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Stand: 16.02.2024 von Hannes Zipfel
Update (Februar 2025) zur Differenzbesteuerung: Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Differenzbesteuerung für neu in die EU importierte Silbermünzen vollständig – sie unterliegen dann der Regelbesteuerung mit 19 % Mehrwertsteuer auf den gesamten Verkaufspreis. Bestehende Lagerbestände und Münzen aus Privatankäufen können jedoch weiterhin differenzbesteuert verkauft werden.
UPDATE: Comeback der Differenzbesteuerung bei Silber?

Für Silbermünzen, die bereits vor 2025 in die EU eingeführt wurden und der Differenzbesteuerung unterliegen, gilt eine Übergangsregelung: Sie können weiterhin differenzbesteuert verkauft werden, solange sie sich im Lagerbestand des Händlers befinden. Darüber hinaus bleibt die Differenzbesteuerung für Silbermünzen aus Privatankäufen bestehen. Bei diesen wird weiterhin nur die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis mit 19 Prozent besteuert. Was das für Anleger bedeutet, erfahren Sie hier.

Hintergründe zur „Wiedereinführung“ der Differenzbesteuerung für Silber

Ende September 2022 brachte ein internes Papier des Bundesfinanzministeriums (BMF) den Stein ins Rollen, der die Abschaffung der Anwendung der Differenzbesteuerung für prägefrische Silbermünzen zur Folge hatte, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland importiert wurden.

Bis dahin mussten Händler lediglich die Differenz zwischen An- und Verkaufswert dieser Münzen bzw. Münzbarren (Händler-Marge) mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent belegen. Ab Ende 2022 galt dieser Umsatzsteuersatz dann für den kompletten Netto-Münzwert. Der Umsatz mit Silbermünzen war im darauffolgenden Jahr 2023 hierzulande stark rückläufig.

Doch nun soll es, zumindest für einige Zeit, möglich werden, dank der EU-Zollunion prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern, zum Beispiel über den Umweg Polen, zu importieren, die dort mit lediglich 8 Prozent Einfuhr-Umsatzsteuer (EUSt.) belegt sind.

Deutsche Münzhändler könnten die aus dem EU-Nachbarland importierten Münzen dann differenzbesteuert weiterverkaufen.

Zu den 8 Prozent polnische Einfuhr-Umsatzsteuer käme also nur noch die Besteuerung der Händlermarge in Deutschland mit 19 Prozent dazu. Gegenüber einer Vollversteuerung des gesamten Netto-Münzwertes mit 19 Prozent rechnen Edelmetallhändler mit einer Ersparnis von 5-10 Prozent.

Beispiel der Differenzbesteuerung

Für diese Münzen ist die neue Differenzbesteuerung aktuell relevant

  • Prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Staaten
  • Prägefrische Silbermünz-Barren aus Nicht EU-Staaten (zunächst Ein-Unzen-Barren)
  • Silbermünzen aus EU-Staaten mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz (deutlich niedriger als 19 Prozent)

Nach wie vor gültig ist die Differenzbesteuerung für Sammlermünzen (numismatische Münzen) und für Münzen, die Händler von Kunden ankaufen und wiederverkaufen (Gebrauchtware).

Neue Lieferketten notwendig

Bislang beziehen deutsche Edelmetallhändler ihre Nicht-EU-Ware entweder direkt von den Münzprägeanstalten in Australien, Kanada, Südafrika, Großbritannien oder den USA bzw. von in Deutschland ansässigen Großhändlern.

Um die Differenzbesteuerung über z. B. den Umweg Polen zu realisieren, müssen neue Lieferketten aufgebaut werden. Dazu können Händler Tochtergesellschaften in Polen gründen, mit polnischen Händlern oder Rechtsvertretungen kooperieren bzw. die Großhändler in Deutschland übernehmen den Import aus Polen.

Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, sodass die frühere Ersparnis der Differenzbesteuerung nicht in vollem Umfang erreicht wird, zumal die Silbermünzen in Deutschland nur mit dem ermäßigten Einfuhr-Umsatzsteuersatz von 7 Prozent besteuert wurden (in Polen sind es 8 Prozent).

Beispielrechnung Silberkauf differenzbesteuert

Erste Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrung

Die Differenzbesteuerung kommt bereits jetzt vereinzelt bei Händlern in Deutschland zum Einsatz. Entsprechende Angebote werden als „differenzbesteuert“ gekennzeichnet.

Wie lange die Möglichkeit für Anleger besteht, in den Genuss der neuen Differenzbesteuerung zu kommen, ist ungewiss. Es liegt bereits mindestens eine Beschwerde (Aktenzeichen CPLT(2023)01105) wegen Wettbewerbsverzerrung bei der EU vor, da nicht alle Staaten der Europäischen Union einen reduzierten Einfuhrumsatzsteuer-Satz (EUSt.-Satz) haben.

Diese Staaten sind nun im Handel mit Silbermünzen innerhalb der Europäischen Union benachteiligt.

Die neue polnische Regierung unter dem Ministerpräsidenten und ehemaligen EU-Ratspräsidenten Donald Tusk könnte ihrerseits die steuerliche Ausnahmeregelung für prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Staaten kippen.

Auch die polnischen Finanzbehörden haben sich noch nicht abschließend zur Legitimation dieser Methode der Differenzbesteuerung geäußert.

Es gibt also einige Unwägbarkeiten, deren sich Anleger bewusst sein sollten. Wer die Chance nutzen möchte, Silbermünzen bzw. Münzbarren differenzbesteuert zu erwerben, sollte immer auch bedenken, dass gerade Silber ein hochvolatiles Edelmetall ist, dessen Schwankungsbreite die Ersparnis schnell kompensieren kann. Interessant ist die Möglichkeit der Kostenersparnis auf jeden Fall. Sie sollte gleichwohl nicht allein ausschlaggebend für eine Kaufentscheidung sein.

Ein Risiko, dass Steuern nachgezahlt werden müssen, besteht für Anleger nicht.

Disclaimer:
Bei den obigen Ausführungen handelt es sich weder um eine steuerliche noch eine juristische Beratung. Die Ausführungen sind in ihrer Aussagekraft nicht rechtsverbindlich. Jedwede Haftung ist ausgeschlossen. Es handelt sich bei der beschriebenen Methode der Differenzbesteuerung um einen komplexen Vorgang, der nur verkürzt wiedergegeben wurde. Jederzeitige Änderungen des Rechtsrahmens sind möglich und eigene Recherchen ratsam.

Autor: Hannes Zipfel
Ökonom
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