GOLD | 1.925,25 $/oz | 1.807,74 €/oz | 58,12 €/g | 58.120 €/kg |
SILBER | 23,55 $/oz | 22,11 €/oz | 0,71 €/g | 710,85 €/kg |
Viele Anleger schätzen den Erwerb von Gold gegen Barzahlung, auch anonymes Tafelgeschäft genannt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Der Kauf von Gold gegen Cash ohne Namensnennung im Ladengeschäft war bis zum 31.12.2019 noch möglich bis zur Maximalgrenze von 9.999,99 Euro. Seit 1. Januar 2020 gelten 1.999,99 Euro als Obergrenze.
Dennoch sind die Folgen dieser erneuten drastischen Reduzierung der Obergrenze für den Barkauf gravierend. Und zwar für Privatanleger wie Edelmetall- und Münzhändler gleichermaßen.
Neue Obergrenze von 1.999,99 Euro tritt in Kraft
Bei größeren Beträgen sind Händler verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen
Bundesrat stimmt zu, Gesetz und 2.000 Euro Grenze kommt
Bundesrat stimmt dem vom Bundestag am 14. November 2019 verabschiedeten Gesetz zu. Damit ist das Gesetz und die 2.000 Euro Grenze so beschlossen. Es wird zum 1.1.2020 in Kraft treten.
Der Bundesrat regt in seinem Beschluss Drucksache 598/19 vom 29.11.2019 unter g) aber erneut an, den Schwellenwert auf 1.000 Euro zu senken und weist auf die angeblich sehr hohe Geldwäscheanfälligkeit des Goldhandels hin, jedenfalls soweit
Goldprodukte in bar bezahlt würden. Quelle: www.bundesrat.de
Bundestag beschließt Gesetz
Dem Gesetzesentwurf zur Absenkung des Schwellenbetrages auf 2.000 Euro wurde mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz soll schon zum 1.1.2020 in Kraft treten. Bundesrat muss noch zustimmen, was allerdings als Formsache gilt. Quellen:
Beschlussempfehlung zu Gesetzentwurf
www.bundestag.de
Bundesregierung folgt nicht Bundesratempfehlung
Die Bundesregierung nimmt die Empfehlung des Bundesrates, nur 1.000 Euro als Obergrenze für anonyme Barzahlung gesetzlich zu verankern, zur Kenntnis, will aber an der 2000 Euro Grenze festhalten: Quellen:
Pressemeldung Bundestag
Regierungsentwurf vom 09.10.2019. Dort u.a. Seite 148
Bundesrat empfiehlt 1000 Euro Obergrenze
In einer Stellungnahme empfiehlt der Bundesrat, nur 1.000 Euro als Obergrenze gesetzlich zu verankern. Quelle:
www.bundesrat.de / Stellungnahme Dort insbesondere Seite 12
Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage
Kleine Anfrage, eingereicht von mehreren Abgeordneten sowie der FDP-Fraktion. Frage:
“Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die einmaligen Kosten sein, die im Zusammenhang mit den Sorgfalts- und Meldepflichten für die Edelmetallhändler anfallen?”
Antwort: “Die Bundesregierung geht von einem einmaligen Erfüllungsaufwand….in Höhe von ca. 163.500 Euro aus”
Quelle: www.bundestag.de / kleine Anfrage. Dort insbesondere Seite 5 (=Frage 9)
Lesenswert übrigens ebenda auch die Antwort der Regierung auf Frage 6 (=Seiten 3 und 4): Dort wird für 2008 - 2018 eine Zunahme von Verdachtsmeldungen allgemein konstatiert. Betrachtet man aber die Zahl der Verdachtsmeldungen im Edelmetallbereich im speziellen, so sind die Zahlen rückläufig.
Erste Gesetzentwürfe
Beim Bundesfinanzministerium erarbeitet man einen ersten Gesetzentwurf ("Referenten-Entwurf" ). Augenfälligste Neuerung: Reduzierung der Bargeld-Obergrenze auf 2.000 Euro, dazu deutliche Verschärfung der Kontroll- und Sorgfaltspflichten für Händler. Quelle:
www.bundesfinanzministerium.de: Referentenentwurf / GWG. Dort insbesondere Seite 10.
Die Vorlage des BMF wird im Juli als "Regierungsentwurf" im Wesentlichen übernommen:
www.bundesfinanzministerium.de: Regierungsentwurf / GWG. Dort insbesondere Seiten 56, 82 & 87
EU verabschiedet "Richtlinie 2018/843"
Es ist ein Maßnahmenbündel zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche. Damit verbunden die Pflicht der Mitgliedsstaaten, diese Richtlinie bis 10. Januar 2020 in nationale Gesetze umzusetzen.
Quelle: www.eur-lex.europa.eu: Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Reduzierung der Obergrenze von 14.999,99 auf 9.999,99 Euro
Eine deutliche Beschneidung des anonymen Tafelgeschäftes. Bei einer Obergrenze von nur noch 2.000 Euro ist bereits der anonyme Kauf von zwei 1 oz Krügerrand Goldmünzen nicht mehr möglich (Goldpreis Stand Dezember 2021).
Trotzdem werden immer noch viele Anleger Gold anonym kaufen wollen. Tipp: Die GOLD.DE Händlerliste mit renommierten Händlern! Alle dort aufgeführten Edelmetallhändler tragen das Siegel GOLD.DE-zertifiziert: Zur GOLD.DE Händlerliste
Erheblicher Mehraufwand. Für viele kleinere Händler möglicherweise existenzbedrohend. Denn Händler werden deutlich stärker in die Pflicht genommen bei der Umsetzung des Know-Your-Customer-Prinzips (= KYC, kenne deinen Kunden). Im Zuge des zu leistenden Risikomanagements gelten jetzt allgemeine Sorgfaltspflichten schon ab einer deutlich geringeren Bargeldgrenze, und auch in stärkerem Maße als bisher.
Denn beim Überschreiten der Bargeld-Obergrenze ist es mit einer Ausweisprüfung allein nicht getan. So besteht etwa die Pflicht abzuklären, ob es Hinweise gibt auf einen kriminellen Hintergrund, wer "wirtschaftlich Berechtigter" ist, die Anwendung interner Sicherheitsmaßnahmen oder die verstärkte Überwachung der Geschäftsbeziehung bei Personen oder Unternehmen aus “Hochrisikoländern” sowie bei “politisch exponierten Personen”.
Bei Verdacht müssen Meldungen an die Behörden gemacht werden. Bei fahrlässigem Verstoß gegen diese Pflichten gelten erweiterte Bußgeldvorschriften. Die Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FUI) wurden gestärkt, das Transparenzregister ist nun für die Öffentlichkeit zugänglich.
Da wird sich mancher Edelmetallhändler überlegen, ob er das anonyme Tafelgeschäft überhaupt noch anbieten will. Ganz abgesehen davon, dass sich mancher hier zum Erfüllungsgehilfen der Ermittlungsbehörden degradiert sehen mag.
Wir werden ab 1. Januar 2020 kein anonymes Tafelgeschäft mehr anbieten
Auch von anderen Händlern hören wir ähnliche Einschätzungen.
Unterm Strich bedeutet diese erneute Verschärfung des Geldwäsche-Gesetzes eine Zunahme des online Handels.
Deutlich verschärft wurde die Situation auch durch die Corona-Krise. Die teils umfangreichen Hygienebestimmungen für Ladengeschäfte dürften ein Übriges tun, dass für viele Edelmetallhändler das anonyme Tafelgeschäft auf dem Prüfstand steht.
Terroranschläge, Geldwäsche, Panama-Papers, Vormarsch der Kryptos: Um nicht machtlos im Kampf gegen alte und neue Kriminalitäts-Szenarien zu sein, ist man auf EU-Ebene schon lange aktiv. Resultat ist ein ganzer Richtlinienkatalog, salopp auch bekannt als Geldwäschegesetz (GWG) oder Geldwäsche-Richtlinie. Die aktuellste Fassung trat im Sommer 2018 in Kraft als Richtlinie (EU) 2018/843. Hierin aufgeführt diverse Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus.
Verbunden mit dieser EU-Richtlinie ist die Pflicht an die EU-Mitgliedsstaaten, diese Vorgaben auf nationaler Ebene in Gesetze umzusetzen.
Zwar richtet sich das neue Gesetz mit den erweiterten Sorgfaltspflichten nicht nur an die Edelmetallbranche, sondern grundsätzlich an alle Branchen, die als besonders anfällig gelten für Geldwäsche, wie die Immobilien-, Glücksspiel-, Kunst-, Auktions- oder die Krypto-Branche.
Pikantes Detail für Edelmetallhändler ist allerdings die Senkung der Bargeldobergrenze für anonyme Tafelgeschäfte.
Nach der ersten Herabsetzung der Obergrenze im Juni 2017 von 14.999,99 Euro auf 9.999,99 Euro ist dies nun die zweite drastische Reduzierung der Obergrenze innerhalb kurzer Zeit. Auch in anderen EU-Ländern sind ähnliche Entwicklungen für das anonyme Tafelgeschäft zu beobachten, oder zu erwarten. Und selbst die aktuelle Grenze von 1.999,99 Euro ist manchen noch nicht genug, wie ein Blick auf unsere Chronologie zeigt.
Zum Vergleich: Die Schweiz war schon immer etwas großzügiger, was den anonymen Barkauf von Gold angeht. Dort waren bis 31.12.2019 Beträge bis 25.000 SFR erlaubt. Aber auch hier eine ähnliche Entwicklung: „Zum 1. Januar 2020 ist die neue Grenze von 15.000 CHF in Kraft getreten. Leider geht der Kelch der Bargeldbegrenzung für den Erwerb von Edelmetallen auch nicht an der Schweiz vorüber“, so Christian Brenner, Managing Director der Philoro Schweiz AG.
Man kann diese erneute Senkung der Bargeld Obergrenze durchaus in einem größeren Zusammenhang sehen. Es stellt sich also die Frage nach dem Cui bono: Wem nutzt es?
Kritiker bezweifeln ja schon länger, ob es beim Geldwäschegesetz wirklich nur um die Eindämmung von Kriminalität geht, oder ob da nicht mehr Absicht dahinter steckt. Denn bei einem Geldsystem ganz ohne Bargeld hätten (Zentral-) Banken endgültig die volle Kontrolle. Ohne Bargeld lässt sich schließlich jede gewünschte Zins- und Geldpolitik viel einfacher durchsetzen.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die Bestrebungen zur Bargeldabschaffung in einem anderen Licht. Bekanntlich werden seit Jahren in vielen Ländern die gesetzlichen Grenzen für Bargeldzahlung immer enger gezogen. Nur drei aktuelle Beispiele für allgemeine Bargeldobergrenzen aus anderen europäischen Ländern:
Bargeld Grenzen, die wohlgemerkt allgemein gelten, und nicht nur für den Kauf von Edelmetallen. In Deutschland gibt es derzeit noch keine allgemeine Bargeldbeschränkung.
Rückmeldungen aus Händlerkreisen wie auch von Privatanlegern, welche die GOLD.DE Redaktion erreichen, sind kritisch. Der Ball liegt also bei den Fachverbänden aus der Edelmetall- und Münzbranche, sich weiterhin in die Diskussion einzubringen.
Hallo ihr Lieben , die ganze Diskussion um Obergrenzen ,Beschränkungen und Auflagen, im Netz bringt nichts.Die Jugend hängt schon lange im Netz gefangen (sie schreiben sich in Foren zu Tode ) sie unterstützen aber permanent Systeme der elektronischen Überwachung.Wie wäre es wieder mit ehrlichen Geschäften bei dem man seinem Gegenüber in die Augen schaut.Diese Instinkte sind verloren gegangen oder ist es einfach die Bequemlichkeit???
Der brave Bürger vileicht noch Alleinstehend ist der Dumme, die großen Clans machen alle samt einen Ausflug zum Goldhändler und schon ist die obergrenze umgangen
Megakonzerne zahlen keine Steuern oder auf irgend welchen Inseln o. Oasen und dem kleinen Mann will man auf den Kopf stellen Aldous Huxley ahnte das schon 1932 in seinem distopischen Roman Schöne neue Welt
Hallo, kann mir jemand sagen, auf welchen Zeitraum der Kauf begrenzt ist? Gelten dann die max. 2000€ pro Tag oder pro Jahr? Denn dann kann ich ja 5x hintereinander oder täglich einmal zum Händler gehen und die Obergrenze zur Registrierung umgehen, wenn ich bei jedem Besuch 1900€ dort lasse.... sehe ich da etwas falsch? Ich bedanke mich für eine zuverlässige Antwort.!
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