GOLD | 3.007,31 $/oz | 2.776,51 €/oz | 89,27 €/g | 89.267 €/kg |
SILBER | 32,91 $/oz | 30,39 €/oz | 0,98 €/g | 977,06 €/kg |
Aktuell verfügt Deutschland über fünf aktive Prägestätten, welche Kursmünzen herstellen. Darunter versteht man das offizielle Münzgeld, also die Euro-Münzen. Man nennt diese Münzen auch Umlaufmünzen. Darüberhinaus prägen die fünf staatlichen deutschen Prägeanstalten auch Gedenkmünzen.
Prägestätte | Sitz | Anteil an deutschen Umlaufmünzen |
---|---|---|
Staatliche Münze Berlin | Berlin | 20 % |
Bayerisches Hauptmünzamt | München | 21 % |
Staatliche Münzen Baden-Württemberg, Stuttgart | Stuttgart | 24 % |
Staatliche Münzen Baden-Württemberg, Karlsruhe | Karlsruhe | 14 % |
Hamburgische Münze | Hamburg | 21 % |
Da die beiden Standorte der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg zusammengefasst werden, gilt diese Prägestätte als der größte deutsche Standort.
Nicht zu verwechseln mit den fünf deutschen Prägestätten ist die Münze Deutschland. Unter diesem Namen wird nur der Vertrieb von deutschen Sammler- und Gedenkmünzen organisiert. Die "Münze Deutschland" ist also keine Prägeanstalt im engeren Sinne.
Neben den fünf staatlichen Einrichtungen gibt es noch einige private Prägestätten in Deutschland. Diese dürfen aber keine deutschen Euro-Kursmünzen herstellen. Allerdings können sie durchaus Prägeaufträge für ausländische Kursmünzen wahrnehmen. Man nennt solche Münzen dann auch Agenturmünzen. Weiter umfasst die Tätigkeit dieser Privatunternehmen das Prägen von Gedenkmünzen, Medaillen oder auch Münzbarren.
Prägestätte | Sitz | |
---|---|---|
Leipziger Edelmetallverarbeitung (LEV) | Leipzig | |
B. H. Mayers | Karlsfeld | |
Mayer Mint GmbH | Pforzheim | |
ESG | Rheinstetten |
Jede Prägestätte hat ihr eigenes Münzzeichen. Dabei handelt es sich bei staatlichen Prägestätten um einen Großbuchstaben, der auf jeder Münze eingeprägt ist und Auskunft gibt darüber, wo diese Münze hergestellt wurde.
Prägestätte | Münzzeichen / Prägebuchstabe | Gültig seit |
---|---|---|
Staatliche Münze Berlin | A | 1750 |
Bayerisches Hauptmünzamt | D | 1871 |
Staatliche Münzen Baden-Württemberg, Stuttgart | F | 1872 |
Staatliche Münzen Baden-Württemberg, Karlsruhe | G | 1872 |
Hamburgische Münze | J | 1873 |
Das Jahr 1871 markiert einen wichtigen Punkt in der jüngeren deutschen Münzgeschichte. Denn in diesem Jahr ging das Münzrecht, welches bisher der Hoheit der Einzelstaaten unterlag, auf das neu gegründete deutsche Reich über. Die Münzprägung wurde allerdings nicht durch eine einzelne Prägeanstalt monopolisiert, sondern an bestehende Münzprägeanstalten delegiert. Im Laufe der Zeit stellten einige Häuser den Betrieb ein, so dass heute nur noch fünf Prägestätten in Deutschland aktiv sind.
Zeitgleich wurden auch die Münzzeichen in Gestalt von Großbuchstaben neu geordnet. Dies geht zurück auf einen Beschluss des Bundesrats vom 7. Dezember 1871, demzufolge den Prägeanstalten Großbuchstaben in der Reihenfolge des Artikel 6 der Reichsverfassung zugeordnet wurden. Einzige Ausnahme ist das Münzzeichen "A" der Staatlichen Münze Berlin, das bereits seit 1750 verwendet wird und damit zu den ältesten deutschen Markenzeichen gehört.
Auf historischen Goldmünzen des deutschen Kaiserreichs und Silbermünzen des Kaiserreichs, der Weimarer Republik, des Dritten Reichs und der DDR sind oft die Prägezeichen historischer Prägestätten zu sehen. Zu diesen heute nicht mehr aktiven Münzzeichen und Prägestätten zählen unter anderem:
Prägestätte | Münzzeichen | Zeit | Gebiete |
---|---|---|---|
Hannover | B | 1866 - 1878 | Oldenburg, Preußen, Reuss ältere Linie, Schaumburg-Lippe |
Frankfurt am Main | C | 1866 - 1879 | Preußen |
Dresden | E | 1872 - 1887 | Sachsen, Sachsen Coburg & Gotha, Sachsen-Meiningen |
Muldenhütten | E | 1887 - 1953 | Sachsen, Sowjetische Besatzungszone Deutschlands, DDR |
Darmstadt | H | 1872 - 1882 | Hessen |
Seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 besteht die zentrale Aufgabe der fünf aktiven Prägestätten in der Herstellung des deutschen Anteils an den acht Euro-Umlaufmünzen in den Nominalen von 1 Cent, 2 Cent, 5 Cent, 10 Cent, 20 Cent, 50 Cent, 1 Euro und 2 Euro.
Neben diesen Umlaufmünzen ist auch die Herstellung von deutschen Gedenkmünzen eine wichtige Aufgabe der deutschen Prägeanstalten. Ferner zählt noch die Produktion von Medaillen oder ausländische Münzen zu deren Aufgaben
Den Auftrag für die Prägung deutscher Münzen erteilt das Bundesfinanzministerium. Die Verteilung der Prägung staatlicher Münzen auf mehrere Münzprägeanstalten ist eine deutsche Besonderheit. In allen anderen Ländern der Eurozone übernimmt jeweils eine zentrale Prägestätte diese Aufgabe, in Frankreich zum Beispiel die Monnaie de Paris oder in den Niederlanden die Koninklijke Nederlandse Munt.
Seit 2002 werden Gedenkmünzen aus Kupfer-Nickel-Legierungen, Silber und Gold geprägt. Diese Münzen sind für den Sammlermarkt bestimmt und geraten normalerweise nicht in Umlauf.
Diese sind mit Kupfer-Nickel-Legierungen:
In Silber:
In Gold
Dabei stellen die 2-Euro-Gedenkmünzen eine Besonderheit dar. Sie nennen sich Gedenkmünzen, tatsächlich handelt es sich aber um Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter. 2-Euro-Gedenkmünzen haben primär Bezahlfunktion und kommen als Zahlungsmittel in Deutschland sowie anderen Ländern der Eurozone zum Einsatz.
Alle deutschen Gedenkmünzen haben gemäß §2 des Münzgesetzes den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels in Deutschland. Die Deutsche Bundsbank kauft die Münzen zum Nominalwert zurück.
Es fehlt die DDR !??
Woher kommen Buchstaben der Prägeanstalt, z.B. F für Stuttgart?
Ist es War das die 2 € Gdenkmünze " Der Msuerfall " nur über den Münzhndel erhältlich ist und nicht im freien Umlauf.
mit freundlichen Grüßen
Peter Kowanda Der biher alle Bundesländer gesammelt hat.
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