Gold: 2.141,61 € -0,30 %
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Stand: 07.06.2023
Der Einkauf im Supermarkt, das neue Auto, die monatliche Miete - bezahlt mit Gold? Immer wieder ist zu hören, Gold sei gesetzliches Zahlungsmittel. Stimmt das? Oder muss man eine ganz andere Frage stellen?
Das Wichtigste in Kürze
  • Anlagemünzen aus Gold haben fast immer einen Nennwert
  • In dieser Höhe sind sie offizielles Zahlungsmittel
  • Für die Praxis aber ungeeignet, da Materialwert viel höher als Nennwert
  • Alte historische Goldmünzen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel
  • Goldbarren sind kein gesetzliches Zahlungsmittel
Gold als gesetzliches Zahlungsmittel

Was heißt eigentlich „Zahlungsmittel“?

Offizielles Zahlungsmittel ist das, was das Gesetz definiert:
Gesetz über die Deutsche Bundesbank - § 14 "Notenausgabe"

Salopp formuliert: Gesetzliches Zahlungsmittel ist, das was Geschäfte, Gewerbetreibende oder allgemein Vertragspartner verpflichtend annehmen müssen als Bezahlung, wenn etwas verkauft wird. Umgangssprachlich wird darunter das Geld verstanden.

Dahinter steht die Auffassung, dass jeder Kauf ein Vertragsverhältnis darstellt. Es gibt einen Gläubiger in Gestalt des Verkäufers, und es gibt einen Schuldner in Gestalt des Käufers. Hat der Käufer eine Ware oder Dienstleistung angenommen, dann ist er zur Begleichung seiner Schuld verpflichtet. Die Schuldentilgung erfolgt durch eben dieses Zahlungsmittel.

Als standardisierte Einheit dient dabei das Nominal oder der Nennwert. Das ist die Zahl, die auf dem Geld zu sehen ist. Sie repräsentiert den Wert. Bei Geldscheinen ist die Zahl aufgedruckt, bei Geldmünzen aufgeprägt.

Der Euro als Zahlungsmittel

Offizielles Zahlungsmittel in einem Wirtschaftsraum ist die betreffende Währung. Hierzulande sowie in allen anderen Euro-Staaten ist das der Euro. Der unbegrenzte Annahmezwang gilt aber nur für Banknoten. Bei Münzen gibt es eine administrative Obergrenze. Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.

Ist etwas nicht als gesetzliches Zahlungsmittel festgelegt, dann muss der Verkäufer dies zur Schuldentilgung auch nicht akzeptieren. Alternative Zahlungsmöglichkeiten, wie etwa Fremdwährungen oder Kryptos, gelten also nur auf freiwilliger Basis.

Ist Gold gesetzliches Zahlungsmittel?

Die Antwort lautet: Jein. Denn es muss unterschieden werden.

Goldbarren sowie alte historische Goldmünzen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Der Gläubiger kann also die Annahme dieser Zahlart ablehnen. (Ob er es tut, ist eine andere Frage).

Bullionmünzen aus Gold, auch Anlagemünzen genannt, sind dagegen in der Regel offizielles Zahlungsmittel. Darunter versteht man Münzen mit einem hohen Edelmetallanteil, die hergestellt werden primär für die Geldanlage. Bekannte Anlagemünzen aus Gold sind etwa Krügerrand, Wiener Philharmoniker oder Maple Leaf.

Diese Goldmünzen haben einen offiziellen Nennwert. In dieser Höhe gelten sie also als Zahlungsmittel. Allerdings nur in den Ländern, wo die Münzen ausgegeben wurden. So ist etwa die Wiener Philharmoniker 1 oz Goldmünze nur in Österreich ein offizielles Zahlungsmittel.

Dazu gibt es weitere Besonderheiten. So kann man das Schweizer Goldvreneli durchaus als historische Goldmünze bezeichnen, da sie schon lange nicht mehr geprägt wird. Sie gilt aber immer noch als offizielles Zahlungsmittel in der Schweiz.

Der in Deutschland hergestellte Goldeuro ist nur in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel, auch wenn der Wortbestandteil "Euro" im Namen steht.

Beim Gold Krügerrand gilt die Besonderheit, dass kein Nennwert aufgeprägt ist, er aber trotzdem als offizielles Zahlungsmittel in Südafrika gilt. Als Nennwert gilt der jeweils marktaktuelle Goldpreis. Der Krügerrand zählt damit zu den sogenannten "Kurantmünzen". Darunter versteht man Münzen, deren Nominalwert vollständig gedeckt ist durch den Materialwert.

Nebenbei: Auch viele Silbermünzen, Platinmünzen und Palladiummünzen gelten als offizielle Zahlungsmittel. Hier gibt es ähnliche Regelungen wie bei Gold.

Vom Münzen zu unterscheiden sind Medaillen. Auch wenn Medaillen oft eine Münzform haben, so gelten sie nicht als Münzen, weil sie kein offizielles Zahlungsmittel sind. Sie haben somit auch keinen Nennwert. Natürlich können Medaillen trotzdem Gold enthalten und somit einen gewissen Materialwert haben.

Ist Gold als Zahlungsmittel sinnvoll?

Mit Goldmünzen könnte man also bezahlen. In der Praxis macht das aber keiner, denn der Materialwert in Gold übertrifft den Nennwert als gesetzliches Zahlungsmittel bei weitem.

So hat die Wiener Philharmoniker 1 oz Goldmünze einen für Österreich gültigen Nennwert von 100 Euro, ist also einem 100 Euro Schein gleichgestellt. Der Materialwert für diese Menge Gold liegt aber, Stand Juni 2023, bei über 1.800 Euro. Das ist der Weltmarkpteis für eine Feinunze Gold (= 31,1 Gramm). Die 1 oz Goldmünze Wiener Philharmoniker enthält genau diese Menge Gold.

Das wäre also der vermutlich teuerste Kaffee aller Zeiten, wenn man damit in einem Café bezahlen würde. Der Cafébetreiber wäre zwar verpflichtet, die Goldmünze als Bezahlung anzunehmen, aber es wäre ein schlechter Tausch aus Sicht des Bezahlenden. Denn jeder Edelmetallhändler würde die Goldmünze sofort zum Materialwert ankaufen, also viel mehr bieten als nur die 100 Euro.

Goldmünzen machen also keinen Sinn im alltäglichen Zahlungsverkehr.

Beispiele: Welches Gold ist gesetzliches Zahlungsmittel, welches nicht?

Beispiel Einordnung Nennwert Aktueller Marktwert
Goldmünze Wiener Philharmoniker 1 oz (Bullionmünze) gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich 100.- EUR Zum Preisvergleich
Deutscher Goldeuro ½ oz gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland 100.- EUR Zum Preisvergleich
Goldmünze Maple Leaf 1 oz (Bullionmünze) gesetzliches Zahlungsmittel in Kanada 50.- kanadische Dollar Zum Preisvergleich
Goldmünze Krügerrand 1 oz (Bullionmünze) gesetzliches Zahlungsmittel in Südafrika tagesaktueller Goldpreis Zum Preisvergleich
Vreneli Gold 20 Franken (historische Handelsmünze) gesetzliches Zahlungsmittel in der Schweiz 20 SFR Zum Preisvergleich
antike Goldmünze aus der Römerzeit kein gesetzliches Zahlungsmittel entfällt individuell
spanische Goldmünze, 16. Jhd. kein gesetzliches Zahlungsmittel entfällt individuell
Goldmünze dt. Kaiserreich kein gesetzliches Zahlungsmittel entfällt individuell
Goldbarren kein gesetzliches Zahlungsmittel entfällt Nach Gewicht:
Zu den Preisvergleichen
Goldnuggets kein gesetzliches Zahlungsmittel entfällt individuell
Goldschmuck (Altgold) kein gesetzliches Zahlungsmittel entfällt individuell, nach Legierung
Goldmedaille Per Definition keine Münze, somit kein gesetzliches Zahlungsmittel kein Nennwert individuell, nach Legierung

Was bedeutet eigentlich „bezahlen“?

Im Grunde genommen ist jeder Bezahlvorgang ein Tauschvorgang. Man tauscht Ware gegen Geld. Nun ist der Tausch Ware gegen Ware grundsätzlich auch nicht verboten. Man spricht hier vom privatrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit zwischen zwei Parteien. Man kann also frei vereinbaren, was man tauschen möchte. Wenn sich beide Seiten einig sind, dass der 1 kg Goldbarren gegen ein Auto getauscht werden soll, dann ist das möglich.

In der Praxis hat sich aber der Tausch Ware gegen Geld als effektiver erwiesen, weil die Verrechnungseinheit standardisiert ist. Marktpreise sind schnell ersichtlich, man muss nicht bei jedem Kauf lange verhandeln. Währungshoheit bedeutet, dass ein Staat oder eine Institution per Gesetz bestimmt, was als gesetzliches Zahlungsmittel gilt. Man spricht dann auch von einem Währungsraum.

Gold als historisches Zahlungsmittel

Im Gegensatz zu heute war Gold in früheren Zeiten tatsächlich alltägliches Zahlungsmittel. Erste Erwähnungen stammen aus dem 7. Jahrhundert v. Chr., wo Händler Goldklumpen für ihre Tauschgeschäfte nutzten. Größere Bedeutung erlangte Gold als Zahlungsmittel dann in der römischen Antike, als sich Goldmünzen immer mehr verbreiteten. Diese Bedeutung hatte Gold bis zur Neuzeit. Es gab aber auch viele Perioden, wo Silbermünzen gängiger waren.

Allerdings war die Nutzung von Geld früher viel geringer. Subsistenzwirtschaft war verbreitet, selbst Steuern wurden teilweise in Naturalien entrichtet. Dass der einfache Mann mit Geld etwas gekauft hat kam im Vergleich zu heute viel seltener vor.

Die Bedeutung von Gold als offizielles Zahlungsmittel begann mit Beginn des 20. Jahrhunderts zu schwinden. Und spätestens mit dem Scheitern des Bretten-Woods-Systems 1973 und des darin definierten Goldstandards verlor Gold endgültig seine monetäre Funktion im Alltag. Denn mit dem Ende von Bretton Woods waren Währungen auch nicht mehr durch Gold gedeckt.

Monetäre Funktion von Gold heute

Gold dient zwar nicht mehr als Geld, jedoch ist aus dem Finanzsystem nicht verschwunden. Mit Stand Juni 2023 lagern weltweit über 35.000 Tonnen Gold in den Tresoren und Gewölben der Zentralbanken, Tendenz wachsend. An der Spitze bei den Goldreserven stehen die USA mit über 8.100 Tonnen, gefolgt von der deutschen Bundesbank mit über 3.300 Tonnen.

Das Gold der Zentralbanken hat zwar heute keine offizielle geld- und währungspolitische Funktion mehr, aber man betrachtet es als eine Art Währungsreserve. Zudem als ein Posten ohne Kontrahenterisiko. Denn Gold stellt keine Forderung gegenüber Dritten dar. Sein Wert kann zwar schwanken, aber nicht total ausfallen, wie etwa der Schuldner bei einer Staatsanleihe.

Dazu kommt, dass die Zentralbank der Zentralbanken, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel (BIZ), im Zuge der global verpflichtenden neuen Bankenregeln Gold als Null-Risiko-Asset eingestuft hat. Gemäß der sogenannten Basel III Regelung gilt Gold nun als sogenanntes Tier 1 Asset. Damit können Banken ihre Goldbestände zur harten Kernkapitalquote zählen, als Sicherheit für ausgegebene Kredite nutzen und ihre Kernkapitalanforderungen leichter erfüllen.

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von EDUARD | 23.09.2023, 03:37 Uhr Antworten

GOLD IST GELD und man muss ein SEPA EUROZONEN BEZAHLSYSTEM schaffen für GOLDBESITZER/KAPITALBESITZER. UM ZB MIETE über ein IBAN KONTO ZU ZAHLEN

von Bernhard | 20.01.2022, 13:02 Uhr Antworten

Zitat aus dem vorletzten Absatz in obigen Artikel: "Denn Gold stellt keine Forderung gegenüber Dritten dar. Sein Wert kann zwar schwanken, aber nicht total ausfallen, wie etwa der Schuldner bei einer Staatsanleihe."

Mit Verlaub, genau das ist eben nicht richtig: Der Wert des Goldes "schwankt" GRUNDSÄTZLICH niemals. Warum? Der Wert einer Unze Gold beträgt immer exakt eine Unze Gold. Gold ist grundsätzlich immer und überall die Referenz, an dem sich der Wert des Papiergeldes ausrichtet, ausrichten muß. Das, was demnach also tatsächlich "schwankt", ist die Menge an Papiergeld, das man bezahlen muß, um eben eine Unze Gold zu erstehen.

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von Volker | 26.01.2022, 13:53 Uhr Antworten

Mit Goldmünzen bezahlen? Selbst die 1000,-€ Münzen Frankreich (20g Gold) waren in Frankreich kaum akzeptiert, in der EU kein gesetzliches Zahlungsmittel. Und ich lobe eine Dicke Prämie aus, wenn jemand die deutschen 100€ Gedenkmünzen zu 100 € los werden will. Aber die 10,-€ Silbermünzen bis 2010, aus 2. Hand einfach toll, bis noch vor relativ kurzem für so 0 bis 30Cent Aufgeld beschaffbar. So genanntes Silber für Angsthasen, aber auch 5 und 10 DM eignete sich da hervorragend. Das tauscht die Bundesbank im unwahrscheinlichen Falle des Silberwertverfalles immer in Papiereuro um. Nur die aktuellen 20€ Münzen, na , wer es braucht? Und mit den Sammlerwerten ist das ja so eine Sache. Ich vermute, wie bei den Briefmarken, die wirklichen Sammler sterben einfach weg. Sieht man an den deutschen Münzen in PP. Und dann, Sammlerwert ade, es zählt nur das Material.

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