Gold: 2.517,33 € 0,14 %
Silber: 29,17 € 0,38 %
Stand: 26.10.2020 von Jörg Bernhard
Der Bitcoin, der häufig als „digitales Gold“ bezeichnet wird, erlebt gegenwärtig einen regelrechten Boom. Nachfolgend erfahren Sie einige Gründe für diese Tendenz und ein Update über die Unterschiede und Ähnlichkeiten im Rahmen eines Vergleichs von Bitcoin und Gold.
Bitcoin versus Gold – ein aktuelles Update

Wachsende Akzeptanz beim Bitcoin

Im Oktober hat der Bitcoin auf Dollarbasis bislang um 27 Prozent zugelegt und sich seit dem Jahreswechsel sogar um 81 Prozent verteuert, während beim Goldpreis in den identischen Zeiträumen Wertzuwächse in Höhe von zwei bzw. 25 Prozent registriert wurden.

Sowohl die digitale Währung Bitcoin als auch die traditionelle Krisenwährung Gold haben eine große Gemeinsamkeit:

Sie können – im Gegensatz zu ungedeckten Fiat-Währungen – nicht beliebig vermehrt werden.

In beiden Fällen erfordert deren Produktion enorme Anstrengungen. Um neues Gold in konzentrierter Form zu gewinnen, benötigen Minengesellschaften geeigneten Boden, Kapital, Arbeit und Energie.

Auch beim Bitcoin wird beim Kreieren neuer Bitcoins von „Minern“ und „Schürfern“ gesprochen. Sie benötigen Software, Hardware, Kapital und Energie.

Bedingt durch den Algorithmus wird es niemals mehr als 21 Millionen Bitcoins geben. Weil viele Bitcoins aufgrund des Verlust von Wallets (elektronische Geldbörsen) und/oder privater Schlüssel unwiederbringlich „verschwunden“ sind, dürfte die Maximale Anzahl an Bitcoins nie erreicht werden.

Der diesjährige Boom bei Bitcoins und Gold hatte mehrere Gründe: zum einen die corona-bedingt immens gestiegene Geldmengen bzw. Schuldenberge und die daraus resultierenden Geldentwertungssorgen.

Die jüngste Outperformance der Kryptowährung kann hingegen auf die wachsende Akzeptanz großer Unternehmen zurückgeführt werden. Hier kommt die Fantasie aus zwei Richtungen.

  • Erstens: Unternehmen gehen dazu über, einen Teil Ihrer liquiden Mittel in Bitcoins zu investieren. In diesem Zusammenhang sind zum Beispiel die beiden US-Firmen MicroStrategy (38.250 Bitcoins) und Galaxy Digital Holdings (16.651 Bitcoins) ausgesprochen mutig gewesen und haben in diesem Jahr dreistellige Millionenbeträge in die stark schwankende Kryptowährung investiert (siehe Tabelle).

  • Zweitens: Immer mehr Firmen integrieren digitale Währungen in ihre Geschäftsmodelle. In der vergangenen Woche hat zum Beispiel der US-Zahlungsdienstleister PayPal angekündigt, dass dessen Kunden ab 2021 Bitcoins kaufen und damit bezahlen können. Diese Nachricht trieb den Bitcoin mit 13.339 Dollar auf den höchsten Wert seit Januar 2018.

Unternehmen mit Bitcoin-Beständen von mehr als 1.000

Börsennotierte Gesellschaften: Marktwert (Mio. EUR) Marktwert BTCs (Mio. EUR) Anzahl BTCs
MicroStrategy inc. 1.500,0 422.930,3 38.250
Galaxy Digital Holdings 201,9 184.110,1 16.651
Square inc. 65.790,0 52.067,4 4.709
Hut 8 Mining Corp 73,3 32.662,4 2.954
Voyager Digital LTD 49,6 13.699,6 1.239
Riot Blockchain, Inc. 167,3 11.643,0 1.053
Privatgesellschaften:
Block.one - 1.547.980,00 140.000
The Tezos Foundation - 274.302,06 24.808
Stone Ridge Holdings Group - 120.399,67 10.889
Quelle: www.bitcointreasuries.org; Stand: 23.10.2020

Beide Krisenwährungen haben ihren Reiz

Viele Anleger betrachten Bitcoin und Gold unter dem Motto „entweder oder“. Um einiges besser eignet sich die „Sowohl als auch“-Herangehensweise, denn beide Papiergeld-Alternativen haben durchaus ihren Reiz.

In Abhängigkeit von der individuellen Risikobereitschaft, bietet innerhalb eines Investmentportfolios sich zum Beispiel an, eine Vermögensschutzkomponente aus Edelmetallen wie Gold, Silber und dem Bitcoin zusammenzustellen.

Aufgrund der erhöhten Volatilität des Bitcoins sollte dessen Gewichtung aber deutlich geringer ausfallen als die beiden altbewährten Krisenwährungen mit Substanz, schließlich widerspricht eine extrem schwankende Portfoliokomponente dem eigentlichen Schutzgedanken. Da Gold und Bitcoin insbesondere auf lange Sicht häufig ausgesprochen prächtige Perspektiven nachgesagt werden, könnte man das bei Einmalinvestments stets vorhandene Timingrisiko durch Käufe in regelmäßigen Abständen ersetzen.

Dies hat sich in den vergangenen Jahrzehnten für viele Fonds- und Aktieninvestoren durch die Kombination von Cost-Average-Effekt und langfristigen Aufwärtstrends als regelrechter „Glücksbringer“ erwiesen.

Ausblick für die laufende Woche

In den kommenden Tagen dürften sich die Akteure an den Finanzmärkten vor allem für die Q3-Zahlen zum Wirtschaftswachstum in Europa und in den USA stark interessieren.

Für erhöhte Spannung dürfte aber auch die auf den Donnerstag anberaumte Zinsentscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) (13.45 Uhr) sowie die anschließende Pressekonferenz (14.30 Uhr) sorgen.

Gegenüber dem Vorquartal dürften die BIP-Wachstumsraten auf den ersten Blick zwar einen positiven Eindruck vermitteln, eine realistischere Sicht der miserablen Wirtschaftslage liefern jedoch vor allem die annualisierten Zahlen.

Laut diversen von Trading Economics veröffentlichten Umfragen unter Analysten soll sich in der Eurozone im dritten Quartal ein Minus von acht Prozent p.a. eingestellt haben.

Deutlich schlimmere Raten werden übrigens für die von der Pandemie besonders hart getroffenen Länder Spanien (-12,3 Prozent) und Italien (-10,3 Prozent) prognostiziert.

In einem solchen Umfeld kann Gold die verunsicherten Gemüter zumindest ein bisschen beruhigen.
Autor: Jörg Bernhard
Freier Wirtschaftsjournalist
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von Graf von Henneberg | 27.10.2020, 16:05 Uhr Antworten

Zunächst ist es das englische Wort, welches mich davon abhält, weite über sowas nachzudenken. Gold kann man in der Hand halten - was will man mehr!

1 Antwort an Graf von Henneberg anzeigen
von Peter L Ustig | 28.10.2020, 18:55 Uhr Antworten

...Ja, BITCOIN ist wieder mal "oben" mit seiner Bezifferung des ihm zugesprochenen Wertes in Euro/Dollar ausgedrückt....das gesamte System lebt von seinen "Gläubigen" und Investoren,welche Computerbits dem Geld in der Kaufkraft gleichsetzen wollen !!!

Bekanntlich kann man bei Computern und Bits diese mittels eines Virus/Wurm/Trojaner oder vorsätzlich künstlich hochgeschraubt mit "tollen HACKERPROGRAMMEN" , den Rechner bzw. das elektronische System auf "Format-C" zurücksetzen (auf Anfang = Null/ 0), wenn man es möchte oder braucht!!! (...ein Schelm, wer dabei Böses vermutet....)

Nun stellen sich die Fragen : ...- wem könnte dies dann Nutzen? ,
...- dann, wozu sollte es dienlich sein können? ...mit welchem Zweck könnte es manipulativ etabliert worden sein? ...was würde bei einem "Format-C" dem Anleger übrig bleiben...was hätte er in solch einem Falle in seinen Händen???

Diese Fragen benötigt derjenige , welcher in handfestes Edelmetall investiert hatte sich dann nicht stellen, weil immer irgendeine Kaufkraft hinter dem Rohstoff stecken wird.

Es ist ähnlich mit den "aneinandergereihten Zahlenkolonnen" auf den Bankkonten!
Würden alle Kontenbesitzer oder auch nur 50% der Konteninhaber ihre Konten "leerräumen" und sich ihr Guthaben auszahlen lassen um in Sachwerte zu investieren, so würden sämtliche Banken bankrott gehen.
Oder im Falle eines Bankencrashs/Weltwirtschaftscrashs dem Kunden "NIX" mehr von all dem sauer Gesparten / Rücklagen bleiben....ähnlich , wie bei den ach-so-tollen unzähligen Privaten-Rentenversicherungen/oder einst zu besten Konditionen abgeschlossenen LEBENSVERSICHERUNGEN und dergleichen !
Dann wird ein Schnitt gemacht, wenn alles in der "Grütze" liegt ,der "Kunde" macht große Augen und kann wieder Fensterkitt fressen gehen ! Applaus-Applaus... 1:0 für's System !!!

1 Antwort an Peter L Ustig anzeigen
von Gesetz | 28.10.2020, 17:45 Uhr Antworten

Die Frage ist doch, wem nützt eine digitale Währung am meisten?
Dem Bürger der mal schnell etwas "kontaktlos" bezahlt, sofern der Strom nicht abgeschaltet ist oder dem Staat, der dann "per Knopfdruck" Forderungen, sei es berechtigt oder unberechtigt, einzieht?
Dazu sollte man wissen, dass mit der Änderung der Gerichtvollzieherordnung von 2012 der § 1 aufgehoben wurde. Im § 1 stand, dass der Gerichtsvollzieher ein Beamter ist. In der Änderung 2013 wurde dann § 2 zu § 1 usw..
Somit ist seit 2012 der Gerichtsvollzieher kein Beamter mehr, der auch keine hoheitlichen Befugnisse mehr besitzt irgendetwas für den Staat einzutreiben. Der Gerichtsvollzieher ist nur noch ein 1 Mann Unternehmen. Gibt er sich als Beamter aus begeht er eine Straftat. Aber wie dann Forderungen eintreiben? Die Pfändung über das Bankkonto hat derzeit noch Hürden. Eine digitale Währung könnte da vieles vereinfachen.

1 Antwort an Gesetz anzeigen

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