muss hat ein Luxusproblem.
(Dafür gibt es Steuerberater - wir haben in der Familie eine ähnliche Konstellation mit Niesbrauch schon durch)