Gold: 2.137,94 € -0,47 %
Silber: 24,65 € -0,92 %
Stand: 09.11.2023
Wie viel Gold darf ich nach Deutschland einführen, wie viel ausführen? Was ist mit Silber, Platin, Palladium und anderen Edelmetallen? Gibt es Unterschiede bei Münzen, Barren oder Schmuck? Was gilt bei Nicht-EU-Staaten? Antworten im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
  • Anlagegold (Münzen & Barren): Gilt als "Barmittel"
  • Andere Edelmetalle (Münzen & Barren) : "Gleichgestellte Zahlungsmittel"
  • Innerhalb EU: Auskunftspflicht nur auf Nachfrage
  • Außerhalb EU: Ab 10.000.- Wert Anmeldepflicht bei Anlagegold
  • Schmuck ist Handelsware. Freigrenzen beachten (Nicht-EU)
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen sind nur eine allgemeinen Einführung ohne Anspruch auf Aktualität und Richtigkeit. Es gelten die Bestimmungen der Zoll- und Steuerbehörden
Ratgeber Zoll bei Gold, Silber, Edelmetalle, Schmuck GOLD.DE Ratgeber Zoll: Regelungen für Gold und andere Edelmetalle

Zoll und Edelmetalle: Was ist was?

In Bezug auf Barren und Münzen unterscheidet der Zoll zwei Kategorien. Im ersten Schritt muss daher geklärt werden was man hat. Die beiden Kategorien sind:

  • Barmittel
  • gleichgestellte Zahlungsmittel

Dann ist zu unterscheiden um welche Art von "Ausland" es sich handelt:

  • EU-Staaten
  • Nicht-EU-Staaten
Nicht-EU-Staaten sind etwa die Schweiz, Türkei, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Ukraine, Indien, Australien, Kanada oder die USA.

Barmittel

Darunter fällt das, was gemeinhin als Anlagegold bezeichnet wird. Also Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 900 Tausendteilen sowie Barren mit einem Goldgehalt von mindestens 995 Tausendteilen. Praktisch alle Goldbarren und auch die bekannten Anlagemünzen aus Gold wie Krügerrand, Wiener Philharmoniker oder Maple Leaf erfüllen diese Anforderung. Dieses Gold wird also beim Grenzübertritt wie Bargeld behandelt. Als Barmittel gelten aber auch Nuggets mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %.

Gleichgestellte Zahlungsmittel

Darunter fällt salopp formuliert alles was nicht Anlagegold ist. Also Münzen und Barren mit geringerem Goldanteil oder aus anderen Edelmetallen wie Silber, Platin oder Palladium. Nuggets mit einem Goldanteil von weniger als 99,5 % Goldanteil gelten ebenfalls als gleichgestellte Zahlungsmittel.

Relevant für die Wertermittlung im zollrechtlichen Sinne ist bei Barmitteln wie bei gleichgestellten Zahlungsmitteln der jeweilige Tageskurs des Edelmetalls. Bei Münzen ist dies der tatsächliche Materialwert, nicht der Nominalwert.

Was ist mit Schmuck?

Goldschmuck wie auch Schmuck aus anderen Edelmetallen fällt unter keine dieser zwei Kategorien, sondern gilt als normale Handelsware. Somit kommen bei Schmuck die entsprechenden Zollregelungen für Handelswaren zur Anwendung. Das gilt auch für andere edelmetallhaltige Gegenstände wie etwa Kerzenleuchter, Medaillen oder Besteck. Auch historische Sammlermünzen oder numismatische Raritäten können unter bestimmten Voraussetzungen "Handelsware" sein.

Einfuhrbestimmungen Überblick

Die folgenden Zollbestimmungen gelten für den privaten Gebrauch, nicht für gewerblichen Import - Export.

Einfuhr nach Deutschland aus EU-Staaten:

Anlagegold, Nuggets mit Goldgehalt über 99,5 %
Einordnung: Barmittel
Was muss ich tun? Wert über 10.000 Euro: Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten
Goldschmuck, Schmuck aus anderen Edelmetallen, sonstige Handelsware
Einordnung: EU-Handelsware
Was muss ich tun? Keine Anzeigepflicht
Goldbarren & Goldmünzen, die nicht Anlagegold sind, Nuggets unter 99,5 % Goldanteil
Einordnung: Gleichgestellte Zahlungsmittel
Was muss ich tun? Wert über 10.000 Euro: Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten
Münzen & Barren aus Silber, Platin, Palladium und weitere Edelmetalle
Einordnung: Gleichgestellte Zahlungsmittel
Was muss ich tun? Wert über 10.000 Euro: Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten

Einfuhr nach Deutschland aus Staaten außerhalb der EU:

Anlagegold, Nuggets mit Goldgehalt über 99,5 %
Einordnung: Barmittel
Was muss ich tun? Wert über 10.000 Euro: Unaufgefordert schriftlich beim Zoll vorher anmelden. Das Zoll-Formular "040000" ist hier erhältlich
Goldschmuck, Schmuck aus anderen Edelmetallen, sonstige Handelsware
Einordnung: Von außerhalb der EU eingeführte Handelsware (Import)
Was muss ich tun? Freigrenzen beachten: 430.- EUR (Einreise Schiff / Flugzeug); 300.- EUR (Einreise m. Auto / Bus). Bei anderen Handelswaren aus Edelmetall weitere Regelungen möglich
Goldbarren & Goldmünzen, die nicht Anlagegold sind, Nuggets unter 99,5 % Goldanteil
Einordnung: Gleichgestellte Zahlungsmittel
Was muss ich tun? Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten
Münzen & Barren aus Silber, Platin, Palladium und weitere Edelmetalle
Einordnung: Gleichgestellte Zahlungsmittel
Was muss ich tun? Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten

Ausfuhrbestimmungen Überblick

Die folgenden Zollbestimmungen gelten für den privaten Gebrauch, nicht für gewerblichen Import - Export.

Ausfuhr aus Deutschland in EU-Staaten:

Anlagegold, Nuggets mit Goldgehalt über 99,5 %
Einordnung: Barmittel
Was muss ich tun? Wert über 10.000 Euro: Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten
Goldschmuck, Schmuck aus anderen Edelmetallen, sonstige Handelsware
Einordnung: EU-Handelsware
Was muss ich tun? Keine Anzeigepflicht
Goldbarren & Goldmünzen, die nicht Anlagegold sind, Nuggets unter 99,5 % Goldanteil
Einordnung: Gleichgestellte Zahlungsmittel
Was muss ich tun? Wert über 10.000 Euro: Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten
Münzen & Barren aus Silber, Platin, Palladium und weitere Edelmetalle
Einordnung: Gleichgestellte Zahlungsmittel
Was muss ich tun? Wert über 10.000 Euro: Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten

Ausfuhr aus Deutschland in Staaten außerhalb der EU:

Anlagegold, Nuggets mit Goldgehalt über 99,5 %
Einordnung: Barmittel
Was muss ich tun? Wert über 10.000 Euro: Unaufgefordert schriftlich beim Zoll vorher anmelden. Das Zoll-Formular "040000" ist hier erhältlich
Goldschmuck, Schmuck aus anderen Edelmetallen, sonstige Handelsware
Einordnung: Aus der EU ausgeführte Handelsware (Export)
Was muss ich tun? Freigrenzen beachten: 430.- EUR (Einreise Schiff / Flugzeug); 300.- EUR (Einreise m. Auto / Bus). Bei anderen Handelswaren aus Edelmetall weitere Regelungen möglich
Goldbarren & Goldmünzen, die nicht Anlagegold sind, Nuggets unter 99,5 % Goldanteil
Einordnung: Gleichgestellte Zahlungsmittel
Was muss ich tun? Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten
Münzen & Barren aus Silber, Platin, Palladium und weitere Edelmetalle
Einordnung: Gleichgestellte Zahlungsmittel
Was muss ich tun? Auf Nachfrage wahrheitsgemäß antworten

Gold verzollen: Welche Kosten fallen an?

Was oft pauschal als "die Zollgebühr" verstanden wird, besteht streng genommen aus drei Gebührenarten, die nicht verwechselt werden sollten: Der Zoll im engeren Sinne, die Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchsteuer.

Der eigentliche Zoll ist keine Steuer, sondern eine Abgabe auf Waren, die aus Drittländern in die Europäische Union (EU) eingeführt werden. Zölle sind ein wichtiges Instrument der Handels- und Wirtschaftspolitik. Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gibt es keinen Zoll.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird zwar auch beim Grenzübertritt fällig und ist daher zunächst eine Angelegenheit der Zollbehörden, auch wenn es theoretisch die Finanzbehörden genauso betrifft. Denn die Einfuhrumsatzsteuer dient dazu, dass keine Waren unversteuert bzw. billiger auf den heimischen Markt kommen. Stand 2023 beträgt die Mehrwertsteuer in Deutschland 19 %. Jeder, der Waren in einem "Drittland" (= außerhalb der EU) kauft und nach Deutschland bringt unterliegt grundsätzlich der Einfuhrumsatzsteuer. Dies kann etwa von Belang sein, wer Goldschmuck in der Türkei kauft oder historische Sammlermünzen in den USA.

Die Verbrauchsteuer fällt nur an für bestimmte Gütergruppen wie Alkohol oder Tabak. Gold wie Edelmetalle unterliegen generell keiner Verbrauchsteuer.

Gold ist also zollfrei in dem Sinne, dass keine Einfuhrumsatzssteuer anfällt, denn der Erwerb von Anlagegold ist in Deutschland grundsätzlich mehrwertsteuerfrei. Da Anlagegold zudem als Barmittel gilt, wird auch kein Zoll (im engeren Sinne) fällig.

Es fallen also bei Anlagegold keine Kosten an der Grenze an. Auskunftspflichtig ist man aber trotzdem, Stichwort: Geldwäsche.

Grenzübertritt mit Edelmetallen?

Nun mag mancher vielleicht denken: Wieso sollte ich überhaupt mit Gold oder anderen Edelmetallen einen Grenzübertritt machen? Vorsicht! Das kann schneller passieren als man denkt:

  • Da ist der Goldschmuck als Urlaubsmitbringsel aus einem exotischen Basar
  • Da ist die Goldmünze, die der Patenonkel aus den USA als Geschenk mitbringt
  • Da ist die lang ersehnte seltene Sammlermünze, im Ausland endlich ergattert
  • Manche Anleger lagern ganz bewusst Edelmetall im Ausland. Sei es als Strategie zur Risikominimierung (=Länderdiversifikation), oder man hat gar einen zweiten Wohnsitz im Ausland
  • Auch Anleger, die die Vorteile eines Zollfreilagers im Ausland nutzen, müssen sich mit Zollangelegenheiten beschäftigen, wenn etwas aus dem Lager entnommen und über die Grenze hierher gebracht wird.

Hat man seine Pflichten am Zoll vergessen, gibt es trotzdem noch ein Hintertürchen: Die freiwillige Selbstanzeige. Die muss freilich gemacht werden, bevor die Behörden Kenntnis erlangten.

Gold schmuggeln?

Schmuggel gilt als Steuerhinterziehung, was in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen belegt werden kann.

Die genannte Freigrenze von 10.000 Euro für Anlagegold ist aber relativ großzügig bemessen. Stand September 2023 liegt man mit fünf Krügerrand Goldmünzen von jeweils einer Feinunze deutlich unter dieser Freigrenze.

Die Auskunftspflicht bei Barmitteln oberhalb dieser Bemessungsgrenze dient vor allem der Prävention von Geldwäsche. Der Zoll will hier Antworten haben zum wer, warum, woher und wohin. Da sollte man plausible Antworten parat haben, am besten belegt durch Kaufquittungen, Eigentumsnachweise und Ähnliches. Ansonsten kann es sein, dass der Zoll eine Meldung macht an die Finanzbehörden.

Service: Links & weitere Informationen

Info Link
Liste Mitgliedsstaaten der EU: www.zoll.de - Mitgliedsstaaten der EU
Zoll-Regelungen für EU-Staaten: www.zoll.de: Anmelde- und Anzeigepflichten (EU-Staaten)
Zoll-Regelungen für Nicht-EU-Staaten: www.zoll.de: Anmelde- und Anzeigepflichten (Nicht-EU-Staaten)
Anmeldung von Barmittel: www.zoll.de - Formular 04000
Wikipedia: "Zollkontrolle" www.de.wikipedia.org
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