GOLD | 2.986,65 $/oz | 2.744,03 €/oz | 88,22 €/g | 88.223 €/kg |
SILBER | 33,76 $/oz | 31,06 €/oz | 1,00 €/g | 998,60 €/kg |
Als Laie hat man nur begrenzte Möglichkeiten, falsches Gold von echtem Gold zu unterscheiden. Der Gang zum Experten ist unumgänglich. Dennoch möchten wir hier ein paar einfache Prüfmethoden vorstellen, die jeder zuhause durchführen kann. Sie geben zwar keine endgültige Gewissheit, können aber erste Anhaltspunkte liefern.
Hier ist es für Laien noch schwieriger Fälschungen zu erkennen, da im Schmuckbereich nicht mit reinem Gold gearbeitet wird, sondern Goldlegierungen üblich sind. Auch eine fehlende Punzierung muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Goldkette oder der goldene Ring gefälscht ist. Dies gilt vor allem bei antikem Schmuck.
Wir erwähnen trotzdem den Säuretest hier. Der Säuretest, auch Strichprobe genannt, gehört zur Grundausstattung eines jeden Juweliers oder Goldankäufers, ist aber auch für Laien erschwinglich und relativ einfach zu handhaben.
Dieser Säuretest für kleines Geld umfasst ein Set von mehren Säuren zum Prüfen von 8 Karat, 14 Karat, 18 Karat und 21 Karat Gold.
Inklusive Anleitung.
Professionelle Labors arbeiten mit aufwändigen Prüfverfahren wie Röntgenfluoreszenzanalyse, Ultraschallanalyse, Magnetwaagen oder Leitfähigkeitsmessungen. Für den schnellen Test verfügen sie zudem noch über sogenannte "Münzfische". Münzfische sind spezielle Mess-Schablonen, die es für alle gängigen Anlagemünzen gibt. Mehr:
Die GOLD.DE Umkreissuche zeigt an, wo sich in der Nähe Altgold-Ankäufer oder Edelmetallhändler befinden. GOLD.DE-Tipp: Orientieren Sie sich an Goldankäufern, die wir mit dem Zusatz "Premium" ausgezeichnet haben.
Die Chancen sind leider nicht gut, Geld zurück zu bekommen. Dennoch gibt es vier Dinge, die man tun sollte:
Gefälschte Goldbarren - Fake Goldbarren
Gefälschter Krügerrand
Wer Edelmetallhändler über GOLD.DE sucht, der hat die bestmögliche Sicherheit beim Goldkauf. Alle Händler im GOLD.DE-Preisvergleich führen das "GOLD.DE-zertifiziert" Siegel, d. h. es sind seriöse Händler, nach strengen Kriterien geprüft.
Amtsgericht erlaubt die Betrugsmasche mit "Autobahngold" bei ebay (Urteil vom 19.12.2018). Voraussetzung: privater Verkäufer.
Wenn er "Unkenntnis" vorgibt, darf er auch "750 gestempelt" angeben und unter "Echtschmuck " bei ebay anbieten.
Besonders pikant: ebay darf bei solchen Fälschungen dem Käufer wohl künftig keinen Käuferschutz mehr geben?
Gericht sagt: Ein "mündiger" (??) Käufer darf bei ebay den Angaben eines privaten Verkäufers generell nicht vertrauen!
Außerdem wurden die Vorschriften des Feingehaltsgesetzes für "private Verkäufer" (ohne Not?) außer Kraft gesetzt. (Gegensätzliche Urteile verschiedener Landgerichte wohl Fehlurteile?)
Weitere Folgen: Auch der pysische Verkauf von "Autobahngold" ist wohl künftig erlaubt, wenn es ein privater Verkäufer ist.
Weitere Auswirkung: EineStrafanzeige (gegen private Verkäufer) kann demnächst auch nicht mehr gestellt werden und die Eichämter dürfen kein Bußgeld mehr verhängen.
Fazit: Eine neue Erwerbsquelle für private Betrüger?
Urteil des AG Deggendorf vom 19.12.2019, Az: 1 C 531/18.
Berufungsfrist läuft am 04.02.2019 ab.
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