Gold: 2.070,28 € 0,00 %
Silber: 23,15 € 0,00 %
Stand: 02.10.2020 von Tsenkis Kerim
Jeder Edelmetallliebhaber, der seine Schätze zuhause verwahrt, sollte sich auch Gedanken machen zur Versicherung. Wie hoch und unter welchen Umständen sind Goldbarren, Münzen und ähnliche Wertgegenstände versichert bei Raub und Einbruch? Hierzu einige Tipps.
Hausratversicherung: Edelmetalle und Münzen richtig versichern

Grundsätzlich möchte man seinen Schaden ersetzt haben. Die Hausratversicherung ist eine mögliche und einfache Variante. Sie kann folgende Schadenereignisse abdecken: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Raub, Vandalismus, Überspannungsschäden durch Blitz an elektronischen Geräten und vor allem Einbruchdiebstahl. Optional ist es auch möglich, Glas, weitere Elementarschäden und Fahrraddiebstahl (auch außerhalb der versicherten eigenen Wohnung, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind) zu versichern. Immer beliebter werden auch sogenannte „Allgefahren-Deckungen“.

Bei Ihren Edelmetallen sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Hinweise beachten, die insbesondere nach einem Schadenfall von großer Wichtigkeit sind.

Beispiel Schadenfall Einbruchdiebstahl

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Nach einem 14 tägigen Urlaub kommen Sie zurück und stellen fest, dass bei Ihnen eingebrochen wurde. Es fehlen einige Dinge im Haus, Ihre Wertsachen (Gold, Münzen, Schmuck usw.) wurden komplett entwendet.

Was ist zu tun?

Natürlich muss sofort die Polizei verständigt werden und umgehend eine Meldung an Ihren Versicherer erfolgen. In beiden Fällen müssen Sie den Nachweis führen, welche Gegenstände/Wertsachen entwendet wurden. Insbesondere bei Wertsachen wird Ihre Versicherung genauer nachfragen.

Sie müssen eine Liste mit den entwendeten Sachen bei der Polizei abgeben. Tipp: Geben Sie die Liste lieber später ab als zu früh und unvollständig, aber dennoch rechtzeitig und vollständig. Versicherungstechnisch gibt es bei Münzen und Schmuck einen Handelswert. Bei Barren einen Materialwert.

Wie beweise ich die abhanden gekommenen Münzen?

Grundsätzlich sind Sie gegenüber Ihrem Versicherer in der Beweispflicht. Rechnungen sind der einfachste Weg. Nun wissen auch die Versicherer, dass nicht immer Rechnungen existieren. Münzen kann man beispielsweise auch anonym auf Messen oder beim Händler kaufen. Hierbei helfen Fotos. Um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Trennung der Metalle in Gruppen (Gold, Silber, Platin, Palladium usw.)
  2. Mindestens je ein Foto des einzelnen Produktes mit Vorder- und Rückseite (Jahrgang und Gewicht)
  3. Gruppenfotos der einzelnen Gewichtseinheiten (1 oz, 1/2 oz, 1/4 oz usw.)
  4. Fotos vom gesamten Bestand der Münzen und die aktuelle Tageszeitung
  5. Bei historischen Münzen sowie auch bei einem hohen Wert macht ein Wertgutachten Sinn.
  6. Sie können den vorhandenen Bestand mit allen bestehenden Münzen dem Versicherer schon mal melden. Dies wird beim Versicherer in der Akte vermerkt.
  7. Jeder Schadenfall unterliegt immer einer Einzelfallüberprüfung

Hinzu führen Sie eine Liste mit Angabe der Münzen, Jahrgang, eventuell Prägestätte usw. Es sieht nach viel Arbeit aus, doch nur beim ersten Mal. Danach brauchen Sie die neuen Münzen nur nachtragen.

Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie das Fotografieren und Zählen mit einer Person Ihres Vertrauens durchführen. Dies gewährleistet bei Unstimmigkeiten Klarheit.

Die Entschädigungen der Münzen wird vorgenommen nach dem Wert am Schadentag.

Höhe der Versicherungssumme bei der Hausratversicherung:

Vereinbaren Sie am besten ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Vermittler und ermitteln Sie Ihren persönlichen Versicherungsbedarf.

Zunächst sollte man die Versicherungssumme überprüfen. Achtung, hierbei gilt der Wiederbeschaffungswert. Dies bedeutet, es gilt der Wert Ihrer Gegenstände versichert, den Sie dazu aufwenden müssen, Sachen gleicher Art, Güte und Funktion wiederzubeschaffen (Neuwert). Maßstab hierbei sind 650 € pro qm Wohnfläche. Die Gefahr einer Unterversicherung sollte gut bedacht und von vornherein ausgeschlossen werden. Sparen Sie nicht am falschen Ende! Wir reden von ein paar Euros im Monat. Das sollte es Ihnen wert sein.

Die Münzen fallen unter den Begriff der "Wertsachen". Es gibt viele Tarife auf dem Markt, die 20% oder 25% der Hausratversicherungssumme der Wertsachen als Höchstgrenze versichern. Als absolute Höchstsumme gelten in der Regel 20.000 €.

Ein Beispiel: 100 qm Wohnung x 650 € pro qm = 65.000 € Versicherungssumme. Davon 25% Wertsachen = 16.250 €. Sie haben also Ihre Münzen bis 16.250 € versichert. Haben Sie mehr oder weniger als diese Summe? Das sollten Sie erst einmal prüfen. Weiter: Muss es in einem Wertbehältnis aufbewahrt werden oder nicht? Reicht die Versicherungssumme mit dem Hausrat und auch der Wertsachen, wie in diesem Fall aus? Wenn ihr Hausrat schon 65.000 € Wert hat, sollten sie eine höhere Versicherungssumme wählen. Bei einem Totalschaden, also erst Einbruchdiebstahl, danach Brandstiftung, haben Sie alles verloren. Bedenken Sie, dafür ist man versichert. Wenn jede Hausratversicherung Schäden nur bis 1000 € zahlen würde, würden die meisten auf so eine Versicherung verzichten.

Stichwort Wertsachen: Es gibt auf dem Markt Hausratversicherungen die auch bis zu 100% der Versicherungssumme Wertsachen versichern, und sogar außerhalb eines Wertschutzschrankes bis zu 50.000 €. Grundsätzlich sollten Anschaffungen im Bezug auf einen Wertschutzschrank mit dem Versicherer abgesprochen werden.

Tipp: Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen den Wert Ihrer Edelmetalle. Dieser kann durch Zukäufe und Wertsteigerungen, die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme zu Ihren Ungunsten überschreiten. Damit ist nicht jährliche Dynamik des Versicherers gemeint.

Bei Neuanschaffungen, die den Wert ihres Hausrates erhöhen, haben Sie üblicherweise eine Vorsorge z. B. 20% der Versicherungssumme mitversichert. Beispiel: 65.000 € Versicherungssumme, 20% beträgt die Vorsorge, also beträgt die Versicherungssumme kurzfristig bis zu 78.000 €.

Fragen Sie bei ihrem Versicherer nach, wie hoch (Summe der Wertsachen) und unter welchen Umständen (mit oder ohne Tresor bzw. einem anderen Wertbehältnis) versichert ist. Lassen Sie es sich schriftlich geben. Ich rede hier nicht von 500 € oder 1000 € Schaden, sondern das Vielfache davon. Es geht um Ihre Existenz.

In diesen Monaten gibt es am meisten Einbrüche
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Autor: Tsenkis Kerim
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von Jack | 25.01.2019, 11:27 Uhr Antworten

Moin,
wenn ich meine Münzen (Sondermünzen DM/Euro) von einem Münzgutachter mittels Wertgutachten schätzen lasse, gilt das für die Versicherung als Nachweis?

von Roger Le Coco | 02.12.2018, 00:19 Uhr Antworten

Sehr hilfreicher Artikel. Danke für die kompetente Info.

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