Gold: 2.186,55 € 0,00 %
Silber: 25,45 € 0,00 %
Stand: 23.02.2024 von Hannes Zipfel
Das Aufregerthema der Woche unter den Edelmetallanlegern ist eine Gesetzesinitiative von Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung der 12-monatigen Spekulationsfrist für Gold und Silber. Was sind die Hintergründe und wäre ein solches Gesetz überhaupt mehrheitsfähig?
Gold & Silber: Spekulationsfrist vor dem Aus?

Spekulationsfrist für Gold und Silber ist ein Steuer-Privileg

Für Vermögenswerte wie Aktien, Anleihen, Zinsen oder die meisten Investmentfonds gilt bereits unabhängig von der Haltedauer die Abgeltungssteuer für realisierte Veräußerungsgewinne.

Dazu kommen noch der Solidaritätsbeitrag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Im Jahr 2023 wurde der steuerfreie Pauschbetrag auf 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro für Ehepaare angehoben. Bis dahin sind private Einkünfte aus Kapitalerträgen generell steuerfrei.

Für Immobilien gilt für Privatanleger, je nach Nutzungsart, eine Spekulationsfrist zwischen drei und zehn Jahren Haltedauer. Gewerbliche Verkäufer müssen ihren Gewinn in jedem Fall versteuern. Auch Privatpersonen können als gewerbliche Verkäufer eingestuft werden, wenn sie mindestens drei Objekte pro Jahr veräußern.

Für private Veräußerungsgewinne mit mobilen Vermögenswerten, wie z. B. Gold, Silber, Schmuck, Gemälde, Bitcoins etc. gilt eine Spekulationsfrist von lediglich mindestens 12 Monaten. Danach sind die Gewinne steuerfrei.

Zudem gilt das sogenannte „First-In-First-Out“-Prinzip (FIFO). Das Finanzamt geht nach diesem Grundsatz davon aus, dass zuerst erworbene Vermögenswerte auch zuerst wieder verkauft werden. Daher ist es so wichtig, die Rechnungen mit dem jeweiligen Kaufdatum aufzubewahren, um das Steuerprivileg auch in Anspruch nehmen zu können.

Was wollen die Grünen und warum?

Vordergründig geht es den Grünen gemäß der Initiatorin der Gesetzesänderung im Finanzausschuss des Bundestages, der oberbergischen Bundestagsabgeordneten und Diplom-Sozialpädagogin Sabine Grützmacher, um Steuergerechtigkeit im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

In einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger stellt Grützmacher klar:

„Mir ist wichtig, dass die verschiedenen Investitionsmöglichkeiten, die unsere Bürgerinnen und Bürger haben, gleiche Ausgangsbedingungen und Auflagen haben. Steuerliche Vor- oder Nachteile sollen meiner Meinung nach für alle Investitionsmöglichkeiten möglichst einheitlich sein.“

Zu vermuten ist gleichwohl eine andere Intention: die Einnahmenerhöhungen des Staates (profiskalisch) nach dem Wegfall der „Sondervermögen“ in dreistelliger Milliardenhöhe aufgrund des Urteils des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 15. November 2023.

Dabei sollen die Steuereinnahmen in Deutschland in diesem mit fast einer Billion Euro einen neuen Rekordstand erreichen:

Gesamtsteuereinnahmen Deutschland in Mrd. Euro

Doch die Umwidmung der Corona-Hilfen und damit der Zugriff auf die „Sondervermögen“ war fest eingeplant.

Der Wegfall reißt nun tiefe Löcher in Haushalte von Bund und Ländern.

Ursprünglich ging es nur um „Krypto-Assets“

Bekannt wurde die Gesetzesinitiative von Bündnis 90/Die Grünen durch eine Anfrage des Branchenmagazins BTC Echo. Die Herausgeber beschäftigen sich primär mit Kryptowährungen. Mittlerweile ist aber klar, dass die gravierende Gesetzesnovelle nicht auf Bitcoin und Altcoins beschränkt ist, sondern die generelle Abschaffung der Jahreshaltefrist für Vermögenswerte zum Ziel hat.

Damit wären auch Gold und Silber betroffen.

Unklar ist noch, ob im Falle eines Erfolgs der Initiative für die Veräußerungsgewinne dann der persönliche Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent oder wie bei anderen Vermögenswerten die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf den Gewinn zur Anwendung kommt (plus Soli + ggf. Kirchensteuer). Im Sinne der Gleichbehandlung müsste eigentlich Letzteres der Fall sein.

Wie stehen die Chancen für das Gesetz?

Der Vorstoß im Finanzausschuss findet nicht nur bei den Grünen Unterstützung, sondern auch bei Ausschussmitgliedern der SPD. Stimmen der Liberalen sowie aus der Opposition dürften für Steuererhöhungen nicht zu haben sein.

Unklar ist noch die Position der Gruppe der Linken im Bundestag. Diese dürfte für ein Abstimmungsergebnis aber ohnehin nicht besonders stark ins Gewicht fallen.

Auf jeden Fall scheint sich hier ein neuer Zankapfel in der Ampel-Koalition anzubahnen. Dabei gebe es genügend andere Themen (z. B. ein Sonderprogramm zur Wirtschaftsförderung). Aber wie schon des öfteren in dieser Legislaturperiode stehen Finanzierungszwänge und ideologische Überlegungen über den ökonomischen Notwendigkeiten.

Eine solche Notwendigkeit gibt es zum jetzigen Zeitpunkt für eine Steuererhöhung für Anleger nicht. Im Gegenteil sollte das private Sparen, egal in welcher Form, v. a. als Altersvorsorge, in Anbetracht der Unterfinanzierung des deutschen Rentensystems eher gefördert als zusätzlich bestraft werden.

Eine höhere Steuerlast für bestimmte Vermögenswerte würde das private Investitionsklima belasten. Die Mehreinnahmen wären hingegen in Relation zu den von dem Verschwinden der „Sondervermögen“ gerissenen Finanzlöcher sowie der geplanten Ausgabenerhöhungen für Verteidigung und Klima vernachlässigbar.

Zunächst wäre der finanzielle und bürokratische Aufwand aufseiten des Staates sowie der Anleger und der Investmentbranche enorm.

Die langfristigen Schäden durch mangelnde private Altersvorsorge zudem kaum seriös berechenbar.

Starker Widerstand absehbar

Die Informationsplattform „Blocktrainer“ weist aber auch auf folgende hohe Hürde für den Vorstoß der Grünen hin:

„Tatsächlich dürfte die starke Lobby der Gold- und Rohstoffindustrie erheblichen Einfluss auf die Debatte nehmen. Diese Branchen verfügen traditionell über gut organisierte und einflussreiche Lobbygruppen, die ihre Interessen auf politischer Ebene effektiv vertreten können. Eine Änderung der Steuergesetze, die ihre Geschäftsmodelle direkt betrifft, wird wahrscheinlich auf erheblichen Widerstand stoßen.“

Gemeint sind damit u. a. das „The World Gold Council“ (WGC), das „The Silver Institute“ (SI), der „World Platinum Investment Council“ (WPIC) etc. Auch die Anbieter von Investmentprodukten, wie z. B. „XETRA Gold“, das von der Deutsche Börse AG angeboten wird, wären betroffen und dürften gegen die Pläne der Grünen Sturm laufen.

Daher stehen die Chancen für eine Gesetzesänderung, die nach Angaben der Grünen selbst ohnehin nicht kurzfristig realisierbar wäre, eher schlecht.

Ein Blick zurück

Dennoch sei daran erinnert, dass bis 2009 auch für Aktien eine Spekulationsfrist galt, bevor eine Gesetzesnovelle diese trotz des damals massiven Lobby-Widerstands abschaffte.

Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl Teil I S. 1912) wurde parallel zur Abschaffung der Haltefrist die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zum 1. Januar 2009 als neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte eingeführt.

Plötzlich galten für verschiedene Anlageformen wie Aktien, Immobilien, Edelmetalle und später die Kryptowährungen unterschiedliche Regelungen, was das Steuersystem verkomplizierte.

Dass eine Abschaffung der Haltefrist für bestimmte Vermögenswerte daran etwas zum Positiven ändert, bezweifelt der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) gegenüber Blocktrainer.de:

„Die Forderung der Grünen würde unser Steuersystem weiter verkomplizieren. Das ist mit uns nicht zu machen. Daher wird es auch nicht kommen. Kapitalbildung darf in Deutschland nicht erschwert werden, sondern muss vereinfacht werden. Im Gegenteil müssen wir die Bagatellgrenze bei unterjähriger Veräußerung weiter erhöhen. Der Anstieg von 600 auf 1000 Euro kann da nur ein erster Schritt sein.“

Conclusio

Die von den Grünen vorgeschlagene gravierende Änderung der Steuergesetze zur Kapitalanlage hat aus heutiger Sicht keine Chance auf Erfolg. Zum einen sind die dafür notwendigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht vorhanden, und zum anderen dürften diverse gut organisierte und einflussreiche Lobby-Gruppen aus dem Investment- und Rohstoffbereich gegen die Gesetzesinitiative Sturm laufen.

Allerdings gab es bereits in der Vergangenheit steuerrechtliche Anpassungen bei der Behandlung von Gewinnen aus Vermögenswerten. Und eine steuerliche Anpassung hin zum Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Koalitionsvertrag mit den Formulierungen zum „Level Playing Field“ durchaus gegeben.

Mit Blick auf den Haushalt ist es nach Meinung der Abgeordneten Grützmacher „Nicht erklärbar, warum Bürgerinnen und Bürger auf klassische Investments wie Aktien, ETFs, also börsengehandelte Indexfonds, Sparpläne, Zinsen und so weiter Steuern auf Gewinne zahlen, auf Krypto-Assets aber nicht.“ (Grützmacher gegenüber dem Kölner-Stadtanzeiger vom 19.02.2024).

In Österreich ist die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen bereits im Zuge der „ökosozialen Steuerreform“ entfallen. Seitdem werden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent auf Veräußerungsgewinne fällig.

Das jetzige Privileg einer völligen Steuerfreiheit von realisierten Kursgewinnen bei dem Verkauf von physischem Gold, Silber, Platin oder Palladium nach mindestens 12 Monaten ist also nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt.

Autor: Hannes Zipfel
Ökonom
Ihre Meinung zum Thema?
Sicherheitsfrage: Wie viele Münzen sehen Sie?
Fragen über Fragen
Ich stimme zu, dass mein Kommentar und Name zur Veröffentlichung auf GOLD.DE gespeichert wird. Die Netiquette für Kommentare hab ich gelesen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per Mail an info@gold.de widerrufen. Unsere Datenschutzerklärung.
von Veritas | 27.02.2024, 02:17 Uhr Antworten

Besteuerung der Wertzuwächse von Sachwerten (auch Aktien) ist IMMER Enteignung! Bei manchen Sachwerten (Aktien, Kryptowährungen) wird natürlich tendenziell etwas mehr spekuliert als mit anderen und sie haben deshalb größere Schwankungen, aber unterm Strich bleibt es so.
Dann bitte auch keine Spekulationsfrist mehr bei Immobilien. Diese sind die Kronzeugen der ganzen Entwicklung, weil sie einen großen, wichtigen Sachwert darstellen, der idr. direkt von der Inflation beeinflusst wird.
Natürlich gibt es dann Stimmen dagegen (uhh unfair, dann kann ich mir kein neues Haus leisten). Aber bei anderen Sachwerten die vielleicht ein Mieter besitzt soll das auf einmal nicht gelten.

Wie wäre es wenn die Besteuerung auch von anderen Anlageklassen abgeschaft würde, als Jahr für Jahr die Abgabenlast zu steigern. Irgendwann platzt den Leuten der Sack und das System zerbricht. Norminal werden die Sachen vielleicht ein bisschen mehr wert, aber wenn die Leute dann 25-45% je nach Besteuerungsgrundlage abdrücken müssen vergeht ihnen der Spaß und die Märkte hören auf zu funktionieren.

1 Antwort an Veritas anzeigen
von Franz Wähleimmer | 26.02.2024, 11:14 Uhr Antworten

Auf keinen Fall Linke, Grüne oder SPD wählen. Diese Parteien wolle auch die Spekulationsfrist abschaffen, was wohl bedeutet ein Preiszuwachs bei Immobilien, Gold, Antiquitäten etc. muss immer versteuert werden. Ich habe bewusst Preiszuwachs und nicht Wertzuwachs geschrieben. Ein Krügerrand heute hat wohl in X Jahren den gleichen Wert. Wenn der Preis anstelle von jetzt ca. 1890€ in X Jahren auf 18.900 € gestiegen sein wird, schätze ich den Preis eines lecken belegten Brötchens auf 40 €. Die Linken, Grünen und SPD wollen bei einem Verkauf des Krügerrands die Preisdifferenz von 17010 € versteuern, obwohl der Wert ja ungefähr gleichgeblieben ist.
Das Sachwerte im Gegensatz zu Nominalwerten die Chance haben wertstabil zu bleiben. Gilt m.E. für alle Anleger auch die Normalbürger: Auf keinen Fall Linke, Grüne oder SPD wählen.

1 Antwort an Franz Wähleimmer anzeigen
von Susi | 26.02.2024, 10:33 Uhr Antworten

Alles was die "Grünen" anfangen geht in die "Hose" Nur das die "Grünen" von uns noch mehr aus unseren Taschen ziehen wollen nenne ich Raub am Bürger.

Copyright © 2009-2024 by GOLD.DE – Alle Rechte vorbehalten

Konzept, Gestaltung und Struktur sowie insbesondere alle Grafiken, Bilder und Texte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Missbrauch wird ohne Vorwarnung abgemahnt. Alle angezeigten Preise in Euro inkl. MwSt. (mit Ausnahme von Anlagegold), zzgl. Versandkosten, sofern diese anfallen. Verfügbarkeit, Abholpreise, Goldankauf und nähere Informationen über einzelne Artikel sind direkt beim jeweiligen Händler zu erfragen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Stand: 15:19:32 Uhr