Danke, dass Sie sich Zeit nehmen für eine Händlerbewertung!
Die auf GOLD.DE gelisteten Händler leisten im Ganzen seit vielen Jahren eine hervorragende Arbeit. Berechtigte Kritik hilft, etwaige Schwachstellen zu optimieren. Lob motiviert Händler, sich noch mehr für einen guten Service einzusetzen.
Bewertungen ergeben aber nur Sinn, wenn sie ehrlich, fair, differenziert und sachlich verfasst sind. Kritische Bewertungen dürfen zudem nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Um dies sicherzustellen, werden alle Händlerbewertungen vor Freischaltung geprüft.
Bewertungen, welche die nachfolgenden Regeln verletzen oder inkonsistent erscheinen, werden entsprechend redigiert oder gar nicht freigeschaltet. Dies kann auch nachträglich geschehen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung einer Händlerbewertung.
Regeln
- Eine Händlerbewertung auf GOLD.DE umfasst die Sterne-Vergabe sowie einen
individuellen Text, der in den Feldern „Überschrift“ und „Erfahrungen“ als Bewertungskommentar abgegeben werden kann.
- Voraussetzung für eine Bewertung ist ein tatsächlich erfolgter und abgeschlossener Kauf oder Verkauf bei dem jeweiligen Händler. Jede Bewertung muss wahren Tatsachen entsprechen.
- Grundsätzlich gilt: Alle Edelmetallhändler, die im GOLD.DE Preisvergleich gelistet sind,
sind zertifiziert. Dennoch kann auch einem seriösen Händler ein Fehler unterlaufen. Gibt
es also Grund zur Beanstandung, dann geben Sie bitte dem Händler erst die Chance den
Missstand zu korrigieren, bevor Sie eine negative Bewertung abgeben. Vorschnelle Frustäußerungen und Diffamierungen sind unzulässig.
- Gibt es berechtigten Anlass zur Kritik, dann muss diese sachlich und höflich erfolgen. Bitte genau formulieren, worin die Beanstandung im Detail besteht. Pauschalisierungen sind
unzulässig, genauso wie Kommentare, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dies gilt
insbesondere für Äußerungen, die beleidigend, drohend, ruf- oder geschäftsschädigend
sind. Titulierungen wie „Betrüger“ oder „Abzocker“ sind generell unzulässig.
- Gibt es berechtigten Anlass zur Kritik, dann bei der Sterne-Vergabe die Möglichkeit zur
Differenzierung nutzen. Kritik bedeutet nicht automatisch nur 1 Stern. Bleiben Sie genau
und drücken Sie auch mit 2, 3 oder 4 Sternen Ihr Ausmaß der Unzufriedenheit aus.
- Gibt es berechtigten Anlass zur Kritik, dann auch nur für den Bereich wenig Sterne
vergeben, der zu kritisieren war. Beispiel: Wenn nur die „Lieferzeit“ Anlass zur
Beanstandung gab, aber Ware, Versand oder Service OK waren, dann bitte auch nur für
den Teilbereich „Lieferzeit“ entsprechend weniger Sterne vergeben. Bewertungen, die in
allen 4 Bereichen nur 1 Stern vergeben, sind unglaubwürdig.
- Unzulässig ist eine Händlerkritik, die sich auf Umstände bezieht, für die der Händler nicht
verantwortlich ist. Beispiel: Verschulden liegt beim Paket-Lieferdienst.
- Unzulässig sind Bewertungskommentare, die Rechte Dritter verletzen. Dazu zählen
insbesondere Markenrechte, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte. Unzulässig sind
daher kopierte Textpassagen wie die Originalwiedergabe von Mail- oder Schriftverkehr,
persönliche Adressdaten, Bankverbindungen, Telefonnummern oder Mail-Adressen. Dies
gilt auch für die Verwendung bekannten Marken oder Personen als „Nickname“.
- Unzulässig sind Links oder Werbe-Spam in den Textfeldern. Das gilt insbesondere für
Produkte oder Shops von Wettbewerbern, auch als bloße Erwähnung.
- Unzulässig sind auch mehrere Bewertungen zu einem Vorgang.