Gold: 2.170,48 € -0,48 %
Silber: 27,48 € -0,54 %
Stand: 23.05.2024 von ©GOLD.DE Redaktion
Seit 01.01.2020 ist der anonyme Goldkauf nur noch bis 1.999,99 Euro möglich. Dies ist die zweite Herabsetzung der Obergrenze innerhalb weniger Jahre. Somit eine unselige Entwicklung mit Tradition. Hinzu kommen die auf Rekordniveau gestiegenen Goldpreise pro Feinunze (31,1 Gramm) jenseits dieser gültigen Obergrenze. Die Hintergründe:
Stirbt anonymer Goldkauf?
Das Wichtigste in Kürze
  • Seit 1.1.2020 gilt die Grenze von 1.999,99 EUR für anonymen Goldkauf
  • Somit dritte Herabsetzung der Obergrenze seit 2017
  • Begründet wird das mit Geldwäschegesetz und Kampf gegen Terror
  • Negative Folgen für Händler wie Kunden gravierend
  • GOLD.DE dokumentiert hier den Gesetzgebungsprozess exklusiv

Obergrenze drastisch reduziert

Viele Anleger schätzen den Erwerb von Gold gegen Barzahlung, auch anonymes Tafelgeschäft genannt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Der Kauf von Gold gegen Cash ohne Namensnennung im Ladengeschäft war bis zum 31.12.2019 noch möglich bis zur Maximalgrenze von 9.999,99 Euro. Seit 1. Januar 2020 gelten 1.999,99 Euro als Obergrenze.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Natürlich kann man noch immer Gold in beliebiger Menge kaufen! Wer mehr kaufen will, bei dem ist der Händler aber verpflichtet, die Identität festzustellen, etwa per Ausweis, Kreditkarte oder Bankverbindung. Mehr: Gold anonym kaufen - alle Infos

Dennoch sind die Folgen dieser erneuten drastischen Reduzierung der Obergrenze für den Barkauf gravierend. Und zwar für Privatanleger wie Edelmetall- und Münzhändler gleichermaßen.

Geldwäschegesetz Verschärfung: Chronologie

  • 01. Januar
    2020

    Neue Obergrenze von 1.999,99 Euro tritt in Kraft

    Bei größeren Beträgen sind Händler verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen

  • 29. November
    2019

    Bundesrat stimmt zu, Gesetz und 2.000 Euro Grenze kommt

    Bundesrat stimmt dem vom Bundestag am 14. November 2019 verabschiedeten Gesetz zu. Damit ist das Gesetz und die 2.000 Euro Grenze so beschlossen. Es wird zum 1.1.2020 in Kraft treten.
    Der Bundesrat regt in seinem Beschluss Drucksache 598/19 vom 29.11.2019 unter g) aber erneut an, den Schwellenwert auf 1.000 Euro zu senken und weist auf die angeblich sehr hohe Geldwäscheanfälligkeit des Goldhandels hin, jedenfalls soweit Goldprodukte in bar bezahlt würden. Quelle: www.bundesrat.de

  • 14. November
    2019

    Bundestag beschließt Gesetz

    Dem Gesetzesentwurf zur Absenkung des Schwellenbetrages auf 2.000 Euro wurde mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz soll schon zum 1.1.2020 in Kraft treten. Bundesrat muss noch zustimmen, was allerdings als Formsache gilt. Quellen:
    Beschlussempfehlung zu Gesetzentwurf
    www.bundestag.de

  • 09. Oktober
    2019

    Bundesregierung folgt nicht Bundesratempfehlung

    Die Bundesregierung nimmt die Empfehlung des Bundesrates, nur 1.000 Euro als Obergrenze für anonyme Barzahlung gesetzlich zu verankern, zur Kenntnis, will aber an der 2000 Euro Grenze festhalten: Quellen:
    Pressemeldung Bundestag
    Regierungsentwurf vom 09.10.2019. Dort u.a. Seite 148

  • 20. September
    2019

    Bundesrat empfiehlt 1000 Euro Obergrenze

    In einer Stellungnahme empfiehlt der Bundesrat, nur 1.000 Euro als Obergrenze gesetzlich zu verankern. Quelle:
    www.bundesrat.de / Stellungnahme Dort insbesondere Seite 12

  • 03. September
    2019

    Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage

    Kleine Anfrage, eingereicht von mehreren Abgeordneten sowie der FDP-Fraktion. Frage:
    “Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die einmaligen Kosten sein, die im Zusammenhang mit den Sorgfalts- und Meldepflichten für die Edelmetallhändler anfallen?”
    Antwort: “Die Bundesregierung geht von einem einmaligen Erfüllungsaufwand….in Höhe von ca. 163.500 Euro aus”
    Quelle: www.bundestag.de / kleine Anfrage. Dort insbesondere Seite 5 (=Frage 9)

    Lesenswert übrigens ebenda auch die Antwort der Regierung auf Frage 6 (=Seiten 3 und 4): Dort wird für 2008 - 2018 eine Zunahme von Verdachtsmeldungen allgemein konstatiert. Betrachtet man aber die Zahl der Verdachtsmeldungen im Edelmetallbereich im speziellen, so sind die Zahlen rückläufig.

  • 20. Mai
    2019

    Erste Gesetzentwürfe

    Beim Bundesfinanzministerium erarbeitet man einen ersten Gesetzentwurf ("Referenten-Entwurf" ). Augenfälligste Neuerung: Reduzierung der Bargeld-Obergrenze auf 2.000 Euro, dazu deutliche Verschärfung der Kontroll- und Sorgfaltspflichten für Händler. Quelle:
    www.bundesfinanzministerium.de: Referentenentwurf / GWG. Dort insbesondere Seite 10.
    Die Vorlage des BMF wird im Juli als "Regierungsentwurf" im Wesentlichen übernommen: www.bundesfinanzministerium.de: Regierungsentwurf / GWG. Dort insbesondere Seiten 56, 82 & 87

  • Sommer
    2018

    EU verabschiedet "Richtlinie 2018/843"

    Es ist ein Maßnahmenbündel zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche. Damit verbunden die Pflicht der Mitgliedsstaaten, diese Richtlinie bis 10. Januar 2020 in nationale Gesetze umzusetzen.
    Quelle: www.eur-lex.europa.eu: Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

  • Juni
    2017

    Reduzierung der Obergrenze von 14.999,99 auf 9.999,99 Euro


Was bedeutet das für Privatanaleger?

Eine deutliche Beschneidung des anonymen Tafelgeschäftes. Bei einer Obergrenze von nur noch 2.000 Euro ist bereits der anonyme Kauf von 1 Unze Krügerrand Goldmünze nicht mehr möglich (Goldpreis Stand Mai 2024).

Trotzdem wollen immer noch viele Anleger Gold anonym kaufen. Hersteller haben reagiert und eine neue Barrengröße mit 25 Gramm aufgelegt, welche bei aktuellem Goldpreis anonym gekauft werden kann.

Tipp: Die GOLD.DE Händlerliste mit renommierten Händlern! Alle dort aufgeführten Edelmetallhändler tragen das Siegel GOLD.DE-zertifiziert: Zur GOLD.DE Händlerliste

Was bedeutet das für Edelmetallhändler?

Erheblicher Mehraufwand. Für viele kleinere Händler möglicherweise existenzbedrohend. Denn Händler werden deutlich stärker in die Pflicht genommen bei der Umsetzung des Know-Your-Customer-Prinzips (= KYC, kenne deinen Kunden). Im Zuge des zu leistenden Risikomanagements gelten jetzt allgemeine Sorgfaltspflichten schon ab einer deutlich geringeren Bargeldgrenze, und auch in stärkerem Maße als bisher.

Denn beim Überschreiten der Bargeld-Obergrenze ist es mit einer Ausweisprüfung allein nicht getan. So besteht etwa die Pflicht abzuklären, ob es Hinweise gibt auf einen kriminellen Hintergrund, wer "wirtschaftlich Berechtigter" ist, die Anwendung interner Sicherheitsmaßnahmen oder die verstärkte Überwachung der Geschäftsbeziehung bei Personen oder Unternehmen aus “Hochrisikoländern” sowie bei “politisch exponierten Personen”.

Zudem müssen internationale Sanktionslisten beachtete werden. Dort ist vermerkt, mit welchen natürlichen und juristischen Personen keine oder nur eingeschränkt Geschäfte getätigt werden dürfen.

Bei verdächtigen Transaktionsanbahnungen müssen die Händler Meldung an die Behörden machen. Bei fahrlässigem Verstoß gegen diese Pflichten gelten erweiterte Bußgeldvorschriften. Die Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FUI) wurden gestärkt, das Transparenzregister ist nun für die Öffentlichkeit zugänglich.

Da wird sich mancher Edelmetallhändler überlegen, ob er das anonyme Tafelgeschäft überhaupt noch anbieten will. Ganz abgesehen davon, dass sich mancher hier zum Erfüllungsgehilfen der Ermittlungsbehörden degradiert sehen mag.

Wir werden ab 1. Januar 2020 kein anonymes Tafelgeschäft mehr anbieten

Hartmut Aschhoff, Aschhoff Edelmetalle Frankfurt.

Auch von anderen Händlern hören wir ähnliche Einschätzungen.

Was bedeutet das für den Edelmetall-Markt?

Unterm Strich bedeutet diese erneute Verschärfung des Geldwäsche-Gesetzes und eine Zunahme des Online-Handels.

Deutlich verschärft wurde die Situation auch durch den Russland-Ukraine-Krieg und den China-Taiwan-Konflikt, die ständig neue Sanktionen mit sich bringen , bei denen es den Händlern schwer fällt, den Überblick über die Art der Handelseinschränkungen bzw. Verbote sowie die betroffenen Personen, Unternehmen und Institutionen zu behalten.

Diskussion und Hintergründe

Terroranschläge, Geldwäsche, Panama-Papers, Vormarsch der Kryptos: Um nicht machtlos im Kampf gegen alte und neue Kriminalitäts-Szenarien zu sein, ist man auf EU-Ebene schon lange aktiv. Das Ergebnis ist ein ganzer Richtlinienkatalog, umgangssprachlich auch Geldwäschegesetz (GWG) oder Geldwäscherichtlinie genannt.. Die aktuellste Fassung trat im Sommer 2018 in Kraft als Richtlinie (EU) 2018/843. Hierin aufgeführt diverse Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus.

Verbunden mit dieser EU-Richtlinie ist die Pflicht an die EU-Mitgliedsstaaten, diese Vorgaben auf nationaler Ebene in Gesetze umzusetzen.

Zwar richtet sich das neue Gesetz mit den erweiterten Sorgfaltspflichten nicht nur an die Edelmetallbranche, sondern grundsätzlich an alle Branchen, die als besonders anfällig gelten für Geldwäsche, wie die Immobilien-, Glücksspiel-, Kunst-, Auktions- oder die Krypto-Branche.

Pikantes Detail für Edelmetallhändler ist allerdings die Senkung der Bargeldobergrenze für anonyme Tafelgeschäfte.

Tod auf Raten - oder: Politik mit Tradition

Nach der ersten Herabsetzung der Obergrenze im Juni 2017 von 14.999,99 Euro auf 9.999,99 Euro ist dies nun die zweite drastische Reduzierung der Obergrenze innerhalb kurzer Zeit. Auch in anderen EU-Ländern, wie Österreich, sind ähnliche Entwicklungen für das anonyme Tafelgeschäft zu beobachten, oder zu erwarten. Und selbst die aktuelle Grenze von 1.999,99 Euro ist manchen noch nicht genug, wie ein Blick auf unsere Chronologie zeigt.

Stirbt anonymer Goldkauf?

Zum Vergleich: Die Schweiz war schon immer etwas großzügiger, was den anonymen Barkauf von Gold angeht. Dort waren bis 31.12.2019 Beträge bis 25.000 SFR erlaubt. Aber auch hier eine ähnliche Entwicklung: „Zum 1. Januar 2020 ist die neue Grenze von 15.000 CHF in Kraft getreten. Leider geht der Kelch der Bargeldbegrenzung für den Erwerb von Edelmetallen auch nicht an der Schweiz vorüber“, so Christian Brenner, Managing Director der Philoro Schweiz AG.

Cui bono?

Man kann diese erneute Senkung der Bargeld Obergrenze durchaus in einem größeren Zusammenhang sehen. Es stellt sich also die Frage nach dem Cui bono: Wem nutzt es?

Kritiker bezweifeln ja schon länger, ob es beim Geldwäschegesetz wirklich nur um die Eindämmung von Kriminalität geht, oder ob da nicht mehr Absicht dahinter steckt. Denn bei einem Geldsystem ganz ohne Bargeld hätten (Zentral-) Banken endgültig die volle Kontrolle. Ohne Bargeld lässt sich schließlich jede gewünschte Zins- und Geldpolitik viel einfacher durchsetzen.

Vor diesem Hintergrund erscheinen die Bestrebungen zur Bargeldabschaffung in einem anderen Licht. Bekanntlich werden seit Jahren in vielen Ländern die gesetzlichen Grenzen für Bargeldzahlung immer enger gezogen. Nur drei aktuelle Beispiele für allgemeine Bargeldobergrenzen aus anderen europäischen Ländern:

  • Frankreich: 1.000.- Euro
  • Spanien: 2.500.- Euro
  • Italien: 2.999.- Euro

Bargeldgrenzen, die wohlgemerkt allgemein gelten, und nicht nur für den Kauf von Edelmetallen.

In Deutschland gibt es derzeit noch keine allgemeine Bargeldbeschränkung. Allerdings dürften im Zuge der europäischen Gesetzesharmonisierung solche Grenzen auch für Deutschland nur eine Frage der Zeit sein. Schließlich plant die Europäische Zentralbank (EZB) ganz konkret die Einführung einer eigenen digitalen Zentralbankwährung (Central Bank Digital Currencies / CBDC). Diese CBDC wird sich aber speziell in Ländern wie Deutschland, in dem Bargeld nach wie vor sehr geschätzt wird, nur durchsetzen lassen, wenn Bar-Transaktionen immer stärker sanktioniert werden.

Risiken, die aus den CBDC resultieren sehen Banken und Sparkassen v. a. dann, wenn, wie von der EZB geplant, eigene Konten und Bankdienstleistungen angeboten werden. Hier reichen die Befürchtungen von totaler Überwachung der Transaktionen über die Möglichkeit der Konto-Sanktionierung durch die EZB bis hin zum digitalen Bank-Run. Letzteres könnte dann eintreten, wenn die Halter von CBDC diese aus vermeintlichen Sicherheitsgründen lieber bei der EZB als bei einer Geschäftsbank halten. So könnten Kreditinstitute nicht nur in einen kaum zu gewinnenden Wettbewerb, z B. bei Darlehen, mit der EZB geraten. Sie könnten auch unter massiven Mittelabflüssen hin zur EZB leiden - bis hin zur Existenzbedrohung.

Fazit

Rückmeldungen aus Händlerkreisen wie auch von Privatpersonen, welche die GOLD.DE Redaktion erreichen, sind kritisch. Der Ball liegt also bei den Fachverbänden aus der Edelmetall- und Münzbranche, sich weiterhin in die Diskussion einzubringen.

Bislang hat die Lobbyarbeit im Sinne des Kundenkreises der Edelmetallhändler nicht gefruchtet. Die Politik geht weiter unbeirrt den Weg der fortschreitenden Bargeldsanktionierung, der Offenlegung der Transaktionen sowie der zunehmenden Transparenz auch bei dem Besitz von Vermögenswerten, z. B. durch den Gesetzesentwurf (Mai 2024) zum VVBG (Gesetz zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte (Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz – VVBG).

Es ist ergo tatsächlich davon auszugehen, dass die Möglichkeit des anonymen Goldkaufs über gewerbliche Händler in Zukunft gänzlich abgeschafft wird, um neben der Eindämmung der Kriminalität auch fiskal-, geld- und sogar klimapolitische Ziele durchzusetzen.


Weitere Informationen:

Ihre Meinung zum Thema?
Sicherheitsfrage: Wie viele Münzen sehen Sie?
Fragen über Fragen
Ich stimme zu, dass mein Kommentar und Name zur Veröffentlichung auf GOLD.DE gespeichert wird. Die Netiquette für Kommentare hab ich gelesen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per Mail an info@gold.de widerrufen. Unsere Datenschutzerklärung.
von 2000 und 1 | 27.05.2024, 10:17 Uhr Antworten

"Wo kein Kläger da kein Richter", "aktuelle Gesetzeslage" und "[private] Kleinanzeigen" sind ja genau die Probleme: Wenn solche Gesetze erst einmal da sind, kriegt man sie nur schwer wieder weg. Was machen Sie, wenn Sie auf so einer Plattform etwas für 2000+ Euro verkaufen? Mittlerweile muß man dort seine Kontonummer hinterlegen oder ein Treuhandkonto akzeptieren -> wer dann nicht meldet / erklärt bekommt Probleme. Wenn jemand klagt, wegen Unzufriedenheit, hat man gleich doppelt Ärger. Wenn Sie in Spanien neue Reifen brauchen, weil Sie durch ein paar Nägel gefahren sind, kommen Sie bar schon ans Limit. Karte funktioniert mal nicht und dann? Nützt Ihnen auch der Pfandleiher nichts. In den Stellungnahmen der Vereine / Gewerkschaften werden noch strengere Befugnisse gefordert. Da ist von bestimmten Summen die Rede. Das kann bei Inflation übermorgen schon überholt sein. Dass diese Spezialisten sowas in der Gesetzgebung und den Entwürfen nicht berücksichtigen! K. I. hätte es bestimmt erkannt und den Referenten für ihren Entwurf den Goldwert als Referenz für Strafmaß und - Grenzen vorgeschlagen ;)

von Jürgen m | 26.05.2024, 21:43 Uhr Antworten

Ich sehe da kein Problem. Verkaufen konnte man schon immer Null anonym.

von Robert Happek | 26.05.2024, 14:07 Uhr Antworten

Eine andere naheliegende Moeglichkeit wird im Artikel nicht genannt: Bei der prekaeren Verschuldung der oeffentlichen Hand muss jede Moeglichkeit Steuer zu vermeiden unterbunden werden. Bargeld Transaktionen sind steuerlich schwierig zu verfolgen. Daher Obergrenzen.

In diesem Zusammenhang muss auch die Frage diskutiert werden wie lange noch der Kauf von Gold Mehrwertsteuerfrei bleibt. Vor Einfuehrung des Euro wurde der Kauf von Gold in Deutschland mit einer MWST belegt. Diese ist mit der Einfuehrung des Euro abgeschafft worden. Warum wohl ? Diese Frage ist nie oeffentlich diskutiert worden. Wollte man damit Sparern eine Tuer offenlassen im Falle eines Scheiterns des Euro ? Das ist naheliegend, denn der Euro war eine geschichtlich noch nie dagewesene Konstruktion.

Ich persoenlich sorge mich jedenfalls um Obergrenzen beim Barkkauf von Gold nicht so sehr wie ich Sorge habe um eine baldige Einfuehrung der Mwst auf den Kauf von Gold.

Copyright © 2009-2024 by GOLD.DE – Alle Rechte vorbehalten

Konzept, Gestaltung und Struktur sowie insbesondere alle Grafiken, Bilder und Texte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Missbrauch wird ohne Vorwarnung abgemahnt. Alle angezeigten Preise in Euro inkl. MwSt. (mit Ausnahme von Anlagegold), zzgl. Versandkosten, sofern diese anfallen. Verfügbarkeit, Abholpreise, Goldankauf und nähere Informationen über einzelne Artikel sind direkt beim jeweiligen Händler zu erfragen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Stand: 16:29:33 Uhr