GOLD | 2.736,72 $/oz | 2.512,44 €/oz | 80,78 €/g | 80.777 €/kg |
SILBER | 32,57 $/oz | 29,90 €/oz | 0,96 €/g | 961,31 €/kg |
Bei einer Goldleihe verleiht man sein Gold gegen regelmäßige Zinszahlung. Nach der vertraglich vereinbarten Laufzeit bekommt man sein Gold in gleicher Art, Güte und Menge wieder zurück. Da man nicht Geld verleiht, sondern physisches Gold, spricht man auch von einem Sachdarlehen oder Gold-Sachdarlehen.
Grundsätzlich ist das auch für andere Edelmetalle denkbar. Dann man spricht man allgemein von einem Edelmetall-Sachdarlehen.
Ein Goldleihe darf nicht verwechselt werden mit einem Edelmetalldarlehen, auch Edelmetallkredit genannt. Ähnlich einer Haushypothek, dient hier das Gold als Sicherheit für einen größeren Darlehensbetrag, den die Bank gewährt.
Eine Gold-Leihe ist nichts anderes als ein Kreditgeschäft. Man wird zum Gläubiger, die Gegenpartei ist Schuldner. Und als Gläubiger trägt man immer das prinzipielle Risiko, dass der Schuldner ausfällt. Theoretisch ist sogar Totalverlust möglich. Man spricht hier auch vom Kontrahentenrisiko.
Auf den Punkt gebracht lautet der Deal also: Man überlässt einem gewerblichen Dienstleister einen handfesten Wert, nämlich Gold. Im Gegenzug bekommt man ein Stück Papier, das Zinszahlungen garantiert sowie das Versprechen, dass man sein Gold irgendwann wieder zurück erhält.
Nun ist es beim klassischen Kreditgeschäft so, dass der Gläubiger in der Regel selber ein professionelles Unternehmen ist, etwa eine Bank. Und die handelt nach professionellen Grundsätzen. Jede Bank prüft, bevor sie ein Darlehen gewährt, die Kreditwürdigkeit des Antragstellers sowie das Ausfallrisiko. Hierfür werden in der Regel verlangt:
Beim Goldverleih ist es genau umgekehrt. Man ist Privatmensch, vergibt aber einen Kredit an eine Firma. Man geht also ein unternehmerisches Risiko ein. Eine Prüfung der Gegenseite wird man aber als Privatanleger in der Regel nicht vornehmen können, geschweige denn dass man Sicherheiten vereinbaren kann. Man ist also auf reines Vertrauen angewiesen.
Denn rechtlich gesehen sind zwei Varianten denkbar:
Rechtlich knifflig ist aber die Tatsache, dass selbst wenn es sich um Sondervermögen handelt, der Darlehensnehmer mit dem Gold in der Regel arbeiten will. Das heißt, er ist zwar Schuldner, kann aber bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit mit dem geliehenen Gold machen was er will. Im Klartext: Der Schuldner kann das Gold im Tresor einlagern, verkaufen oder gar weiter verleihen. Hier sollten Sie auf genaue Vertragsmodalitäten achten.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Regelmäßiger Zins (Rendite) | Kontrahentenrisiko, theoretisch Verlust des Investments möglich |
Gold befindet sich nicht im eigenen Besitz | |
Beschränkte Produktauswahl, meist werden nur gängige Produkte angeboten | |
Preisvergleich bei Vertragsabschluss schwierig, da Konditionen sehr unterschiedlich sind. Auch ist die Zahl der Anbieter sehr klein. |
Nicht zuletzt hat auch der Fall PIM Gold dazu beigetragen, dass Goldleihen unpopulär sind. Unseriöse Anbieter sind kaum zu erkennen. Ein Anhaltspunkt kann höchstens sein, wenn unrealistisch hohe Zinsversprechen gemacht werden. Bedenken Sie, dass der Goldpreis am Weltmarkt gebildet wird. Kein Händler oder Dienstleister hat hierauf Einfluss.
Natürlich nicht. Eine Goldleihe ist per se nicht illegal. Allerdings sind die rechtlichen Hürden für Anbieter in Deutschland relativ gering. Das, sowie die Tatsache, dass man sein Gold nie in eigenen Händen hält, ist natürlich eine Einladung für zweifelhafte Anbieter.
Ein Schneeballsystem zeichnet sich dadurch aus, dass Anleger mit hohen Renditeversprechen geködert werden. Diese hohen Renditen werden anfangs oft auch tatsächlich ausgeschüttet, was das System, zunächst und scheinbar, attraktiv macht. Diese Renditen sind aber nicht seriös erwirtschaftet. Sie stammen aus Verkäufen des treuhänderisch verwalteten Kapitals. Da so ein Verkauf von Treuhandvermögen illegal ist, wird dies durch Tricks verschleiert. Ein Schneeballsystem muss daher immer zwingend wachsen, sonst bricht es zusammen. Dann tragen diejenigen, die zuletzt dazu gekommen sind, den Verlust. Es ist somit Betrug oder Unterschlagung.
Seriöse Anbieter vorausgesetzt, ist eine Goldleihe zunächst nichts anderes wie jedes andere Investment, wo man Kapital gegen Zins und ein Versprechen auf Rückzahlung verleiht, wie etwa bei Staatsanleihen. Allerdings widerspricht dies fundamental dem eigentlichen Sinn von physischem Gold als Anlageklasse.
Anleger sollten diesen Punkt kennen, bevor sie sich für diese Art von Sachwertdarlehen entscheiden.
Wer sein Gold verleihen will, sollte vorher ein ausführliches persönliches Informationsgespräch vereinbaren. Sonst läuft man Gefahr, kompliziertes Kleingedrucktes zu übersehen mit versteckten Kosten oder unpassenden Modalitäten.
Das Gold selbst wird dann in der Regel beim Dienstleister gekauft. Statt des Goldes bekommt man aber nur einen Schuldschein. Ansonsten gelten die vertraglich vereinbarten Regelungen über Zinsen, Fristen und Rückgabe des Goldes.
Zunächst sind Gewinne aus dem Verkauf von physischem Anlagegold nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Da aber auch Kapitalerträge in Form von Zinsen anfallen, empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater.
Mehr: Edelmetalle und Steuer
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