Gold: 2.186,55 € 0,00 %
Silber: 25,45 € 0,00 %
Stand: 22.03.2024 von © GOLD.DE Redaktion
Unternehmen sind stark von der Leistungsfähigkeit und Loyalität ihrer Angestellten abhängig. Edelmetalle, egal in welcher Form, bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, Fachkräfte durch steuerfreie Sachzuwendungen zusätzlich zu motivieren und länger im Betrieb zu halten. So gehts:
Mitarbeiter mit Gold und Silber motivieren und binden
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Wertschätzung durch edle Werte

Neben dem regulären Gehalt setzen Unternehmen vermehrt auf Sachzuwendungen als Instrument, um die Verbundenheit mit ihrer Belegschaft zu stärken. Eine auch für Edelmetalle, wie Gold und Silber, interessante Möglichkeit dies zu tun, sind pauschal versteuerte Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro pro Person und Jahr.

Einen besonderen Anlass, wie ein Jubiläum oder ähnliches, braucht es dazu übrigens nicht zwingend. Es können auch einfach besondere Leistungen oder hohes Engagement auf diese Weise belohnt werden. Die Entscheidung, wem was und in welcher Form zukommt, entscheidet der Arbeitgeber.

Warum Edelmetalle?

Die Auswahl an steuerfreien Sachzuwendungen ist breit gefächert und kann von Goldbarren in verschiedenen Stückelungen ab 1 Gramm bis hin zu Edelsteinen und individuell gestalteten Schmuckstücken bzw. Uhren reichen. Unternehmen haben die Möglichkeit, passende und persönliche Geschenke auszuwählen, die den individuellen Präferenzen ihrer Mitarbeiter gerecht werden.

Die Formulierung „Du bist Gold wert“ ist auch in Unternehmen ein gern gehörtes Kompliment.

Warum dem nicht auch in symbolischer Form eine greifbare Zuwendung folgen lassen, die zudem sowohl für das Unternehmen als auch für den Belohnten steuerliche Vorteile gegenüber einem monetären Bonus bringt?

Ähnlich verhält es sich mit Silber, das analog zu Gold ebenfalls in deutschen Redewendungen positiv belegt ist. Ein Satz wie „Sie sind der Silberstreif am Horizont“ kann in Kombination mit einer Zuwendung, bestehend aus dem weißen Edelmetall, dabei helfen, z. B. potenziell Abwanderungswilligen oder Quereinsteigern trotz momentan in vielen Betrieben schwierigen Situationen eine besondere Wertschätzung zu signalisieren.

Bei Silber kann die von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gezahlte Mehrwertsteuer zudem gegen eingenommene Umsatzsteuer gegengerechnet werden. Das generell umsatzsteuerfreie Gold kann in Form eines Sachbezugs ebenfalls als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es weitere handfeste steuerliche Gründe, z. B. Gold statt Geld als Leistungsanreiz zu nutzen. Ein wesentlicher Grund ist die Lohnsteuer:

Ein Jahres-Bonus von beispielsweise 2.000 Euro bei einem regulären Bruttogehalt in Höhe von 3.500 Euro ergibt bei einer Sachzuwendung in Gold gegenüber Geld für die Belegschaft und das Unternehmen folgende monetären Vorteile:

Vergleich Geld-Bonus vs. Gold-Bonus

Durch den Wegfall der Lohnsteuer sowie die Reduzierung der Ertragssteuern ergeben sich für beide Seiten erhebliche monetäre Vorteile!

Was bringt es für das Unternehmen noch?

Der positive Effekt auf die Belegschaft ist erwiesenermaßen hoch und kommt für viele im positiven Sinne überraschend. Angestellte, die solche steuerfreien Sachzuwendungen erhalten, zeigen oft eine höhere Arbeitsmotivation und fühlen sich stärker mit dem Unternehmen verbunden – auch und gerade, wenn es dem Arbeitgeber momentan nicht so gut geht, kann dies über die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens entscheiden.

Das gilt ebenso für die Gewinnung neuer Talente und Fachkräfte.

Psychologisch ist die Wirkung eines ästhetisch und materiell hochwertigen Sachgeschenks, wie einer Uhr, Schmuck, Gold- oder Silber deutlich höher, weil emotionaler als ein rein monetärer Bonus, der mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt und schnell ausgegeben wird und somit auch schneller wieder in Vergessenheit gerät.

Gold ist bekanntlich langlebig und nahezu unzerstörbar. Beide Attribute treffen im übertragenen Sinne auch auf das ideale Arbeitsverhältnis mit besonders geschätzten Beschäftigten zu.

Durch die steuerlichen Vorteile gegenüber einer geldwerten Zuwendung erzielt das Unternehmen bei geringerem monetärem Aufwand einen größeren gewünschten Effekt.

Flexible Möglichkeiten

Bei der Auswahl und der Häufigkeit einer zusätzlichen Leistungs- bzw. Treuebelohnung in Form einer steuerfreien Sachzuwendung hat der Arbeitgeber folgende vier Möglichkeiten:

  1. 50 Euro monatlich: Nicht zuletzt, um im Wettbewerb um die besten Talente erfolgreich bestehen zu können, setzen Unternehmen auf eine Vielzahl von Leistungsanreizen. Eine Möglichkeit hierfür sind lohnsteuerfrei monatliche Sachzuwendungen an die Belegschaft. Diese können bspw. der Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio oder ein regelmäßiger Tankgutschein sein – oder eben eine „Monats-Unze“ Silber bzw. Gold in kleinerer Stückelung (z. B. ein Gramm). Diese monatlichen Sachzuwendungen an die Belegschaft sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro steuerfrei.
  2. 60 Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen: Ob private Ereignisse wie Geburtstag, die Geburt eines Kindes, ein Ehejubiläum oder betriebliche Anlässe, wie ein Jubiläum der Unternehmenszugehörigkeit, eine bestandene Abschlussprüfung oder eine Beförderung: Zu all diesen Anlässen darf ein Unternehmen seinen Angestellten steuerfrei Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro machen. Je nach aktuellem Preis können solche Geschenke natürlich auch aus Gold und Silber bestehen.
  3. 1.080 Euro Rabattfreibetrag: Ein Unternehmen kann seinen Angestellten bis zu einem Wert von 1.080 Euro jährlich Waren und Dienstleistungen aus dem Unternehmenssortiment steuerbegünstigt zugutekommen lassen (z. B. für Edelmetall- und Schmuckhändler oder Scheideanstalten im Fall von Gold, Silber sowie Edelsteinen interessant).
  4. 10.000 Euro Sachzuwendung nach § 37 b EstG: Ergänzend zu 50 und 60-Euro-Sachzuwendungen kann der Arbeitnehmer auch bis zu 10.000 Euro steuerfreie Sachzuwendungen gewähren. Anlässe für diese Zuwendungen können bspw. Goldbarren zum Betriebsjubiläum oder zur Heirat sein. Auch wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Bonus für besondere Erfolge gewähren, kann dies in Form einer steuerfreien Sachzuwendung von bis zu 10.000 Euro geschehen. Diese Sachzuwendung ist jedoch nicht mit dem 1.080 Euro-Freibetrag für Waren und Dienstleistungen aus dem eigenen Bestand kombinierbar.

Vorteil Sachzuwendungen gegenüber Gutscheinen

Als sehr beliebtes Instrument für zusätzliche Vergütungen setzen Unternehmen Gutscheine, z. B. für Treibstoff ein. Steuerlich sind gleichwohl auch hier die Sachzuwendungen im Vorteil:

Im Gegensatz zu den oft gebräuchlichen Gutscheinen unterliegen die Sachzuwendungen zwar der Sozialversicherung. Das bedeutet, dass die anteiligen Sozialabgaben bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen ansteigen.

Andererseits entfällt für den Arbeitnehmenden die Lohnsteuer, da der Arbeitgeber diese pauschal übernimmt. Dies erweist sich als vorteilhaft, insbesondere für Mitarbeiter, die bereits nahe oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

Unternehmen können zudem die pauschalierte Lohnsteuer als Betriebskosten absetzen.

Lohnsteuerfreie Sachzuwendungen gelten auch für die Geschäftsleitung

Lohnsteuerfreie Sachzuwendungen gelten für alle Beschäftigen, die Lohnsteuer an den Fiskus abführen. Somit können Sachzuwendungen und Dienstleistungen auch Gesellschafter Geschäftsführer zugutekommen (Hier gilt es allerdings zu beachten, dass es sich bei den Sachzuwendungen an Gesellschafter Geschäftsführer nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln darf).

Dasselbe gilt für geringfügig Beschäftigte. Bei Sachzuwendungen an geringfügig Beschäftigte ist darauf zu achten, dass es sich nicht um nahestehende Familienangehörige handelt. In diesen Fällen könnte es zu Nachfragen vonseiten des Finanzamtes kommen.

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Zusammenfassung

Für Arbeitnehmende haben die steuerfreien Sachzuwendungen neben der emotionalen Komponente, also der greifbaren Wertschätzung, die seltener gleich mit dem nächsten Gehalt wieder ausgegeben wird, auch handfeste finanzielle Vorteile: wer Gold als pauschalversteuerten Sachbezug von seinem Arbeitgeber erhält, spart in jedem Fall 100 Prozent der Lohnsteuer.

Es ist also eine attraktive Möglichkeit, deutlich mehr Netto für sein Brutto zu bekommen.

Unternehmen reduzieren ebenfalls ihre finanzielle Belastung im Vergleich zu alternativen Anreizsystemen für ihre Belegschaft, z. B. gegenüber Gutscheinen.

Für Unternehmen wichtig zu beachten ist, dass die Obergrenze von 10.000 Euro pro Person und Jahr nicht überschritten werden darf, da sonst der steuerliche Vorteil entfällt.

Eine sorgfältige Planung der Zusammenstellung der Sachzuwendungen und bei der Auswahl der Begünstigten ist aus finanziellen Gründen und im Sinne des Betriebsfriedens ratsam und erfordert gegebenenfalls die Beratung durch einen Experten.

Im besten Fall helfen steuerfreie Sachzuwendungen nicht nur die Begünstigten selbst zu motivieren und deren Loyalität zu erhöhen, sondern diesen Effekt in der Gesamtbelegschaft zu erzielen. Auf jeden Fall erhöht es die Attraktivität der Unternehmen als Arbeitgeber, die sich der Möglichkeit bedienen, als Belohnung auch Gold und Silber anstatt "nur" Geld zu verschenken.


Disclaimer

Dies oben erbrachten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Es wird empfohlen, sich mit Steuerexperten zu besprechen, um sicherzustellen, dass die geplanten Sachzuwendungen den aktuellen steuerlichen Vorschriften entsprechen.

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