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Stand: 01.07.2020 von Hannes Zipfel
Zur Stützung der Wirtschaft und speziell des Konsums hat die Bundesregierung eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Vom 1. Juli an bis zum Jahresultimo 2020 kommen auch Käufer von Edelmetallen in den Genuss dieser Steuersenkung. Worauf man als Käufer achten muss, welche Edelmetalle günstiger werden und wie groß die Ersparnis bei den verschiedenen Edelmetallen und Produkten tatsächlich ist.
Ab Juli sinkt die Mehrwertsteuer auch für Edelmetalle

Ab wann gilt die neue Mehrwertsteuer?

Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für den Zeitraum vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Der volle Satz wird von 19 Prozent auf 16 Prozent reduziert, der ermäßigte Satz sinkt von 7 Prozent auf 5 Prozent.

Die Steuersenkung wird auch Auswirkungen auf die Preise von Silber, Platin und Palladium haben, die ab dem 1. Juli 2020 verkauft werden. Gold, sofern es sich um Anlagegold handelt, ist von der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer in Deutschland befreit und daher von der Steueränderung nicht betroffen.

Goldmünzen und Barren bleiben von der Mehrwertsteuer komplett befreit

Beim Kauf von Gold fällt in Deutschland seit 1993 keine Mehrwertsteuer an. Das gilt allerdings nur, wenn es sich um Anlagegold handelt. Als Anlagegold bezeichnet man Goldbarren oder Goldmünzen, die alle in der EU-Richtlinie 98/80/EG1 festgelegten Kriterien erfüllen:

  • Goldmünzen: Goldmünzen gelten als Anlagegold, wenn sie einen Feingehalt (Goldanteil) von mindestens 900/1000 aufweisen und im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren.

  • Der Preis für die Münze darf nicht mehr als 80 Prozent über dem Offenmarktwert (Spot-Preis) des enthaltenen Goldes liegen.

Alle gängigen Anlagemünzen wie der "Krügerrand”, der “Maple Leaf”, der “Wiener Philharmoniker”, das “Känguru” oder der “China Panda” erfüllen diese Voraussetzungen.

Bei deutschen Gedenkmünzen aus Gold wie dem Goldeuro handelt es sich in der Regel ebenfalls um Anlagegold.

Bei anderen ausländischen Goldmünzen, lässt sich anhand dieses jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Verzeichnisses der befreiten Goldmünzen prüfen, ob sie als Anlagegold klassifiziert sind oder nicht.

Stimmen Ausgabeland und Nennwert mit einer in der Liste aufgeführten Münzen überein, ist keine Mehrwertsteuer zu zahlen.

  • Goldbarren: Gold in Form von Barren oder Plättchen gilt als Anlagegold, wenn es einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweist. Die im Handel erhältlichen Goldbarren aller bekannten deutschen und internationalen Hersteller wie Heraeus, Umicore, Argor Heraeus, Valcambi oder Metalor erfüllen dieses Voraussetzung und werden folglich ohne Mehrwertsteuer verkauft.

Münzen und Münzbarren aus Silber, Platin und Palladium 

Beim Erwerb von Barren aus Silber sowie Münzen und Barren aus Platin und Palladium fällt in Deutschland der volle Mehrwertsteuersatz an. Hier sinkt die Mehrwertsteuer also von 19 auf 16 Prozent, bezogen auf den Nettopreis der Ware.

Es ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Edelmetall-Händler aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks und der mittlerweile wieder deutlich entspannteren Versorgungslage durch die Raffinerien und Prägeanstalten die Steuerersparnis an ihre Kunden größtenteils weitergibt.

Da die zweimalige Umstellung der Umsatzsteuer innerhalb von nur sechs Monaten doppelten Aufwand für die Händler bedeutet, kann es sein, dass einige Händler diese Zusatzkosten zumindest teilweise auf ihre Kunden überwälzen.

Sonderbesteuerung bei Silbermünzen

Der Kauf von Silbermünzen ist seit dem Jahr 2014 in Deutschland zwar ebenfalls mit dem vollen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent besteuert, die Edelmetall-Händler nutzen jedoch die Möglichkeit der sogenannten Differenzbesteuerung bei Silbermünzen, die aus dem Nicht-EU-Ausland importiert werden (z. B. Maple Leaf aus Kanada).

Anders als bei der Regelbesteuerung wird der volle Mehrwertsteuersatz nicht auf den kompletten Wert der Silbermünze erhoben. Besteuert wird nur die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Händlers und dem Verkaufspreis an den Endkunden.

Dadurch, dass lediglich die Händlerspanne dem normalen Mehrwertsteuersatz unterliegt, sinkt ab 1. Juli die Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert der Silbermünze auf ein ähnlich hohes Niveau wie der aktuelle verminderte Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent.

Bei der Einfuhr der Silbermünzen aus dem Ausland wird auf Silbermünzen eine Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent fällig, die vom Händler auf den Einkaufspreis aufgeschlagen werden muss. Nur dann darf der Händler die Differenzbesteuerung anwenden.

Die Differenzbesteuerung kommt auch bei den sogenannten Münzbarren aus Silber zur Anwendung und führt nun zu Steuersenkungen wie bei den Silbermünzen. Münzbarren wurden ursprünglich aus steuerlichen Gründen kreiert.

Da der Kauf von Silberbarren in Deutschland mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belastet wird, Silbermünzen bis Ende 2013 jedoch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz, boten Münzbarren die Möglichkeit, durch einen entsprechenden Stempel als gesetzliches Zahlungsmittel zu gelten und so in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen, was den Preis der Barren senkte.

Da die Edelmetall-Händler nach dem Wegfall des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Silbermünzen seit Anfang 2014 die Differenzbesteuerung anwenden dürfen, sind auch die Endpreise für Silber-Münzbarren weiterhin niedriger als die Endpreise für normale Silberbarren ohne Münzstempel.

Autor: Hannes Zipfel
Ökonom
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von Supercriticus | 01.07.2020, 22:23 Uhr Antworten

Das Mehrwersteuergeschwurbel ist komplett abwegig. Trickle Down Economics, wozu auch derartige Besteuerungsmassnahmen zählen, gehören zum Kernbestand klassisch liberaler Wirtschaftsideologie und sind in der Praxis bereits 1000-fach widerlegt und auch in der Theorie seit Ewigkeiten durchgenudelt. Im marktkapitalistischen Kontext besteht gerade kein Anreiz derartige "Einsparungen" weiterzureichen sondern es überwiegt immer und systemisch notwendig das Interesse die Steuererleichterung in Form von Profiterhöhungen "mitzunehmen". Meiner Ansicht nach dient der ganze Zirkus im aktuell vorliegenden Szenario mal wieder lediglich der zeitlich gestreckten Verschleierung von Preiserhöhungen, die dem ganzen auf dem Fuße folgen werden. Wer hier an nachhaltig stimulierten Konsum oder gar Preiserleichterungen auf Endverbraucherseite glaubt, dem kann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr geholfen werden. Für derartige Kollegen empfehle ich die sofortige Auflösung der Goldposition und die Umschichtung in Bausparer und Lebensversicherung. Pleite Angela und Flintenuschi werden im Konzert mit der Christine alles garantieren und dann kann da nichts schiefgehen, ganz klar.

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von Jakob | 05.07.2020, 11:28 Uhr Antworten

Ob 3% weniger Steuern die Ertragsverluste gegenüber Gold auszugleichen Vermögen, darf bezweifelt werden. Nur nicht auf zweite Wahl setzen.

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