und völkerrechtliche auch nicht. Mal abgesehen davon, dass Böhmermann für mich ein Schmierlappen ist.sw_trade hat geschrieben:Je mehr darüber berichtet und diskutiert wird, umso mehr Bedeutung misst man dieser Banalität zu. Ein Armutszeugnis unserer Amtsträger.
Und die jetzige Entscheidung sucht an Absurdität ihresgleichen. Was tut man nicht alles für einen Deal mit der Türkei....da spielen verfassungsrechtliche Werte doch keine Rolle mehr.
Der Fall Böhmermann
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- eisendieter
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E PLURIBUS UNUM
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Immerhin hat Merkel ihm noch nicht ihr Vertrauen ausgesporchen.eisendieter hat geschrieben: nun wissen wir es. Für Böhmermann wird die Luft dünn.
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Aber
Es ist auch richtig wenn man an sein Meister gerät und plötzlich fett einstecken muss.
Jeder darf alles ob das immer richtig ist wage ich zu bezweifeln, denn es gibt eigentlich nichts falsches im richtigen Leben.
Der gute sollte sich lieber darum Gedanken machen ob Herr Böhmermann sich in Deutschland jemals wieder so unbeschwert durch Deutschlands Straßen bewegen kann.
Jeder ist doch darüber Informiert das die Türken noch mit ihrer Ehre zu kämpfen haben und darüber der ein oder andere sich verpflichtet sieht diese Aktion mit ein Messer im Rücken von Herr B.bedanken möchte.
Ich möchte nicht in seiner Haut stecken,zwar hat B. nun Geschichte geschrieben aber zu welchen Preis und ungewissem Ausgang.
Alles kann noch viel schlimmer kommen was bis dato noch gar nicht wirklich absehbar ist,bleibt zu hoffen das Herr B. sein Katzen Leben nicht verspielt hat.
Eins ist klar,sollten die Gedemütigten Türken ihn mal erwischen,dann wird's wohl ein Video geben in dem Herr B. eine Ziege ups wird.
- Goldhamster79
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das bekommt er auch dafür, dass er das macht, wozu in unserem Land keiner mehr Eier in der Hose hat (oder in den Eierstöcken...), nämlich uns die Überflutung der Sozialsysteme von großteils Wohlstandsmigranten vom Hals zu halten.
IM Erika verkauft nicht nur das Volk sondern auch unsere Meinungsfreiheit und damit freiheitliche Grundrechte an einen Diktator.
Wo ist eigentlich der Kotz-Smiley?
"it's called the American dream, cause you have to be asleep to believe it" George Carlin
- EM-Hamster
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( Jahrzehntelang )!Die Einflüsse aus dem Ausland, ob West oder Ost, Süd oder Nord werden immer stärker. Unsere Regierungen lassen es einfach zu.
Bald gehen wir ( wenn überhaupt ) angezogen wie vor 100 Jahren, ins Freibad.
Die Rolle der Frau wird wieder eine Andere sein, wieder vermummt, ohne Rechte, an unsere Kinder mag ich garnicht denken.Meinungsfreiheit ade, das 16 Jahrhundert lässt grüßen.
Vielleicht wählen wir als Regierung bald einen russischen, amerikanischen oder türkischen , oder sonst einen Präsidenten. Oder gleich Alle.
Mir graust es in welche Zeit meine KInder hineinwachsen.
Was Satire oder sonst was angeht, habe ich bewusst nicht erwähnt.
"Alles Geschmacksache" sagte der Affe und biss in die Seife
die EM-Hamster
@eisendieter
Deine Auffassung hin oder her... auch ein "Schmierlappen" unterliegt keinen Gesinnungsinstanzen. Andernfalls würde für alle die Luft ziemlich dünn werden.
Ich finde B. übrigens sehr unterhaltsam. Aber auch das spielt hier keine Rolle - nur der Vollständigkeit wegen.
(Reinhard K. Sprenger)
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Und ich halte es auch wie EM-Hamster geschrieben hat. Wir entfernen uns von den erkämpften Werten. Ich habe mich über die Entwicklung (wenn auch sehr langsame) der Stellung der Frau in Deutschland sehr gefreut. Auch ich sehe hier einen Rückschritt, welcher sehr schnell von Statten gehen wird.
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Merkel ist damit nicht eingeknickt - vielmehr erteilt sie der Türkei eine Lektion in Sachen Rechtsstaatlichkeit.
http://spon.de/aeI4M
Diktatoren oder Psychopathen?
https://www.youtube.com/watch?v=EVbhNhW6JUM
Ich nehme an, dass die Staatsanwaltschaft kein Gerichtsverfahren einläutet oder aber - sogar noch besser - ein solches stattfindet und mit einem Freispruch "1. Klasse" endet. In diesem Fall hätte die Türkei eine Lehrstunde in demokratischer Gewaltentrennung erhalten.
Was ich aber nicht verstehe: Die Koalition hat anlässlich dieses Vorfalls beschlossen, den Paragraphen 102 StGB der "ausländischen Majestätsbeleidigung" aufzuheben - gut, aber warum soll diese doch recht einfache Streichung solange dauern? Würde sie nämlich vor einem eventuellen Urteil in Kraft treten, wäre die vergangene "Tat" schon deshalb möglichst milde, vielleicht sogar mit einem Freispruch zu urteilen. Aber vielleicht geht man davon aus, dass man diesen "Plan B" gar nicht braucht.
Die sollen das ruhig mal verhandeln. Was kann ihm denn schon groß passieren...ins Gefängnis stecken werden sie ihn deshalb wohl kaum.
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http://www.spiegel.de/fotostrecke/reakt ... 16-12.html
Genau dass wollte die Merkel erreichen😡BOB hat geschrieben:Im Unterschied zu anderen meine ich, dass Merkel in diesem Fall gar nicht so schlecht entschieden hat.
Ich nehme an, dass die Staatsanwaltschaft kein Gerichtsverfahren einläutet oder aber - sogar noch besser - ein solches stattfindet und mit einem Freispruch "1. Klasse" endet. In diesem Fall hätte die Türkei eine Lehrstunde in demokratischer Gewaltentrennung erhalten.
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Allen alles recht machen, und trotzdem bloss nicht dem Erdogan die Stirn bieten.
Und diese fadenscheinige geheuchelte Begründung. Die Richter sollen entscheiden.... Bla bla bla....
Die Richter hätten in jedem Fall entschieden, und ein Verfahren wäre auch in jeden Fall angeleiert worden. Weil der Privatmann Erdogan Anzeige erstattet hat.
Sie hätte also knallhart dem Erdogan die Stirn bieten können. Das Ergebnis wäre letztendlich dasselbe, mit dem Unterschied, dass Sie bewiesen hätte, unanbhängig von diesem Diktator zu sein.
Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist laut Paragraf 104a StGB, "dass die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal....
Der letzte Satz gilt aber auch für dich.GGGoldi hat geschrieben:In deiner Phantasiewelt vielleicht...Die Realität ist eine andere:
Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist laut Paragraf 104a StGB, "dass die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal....
Es wurde sowohl nach § 103 StGB als auch nach § 185 StGB Anzeige gegen Böhmermann erstattet. Daher hat tobi-nb völlig recht. Die Bundesregierung hätte ruhig "Nein" sagen können. Der Staatsanwalt wäre nach § 185 StGB trotzdem aktiv geworden. Der § 104a StGB ist nur für den 103er da.
Aber denn hätte Merkel den Sultan von Ankara erzürnt, was sie nicht riskieren wollte. "Arsch" hatte sie ja noch nie in der Hose. Ich weiß gar nicht, worauf ihre Beliebtheit basiert ....