| GOLD | 4.332,39 $/oz | 3.736,00 €/oz | 120,12 €/g | 120.115 €/kg |
| SILBER | 70,01 $/oz | 60,38 €/oz | 1,94 €/g | 1.941,26 €/kg |

Zollfreilager: Überlegung wert für Anleger, die Weißmetalle kaufen wollenEs gibt mehrere größere Edelmetallhändler, die diesen Service anbieten, dazu einige Spezialanbieter. Nachfolgend ein alphabetischer Überblick ohne Wertung und Anspruch auf Vollständigkeit:
Stand: April 2026, Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Lagerkosten sind teils gestaffelt, bei höheren Anlagebeträgen gelten meist günstigere Konditionen.
| Auf GOLD.DE gelistete Anbieter | Lagerkosten p.a. (bis 100.000 €) | Details/weitere Kosten |
|---|---|---|
| Degussa | Gold: 0,50 % p.a. Silber: bis 1,50 % p.a. | Verwahrung in CH/London/Madrid; Lagerkosten staffelbar; zusätzliche Kosten für Ein-/Auslagerung, Versand, Transportversicherung |
| Flexgold | 1,20 % (Basic) bis 0,55 % (Superior) p.a. (alle Metalle) | Schweiz, gestaffelte Gebühren je nach Depotstufe; physische Auslieferung kostenpflichtig |
| Geiger Edelmetalle | Gold: 0,5 % Silber, Platin, Palladium: 1,0 % | Schweiz/Deutschland, Mindestdepotwert: 10.000 €, Zusatzkosten bei Auslagerung, Zoll, Lieferung |
| GoldSilberShop | Gold, Silber, Platin, Palladium: zwischen 0,7 und 1,6 % p.a. | Lagerorte: DE, CH, LI, Kanada, Mindestanlage: ab 5.000 €, zus. Kosten bei Auslieferung, Transport |
| Goldvorsorge | Ab 98 € p.a. bei kleinen Volumina, gestaffelt bis 260 € p.a. | Zollfreilager in CH, AT, SG, DE, USA u. w., Staffelung nach Depotgröße (z. B. bis 50 k: 98 €, bis 100 k: 165 €) |
| GranValora Deutschland | Gold 0,8 % p.a. Silber 0,9 % p.a. | 1,5 % p.a. für Technologiemetalle und Seltene Erden, weitere Kosten a.A. |
| philoro Edelmetalle | Silber: 1,2 % p.a. Gold/Platin/Palladium: 0,72 % p.a. | Lagerort Schweiz, physische Auslieferung kostenpflichtig |
| pro aurum | Gold, Silber, Platin, Palladium: ab 0,75 % p.a. | Lagerorte DE & CH, Zollfreilager CH ab 10.000 CHF, zusätzliche Kosten bei Auslieferung, Transport |
| Weitere Anbieter | Lagerkosten p.a. | Kosten/Details |
|---|---|---|
| BullionVault | Gold: 0,12 % p.a. ($4 /Monat min.), Silber/Platin/Palladium: 0,48 % p.a. ($8 /Monat min.) | Verwahrung in London, Zürich, New York, Toronto, Singapur; inklusive Versicherung |
| Rheingold Edelmetall AG | ab 0,65 % (je nach Metall und Menge) | Abschlussgebühr 3–5 % möglich, Lager in Liechtenstein; Versicherung & Verwaltung inklusive, steuerfrei |
| Elementum Deutschland | Gold/Platin: 0,75 % p.a., Silber/Palladium: 1,65 % | Lagerung in CH, kostenfreie Einlagerung; Liefer- & Verwaltungsgebühren bei Entnahme |
| Ophirum | ab 0,75 % p.a. für alle Metalle | Lagerung im Zollfreilager Schweiz oder Liechtenstein, steuerfrei, optional Auslieferung gegen Versandkosten |
Ein Zollfreilager, auch Zolllager genannt, ist ganz allgemein ein Lagerort, wo Waren unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden. Meist liegt dieser Lagerort im Nicht-EU Ausland.
Zolllager können sich jedoch auch innerhalb der EU oder sogar in Deutschland befinden. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gilt dort eingelagerte Ware als nicht in das deutsche Wirtschaftsgebiet eingeführt. Für Deutschland gelten jedoch gemäß §4 Nr. 4b UStG besondere Regeln.
UPDATE: Am 9. April 2026 erließ das deutsche Bundesfinanzministerium neue Bestimmungen für die Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen vor der Einfuhr nach Deutschland (also in das Zollfreilager, das noch nicht als deutsches Staatsgebiet gilt).
Für Investoren, die Edelmetalle wie Silber in einem Zollfreilager (Amtssprache: "Zolllager"), in Deutschland halten, ergeben sich daraus wesentliche steuerliche Änderungen.
Grundsatz der Steuerbefreiung: Lieferungen von Gegenständen (wie Gold, Silber, Platin, Seltene Erden etc.), die sich in einem besonderen Zollverfahren befinden, sind von der Umsatzsteuer grundsätzlich befreit, solange sie noch nicht in den steuerrechtlichen freien Verkehr, z. B. durch einen Lagerkonzept-Anbieter importiert wurden. Das bedeutet, dass Silber und andere Weißmetalle innerhalb eines Zollfreilagers mehrfach ohne Umsatzsteuer zwischen Händlern sowie Käufern und Verkäufern gehandelt werden können.
Die "Endverbleib-Regel" (wichtig für Privatanleger): Eine entscheidende Einschränkung gibt es für Privatpersonen, die Silber etc. als reine Kapitalanlage erwerben. Die Umsatzsteuer-Befreiung in Höhe von 19 Prozent gilt für Lieferungen an Endverbraucher im Zollfreilager nur dann, wenn die Investoren oder deren Beauftragte (Mitarbeiter des Lager-Konzeptes etc.), das Zollverfahren auch tatsächlich beenden, z. B. durch die Einfuhr nach Deutschland durch Entnahme aus dem Zollfreilager oder die Wiederausfuhr aus der EU. Erwirbt eine Privatperson z. B. Silber als Kapitalanlage und lässt es dauerhaft im Zollfreilager liegen, ohne das Zollverfahren zu beenden, dann ist der Kauf auch zur Lagerung in einem Zollfreilager voll steuerpflichtig.
Konsequenzen für Silberinvestoren: Für die sogenannte "Dauerlagerung" gibt es ab dem 9. April 2026 keine Steuerbefreiung mehr. Wenn eine Person Silber, das sich bereits im Zollfreilager befindet, kauft, greift die Steuerbefreiung ebenfalls nicht. Der Erwerb gilt als im Inland steuerpflichtig.
Befreiung von der Steuerpflicht: Die Befreiung kann gewährt werden, wenn im Kaufvertrag verbindlich festgelegt ist, dass der Käufer die Ware bei einem späteren Verkauf physisch aus dem Lager entnehmen, in den Wirtschaftskreislauf einführen und damit versteuern muss.
Besonderheiten bei bestimmten Metallen: Ist eine Entnahme durch eine Privatperson aufgrund der Art des Materials (z. B. Kobalt) praktisch ausgeschlossen, wird die Steuerbefreiung generell versagt.
Ausnahme: Allein das Edelmetall Gold ist von dieser Regelung ausgeschlossen, da auf dieses monetäre Edelmetall generell in Deutschland keine Umsatzsteuer erhoben wird.
Nachweispflichten: Der Verkäufer muss die Voraussetzungen der Steuerbefreiung durch Belege wie Lagerscheine oder Bestätigungen des Lagerhalters nachweisen können.
Altbestandsregelung: Die Gesetzesnovelle gilt erst für Ware, die ab dem Stichtag 9. April 2026 via Zollfreilager erworben wurde. Für davor erworbene Bestände bleibt es bei der Steuerbefreiung, solange das Edelmetall nicht aus dem Zollfreilager entnommen wird (in der neuen Regelung ist dies Pflicht).
Für Investoren in Weißmetalle und Seltene Erden bedeutet dies, dass das Modell „mehrwertsteuerfreier Kauf und Lagerung im Zollfreilager” für Privatpersonen durch die deutsche Finanzverwaltung strenger ausgelegt wird als beispielsweise in der Schweiz, Liechtenstein, Kanada oder Singapur.
Wichtig: Um die Mehrwertsteuerbefreiung zu nutzen, muss die Ware in jedem Fall im Zollfreilager verbleiben.
Von einigen Ausnahmen abgesehen, unterliegen Weißmetalle wie Silber, Platin, Palladium oder Rhodium und andere Seltene Erden beim Kauf dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, auch Umsatzsteuer genannt. Aus Anlegersicht sind das erhebliche Zusatzkosten, die das Investment erstmal wett machen muss.
Andererseits kann durch die Ersparnis der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent 19 Prozent mehr Metall für das gleiche Geld erworben werden.
Ein Zolllager ist daher eine Überlegung wert für Anleger, die beim Kauf ganz legal diese Mehrwertsteuer vermeiden bzw. mehr Metall für das gleiche Geld kaufen wollen. Besonders sicherheitsbewusste Anleger schätzen bei Zollfreilagern im Ausland zudem die Möglichkeit zur Länderdifferenzierung. Und nur im Ausland ergibt die Lagerung im Zollager nach der Gesetzesnovelle vom 9. April 2026 des BMF noch finanziell noch Sinn.
In der Praxis wird ein Zollfreilager aber nur für größere Investoren in Frage kommen, da es oft Mindestuntergrenzen bei der Anlagesumme gibt. Zudem sind die Kosten für eine zollfreie Lagerung durchaus relevant.
Für Goldanleger entfällt der Vorteil der Mehrwertsteuerbefreiung, da der Kauf von Anlagegold in Deutschland grundsätzlich mehrwertsteuerfrei ist. Hier ist ein Zolllager sinnvoll höchstens aus Gründen der Länderdifferenzierung.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| 19 % Umsatzsteuer sparen (dieser Vorteil entfällt bei Anlagegold und in Deutschland) | Edelmetall nicht im eigenen Besitz (Treuhandverwahrung oder Sammelverwahrung üblich) |
| Hoher Schutz durch Hochsicherheitslager und unabhängige Prüfungen | Zugriff oft nur nach Anmeldung oder zeitlicher Verzögerung möglich |
| Versicherung i. d. R. inkludiert, häufig bis in Millionenhöhe | Oft Mindestanlagesummen (z. B. ab 5.000 €, teils 10.000 CHF) |
| Risikostreuung durch internationale Lagerorte (Schweiz, Liechtenstein, Singapur etc.) | Auswahl an Dienstleistern begrenzt, insbesondere bei exklusivem Zollfreizugang |
| Steuerfreiheit für Silber, Platin, Palladium in der Einlagerung (Vermeidung EU-USt., mit Ausnahme Deutschlands) | Teils beschränkte Produktauswahl: Nur standardisierte LBMA-konforme Barren (z. B. keine Münzen) |
| Regelmäßige Inventuren durch Treuhänder und Wirtschaftsprüfer bzw. Notare (i.d.R. halbjährlich) | Späterer Verkauf erfolgt i.d.R. über den Dienstleister, also keine Möglichkeit zum Preisvergleich |
| Auslieferung nach DE löst im Nachhinein USt. auf Weißmetalle und Seltene Erden aus (sog. "steuerpflichtige Rückführung") |
Die Kostenersparnis durch den Wegfall der Mehrwertsteuer ist auf den ersten Blick immens. Angenommen, man kauft Silberbarren im Wert von 10.000 Euro. Dann kommen beim aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz von 19 % Mehrkosten in Höhe von 1.900 Euro on top dazu.
Das sind Mehrkosten, die das Investment aus Anlegersicht erstmal durch Kurssteigerung wett machen muss, bevor überhaupt die Renditezone erreicht wird. Denn als Privatanleger kann man bei einem späteren Verkauf diese 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht in Rechnung stellen.
Diese Kosten spart man sich im Zollfreilager außerhalb Deutschlands.
Trotzdem sollte mit spitzem Stift gerechnet werden. Denn dagegen stehen erhöhte Lagerkosten im Vergleich zu einer alternativen Aufbewahrung.
Edelmetalle hält man üblicherweise mit einem Anlagehorizont von mehreren Jahren oder sogar Jahrzehnten. Angenommen, die Mehrkosten für eine zollfreie Lagerung in der Schweiz belaufen sich auf 1 % pro Jahr, dann addiert sich mit der Zeit ein hübsches Sümmchen. Der Steuervorteil relativiert sich also auf Dauer.
Zolllager für Edelmetalle befinden sich oft im Ausland. Hier dürften für die meisten Anleger grenznahe Staaten interessant sein wie die Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg. Es gibt auch Zollfreilager in Übersee, wie in Kanada und Singapur.
Standorte in Deutschland gibt es auch, angeboten etwa von Degussa oder Geiger Edelmetalle, mit den oben genannten steuerlichen Nachteilen. Möglich ist dies, weil diese Lager formaljuristisch als außerhalb des Wirtschaftsgebiets der Bundesrepublik Deutschland liegend angesehen werden, obwohl sie sich räumlich auf deutschem Territorium befinden.
Professionelle Sicherheitsvorkehrungen, Versicherungsschutz sowie Überwachung durch Wirtschaftsprüfer oder Notare sollten selbstverständlich sein.
Üblich ist die Sammelverwahrung. Einzelverwahrung wird gelegentlich auch angeboten, ist aber in der Regel teurer. Über Details informiert der jeweilige Dienstleister.
In Zollfreilagern können Gold und Weißmetalle wie Silber sicher und unter bestimmten Umständen steuerfrei gelagert werdenWeitere Informationen im Ratgeber: Gold sicher lagern
Wer sich für die Verwahrung in einem Zollfreilager interessiert, wendet sich an einen entsprechenden Händler oder Dienstleister. Der Unterschied besteht darin, dass man nach dem Kauf sein Edelmetall nicht physisch ausgehändigt bekommt, sondern einen Nachweis (Zertifikat) erhält über die zollfreie Lagerung. Im Prinzip schließt man also eine Art Verwahrvertrag mit dem Anbieter ab. Dieser Service ist kostenpflichtig.
Tipp: Achten Sie darauf, dass der Anbieter das Lager als Sondervermögen ausgewiesen hat. Im Falle einer Insolvenz des Anbieters geht Ihr Edelmetall dann nicht in die Konkursmasse ein, sondern gehört Ihnen weiterhin.
Auch ein späterer Verkauf erfolgt sinnvollerweise direkt aus diesem Zollfreilager. Andernfalls entfällt der Vorteil der Umsatzsteuerbefreiung (in Deutschland ohnehin). Für den Verkauf wendet man sich also an denselben Edelmetallhändler/Dienstleister oder Anbieter der Einkaufsgemeinschaft und lässt sich den aktuellen Gegenwert auszahlen.
Grundsätzlich ist auch eine Auslieferung möglich. Formal gesehen ist das aber eine Entnahme aus dem Zolllager und daher nicht zu verwechseln mit einem Verkauf. Das liegt daran, dass diese Lagerorte zollrechtlich als Transitbereich gelten.
Bei einer Auslieferung bzw. Entnahme gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Gegebenenfalls kommen dann noch weitere Kosten dazu für Auslieferung und Transport.
Die Preise für die Verwahrung variieren je nach Anbieter. Grundlage der Kostenberechnung ist in der Regel der aktuelle Edelmetallkurs. Danach richten sich prozentual anteilig die Lagergebühren. Auch pauschale Einrichtungsgebühren sind gängig.
Die Kosten für ein Zollfreilager können je nach Höhe der Anlagesumme, Art des Edelmetalls oder Abrechnungszeitraum gestaffelt sein. Auch der aktuelle Wechselkurs der jeweiligen Landeswährung kann ein Faktor sein. Oft sind zudem Mindestanlagesummen verpflichtend.
Preise für Zollfreilager vergleichen ist schwierig, da Modalitäten sehr unterschiedlich sind. Trotzdem sollten Anleger sich die Mühe machen und zumindest 2-3 Anbieter genauer vergleichen. Bei einem Vergleich von Zollfreilagern sollten aber nicht nur die reinen Kosten, sondern auch die allgemeinen Konditionen berücksichtigt werden (An- und Verkaufs-Spreads z. B.).
Den Vorteilen, die Zollfreilager bieten, stehen auch einige Nachteile gegenüber. Hier muss jeder Anleger für sich entscheiden. Auch die auf den ersten Blick erhebliche Kostenersparnis durch den Wegfall der Mehrwertsteuer relativiert sich, wenn man die Lagerkosten gegenrechnet, welche auf lange Sicht entstehen. Wichtig: Für Deutsche Zollfreilager gelten die o.g. Vorteile für Privatpersonen nicht.