Quittung bei Privatverkauf
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Bei Privatverkäufen gibt es generell kein Rückgaberecht.
Wußtest Du das noch nicht?
Bei Bullionmünzen gibt es auch bei Händlern kein Widerrufsrecht:
Gemäß § 312d Abs. 4 Ziff. 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden.
Insofern ist das Ganze absolut üblich.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! Mittler zwischen Hirn und H�nden muss das Herz sein!
Bei vorher nicht erwähnten Mängeln kann man immer die Ware zurückgeben und sich das Geld erstatten lassen, alles andere ist eBay-Propaganda§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Das Widerrufsrecht, also der Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen eine Ware ohne Angaben von Gründen zurückzugeben, gilt nicht bei Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegenden Waren, wie Münzen. Siehe hierzu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html Hier nochmal der von 999.9 erwähnte Abschnitt
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html Das Widerrufsrecht
Nicht um den Fall von mangelhafter Ware.
Natürlich muss die Ware so sein, wie im Angebotstext beschrieben.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! Mittler zwischen Hirn und H�nden muss das Herz sein!
- Silbersucher
- 10 Unzen Mitglied
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Mit den § kenne ich mich nicht so gut aus.
Die Sache mit den nicht erwähnten Mängeln hat mich auch interessiert.
Quelle:Internet-Rostock.de - eBay GarantieGrundsätzlich können private Verkäufer die Gewährleistung beim Angebot von Gebrauchtwaren ausschließen. Gemäß § 444 BGB ist der Haftungsausschluss wirksam, außer der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Rechtlich ist es etwas vollkommen anderes, ob die Gewährleistung oder die Garantie ausgeschlossen wird.
...
Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht mehr durch einfache Formulierungen zu regeln.
und
Quelle: Internet-Rostock.de - GewährleistungGrundsätzlich ist bei privaten Verkäufen ein Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren möglich . Dies gilt jedoch gemäß § 444 BGB dann nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
...
Eine gewerbliche Tätigkeit ist als solche zu verstehen, die mit einer Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen wird. Bei Firmen dürfte dies eindeutig sein, wenn ein Verkäufer, wie anhand der Bewertungen zu überprüfen ist, viele Verkäufe innerhalb eines kurzen Zeitraumes vorgenommen hat, wird man ebenfalls davon ausgehen können, dass er dies gewerblich tut.
Hier noch was dazu: Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?Silbersucher hat geschrieben:Dies ist ein Privatverkauf - Keine Rücknahme -
- Silbersucher
- 10 Unzen Mitglied
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Ich habe mir mal einen Ordner angelegt mit den §.
Kann mir § einfach nicht merken.
Ich nenn sowas auch persönliches Sicherheitsgefühl...
Gruß
Charly
-
- 10 Unzen Mitglied
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Ja, sicher, ein schönes Märchen von Dir....Goldmaus hat geschrieben:Hallo,
ich bin zu diesem Thema wegen Konversationen mit anderen Mitgliedern gekommen: Ist es verpflichtend, eine Quittung zu erstellen, wenn der Käufer eine für seinen Kauf bekommen will?
Die Antwort ist ja: Dies ist im §368 BGB so geregelt.
Eine gute Erklärung darüber habe ich hier gefunden: Quittung/Rechnung lt § 368 BGB auch bei Privatverkäufen
Warum würde man eine Quittung haben möchten? Einfach: weil sie gut als Versicherungsnachweis sowie beim Verkauf als Eigentumsnachweis ist. Das gilt für beide privaten und geschäftlichen Käufer.
Deswegen habe ich diesen Thread geöffnet und hoffe, dass er hilfreich sein kann. Diesmal vielleicht nicht nur für die Neulinge.
Schöne Grüße an alle
P.S. Der Thread kann auch in Silber.de gefunden werden aber weil nicht alle Gold.de-Mitglieder auch dort registriert sind, habe ich ihn hier Eingetragen.
Du hast einen Thread geöffnet damit Du als Unternemer (Du betreibst doch ein EM-Handelsgeschäft) hier billig einkaufen und weiter verkaufen kannst
Dazu brauchst Du Nachweise, dass die Ware gekauft wurde.
Und solche Passagen: "Warum würde man eine Quittung haben möchten? Einfach: weil sie gut als Versicherungsnachweis sowie beim Verkauf als Eigentumsnachweis ist. Das gilt für beide privaten und geschäftlichen Käufer." kannst Du wirklich sparren.
Wenn ich privat anlege, brauche ich keine Quittungen um sicher zu sein, dass die Münzen mir gehören.
gruss
- Nikotinbolzen
- 500 g Barren Mitglied
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- Wohnort: nördl. Halbkugel
Datenreisender hat geschrieben:Eine Quittung über den Erhalt des Geldes macht nur Sinn bei einem Barverkauf.
Bei Zahlung per Überweisung haben beide Seiten einen Bankbeleg.
Einfach einen aussagekräftigen Verwendungszweck wählen und gut ist's.
...so ist es- ganz logisch eigentlich..
Hallo zusammen,
eine gleichgelagerte Erfahrung konnte ich unlängst sammeln. Eine ersteigerte (ebay) Anlagemünze erreicht mich nicht, nicht einmal ein beschädigte Umschlag. Zum Glück war es eine paypal-Zahlung. Somit ging es kostenneutral für mich ab. Nachforschungsauftrag läuft noch. Mach mir aber bei einer normalen Briefsendung keine Hoffnung. Wie würde die Münze denn aussehen, sollte sie von ´ner Briefsortiermaschiene gefressen worden sein??!
- Landgraafer
- 10 Unzen Mitglied
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- Registriert: 02.01.2011, 13:07
Wie leichtgláubig kann man nur soo sein!
Bei einer Sendung ohne Nachweis - Einschreiben oder Paket - kann sich ein Jeder des Inhaltes bemáchtigen ohne das es jemand nachvollziehen kann.
Da kann die Sortiermaschine sehr menschlich sein!!!!
Es gilt hat dann immer - nix ohne Nachweis ordern... lieber ein Paar Euronen mehr in die Sendung stecken!!!
Mein Rat gilt natúrlich nicht nur beim Versand von Múnzen sondern allgemein!