Gerade in DIESEM Faden eben nicht...smilelover hat geschrieben:Hier mal Geschwätz von newcomer zu newcomer. Was tut man nicht alles für Beiträge Dachte immer, hier ist wenigstes einigermaßen Hirn unterwegs
T.
GOLD | 2.327,93 $/oz | 2.140,15 €/oz | 68,81 €/g | 68.807 €/kg |
SILBER | 29,63 $/oz | 27,24 €/oz | 0,88 €/g | 875,79 €/kg |
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Gerade in DIESEM Faden eben nicht...smilelover hat geschrieben:Hier mal Geschwätz von newcomer zu newcomer. Was tut man nicht alles für Beiträge Dachte immer, hier ist wenigstes einigermaßen Hirn unterwegs
I'm so sorry I askedTitan hat geschrieben:Gerade in DIESEM Faden eben nicht...smilelover hat geschrieben:Hier mal Geschwätz von newcomer zu newcomer. Was tut man nicht alles für Beiträge Dachte immer, hier ist wenigstes einigermaßen Hirn unterwegs
T.
Bitte nicht ins Ausland ausweichen---Ich liebe die Sprache,die Ich spreche...smilelover hat geschrieben:I'm so sorry I askedTitan hat geschrieben:Gerade in DIESEM Faden eben nicht... T.smilelover hat geschrieben:Hier mal Geschwätz von newcomer zu newcomer. Was tut man nicht alles für Beiträge Dachte immer, hier ist wenigstes einigermaßen Hirn unterwegs
http://pic.epicfail.com/wp-content/uplo ... -slide.jpg
Das ist schon klar. Die Wertdichte ist auch ein durchaus geläufiger Begriff. (z.B. "Strategische Metalle für Investoren", von Maassen&Vaupel, 2011; nebenbei: zwar informativ aber nicht lesenswert). Ich versteh nicht, warum man das auf die Schippe nimmt.mini_me hat geschrieben:mit wertdichte meinte ich, dass ein produkt in relation zu seinen kaufpreis ein kleines (handels?!)volumen aufweist.
Die Bank haftet nicht für deine Sachen im Schließfach. Ich denke, dass du das meinst. Du lagerst es ein, das Risiko trägst aber weiterhin du, so lange die Bank kein Verschulden trifft. ABER: Die Bank versichert die Ware deines Schließfachs. Entweder gegen bestimmte Gefahren oder eine All-Risk-Police. Die Versicherungssumme, etc. erfährst du bei deiner Bank. Und nein, wegen deinem Ergaunern: Nachweispflichtig ist und bleibt auch immer der Kunde. Es trifft zwar bei Einbruchdiebstahl z.B. eine Beweiserleichterung ein, wenn du behauptest 10 kg Gold im Schließfach gehabt zu haben, dann musst du das zumindest glaubhaft machen. Und Vorsicht! Wenn du auch nur um eine Münze versuchst zu bescheißen, dann ist das Arglist. Bei arglistiger Täuschung ist der Versicherer von der Leistung komplett frei (er muss aber die Arglist nachweisen). Das bedeutet, wenn du statt 10 Unzen Gold eben mal 11 Unzen angibst, dann bekommst du überhaupt nichts. Auch nichts mehr für die anderen 10 Unzen. Selbst wenn du den Nachweis über diese 10 Unzen führen könntest. Darüber hinaus wirst du im HIS (-> http://www.informa-irfp.de/ ) gemeldet. Das ist die Versicherer-übergreifende Betrugs-Datei. Du wirst ab da bei jedem neuen Schaden, egal bei welchem Versicherer, "sonderbehandelt". Das ists nicht wert.mini_me hat geschrieben:
[...]
mal ernst bei seite... ich hab mal wegen bankschliessfächern geschaut. also, laut einem urteil des bgh in düsseldorf, ist die bank wohl ned verpflichtet den inhalt bei einem schaden zu bezahlen. da die bank ja nicht wisse, was in dem schliessfach sei.
ist ja iwo einleuchtend -ich miete einen schliessfach mit einem einsatz von 30€ pa und ergaunere mir das max. versicherte volumen, mit der behauptung:
aga uga -geklaut, alles futsch.
da müssen doch noch mehr experten drauf gekommen sein?!
*grübel*
Wie hoch ist denn dann überhaupt die Chance, dass der Schadensfallmini_me hat geschrieben:ist ja iwo einleuchtend -ich miete einen schliessfach mit einem einsatz von 30€ pa und ergaunere mir das max. versicherte volumen, mit der behauptung:
aga uga -geklaut, alles futsch.
da müssen doch noch mehr experten drauf gekommen sein?!
Doch, die Bank haftet aus dem Verwahrvertrag grundsätzlich für meine Sachen in ihrem Schließfach. Ggfs. hat die Bank ihre Haftung vertraglich ausgeschlossen (geht aber nur beschränkt) oder auf bestimmte Sachverhalte und eine bestimmte Summe begrenzt (Verwahrvertrag lesen) und/oder dafür eine externe Versicherung abgeschlossen (kann sie, muss sie aber nicht - Verwahrvertrag lesen). Es gibt so viele gesetzliche, vertragliche und versicherungsrechtliche Möglichkeiten, deswegen sollte man solche Aussagen nicht pauschalieren.IrresDing hat geschrieben:Die Bank haftet nicht für deine Sachen im Schließfach. Ich denke, dass du das meinst. Du lagerst es ein, das Risiko trägst aber weiterhin du, so lange die Bank kein Verschulden trifft. ABER: Die Bank versichert die Ware deines Schließfachs. Entweder gegen bestimmte Gefahren oder eine All-Risk-Police. Die Versicherungssumme, etc. erfährst du bei deiner Bank.
Soll heißen: Back to topic, bittesmilelover hat geschrieben:@ mini jetzt muss ich es doch einmal sagen, in deinen pn's hast du dich wesentlich intelligenter gegeben als hier öffentlich. Dies nur kurz gesagt, damit die anderen jetzt nicht über mich herfallen.
Bitte lese doch einmal die FAQ's, als hier alles immer wieder nur kurz in den Raum zu werfen. Ein bisschen Selbstinitiave ist hier gefragt. Mit einem Klick hättest du dies gefunden
https://forum.gold.de/wo-gold-und-silbe ... -t182.html
wenn du das dann durchgelesesen hast und trotzdem noch Fragen da sind, kannst du die in dem Faden dann stellen. Sorry nochmal, aber so läuft es hier
Nein! Die Bank schließt NIE einen Verwahrervertrag ab. Es sind immer Mietverträge! Vgl. OLG Düsseldorf I-24 U 193/11. Die Bank kann überhaupt keinen Verwahrvertrag (meine Meinung) abschließen, da sie nicht weiß, was sie denn verwahrt. Deshalb unterschreibst du in der Bank auch einen "Bankschließfach-Mietvertrag".Datenreisender hat geschrieben:Doch, die Bank haftet aus dem Verwahrvertrag grundsätzlich für meine Sachen in ihrem Schließfach. Ggfs. hat die Bank ihre Haftung vertraglich ausgeschlossen (geht aber nur beschränkt) oder auf bestimmte Sachverhalte und eine bestimmte Summe begrenzt (Verwahrvertrag lesen) und/oder dafür eine externe Versicherung abgeschlossen (kann sie, muss sie aber nicht - Verwahrvertrag lesen). Es gibt so viele gesetzliche, vertragliche und versicherungsrechtliche Möglichkeiten, deswegen sollte man solche Aussagen nicht pauschalieren.IrresDing hat geschrieben:Die Bank haftet nicht für deine Sachen im Schließfach. Ich denke, dass du das meinst. Du lagerst es ein, das Risiko trägst aber weiterhin du, so lange die Bank kein Verschulden trifft. ABER: Die Bank versichert die Ware deines Schließfachs. Entweder gegen bestimmte Gefahren oder eine All-Risk-Police. Die Versicherungssumme, etc. erfährst du bei deiner Bank.
Das ist der springende Punkt !MapleHF hat geschrieben: ... brauchst Du das Geld für irgendeine Investition? Dann ja.
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